Reisekosten buchen

Anna Werner
Mehr zum Thema „Reisekosten“ können Sie im folgenden Artikel nachlesen: Neue Steuerregeln für Reisekosten ab 2014. Unter Reisekosten sind gemäß den neuen Lohnsteuer-Richtlinien diejenigen Kosten zu verstehen, die nahezu ausschließlich bei der beruflichen Tätigkeit eines Arbeitnehmers außerhalb seiner Wohnung und einer ortsgebundenen regelmäßigen Arbeitsstätte anfallen. Zu den Reisekosten gehören:
  • Fahrtkosten (R 9.5 LStR),
  • Verpflegungsmehraufwendungen (R 9.6 LStR),
  • Übernachtungskosten (R 9.7 LStR)
  • und Reisenebenkosten (R 9.8 LStR)


Beispiele

1. Einzelunternehmer A rechnet monatlich die geschäftlichen Fahrten mit seinem Privatwagen ab und überweist das Kilometergeld für September auf sein Privatkonto.

Der Buchungssatz dazu lautet:

Reisekosten 945,00 EUR an Bank 945,00 EUR

2. Die Übernachtung ohne Frühstück eines reisenden Arbeitnehmers kostet der Unternehmerin 50 € brutto. Sie zahlt bar aus eigener Tasche.

Buchung:

Übernachtungskosten Arbeitnehmer  40,50 EUR an Privatanlage 50,00 EUR
Vorsteuer 9,50 EUR







letzte Änderung A.W. am 24.01.2022
Autor(en):  Anna Werner

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