Das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt: Während 1977 die Standardrente noch etwa 60 % des durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelts entsprach, sind es heute weniger als 50 %. Weil in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge aus den 1960er Jahren in Rente gehen werden, könnte das Rentenniveau weiter sinken. Deshalb gewinnt die betriebliche Altersversorgung (bAV) an Bedeutung, um Altersbezüge sicherzustellen, bei denen der Lebensstandard aufrechterhalten werden kann.
Hintergründe zur Altersversorgung in Deutschland
Seit dem Altersvermögensgesetz von 2001 und dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz von 2004 stützt sich die Altersversorgung in Deutschland auf drei Säulen:
- gesetzliche Rentenversicherung
- ergänzende Alterssicherung auf Basis der Erwerbsarbeit
- private Vorsorge
Bei der
gesetzlichen Rentenversicherung finanzieren die jeweiligen Beitragszahler die gegenwärtigen Rentenempfänger (Umlageverfahren). Neben der Sozialversicherungsrente der Arbeitnehmer gehören auch die Alterssicherung der Landwirte, die Berufsständische Versorgung, die Künstlersozialversicherung und die Beamtenversorgung dazu. Weil immer weniger Arbeitnehmer immer mehr Altersrentner versorgen müssen, gerät das System zunehmend an seine Grenzen.
Zur erwerbsbasierten Vorsorge zählen die
betriebliche Altersversorgung (bAV) und die
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Hierbei wird für den einzelnen Steuerpflichtigen Kapital für dessen Rente angespart. Das gilt auch für die private Vorsorge, z. B. Riester-, Rürup-Rente, Lebensversicherung, Fondssparpläne, Immobilienbesitz. In beiden Fällen sind die Beiträge der Einzahlenden für die jeweils eigene Rente bestimmt.
In Branchen, denen es wirtschaftlich gut geht, sind Unternehmen in der Lage, ihren Angestellten eine
Betriebsrente zu finanzieren, ohne dass die Angestellten sich daran finanziell beteiligen müssen. Das kann aber nicht jedes Unternehmen stemmen, auch wenn eine solche Betriebsrente in Zeiten des Arbeitskräftemangels ein gutes Argument im Wettbewerb um fähige Mitarbeiter ist.
Inzwischen wird die Mehrheit der Betriebsrenten von den Beschäftigten mitfinanziert. Seit 2002 haben Arbeitnehmer nach § 1a
BetrAVG (Betriebsrentengesetz) einen Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung für die Altersversorgung bis zu einem Betrag in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Anspruch umfasst neben unbefristet angestellten Mitarbeitern auch Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag, Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und sogar angestellte Geschäftsführer. Seit 2018 kann der erworbene Anspruch auf eine Betriebsrente nicht mehr verfallen, wenn der Arbeitnehmer mindestens drei Jahre im Unternehmen tätig war und beim Ausscheiden aus dem Betrieb mindestens 21 Jahre alt ist (Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie).
Bei der
Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttolohns in Beiträge zur Altersvorsorge umgewandelt. Der Staat fördert dies, indem er bis zu einem Betrag in Höhe von 8 % der BBG auf den umgewandelten Anteil des Entgelts keine Einkommensteuer (§ 3 Ziffer 63 EStG – Einkommensteuergesetz) und bis zu einem Betrag in Höhe von 4 % der BBG keine Sozialabgaben erhebt (§ 1 Abs. 1 Ziffern 4 und 9 SvEV – Sozialversicherungsentgeltverordnung) erhebt. Der so geförderte Jahresbetrag lag 2023 bei 7.008 € (steuerfrei) bzw. 3.504 € (sozialabgabenfrei).
Fünf Durchführungswege einer betrieblichen Altersversorgung
Ein Unternehmen kann die Altersversorgung für seine Angestellten auf fünf verschiedenen Wegen organisieren (§ 1 Abs. 1 und § 1b Abs. 2 bis 4 BetrAVG).
Letzte Änderung W.V.R am 24.10.2023
Autor(en):
Stefan Parsch
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
Tragen Sie sich für den
kostenfreien und unverbindlichen
Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern.
Beispiel-Newsletter >>
Jetzt Newsletter gratis erhalten
Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen?
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten.
Mehr Infos >>