Erzbischöfliches Ordinariat München
München
| In dieser Gruppe werden die allgemeinen Buchungssätze der Pauschalwertberichtigung (PWB) aufgezeigt. Die Buchhungssätze für Abschreibungen von Forderungen sind in der Gruppe Buchen von Einzelwertberichtigungen (EWB) erläutert und werden hier nicht weiter dargelegt, weil die Buchungen identisch sind. | |||||||||||
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Einstellungen in die Pauschalwertberichtigung (PWB): |
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| Beispiel: |
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Der Forderungsbestand zum 31.12. beträgt 142.800,- € (brutto). Die Erfahrung zeigt, dass 10% der Forderungen ausfallen. | |||||||||
| Buchungssatz: |
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Einst. PWB |
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12.000,- € |
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an |
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PWB v. Ford. |
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12.000,- € |
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| Anmerkungen: |
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Die PWB wird auf den Netto Forderungsbestand berechnet. Einst. PWB = Einstellungen in Paulschalwertberichtigungen PWB v. Ford. = Pauschalwertberichtigungen von Forderungen |
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Anpassung der PWB zum Jahresabschluss: |
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| Beispiel: |
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Der neue Forderungsbestand im Unternehmen beträgt 150.000,- € (netto), der bisherige Forderungsbestand lag bei 120.000,- € (netto). Die Erfahrung zeigt, dass 10 % der Forderungen ausfallen, somit muss die Pauschalwertberichtigung erhöht werden. | |||||||||
| Buchungssatz: |
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Einst. PWB |
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3.000,- € |
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an |
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PWB v. Ford. |
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3.000,- € |
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| Anmerkungen: |
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Das PWB-Konto wird zum Jahresabschluss angepasst. Hierbei werden alle Neueinstellungen in das PWB-Konto saldiert und mit dem alten Bestand verglichen. Wenn der alte Bestand größer ist als der neue PWB-Bestand wird eine Herabsetzung des PWB vorgenommen, in dem die Differenzsumme auf das Konto außerordentliche betriebliche Erträge gebucht wird. Wenn der Bestand der neuen Pauschalwertberichtigungen größer ist als der alte Bestand wird die Differenz über das Aufwandskonto Einstellungen in Pauschalwertberichtigungen gebucht. |
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| Beispiel: |
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Der neue Forderungsbestand im Unternehmen beträgt 100.000,- € (netto), der bisherige Forderungsbestand lag bei 120.000,- € (netto). Die Erfahrung zeigt, dass 10 % der Forderungen ausfallen, somit muss die Pauschalwertberichtigung herabgesetzt werden. |
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| Buchungssatz: |
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PWB v. Ford. |
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2.000,- € |
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an |
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a.o. betr. Erträge |
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2.000,- € |
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| Anmerkungen: |
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a.o. betr. Erträge = außerordentliche betriebliche Erträge | |||||||||
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letzte Änderung Alexander Wildt am 11.01.2025 |
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