Disagio im Kreditwesen - Buchung und bilanzielle Behandlung

Anna Werner
Ein Disagio (Damnum oder Abgeld) ist im Finanzwesen ein Abschlag vom Ausgangsbetrag (Nennwert), der bei Gewährung eines Kredites oder der Ausgabe eines Wertpapiers oder bei dem Handel mit Devisen oder Sorten vereinbart werden kann. Bei GmbH-Anteilen und Aktien (§ 9 AktG) ist die Ausgabe unter Abzug eines Disagios unzulässig. Besonders im Kreditgeschäft ist das Damnum sehr gebräuchlich.

Im Kreditwesen ist unter dem Begriff Disagio eine Differenz aus dem Nennwert des Kredites und demjenigen Betrag, der tatsächlich an den Kreditnehmer ausgezahlt wird, zu verstehen. Ein Abschlag von 5% bedeutet beispielsweise, dass von einem Kredit nur 95% direkt an den Kreditnehmer ausgezahlt werden, aber 100% bis Laufzeitende zurückgezahlt werden müssen. So kann das Disagio auch als vorab festgehaltener Zins bei der Kreditvergabe gesehen werden. Dadurch reduziert sich der Nominalzinssatz für die zu zahlenden Raten während der gesamten Kreditlaufzeit.

Bilanzielle Behandlung des Disagio

Das Disagio gehört zu den Finanzierungskosten und wird in der Regel in Prozent von der Kreditschuld angegeben und mit der Darlehenssumme verrechnet.

Handelsrechtlich ist die Verbuchung eines Disagios in § 250 Abs. 3 HGB geregelt. Nach § 250 Abs. 3 S. 1 HGB besteht für bilanzierende Unternehmen beim Disagio ein Aktivierungswahlrecht: das Disagio zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung
  • sofort und in voller Höhe als Aufwand in der GuV zu verrechnen oder
  • einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (Bilanzposten § 266 Abs. 2 C. HGB Rechnungsabgrenzungsposten) zu bilden und durch planmäßige Abschreibung über die Laufzeit zu verteilen.

Sofortige Verbuchung des Disagios als Zinsaufwand

Bei sofortgiger Verbuchung des Disagios als Zinsaufwand wird dieser Betrag nur einer Periode angelastet, obwohl er die Gesamtlaufzeit des Kredites betrifft.  

Beispiele für die Buchung des Disagio

Beispiel 1

Ein Unternehmen nimmt ein Darlehen über 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren auf, davon werden nur 95.000 € an das Unternehmen ausbezahlt, während 5 % der Kreditsumme als Disagio einbehalten werden.

Buchung des Disagios als Zinsaufwand bei Aufnahme des Darlehens:

Bank
95.000,00 EUR





Zinsaufwand
5.000,00 EUR
an
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
100.000,00 EUR  

Wirtschaftlich sinnvoll ist eher eine Aktivierung des Damnums als Sonderfall der Rechnungsabgrenzung und dessen planmäßige Verteilung.

Einstellung des Disagios in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

Die Voraussetzungen für die Aktivierung des Damnums als Rechnungsabgrenzung werden in § 250 Abs. 3 HGB vorgeschrieben. "Ist der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, so darf der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden." In diesem Fall ist gem. § 250 Abs. 3 Satz 2 HGB das Disagio durch planmäßige jährliche Abschreibungen, die über die Rückzahlungszeit verteilt werden können, zu tilgen.

Beispiel 2

Ein Unternehmen nimmt ein Darlehen über 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren auf, davon werden nur 95.000 € an das Unternehmen ausbezahlt, während 5 % der Kreditsumme als Disagio einbehalten werden.

In dem Fall könnte das Disagio in Höhe von 5.000 € zu Beginn der Kreditlaufzeit als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und anschließend in den 10 Jahren der Darlehenslaufzeit linear in Höhe von jährlich 500 € abgeschrieben werden.

Buchungssatz bei der Darlehensaufnahme

Bank
95.000,00 EUR





ARAP(Disagio)
5.000,00 EUR
an
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
100.000,00 EUR  

Die Abschreibung in Höhe von 500 € jährlich wird als Zinsaufwand in der GuV verbucht.

Zinsaufwand
500,00 EUR
an
ARAP(Disagio)
500,00 EUR

Steuerrechtlich besteht für ein Disagio eine Aktivierungspflicht als Rechnungsabgrenzungsposten. H 6.10 EStR, amtliche Hinweise 2010, Stichwort "Damnum" lautet: "Darlehensschulden, bei denen der dem Schuldner zugefallene Betrag (Ausgabebetrag) niedriger als der Rückzahlungsbetrag ist, sind mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen; der Unterschiedsbetrag (Agio, Disagio, Damnum, Abschluss-, Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren) ist als Rechnungsabgrenzungsposten auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen."




letzte Änderung A.W. am 17.10.2023
Autor(en):  Anna Werner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

15.10.2013 15:37:22 - Gast

:| wie verbucht man kreditaufnahmen und disgio und bearbeitungsgegühr
[ Zitieren | Name ]

08.12.2014 16:29:02 - Gast

Super einfach erklärt! Danke! :klatschen:
[ Zitieren | Name ]

12.12.2014 10:32:43 - Gast

Ich lese, dass man sich auch auf die Dauer der Zinsfestschreibung beziehen kann, finde aber keine rechtlichen Hinweis? Wer kann helfen?
[ Zitieren | Name ]

02.06.2016 08:47:47 - Gast

Vielen dank :D
Aber wie bucht man Disagio in einer bilanz :denk:
Meine Lehrin will, dass wir soaws präsentieren :evil:
Ansonsten gibts eine 6 :read:
[ Zitieren | Name ]

08.06.2016 09:37:28 - wvr

Liebe Leser,

Bitte nutzen Sie die Kommentare nur für Anmerkungen direkt zum Artikel. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es uns nicht erlaubt ist, im Einzelfall Steuer- oder Rechtsberatung anzubieten. Fragen zu Einzelfällen stellen Sie deshalb bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden.

Vielen Dank
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

18.12.2016 15:25:16 - Gast

Bei Aufnahme in der Mitte des Monats, z.B. 15.12., muss man dann das Damnun für genau einen Monat abschreiben oder 15 Tage?
[ Zitieren | Name ]

15.01.2017 12:19:46 - Gast

Hallo Zusammen,

kann mir bitte jemand erklären wann sollen wir das DISAGIO aktivieren und wann nicht ?? ich meine wann das Unternehmen ein hohes Ergebnis oder kleines Ergebnis erzielt ???

Vielen Dank
[ Zitieren | Name ]

15.01.2017 12:40:31 - Gast

Danke für die Erklärung :-)
[ Zitieren | Name ]

16.01.2017 15:09:56 - wvr

Liebe Leser,

wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht in Einzelfällen Hilfe leisten können. Fragen zu Einzelfällen stellen Sie deshalb bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden.

Vielen Dank
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

01.08.2019 10:50:00 - Rechnung

Warum ist Wirtschaftlich sinnvoll eher eine Aktivierung des Damnums als Sonderfall der Rechnungsabgrenzung und dessen planmäßige Verteilung?
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) für Buchhaltung und Rechnungswesen
Für den Landesverband suchen wir ab dem 01.01.2025 einen Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) für Buchhaltung und Rechnungs­wesen. Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeit­stelle im Umfang von 25 Wochen­stunden. Die Anstellung erfolgt zentral bei der Bremischen Evangelischen Kirche. Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Unser kaufmännisches Team steuert unser Business mit Leidenschaft für Planung, kreative Lösungen und Innovationen. Werden Sie Teil unseres vielseitigen und engagierten Teams und meistern Sie mit uns gemeinsam täglich neue Heraus­forderungen. Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Das Familienunternehmen Hedtke ist das modernste Mobilitätszentrum der Rhein-Main-Region für die Premiummarken Volvo, Jaguar Land Rover und LEVC. Dabei garantieren erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter und die Servicekultur eines Familienunternehmens auch seit vielen Jahren höchste Kundenzufrie... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios durch Hotelrenovierungen und neue Hotelen... Mehr Infos >>

Buchhalter mit Abschluss- und Projektverantwortung (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
HOPPE, europaweit Marktführer in der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Beschlagsystemen für Türen und Fenster, ist mit rund 2.300 Mitarbeitern international tätig. In dem eigentümer­geführten Familien-Unternehmen ist die wertebasierte und sinnorientierte Unter­nehmens­führung die Basis... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bijou Brigitte – das bedeutet mehr als 50 Jahre Leidenschaft für Modeschmuck und Accessoires. Mit rund 1.100 Filialen in über 20 Ländern ist Bijou Brigitte der Marktführer in Europa. Unsere Konzernzentrale mit allen strategischen Fachbereichen sitzt in Hamburg. Flache Hierarchien und kurze Entsch... Mehr Infos >>

Bürokaufmann (all genders)
Wir suchen eine(n) engagierte(n) Assistent:in der Finanzbuchhaltung (m/w/d), um unser Team bei you zu verstärken. Diese Position spielt eine zentrale Rolle in unserer Finanzabteilung und ist verantwortlich für die Bearbeitung und Verbuchung von Rechnungen sowie die Betreuu... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Firmenwagenrechner (1% Regel)

Die Excel-Vorlage Firmenwagenrechner für die 1%-Methode unterstützt Sie optimal bei der Kalkulation der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Außerdem kalkuliert dieses Tool die Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten und der Bemessungsgrundlage durch die 1%-Methode.  
Mehr Informationen >>

RS Rückstellungsrechner XL - Rückstellungen im Unternehmen leicht verwalten

Der neue RS-Rückstellungsrechner XL unterstützt Sie optimal bei Ihren Jahresabschlussarbeiten, indem er die wichtigsten Rückstellungen für Sie berechnet und verwaltet. Es werden Rückstellungen zur Gewerbesteuerrückstellungen und Urlaubsrückstellungen gebildet. 
Mehr Informationen >>

Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Maximilian_Fellermeyer.jpg
Diese auf MS Excel basierende Arbeitshilfe bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind Vorlagen zur Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>