Investitionsabzugsbetrag (IAB) – Regeln und Tipps

Steuern sparen mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Stefan Parsch
 

Betriebliche Anschaffungen sind für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht immer einfach zu realisieren: Die Kosten für die Investition müssen meist auf einen Schlag aufgebracht werden. Steuerlich wirksam wird diese Betriebsausgabe jedoch über einen längeren Zeitraum, entsprechend der Abschreibung für Abnutzung (AfA) für das jeweilige Wirtschaftsgut. In einem solchen Fall hilft der Investitionsabzugsbertrag (IAB) den KMU, auch bei größeren Investitionen liquide zu bleiben und unter Umständen Steuern zu sparen. Geregelt wird der IAB in § 7g EStG (Einkommensteuergesetz)

Sinn und Zweck des Investitionsabzugsbetrags (IAB)

"§ 7g EStG ist eine Sondervorschrift im deutschen Steuerrecht, die in dieser Form einzigartig ist", heißt es im Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums vom 21.04.2016. "Der Steuerpflichtige kann seinen Gewinn aufgrund eines voraussichtlichen künftigen Ereignisses mindern, nämlich aufgrund der Anschaffung oder Herstellung bestimmter betrieblicher Wirtschaftsgüter." Üblicherweise werden im Steuerrecht nur Sachverhalte berücksichtigt, die bereits geschehen sind.

Die vorzeitige Abschreibung von Investitionen, in einer früheren Form "Ansparabschreibung" genannt (siehe nächsten Abschnitt), hilft also KMU, größere Investitionen ohne oder mit einem geringeren Anteil an Fremdkapital vorzunehmen. "Damit stellt die Regelung einen Ausgleich für den im Vergleich zu größeren Unternehmen teilweise erschwerten Zugang zum Kapitalmarkt dar und ist deshalb Teil der Wirtschaftsförderung", erklärt derselbe Monatsbericht.

Letzte Änderung W.V.R am 01.10.2021

Autor(en): Stefan Parsch
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