Berechnung und Buchung der Gewerbesteuer

Anna Werner
Mehr zum Thema „Gewerbesteuer“ können Sie im folgenden Artikel nachlesen: Gewerbesteuer - Definition und Berechnung.

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Ihre Rechtsgrundlage sind das Gewerbesteuergesetzt und die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung.

Die Gewerbesteuer ist seit 2008 gem. §4 Abs. 5b EStG nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar.

Die Gewerbesteuer wird nach folgendem Schema berechnet:
1. Gewinn nach EStG od. KStG
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2. + Hinzurechnungen
3. - Kürzungen
4. - 24.500,00 Freitrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
5. = Gewerbeertrag
==============================================================
6. x Steuermesszahl (3,5%)
7. = Steuermessbetrag
==============================================================
8. x Hebesatz
9. = zuzahlende Gewerbesteuer
==============================================================


Die Gewerbesteuer wird u.a. auf die folgenden Konten gebucht:

  • Gewerbesteuer
  • Gewerbesteuerrückstellungen
  • Gewerbesteuerrückstellung (§ 4 Abs, 5b EStG)
  • Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen
  • Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen (§ 4 Abs, 5b EStG)


Beispiel

Gemeinde A fordert ein Unternehmen im Jahr 2012 auf, für das Jahr 2011 Gewerbesteuer in Höhe von 650 € an die Gemeinde als Abschlusszahlung zu entrichten. Die hierfür gebildete Rückstellung in Höhe von 700 € wird wie folgt behandelt:

Gewerbesteuerrückstellung 700,00 EUR an Bank 650,00 EUR
 (§ 4 Abs, 5b EStG) Erträge aus der Auflösung von               
Gewerbesteuerrückstellungen (§ 4 Abs, 5b EStG) 50,00 EUR

Als laufende Vorauszahlung für das Jahr 2012 sind ebenfalls 650 € zu zahlen:

Gewerbesteuer 650,00 EUR an Bank 650,00 EUR 






letzte Änderung A.W. am 14.08.2018
Autor(en):  Anna Werner

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22.03.2015 18:07:12 - Gast

Werden Gewerbesteuer in der GUV jetzt als Aufwand oder Ertrag gebucht?
[ Zitieren | Name ]

28.05.2015 12:04:20 - TimoBen

Hallo.

Ich bin neu hier und hätte ein paar Fragen.

Arbeite nach meinen Mamapausen wieder und muss nun den Abschluss 13 für menen Chef erledigen. Soweit sogut, Wie verbucht Ihr den die Gewerbesteuervorauszahlungen?
VZ auf Kto. 4320 - gewinnmindernd und dann Gewerbesteuererklärung erstellen und Nachzlg. über Rückstellung erfassen. Was nehmt ihr da für Konten?

Letzte blöde Frage - ich hab seit 2006 nix mehr gemacht - die Gewerbesteuer mindert im ganz normalen kleinen Handwerksbetrieb doch nach wie vor den Gewinn - oder nicht??

Vielen lieben Dank! :denk:  :denk:  :denk:  :cry:  :cry:  :cry:
[ Zitieren | Name ]

28.05.2015 12:06:29 - TimoBen

Hallo.

Wie verbucht Ihr die laufenden Zahlungen an die UK und zvk.

Blöde Frage - auf jeden Fall alles Gewinnmindernd ( sind ja Personalkosten ) und die Erstattungen kürzen.

Habe im SKR 03 weden detailiert ein Konto für die Zahlungen noch eins für die Erstattungen gefunden.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

:wink1:  :wink1:
[ Zitieren | Name ]

29.05.2015 08:14:09 - wvr

Liebe Leserin, lieber Leser,

bitte Hinterlassen Sie in den Kommentaren nur Anmerkungen und Fragen direkt zum Artikel. Für Einzelfragen ist unser Forum der bessere Ort, da Ihre Fragen dort von anderen Nutzern leichter gefunden werden können.

Vielen Dank
Die Redaktion
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