Wie verbucht man Geschenke über 35 Euro richtig?

Ulf Matzen
 

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, sagt man - oder die Kundschaft. Viele Unternehmen bedenken Geschäftspartner und Kunden daher ab und zu mit kleinen Aufmerksamkeiten. Diese müssen jedoch auch korrekt verbucht werden.

Wenn bei einem Geschenk ohne besonderen Anlass an einen Geschäftspartner die Freigrenze von 35 Euro eingehalten wird, lässt sich dieses in der Buchhaltung als abziehbarer Aufwand behandeln. Diese Freigrenze gilt pro Person und Kalenderjahr. Geregelt ist sie in § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Für 2024 war eine Erhöhung auf 50 Euro geplant, diese hängt jedoch noch davon ab, ob das Wachstumschancengesetz endgültig verabschiedet wird. Eine abgespeckte Version des Gesetzes wurde am 23.2.2024 vom Bundestag beschlossen. Die Erhöhung der Freigrenze ist darin weiter vorgesehen. Allerdings will die Union dem Gesetz nicht zustimmen und ein Scheitern im Bundesrat ist möglich. Hier soll es aber um Geschenke oberhalb der Freigrenze gehen. 

Wie sind Geschenke über 35 Euro zu versteuern?

Bei Überschreitung der Freigrenze muss der gesamte Betrag versteuert werden. Ein Geschenk wird bereits dann steuerpflichtig, wenn der Betrag von 35 Euro oder unter Umständen künftig von 50 Euro auch nur um einen Cent überschritten wird. Die Freigrenze gilt pro Jahr und pro Person. Mehrere Geschenke an den gleichen Geschäftspartner werden also zusammengerechnet.

Ein Geschenk an einen Geschäftspartner ohne besonderen Anlass über 35 Euro stellt steuerlich eine nicht abziehbare Betriebsausgabe dar. In der Handelsbilanz wäre es abziehbar, wenn es sich um eine betrieblich veranlasste Aufwendung handelt.

Wie werden Geschenke über 35 Euro gebucht?

Die bekannten Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 stellen für die steuerlich nicht abziehbaren Betriebsausgaben besondere Aufwandskonten zur Verfügung. Bei SKR 03 ist dies Konto 4635, bei SKR 04 Konto 6620 ("Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG"). Mit der Verbuchung auf diesen Konten können die Aufwendungen für die Geschenke außerhalb der Bilanz dem steuerlichen Ergebnis wieder hinzugefügt werden. 

Beispiel Buchung Geschenk über 35 Euro:

Der Unternehmer Max Muster ist vorsteuerabzugsberechtigt. Er schenkt seinem Kunden Karl König einen edlen Wein im Wert von 50 Euro plus 9,50 Euro Umsatzsteuer (19 %). Der Kauf des Weins findet über das Kreditorenkonto statt; eine Pauschalierung nach § 37b EStG wird nicht vorgenommen. Karl König muss den Wert des Geschenks mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

Letzte Änderung W.V.R am 29.02.2024

Autor(en): Ulf Matzen
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