Stille Reserven bzw. Rücklagen

Jörgen Erichsen
Stille Rücklagen - auch stille Reserven, Bewertungsreserven oder unsichtbares Kapital -, heißen so, weil sie in der Bilanz zumindest vorübergehend nicht auftauchen bzw. nicht ausgewiesen werden. Es ist also zumindest für externe Betrachter nicht ersichtlich, dass es sie gibt. Stille Reserven entstehen im Kern, wenn Vermögensgegenstände unterbewertet oder Schulden überbewertet werden. Sie führen dazu, dass ein Unternehmen über mehr Eigenkapital verfügt als aus der Bilanz zu erkennen ist.

Beispiel für stille Reserven

Es gibt zahlreiche Sachverhalte und Geschäftsfälle, die zu stillen Reserven führen können. Beispielsweise behalten viele geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), wenn sie in voller Höhe sofort als Aufwand verbucht werden, ihren Wert und könnten künftig mit Gewinn veräußert werden. 

Bei Anlagegütern tritt zudem häufig der Fall auf, dass sie nach Ablauf der Nutzungsdauer mit einem Erinnerungswert von 1 Euro bilanziert werden. In der Praxis kommt es dann oft vor, dass der tatsächliche (Verkaufs-)Wert höher liegt, wenn man sich im Betrieb dazu entschließen würde, den Anlagegegenstand zu verkaufen. Wird z.B. die Nutzungsdauer eines Anlagegutes kürzer angesetzt als die tatsächliche Nutzungsdauer, werden die Anschaffungskosten auf diesen kürzeren Zeitraum bezogen und es entstehen stille Reserven.

Kauft ein Unternehmen zum Beispiel ein Firmenfahrzeug zu einem Kaufpreis von 36.000 Euro und schreibt es über 6 Jahre Nutzungsdauer (nach AfA-Tabelle) ab, entstehen Abschreibungen in Höhe von 6.000 Euro pro Jahr. Das Fahrzeug wird aber weiter genutzt und nach Ablauf der Nutzungsdauer mit einem Erinnerungswert von einem Euro in der Bilanz geführt. Am Ende der gesetzlichen Nutzungsdauer hat das Fahrzeug nach einem Gutachten noch einen Wert 7.000 Euro. Somit beträgt die stille Reserve bei dem Fahrzeug 6.999 Euro und wird erst dann Gewinn erhöhend aufgelöst, wenn der Wagen verkauft wird. 
Durch das Anschaffungskostenprinzip kann es zudem vorkommen, dass z.B. Grundstücke oder Wertpapiere über die Jahre in ihrem Wert steigen, sie in der Bilanz aber nur mit dem Anschaffungswert ausgewiesen werden dürfen. Auch hier lassen sich im Verkaufsfall immer wieder höhere Erlöse erzielen.

Preisschwankungen oder Geldwertveränderungen die auf Grund gesetzlicher Vorschriften nicht berücksichtigt werden dürfen oder Schätzfehler, etwa bei Abschreibungen oder Rückstellungen, können dazu führen, dass stille Rücklagen entstehen. Außerdem entstehen stille Rücklagen, wenn man auf mögliche Zuschreibungen verzichtet oder Passiva überbewertet.

Das kann bei Rückstellungen der Fall, sein, wenn bewusst oder unbewusst zu hohe Werte angesetzt werden. Schätzt ein Unternehmen bei einem Gerichtsverfahren die Höhe möglicher Schadenersatzforderungen z.B. auf 100.000 Euro, und beträgt die Strafe dann tatsächlich 80.000 Euro, entsteht eine stille Reserve von 20.000 Euro, die dem Vermögen erst bei Auflösung und Versteuerung aufgedeckt wird.

Folgen stiller Reserven

Die Folge stiller Reserven ist regelmäßig, dass das Eigenkapital geringer scheint, als es in Wirklichkeit ist. Die Auflösung stiller Reserven kann z.B. durch Gewinnrealisierung oder den Übergang zu einer normalen Bewertung erfolgen. Stille Rücklagen sind durch Außenstehende, wenn überhaupt, nur grob abzuschätzen. Ein guter Hinweis auf bestehende stille Reserven sind z.B. mehrere Erinnerungswerte von 1 Euro in der Bilanz oder hohe Rückstellungsbeträge. Hier kann angenommen werden, dass es stille Reserven gibt, die aber ohne z.B. Gutachten oder andere Expertise lediglich geschätzt werden können.

Stille Rücklagen werden in voller Höhe erst bei einer tatsächlichen Veräußerung sichtbar, weil erst dann der erzielte Verkaufserlös feststeht. Ist er höher als der Buchwert, entsteht ein Veräußerungsgewinn, der zu versteuern ist. Damit verschieben sich Steuerzahlungen oder fallen insgesamt niedriger aus. Denn es ist auch möglich, dass sich stille Reserven nach einiger Zeit von selbst auflösen, wenn z.B. für das Firmenfahrzeug im Beispiel nach 10 Jahren Nutzungsdauer kein Erlös mehr erzielt werden kann oder es verschrottet werden muss.

Auch wenn die Versuchung vorhanden ist, im Betrieb größerem Umfang stille Reserven aufzubauen, sollten Unternehmen dies nicht umsetzen. Denn auf Grund des Wertaufholungsgebots des § 253 Abs. 4 HGB werden Firmen darin eingeschränkt, in erheblichem Umfang stille Reserven verdeckt anzuhäufen. Nicht zuletzt ist es untersagt, durch wissentlich falsche Schätzungen stille Reserven aufzubauen, da dies auch gegen die Prinzipien von Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit verstößt und Unternehmen sich dadurch unlautere Steuervorteile verschaffen können, was u.U. sanktioniert werden kann.


Lesen Sie auch "unsichtbares Kapital - Theoretische Darstellung mit Situationsfällen aus der Praxis" >>




letzte Änderung J.E. am 11.04.2023
Autor(en):  Jörgen Erichsen


Autor:in
Herr Jörgen Erichsen
Jörgen Erichsen ist selbstständiger Unternehmensberater. Davor hat er in leitenden Funktionen in Konzernen gearbeitet, u.a. bei Johnson & Johnson und Deutscher Telekom. Er ist Autor von Fachbüchern und -artikeln rund um Rechnungswesen und Controlling. Außerdem ist er als Referent zu diesen Themen für verschiedene Träger tätig. Beim Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) leitet Jörgen Erichsen den Arbeitskreis Controlling.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

(Junior) Accountant / Kreditorenbuchhalter (all genders)
Als Accountant (m/w/d) im Bereich Kreditorenbuchhaltung (befristet auf 1 Jahr) stellst Du sicher, dass unsere finanziellen Prozesse präzise, transparent und regelkonform ablaufen. Mit Deiner strukturierten Arbeitsweise trägst Du dazu bei, dass ARMEDANGELS auf einer stabilen finanz... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands größten Handelspartnern von Mercedes-Benz, Daimler Truck und Hyundai mit über 30 Standorten. Uns... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d) für unser Hauptbuch
Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands größten Handelspartnern von Mercedes-Benz, Daimler Truck und Hyundai mit über 30 Standorten. Uns... Mehr Infos >>

Junior Site Controller (m/w/d)
In dieser Position unterstützen Sie aktiv die finanzielle Steuerung und Transparenz unseres Werks, leisten einen wichtigen Beitrag zu fundierten Managemententscheidungen und tragen zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Standorts bei – mit attraktiven Möglichkeiten zur fachlichen und persönli... Mehr Infos >>

Prüferin / Prüfer im Stabsbereich Innenrevision & Governance (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über 7.500 Wohnungen geben wir zahlreichen Ulmerinnen und Ulmern aus unterschiedlichen Gesellschaftss... Mehr Infos >>

Teamleitung Betriebskosten (m/w/d)
Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über 7.500 Wohnungen geben wir zahlreichen Ulmerinnen und Ulmern aus unterschiedlichen Gesellschaftss... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Software-Tipp

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel- Betriebskostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung_Henke_290px.png
Mit diesem Nebenkosten- und Betriebskostenabrechner für Excel erstellst du deine Nebenkostenabrechnung strukturiert, nachvollziehbar und übersichtlich – ohne komplizierte Vorlagen oder manuelle Rechnerei. Ideal für private Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern..

Jetzt hier für 24,90 EUR downloaden!

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>