Forderungsmanagement im Mittelstand

Zahlungsverzögerungen: unterschätzt und riskant?

Zahlungsverzögerungen bereiten der deutschen Wirtschaft weiterhin große Probleme. Häufig unterschätzen gerade Mittelstands- Unternehmen die geschäftskritischen Auswirkungen eines Bericht unzureichenden Debitorenmanagements. Persönlich geprägte Geschäftsbeziehungen verleiten dazu, nachsichtig mit der Begleichung offener Forderungen umzugehen. Viele Firmen verfügen über ein inkonsequentes Mahnwesen, das ihnen immens schaden kann. Säumige Schuldner tendieren dazu, vorrangig an Gläubiger zu zahlen, die ihre Forderungen mit Nachdruck anmahnen.

Durch hohe Außenstände geraten Mittelstandsunternehmen leicht in eine wirtschaftliche Schieflage. Ein systematisches und aktives Forderungsmanagement ist heute eine zentrale und von der Unternehmensgröße unabhängige Managementaufgabe. Sie beginnt bei einer Bonitätsprüfung, die sowohl Neu- als auch Bestandskunden umfasst und fortlaufend aktualisiert wird. Zudem empfiehlt sich eine firmenindividuelle Analyse der Zahlungsmoral, die bei Bedarf von Vertriebsmitarbeitern einsehbar ist. So können Risiken frühzeitig erkannt und vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden.


Das gute Verhältnis zum Geschäftsfreund trübt in vielen Fällen die eigene Wahrnehmung von Krisensignalen. Aus wirtschaftlichem Druck können selbst enge Geschäftsfreunde Übereinkommen vorschlagen, die geschäftskritisch sind. Grundsätzlich sollten stets wirksame Vorkehrungen getroffen werden, um möglichst frühzeitig die Anzeichen einer bevorstehenden Insolvenz zu erkennen.

"Ein erfolgreiches Forderungsmanagement beweist sich nicht in der Schadensbegrenzung, sondern in der Vermeidung verlustbringender Geschäfte", betont DHPG-Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann aus seiner langjährigen Praxiserfahrung. "Auch bei langjährigen Geschäftspartnern zählen klare Zahlungsfristen und eine systematische Risikoprüfung zum Pflichtprogramm." Kommt es letztlich zu einer Insolvenz des Geschäftspartners, verringert sich mit einer zunehmenden Zahl von Gläubigern die Chance auf einen Forderungsausgleich.

Oft lässt sich die Frage nach einem effektiven Risikoschutz aus der eigenen Betriebspraxis ableiten. Die DHPG-Experten empfehlen, bekannt gewordene Schwachstellen und Versäumnisse gezielt zu analysieren. So lassen sich besonders effizient firmenindividuelle Lösungsmodelle entwickeln und etablieren.

Risiken erkennen - Forderungen sichern

Bei Außenständen mit ungewissem Zahlungseingang besteht eine hohe Insolvenzgefahr. Tritt der Insolvenzfall ein, kann leicht der Gläubiger selbst in eine bedrohliche Schieflage geraten. Nur ein systematisches Vorgehen schwächt empfindliche Schäden für das eigene Unternehmen ab oder verhindert diese von vornherein.
  1. Krisensignale erkennen:
    Eine unterlassene Bonitätsprüfung oder eine oberflächliche Sichtung des Kundenverhaltens können schwer Nachteile mit sich bringen. Selten tritt ein wirtschaftliches Aus abrupt auf. Bereits im Vorfeld deuten Indikatoren wie zunehmend verspätete Zahlungseingänge und ein sprunghaft steigendes oder sinkendes Auftragsvolumen auf wirtschaftliche Engpässe hin. Auch häufig wechselnde Führungskräfte, eine schlechte Erreichbarkeit oder wiederholte Reklamationen können Krisensignale darstellen.
  2. Schutzmaßnahmen einleiten:
    Bei gefestigten Geschäftsbeziehung wird oft eine übertriebene Rücksichtnahme an den Tag gelegt. Tatsächlich sollten Entschuldigungsversuche des Schuldners eher zur Vorsicht anhalten. Es ist wichtig, bei Krisensymptomen schnell und systematisch zu reagieren. Entscheidend ist ein konsequentes Mahnwesen mit standardisierten Abläufen. Ein aktives Risikomanagement behebt Fehlerquellen und gewährleistet ein effizientes Frühwarnsystem.
  3. Ansprüche durchsetzen:
    Werden offene Forderungen gegen Geschäftspartner nur zögerlich verfolgt, steigt das Risiko, diese überhaupt zu realisieren. Bleiben nachdrückliche Zahlungsaufforderungen erfolglos, sollte gegen den Schuldner nach rechtlicher Prüfung zügig ein Klage- oder Mahnverfahren eingeleitet werden. Im Insolvenzfall ist dringend Eigeninitiative erforderlich: Der Insolvenzverwalter fordert nicht dazu auf, bestehende Sicherungsrechte geltend zu machen.




Quelle: www.dhpg.de
letzte Änderung am 16.11.2022

Literaturhinweise
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