Disagio im Kreditwesen - Buchung und bilanzielle Behandlung

Anna Werner
Ein Disagio (Damnum oder Abgeld) ist im Finanzwesen ein Abschlag vom Ausgangsbetrag (Nennwert), der bei Gewährung eines Kredites oder der Ausgabe eines Wertpapiers oder bei dem Handel mit Devisen oder Sorten vereinbart werden kann. Bei GmbH-Anteilen und Aktien (§ 9 AktG) ist die Ausgabe unter Abzug eines Disagios unzulässig. Besonders im Kreditgeschäft ist das Damnum sehr gebräuchlich.

Im Kreditwesen ist unter dem Begriff Disagio eine Differenz aus dem Nennwert des Kredites und demjenigen Betrag, der tatsächlich an den Kreditnehmer ausgezahlt wird, zu verstehen. Ein Abschlag von 5% bedeutet beispielsweise, dass von einem Kredit nur 95% direkt an den Kreditnehmer ausgezahlt werden, aber 100% bis Laufzeitende zurückgezahlt werden müssen. So kann das Disagio auch als vorab festgehaltener Zins bei der Kreditvergabe gesehen werden. Dadurch reduziert sich der Nominalzinssatz für die zu zahlenden Raten während der gesamten Kreditlaufzeit.

Bilanzielle Behandlung des Disagio

Das Disagio gehört zu den Finanzierungskosten und wird in der Regel in Prozent von der Kreditschuld angegeben und mit der Darlehenssumme verrechnet.

Handelsrechtlich ist die Verbuchung eines Disagios in § 250 Abs. 3 HGB geregelt. Nach § 250 Abs. 3 S. 1 HGB besteht für bilanzierende Unternehmen beim Disagio ein Aktivierungswahlrecht: das Disagio zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung
  • sofort und in voller Höhe als Aufwand in der GuV zu verrechnen oder
  • einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (Bilanzposten § 266 Abs. 2 C. HGB Rechnungsabgrenzungsposten) zu bilden und durch planmäßige Abschreibung über die Laufzeit zu verteilen.

Sofortige Verbuchung des Disagios als Zinsaufwand

Bei sofortgiger Verbuchung des Disagios als Zinsaufwand wird dieser Betrag nur einer Periode angelastet, obwohl er die Gesamtlaufzeit des Kredites betrifft.  

Beispiele für die Buchung des Disagio

Beispiel 1

Ein Unternehmen nimmt ein Darlehen über 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren auf, davon werden nur 95.000 € an das Unternehmen ausbezahlt, während 5 % der Kreditsumme als Disagio einbehalten werden.

Buchung des Disagios als Zinsaufwand bei Aufnahme des Darlehens:

Bank
95.000,00 EUR





Zinsaufwand
5.000,00 EUR
an
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
100.000,00 EUR  

Wirtschaftlich sinnvoll ist eher eine Aktivierung des Damnums als Sonderfall der Rechnungsabgrenzung und dessen planmäßige Verteilung.

Einstellung des Disagios in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

Die Voraussetzungen für die Aktivierung des Damnums als Rechnungsabgrenzung werden in § 250 Abs. 3 HGB vorgeschrieben. "Ist der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, so darf der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden." In diesem Fall ist gem. § 250 Abs. 3 Satz 2 HGB das Disagio durch planmäßige jährliche Abschreibungen, die über die Rückzahlungszeit verteilt werden können, zu tilgen.

Beispiel 2

Ein Unternehmen nimmt ein Darlehen über 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren auf, davon werden nur 95.000 € an das Unternehmen ausbezahlt, während 5 % der Kreditsumme als Disagio einbehalten werden.

In dem Fall könnte das Disagio in Höhe von 5.000 € zu Beginn der Kreditlaufzeit als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und anschließend in den 10 Jahren der Darlehenslaufzeit linear in Höhe von jährlich 500 € abgeschrieben werden.

Buchungssatz bei der Darlehensaufnahme

Bank
95.000,00 EUR





ARAP(Disagio)
5.000,00 EUR
an
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
100.000,00 EUR  

Die Abschreibung in Höhe von 500 € jährlich wird als Zinsaufwand in der GuV verbucht.

Zinsaufwand
500,00 EUR
an
ARAP(Disagio)
500,00 EUR

Steuerrechtlich besteht für ein Disagio eine Aktivierungspflicht als Rechnungsabgrenzungsposten. H 6.10 EStR, amtliche Hinweise 2010, Stichwort "Damnum" lautet: "Darlehensschulden, bei denen der dem Schuldner zugefallene Betrag (Ausgabebetrag) niedriger als der Rückzahlungsbetrag ist, sind mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen; der Unterschiedsbetrag (Agio, Disagio, Damnum, Abschluss-, Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren) ist als Rechnungsabgrenzungsposten auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen."




letzte Änderung A.W. am 17.10.2023
Autor(en):  Anna Werner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

15.10.2013 15:37:22 - Gast

:| wie verbucht man kreditaufnahmen und disgio und bearbeitungsgegühr
[ Zitieren | Name ]

08.12.2014 16:29:02 - Gast

Super einfach erklärt! Danke! :klatschen:
[ Zitieren | Name ]

12.12.2014 10:32:43 - Gast

Ich lese, dass man sich auch auf die Dauer der Zinsfestschreibung beziehen kann, finde aber keine rechtlichen Hinweis? Wer kann helfen?
[ Zitieren | Name ]

02.06.2016 08:47:47 - Gast

Vielen dank :D
Aber wie bucht man Disagio in einer bilanz :denk:
Meine Lehrin will, dass wir soaws präsentieren :evil:
Ansonsten gibts eine 6 :read:
[ Zitieren | Name ]

08.06.2016 09:37:28 - wvr

Liebe Leser,

Bitte nutzen Sie die Kommentare nur für Anmerkungen direkt zum Artikel. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es uns nicht erlaubt ist, im Einzelfall Steuer- oder Rechtsberatung anzubieten. Fragen zu Einzelfällen stellen Sie deshalb bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden.

Vielen Dank
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

18.12.2016 15:25:16 - Gast

Bei Aufnahme in der Mitte des Monats, z.B. 15.12., muss man dann das Damnun für genau einen Monat abschreiben oder 15 Tage?
[ Zitieren | Name ]

15.01.2017 12:19:46 - Gast

Hallo Zusammen,

kann mir bitte jemand erklären wann sollen wir das DISAGIO aktivieren und wann nicht ?? ich meine wann das Unternehmen ein hohes Ergebnis oder kleines Ergebnis erzielt ???

Vielen Dank
[ Zitieren | Name ]

15.01.2017 12:40:31 - Gast

Danke für die Erklärung :-)
[ Zitieren | Name ]

16.01.2017 15:09:56 - wvr

Liebe Leser,

wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht in Einzelfällen Hilfe leisten können. Fragen zu Einzelfällen stellen Sie deshalb bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden.

Vielen Dank
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

01.08.2019 10:50:00 - Rechnung

Warum ist Wirtschaftlich sinnvoll eher eine Aktivierung des Damnums als Sonderfall der Rechnungsabgrenzung und dessen planmäßige Verteilung?
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
LKC ist eine expansive Unternehmens­gruppe von Wirtschafts­prüfern, Rechtsanwälten, Steuer­beratern und Unter­nehmens­beratern mit derzeit über 600 Mit­arbeitern an 24 Stand­orten. Mit dem Anspruch „Qualität für Unter­nehmen, Unter­nehmer und Privat­personen“ bieten wir einen Full Service für uns... Mehr Infos >>

Spezialistin / Spezialist für die Stammdatenerfassung in der Kreditorenbuchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Business Partner (w/m/d) Controlling mit unternehmerischem Gestaltungswillen
Wir sind MAINGAU – ein ambitioniertes Energie- und Techunternehmen mit klarem Fokus auf technologiegetriebene Lösungen für die Energiewelt von morgen. Mehr als 1.000.000 Kundenbeziehungen europaweit und ein Umsatz von 1,3 Milliarden Euro in 2024 machen uns zu einem der am schnellsten wachsenden E... Mehr Infos >>

Controller Infrastrukturmanagement (m/w/d)
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG sorgt als Tochterunternehmen des DVV-Konzerns dafür, dass die Mobilität in unserer Stadt heute und morgen nach Plan läuft. Wir bringen täglich über 150.000 Fahrgäste sicher, schnell und zuverlässig an ihr Ziel. Zudem sind wir zentraler Treiber, Gestalter und... Mehr Infos >>

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Anlagenbuchhaltung – Schwerpunkt Immobilienbewertung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller im Fachgebiet Finanzen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter/in (gn)
Brennen Sie für Ihren Beruf und schätzen einen pünkt­lichen Feier­abend? Sie besitzen fundierte Erfahrung in der Finanz­buchhaltung? Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt für Ihren beruf­lichen Einstieg bei der PVS Westfalen-Nord! Wir bieten nicht nur sichere und faire Arbeits­bedingungen, sonder... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller für Bundesbau mit Fokus auf Abrechnung und Datenmanagement (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Rechnung (Excel- Vorlage)

Mit diesem Excel-Tool können Sie Rechnungen erstellen. Es kann für jeden Artikel der jeweilige USt.- Satz und ein individueller Rabatt eingegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird automatisch aus den einzelnen Artikelpositionen, USt.- Satz und Rabatt ermittelt. Der Aufbau der Rechnung entspricht den Anforderungen des UStG.
Mehr Informationen >>

Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit - Rückstellungshöhe für Handels- und Steuerbilanz ermitteln

PantherMedia_Dmitriy_Shironosov_240x160.jpg
Mit diesem flexiblen Excel-Tool lassen sich Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit für die Handels- und für die Steuerbilanz ermitteln und dokumentieren. Die Berechnungen entsprechen der aktuellen Rechtsprechung.
Mehr Informationen >>

GoBD: Checkliste Anforderungen der GoBD in Excel 

In dieser Checkliste sind grundlegende Anforderungen der GoBD festgehalten. Bei der Umsetzung müssen zwingend die individuellen Sachverhalte des Betriebes berücksichtigt und die Punkte konkretisiert und detailliert werden. Die Checkliste dient dem Einstieg in das Thema kann beliebig ergänzt und verändert werden.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>