Flossbach von Storch
Köln
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Geschenke an die Geschäftspartner können steuerlich als Betriebsausgaben angesetzt werden, jedoch nur wenn der Wert pro Person und Jahr unter 35 € liegt. Dabei handelt es sich um einen Nettobetrag. Eine Ausnahme davon bilden die Kleinunternehmer, welche nach § 19 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Bei denen darf das Geschenk nicht teuer als 35 € inkl. USt. sein. |
| Geschenke abzugsfähig |
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35,- € |
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an |
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Bank |
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41,65 € |
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| Anrechenbare Vorsteuer 19% |
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6,65 € |
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| (bei 7% - 2,45 EUR) |
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| Buchung Geschenke über 35 EUR |
| Geschenke nicht abzugsfähig |
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80,- € |
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an |
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Bank |
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80,- € |
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Beispiel: |
Unternehmen A. kauft drei Aktenkoffer im Wert von 70 EUR zzgl. 19% USt. pro Stück und schenkt diese seinen Geschäftspartnern zum Weihnachten. Das Unternehmen ist zum Vorsteuerabzug berechtigt |
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Buchungssatz: |
Geschenke, nicht abzugsfähig |
210,00€ (=70×3) |
an | Bank |
249,9 € |
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Vorsteuer nicht abzugsfähig |
39,9 € |
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Anmerkungen: |
Wenn Art des Geschenkes (z.B. Kugelschreiber) vermuten lässt, dass die Grenze von 35 EUR nicht überschritten wird, müssen die Empfänger nicht aufgelistet werden. Die beschenkte Person darf nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sein. Die Obergrenze von 35,00 ist eine Freigrenze, aber kein Freibetrag. Wird diese Freigrenze je Empfänger im Wirtschaftsjahr überschritten, wird der gesamte Beleg nicht anerkannt und darf nicht abgezogen werden |
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letzte Änderung A.W. am 11.01.2025 Autor(en): Anna Werner |
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