Mahngebühren und Verzugszinsen - Buchung und Hintergründe

Stefan Parsch
Nicht immer werden Rechnungen in einem angemessenen Zeitraum beglichen. Dann muss der Rechnungsteller oder Gläubiger mahnen und kann dabei unter bestimmten Umständen auch Mahngebühren vom Schuldner verlangen. Diese Mahngebühren sind unterschiedlich zu verbuchen, je nachdem, ob ein Unternehmen sie eingenommen hat oder ob sie vom Unternehmen bezahlt worden sind. Auch auf das Buchen von Verzugszinsen und Inkassogebühren geht der folgende Artikel ein.

Kurze Einführung zum Mahnwesen

Beim Stellen einer fälligen Rechnung wird oft ein Zahlungsziel angegeben, z. B. zwei oder drei Wochen. Ist eine Rechnung innerhalb dieses Zeitraums nicht bezahlt worden, kann der Rechnungsteller mahnen. Eine kundenfreundliche Variante ist dabei die Zahlungserinnerung, bei der der Rechnungsteller davon ausgeht, dass sein Kunde die Rechnung nur versehentlich nicht gezahlt hat. Denn grundsätzlich sollten Unternehmen trotz einer Mahnung an einer Kundenbindung interessiert sein.

Mit dieser Zahlungserinnerung, die dennoch eine Mahnung ist, gerät der Kunde in Zahlungsverzug nach § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch; siehe auch nächsten Absatz). Der Zahlungsverzug setzt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB). Wenn das Zahlungsziel im Kaufvertrag vereinbart ist, gerät der Schuldner ebenfalls ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Nach Eintritt des Zahlungsverzuges kann der Gläubiger bei seiner nächsten Mahnung auch Mahngebühren verlangen. Dabei muss dem Schuldner eine angemessene Frist zur Begleichung der Rechnung eingeräumt werden. Üblich sind zwei Wochen nach der Zahlungserinnerung für die zweite Mahnung und eine Woche für die dritte Mahnung.

In der dritten Mahnung des kaufmännischen Mahnverfahrens sollten dann auch weitere Schritte angedroht werden (bei einem renitenten Zahlungsverweigerer darf die Kundenbindung hintangestellt werden). Diese Schritte können das Einschalten eines Inkassobüros oder die Aufnahme des gerichtlichen Mahnverfahrens mit gerichtlichem Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und schließlich Klageerhebung sein. Dieser Artikel legt den Fokus allerdings auf das kaufmännische Mahnverfahren und die Einschaltung eines Inkassobüros.


Mahngebühren und Verzugszinsen nach BGB

Durch den Zahlungsverzug entsteht dem Rechnungsteller ein Schaden, für den er nach § 280 Abs. 1 und 2 BGB Schadenersatz verlangen kann. Dafür kann der Gläubiger ab dem Beginn des Zahlungsverzuges Verzugszinsen verlangen (§ 288 Abs. 1 bis 3 BGB). Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom 29.07.2014 wurde zusätzlich der Anspruch des Gläubigers auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 € ins Gesetz geschrieben, wenn der Kunde kein Verbraucher ist (§ 288 Abs. 5 BGB).

Auch an anderen Stellen unterscheidet das Gesetz zwischen Unternehmern und Verbrauchern als Kunden. So gilt der Zahlungsverzug 30 Tage nach der Zustellung der Rechnung für Verbraucher nur dann, "wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist" (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB). Und es gelten unterschiedliche Sätze für die Verzugszinsen: aufs Jahr gerechnet fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) und neun Prozentpunkte für Unternehmer (§ 288 Abs. 2 BGB).

Für Mahngebühren gibt es keine konkrete gesetzliche Grundlage. In verschiedenen Urteilen hat die Rechtsprechung die Berechtigung von Mahngebühren zwar bestätigt, ihre Höhe jedoch stark eingeschränkt. So erklärte das Oberlandesgericht München 2011 eine Mahnkostenpauschale der Stadtwerke von 5 € für unwirksam (Urteil vom 28.07.2011 – 29 U 634/11); als angemessen sah das OLG eine Mahngebühr von 1,20 € an. Denn es dürfen nur Sachkosten, wie Papier- und Druckkosten sowie Porto, in die Mahngebühren einfließen, nicht aber Personalkosten. Deutlich höhere Mahngebühren, die in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geschrieben werden, halten einer gerichtlichen Überprüfung sehr wahrscheinlich nicht stand.

Höhe von Verzugszinsen berechnen

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Vorgaben der Europäischen Zentralbank halbjährlich berechnet und amtlich bekannt gegeben; er liegt seit 2016 bei – 0,88 %. In wirtschaftlich besseren Zeiten ist er üblicherweise positiv. Der negative Basiszinssatz sorgt dafür, dass die Verzugszinssätze niedriger sind als das, was das BGB auf den Basiszinssatz draufsattelt: Für Verbraucher als Kunden beträgt der Verzugszinssatz derzeit (Stand: August 2021) 4,12 %, für Unternehmer als Kunden 8,12 %.

Die Verzugszinsen für einen Monat werden nun wie folgt berechnet: Die Schuldensumme mit dem Verzugszinssatz multiplizieren und durch 100 teilen. Das Ergebnis durch zwölf teilen, weil der Zinssatz aufs Jahr gerechnet wird. Wenn die Zinsen für mehrere Monate berechnet werden sollen, muss das Ergebnis mit der Anzahl der Monate multipliziert werden.

Das folgende Rechenbeispiel für einen Verbraucher, der 50 Tage im Verzug ist, zeigt eine tagesgenaue Berechnung der Verzugszinsen:

Rechenschritt Rechenoperation Summe
Summe, die geschuldet wird   2.000 €
Angewandter Verzugszinssatz × 4,12 / 100 (Verbraucher) 82,4 €
Anzahl der Tage × 50 4.120 €
Aufs Jahr gerechnet / 365 11,29 €

Nach 50 Tagen des Verzugs kann der Gläubiger einem Verbraucher, der ihm 2000 € schuldet, 11,29 € Verzugszinsen in Rechnung stellen. Wenn kein Verbraucher beim Geschäftsvorfall beteiligt ist, sind es 22,25 € - bei dem Unternehmer-Verzugszinssatz von 8,12 %.

In Rechnung gestellte Mahngebühren und Verzugszinsen buchen

Wenn der Schuldner schließlich den Rechnungsbetrag zuzüglich Mahngebühren und Verzugszinsen bezahlt, müssen alle Bestandteile des Zahlungseingangs korrekt verbucht werden. Verzugszinsen sind als Schadenersatzleistung umsatzsteuerfrei. Gleiches gilt für die Mahngebühren. Deshalb sollten sie nicht als Negativ-Skonto eingetragen werden, wie es teilweise gemacht wird. Denn das Skonto wirkt sich auf die Umsatzsteuer aus, sodass aus einem Negativ-Skonto eine Umsatzsteuerforderung entsteht.

Vielmehr sollten Mahngebühren und Verzugszinsen auf das Konto "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" gebucht werden. Alternativ können die Mahngebühren auf das Konto "Andere sonstige betriebliche Erträge" fließen und die Verzugszinsen auf das Konto "Erlöse Zinsen und Diskontspesen" oder auf "Zinserträge", auf dem auch die Zinsen der Bank für Geldanlagen landen. Der Nettobetrag der Rechnung gehört zu den "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", die Umsatzsteuer auf das Konto "Umsatzsteuer 19 %".

Selbst gezahlte Mahngebühren und Verzugszinsen buchen

Es kann auch vorkommen, dass das eigene Unternehmen in Zahlungsverzug gekommen ist. Wird die Rechnung schließlich inklusive Mahngebühren und Verzugszinsen beglichen, sind auch diese Ausgaben richtig zu verbuchen. Für die gezahlten Mahngebühren ist das Konto "Kosten des Geldverkehrs" üblich, für die Verzugszinsen das Konto "Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten".

Inkassokosten richtig buchen

Wer statt des gerichtlichen Mahnverfahrens lieber ein Inkassobüro mit dem Eintreiben der offenen Forderung beauftragt, muss auch hierfür auf die korrekte Verbuchung achten. Das Inkassobüro schlägt den Betrag für seine Dienstleistung auf die Forderung an den säumigen Schuldner auf. Wenn der Schuldner die um Inkassokosten, Mahngebühren und Verzugszinsen erhöhte Rechnung bezahlt, reicht das Inkassobüro das Geld nach Abzug der Inkassokosten an das Unternehmen weiter, das es beauftragt hat. Auch wenn die Inkassokosten also nicht über ein Konto des Unternehmens laufen, müssen sie richtig verbucht werden.

Die Dienstleistung des Inkassobüros ist umsatzsteuerpflichtig. Deshalb muss der Betrag aufgeteilt werden: Der Nettobetrag der Inkassokosten wird auf der Sollseite unter "Nebenkosten des Geldverkehrs" eingetragen, die Umsatzsteuer als "abziehbare Vorsteuer 19 %". Auf der Habenseite kommt der Gesamtbetrag aufs Konto "Sonstige betriebliche Erträge (aus Inkasso)".




letzte Änderung S.P. am 29.07.2024
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  Bildagentur PantherMedia / nito500


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller (m/w/d)
Gestalte mit uns die Zukunft der Tierversicherung in Deutschland und Europa. Bei uns dreht sich (fast) alles um Hunde und Katzen – und um die Menschen, die sie lieben. Seit Jahrzehnten versichern wir Vierbeiner zuverlässig gegen hohe Tierarztkosten und bieten Hundehaltenden zusätzlich ein... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/d)
H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Industrie, mit denen Reibung und Verschleiß entscheidend reduziert werden, um Komponenten noch sichere... Mehr Infos >>

Vertriebscontroller (m/w/d)
ine spannende Aufgabe, in der Sie Ihr Expertenwissen einbringen können. Wachsen Sie mit uns gemeinsam! Wir bieten Raum, um füreinander und miteinander die Zukunft von ERGO zu gestalten. Da Sie zur erfolgreichen Entwicklung von ERGO beitragen, können Sie von uns als Arbeitgeber einiges erwarten, z... Mehr Infos >>

Accounting Specialist / Finanzbuchhalter*in (all genders)
Bei AEB vereinfachen wir globale Warenbewegungen - und machen effiziente, ökologische, sichere und gerechte Lieferketten möglich. Mit intuitiven Technologien aus der Cloud - und mit dir! Weil du, deine Fähigkeiten, Gedanken und Ideen uns weiterbringen. Du bekommst bei uns den Freiraum und offene ... Mehr Infos >>

Finanzkraft (m/w/d)
Die Technische Universität Braunschweig zählt zu den führenden Technischen Universitäten in Deutschland und bietet Ihnen als Arbeit­geberin eine große Auswahl an modernen, anspruchsvollen und vielseitigen Arbeits­plätzen. Nicht nur im Bereich der Forschung und Lehre, auch in Verwaltung, Technik u... Mehr Infos >>

Buchhalter (in) (d/m/w)
Wir sind ein modernes Landesunternehmen mit 150-jähriger Geschichte. Wir bewirtschaften rund 17.000 Hektar in Brandenburg – eine Fläche fast so groß wie der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Unser Portfolio ist vielfältig: Wir vermieten und verpachten Flächen für Landwirtschaft, Erneuerbare Energ... Mehr Infos >>

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Spezialist für Steuerungs- und Controllingsysteme - Schwerpunkt Data Science (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel- Betriebskostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung_Henke_290px.png
Mit diesem Nebenkosten- und Betriebskostenabrechner für Excel erstellst du deine Nebenkostenabrechnung strukturiert, nachvollziehbar und übersichtlich – ohne komplizierte Vorlagen oder manuelle Rechnerei. Ideal für private Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern..

Jetzt hier für 24,90 EUR downloaden!
Prompt-KI-Beschreibung_290px.jpg

Prompt – KI Agenten Beschreibung

Erstellen Sie in wenigen Minuten Ihren eigenen KI-Agenten – präzise, professionell und individuell. Mit dieser Excel-Vorlage erstellen Sie mühelos eine vollständige Beschreibung für Ihren persönlichen KI-Agenten, die Sie direkt in Tools wie ChatGPT, Copilot, Google Gemini oder Claude einfügen können.

Jetzt hier für 4,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>