Das Damokles-Schwert „Betriebsprüfung“

Eine steuerliche Betriebsprüfung kann für manches Unternehmen böse Überraschungen nach sich ziehen. Prof. Dr. jur. Bardo Kämmerer gibt Einblick in die rechtlichen Grundlagen und das Prozedere einer Betriebsprüfung und wie betroffene Unternehmen im Falle einer solchen handeln sollten.

Während das Finanzamt die Steuererklärungen von Arbeitnehmern an Amtsstelle überprüft, ist dies bei den Steuererklärungen von Selbständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden nicht möglich. Vielmehr muss hier auf die Detailansicht in der Buchhaltung zurückgegriffen werden. Daher sieht die Abgabenordnung bei diesen Berufsgruppen vor, dass eine Betriebsprüfung ohne besondere Begründung angeordnet werden kann.

Bei anderen Steuerpflichtigen, bei denen eine Betriebsprüfung durchgeführt werden soll, muss dies besonders begründet werden. Wenn zum Beispiel ein Vermieter, der zur Umsatzsteuer optiert hat, eine Prüfungsanordnung erhält, muss eine exakte Begründung dafür gegeben werden, warum die Prüfung an Amtsstelle nicht möglich ist. 

Das erste Anzeichen dafür, dass mit einer baldigen Prüfung zu rechnen ist, ist ein Steuerbescheid gemäß § 164 Abgabenordnung (AO) unter Vorbehalt der Nachprüfung

Umfang der Betriebsprüfung und Methoden

Die Prüfung umfasst meist mehrere Jahre und mehrere Steuerarten; in der Regel werden auch die Privatkonten des Steuerpflichtigen angesehen. Bei Branchen mit hohem Bargeldverkehr und im Baugewerbe ist das Auffinden von Schwarzeinnahmen regelmäßiges Prüfungsziel. Um eine Hinzuschätzung vorzunehmen, muss der Betriebsprüfer zunächst feststellen, ob die Buchhaltung ganz oder teilweise unrichtig ist. Hierzu wendet er verschiedene Verprobungsmethoden an.
1. Vergleich mit der Branche

Die “Richtwertsammlung” gibt dem Prüfer einen sehr exakten Überblick über Gebräuche und übliche Kalkulationsmethoden sämtlicher Branchen. Sie ist das Ergebnis jahrzehntelanger Betriebsprüfungserfahrung der Finanzverwaltung und lässt die üblichen Berechnungsmethoden wie Wareneinsatz, Rohgewinnaufschläge und so weiter sehr exakt erkennen. Der aufmerksame Steuerberater führt daher bereits bei Bilanzerstellung eine Plausibilitätsberechnung an Hand der Richtwertsammlung durch und bespricht aufkommende Fragen mit seinem Mandanten.

2. Interne Vergleiche

Um auffällige Abweichungen zu erkennen, werden die Ergebnisse mehrerer Jahre verglichen. Mit einer Geldverkehrsrechnung oder Vermögenszuwachsrechnung werden Bilanzen ebenfalls auf Plausibilität überprüft: Wer über Jahre minimale Gewinne oder gar Verluste erklärt hat, hat Probleme einen Hauskauf oder den Kauf eines teuren Autos ohne Kredit zu erklären.

3. EDV Zugriff

Mit Gesetz vom 20.12.2003 hat der Gesetzgeber den Finanzbehörden den Zugriff auf die elektronisch vorhandenen Buchhaltungsdaten eingeräumt. Hierdurch ergeben sich ungeahnte Prüfungsmöglichkeiten. Während in früheren Jahren zum Beispiel das Kassenbuch nur über einige Tage nachgerechnet wurde, kann der Betriebsprüfer seither das Kassenbuch für den gesamten Prüfungszeitraum per Knopfdruck kontrollieren und eventuelle Fehlbeträge sondieren.

Eine völlig neue Methode ist der “Chi² - Test”. Dieser kommt regelmäßig bei Betrieben zur Anwendung, die einen hohen Bargelddurchfluss haben. Nach den anerkannten Regeln der Statistik muss nämlich jede Ziffer im Kassenbuch gleichmäßig häufig vorkommen. Auf der anderen Seite hat jeder Mensch bestimmte “Lieblingszahlen”. Derjenige, der also sein Kassenkonto manipuliert, benutzt unwillkürlich seine Lieblingsziffern häufiger. Mit dieser Methode, die in den Niederlanden entwickelt wurde, kamen Krankenkassenprüfer den Falschabrechnungen eines Arztes auf die Spur. Nachdem der Bundesgerichtshof für Strafsachen diese Methode ebenfalls anwendet, gehen auch die ersten Finanzgerichtsurteile davon aus, dass Auffälligkeiten aus diesem Test zumindest eine starke Indizwirkung für Buchhaltungsmängel entfalten.

Fraglich bleibt, wie weit der Datenzugriff der Finanzverwaltung gehen darf. So hat das Finanzgericht Neustadt/Weinstraße entschieden, dass das Herausgabeverlangen nicht unbegrenzt befolgt werden muss. Der Steuerpflichtige ist nach diesem Urteil nicht dazu verpflichtet, dem Betriebsprüfer die Lesemöglichkeit von reinen Kostenstellenträgern einzuräumen. Als Begründung führt das Gericht aus, dass der Datenzugriff die Betriebsprüfungsabläufe vereinfachen, aber nicht die Kompetenzen der Verwaltung ausweiten soll (1 K 1743 / 05; Revision ist zugelassen). Es versteht sich von selbst, dass der Umfang der neuen Befugnisse durch die Rechtsprechung eingegrenzt werden muss.

Betroffene sollten abwägen, ob sie bereit sind, dem Betriebsprüfer sämtliche angeforderten Daten zu überlassen oder diesem Begehren nicht nachgeben möchten. Wenn der Betriebsprüfer allerdings die Daten, die eigentlich nicht für ihn bestimmt waren, gesehen hat, wird er sie auch auswerten! Der Bundesfinanzhof beurteilt die Frage des Verwertungsverbots rechtswidrig erlangter Kenntnisse mit äußerster Zurückhaltung: nur falls der Betriebsprüfer bei der Art der Erlangung gegen grundrechtlich geschützte Positionen des Steuerpflichtigen verstößt, sind diese Kenntnisse nicht zu verwerten. In fast allen anderen Fällen bleibt eine Auswertung durch die Behörden erlaubt.

Ergebnis der Betriebsprüfung

Wenn es nun tatsächlich zu Schätzungen oder Hinzuschätzungen kommt, müssen der Betroffene und sein Berater darauf achten, dass der Schätzungsrahmen eingehalten wird. So sind Strafschätzungen grundsätzlich unzulässig. Andererseits sind Sicherheitszuschläge des Betriebsprüfers durchaus gerechtfertigt. Nunmehr obliegt es dem Steuerpflichtigen, anhand von Tatsachenvorträgen darauf hinzuwirken, dass keine unzutreffend hohen Betriebsprüfungsergebnisse dem Steuerbescheid zugrunde gelegt werden. Je nachdem, ob es sich nur um einen Sicherheitszuschlag oder um eine echte Schätzung handelt, kann die Betriebsprüfung in ein Steuerstrafverfahren übergehen.

Spätestens jetzt sollte der Betroffene einen im Steuerstrafrecht versierten Berater mit seiner Interessenvertretung beauftragen. Ab dem Moment der Einleitung eines Strafverfahrens gelten nämlich die Regeln der Strafprozessordnung und der Steuerpflichtige hat als Beschuldigter ein Schweigerecht.

Ob es besser ist, von diesem Recht Gebrauch zu machen oder bei der Aufklärung mitzuwirken, kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Auch bei Beendigung des Verfahrens können noch Fehler unterlaufen. Während es für den Finanzbeamten der schnelle Weg ist, zunächst den steuerlichen Teil zu beenden, um die strafrechtlichen Fragen in einem zweiten, gesonderten Verfahren klären zu lassen, sollte der Berater grundsätzlich auf eine “Paketlösung” mit dem Finanzamt hinarbeiten. Hierbei müssen alle beteiligten Stellen (Betriebsprüfer, Festsetzungsbeamter, Mitarbeiter der Bußgeldstelle) an einen Tisch geholt werden, um das strafrechtliche und steuerrechtliche Ergebnis zu finden und zu einem Paket zu schnüren (Deal). Nur dann hat der Mandant Klarheit und Rechtssicherheit für den abzuschließenden Fall.




Quelle: www.perspektive-mittelstand.de
letzte Änderung am 11.04.2023

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Mitarbeiter (m/w/d) Leistungsabrechnung
Willkommen bei der Gesundheitskasse – einer starken Gemeinschaft aus vielen unter­schiedlichen Menschen! Unsere individuellen Stärken setzen wir zusammen dafür ein, dass unsere Versicherten gesund bleiben und werden. Dabei entwickeln wir uns persönlich immer weiter und unterstützen uns gegenseiti... Mehr Infos >>

Finance Advice Expert – Cost Management Advisor (w/m/d)
Du denkst strategisch, hinterfragst kritisch und bringst komplexe Sachverhalte auf den Punkt? Perfekt! In unserem Team bist Du nicht nur Zahlenversteher, sondern auch Challenger – mit direkter Sichtbarkeit bis ins Board und (Senior) Management. Wir leben eine Kultur auf Augenhöhe, in der ... Mehr Infos >>

Accountant HGB (m/w/d)
Du suchst eine neue Herausforderung in einem dynamischen und agilen Umfeld? Du treibst Themen proaktiv voran und trägst somit zum Erfolg unserer Bank bei? Dann bist Du bei uns genau richtig. Die Airbus Bank ist eine auf Finanzierungen im Bereich Aerospace und Commercial Real Estate spezialisierte... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Rechnungswesen (m/w/d) mit Schwerpunkt Nebenbücher, Schnittstellen und Erlöse
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in (m/w/d) Finanzbuchhaltung
Am Max‑Planck-Institut für Psychiatrie erforschen Wissenschaftler*innen und Kliniker*innen die Ursachen psychiatrischer Erkrankungen. In unserer Forschungs­klinik widmen wir uns der Diagnostik, Behandlung und Erforschung von psychiatrischen Erkrankungen mit einem Schwerpunkt auf therapie­resisten... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Controlling
Wir sind seit 1908 ein führendes Finanz­dienst­leistungs­unter­nehmen mit Sitz im Herzen Münchens. Mit mehr als 300 Mitarbeitern und einer Bilanz­summe von über 4,7 Mrd. EUR. DIE genossenschaftliche Spezial­bank für Immobilien­besitzer und die Immobilien­wirtschaft mit einem ganz­heit­lichen Bera... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Zur ExtraHolding GmbH gehören unter anderen die ExtraEnergie GmbH, ein unabhängiger Anbieter von Ökostrom und klimaneutralem Gas, und die eg factory GmbH, die das gesamte operative Geschäft für die ExtraEnergie GmbH betreibt. Für unseren Standort in Monheim am Rhein suchen wir einen: Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Autogrill Deutschland GmbH ist als Teil der Avolta Group weltweit führender Anbieter von Gastronomiedienstleistungen im Reisesektor. Unser Ziel ist es, der innovativste und erfolgreichste Anbieter für individuelle Reiseerlebnisse zu werden. Durch den Unternehmenszusammenschluss von Dufry und ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-5.jpg        
Umsatzsteuer Spezial: Reverse Charge korrekt anwenden!
In der Praxis gibt es sowohl beim inländischen als auch beim grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG oft Unklarheiten. Im Seminar lernst du an konkreten Problemfällen und erhältst Tipps zur Risikovermeidung, zur Rechnungsstellung sowie zur korrekten Meldung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der ZM.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS - Make or Buy Analyse

In einem Unternehmen kommt oft die Frage auf, ob man Materialien in Eigenproduktion herstellen sollte oder diese extern zukauft. Dieses Excel-Tool hilft Ihnen bei der Fragestellung auf Grundlage der Make or Buy Analyse. Die Berechnung kann nach Vollkosten- oder Grenzkostenansatz durchgeführt werden.
Mehr Informationen >>


Preiskalkulation mit Excel

Preiskalkulation einfach gemacht: dieses Excel-Tool hilft Ihnen bei der Kalkulation Ihrer Preise. Geeignet sowohl im Dienstleistungs- als auch im Industriebereich. Auch zur Preiskalkulation einzelner Projekte anwendbar. Inklusive einstufiger Deckungsbeitragsrechnung.
Mehr Informationen >>

Kundendatenbank inkl. Rechnungsprogramm

Die Excel- Kundendatenbank für bis zu 2000 Kunden ist ideal als Vertriebsdatenbank einsetzbar mit integrierten Termin-/ Wiedervorlagenmanagement zur Verwaltung, Steuerung, Planung und Reporting von Kundendaten und Vertriebsaktivitäten. Erstellen Sie ganz einfach Ihre Rechnungen für verwaltete Kunden mit Produkten aus Ihrem Katalog. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>