Mahngebühren und Verzugszinsen - Buchung und Hintergründe

Stefan Parsch
Nicht immer werden Rechnungen in einem angemessenen Zeitraum beglichen. Dann muss der Rechnungsteller oder Gläubiger mahnen und kann dabei unter bestimmten Umständen auch Mahngebühren vom Schuldner verlangen. Diese Mahngebühren sind unterschiedlich zu verbuchen, je nachdem, ob ein Unternehmen sie eingenommen hat oder ob sie vom Unternehmen bezahlt worden sind. Auch auf das Buchen von Verzugszinsen und Inkassogebühren geht der folgende Artikel ein.

Kurze Einführung zum Mahnwesen

Beim Stellen einer fälligen Rechnung wird oft ein Zahlungsziel angegeben, z. B. zwei oder drei Wochen. Ist eine Rechnung innerhalb dieses Zeitraums nicht bezahlt worden, kann der Rechnungsteller mahnen. Eine kundenfreundliche Variante ist dabei die Zahlungserinnerung, bei der der Rechnungsteller davon ausgeht, dass sein Kunde die Rechnung nur versehentlich nicht gezahlt hat. Denn grundsätzlich sollten Unternehmen trotz einer Mahnung an einer Kundenbindung interessiert sein.

Mit dieser Zahlungserinnerung, die dennoch eine Mahnung ist, gerät der Kunde in Zahlungsverzug nach § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch; siehe auch nächsten Absatz). Der Zahlungsverzug setzt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB). Wenn das Zahlungsziel im Kaufvertrag vereinbart ist, gerät der Schuldner ebenfalls ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Nach Eintritt des Zahlungsverzuges kann der Gläubiger bei seiner nächsten Mahnung auch Mahngebühren verlangen. Dabei muss dem Schuldner eine angemessene Frist zur Begleichung der Rechnung eingeräumt werden. Üblich sind zwei Wochen nach der Zahlungserinnerung für die zweite Mahnung und eine Woche für die dritte Mahnung.

In der dritten Mahnung des kaufmännischen Mahnverfahrens sollten dann auch weitere Schritte angedroht werden (bei einem renitenten Zahlungsverweigerer darf die Kundenbindung hintangestellt werden). Diese Schritte können das Einschalten eines Inkassobüros oder die Aufnahme des gerichtlichen Mahnverfahrens mit gerichtlichem Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und schließlich Klageerhebung sein. Dieser Artikel legt den Fokus allerdings auf das kaufmännische Mahnverfahren und die Einschaltung eines Inkassobüros.


Mahngebühren und Verzugszinsen nach BGB

Durch den Zahlungsverzug entsteht dem Rechnungsteller ein Schaden, für den er nach § 280 Abs. 1 und 2 BGB Schadenersatz verlangen kann. Dafür kann der Gläubiger ab dem Beginn des Zahlungsverzuges Verzugszinsen verlangen (§ 288 Abs. 1 bis 3 BGB). Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom 29.07.2014 wurde zusätzlich der Anspruch des Gläubigers auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 € ins Gesetz geschrieben, wenn der Kunde kein Verbraucher ist (§ 288 Abs. 5 BGB).

Auch an anderen Stellen unterscheidet das Gesetz zwischen Unternehmern und Verbrauchern als Kunden. So gilt der Zahlungsverzug 30 Tage nach der Zustellung der Rechnung für Verbraucher nur dann, "wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist" (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB). Und es gelten unterschiedliche Sätze für die Verzugszinsen: aufs Jahr gerechnet fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) und neun Prozentpunkte für Unternehmer (§ 288 Abs. 2 BGB).

Für Mahngebühren gibt es keine konkrete gesetzliche Grundlage. In verschiedenen Urteilen hat die Rechtsprechung die Berechtigung von Mahngebühren zwar bestätigt, ihre Höhe jedoch stark eingeschränkt. So erklärte das Oberlandesgericht München 2011 eine Mahnkostenpauschale der Stadtwerke von 5 € für unwirksam (Urteil vom 28.07.2011 – 29 U 634/11); als angemessen sah das OLG eine Mahngebühr von 1,20 € an. Denn es dürfen nur Sachkosten, wie Papier- und Druckkosten sowie Porto, in die Mahngebühren einfließen, nicht aber Personalkosten. Deutlich höhere Mahngebühren, die in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geschrieben werden, halten einer gerichtlichen Überprüfung sehr wahrscheinlich nicht stand.

Höhe von Verzugszinsen berechnen

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Vorgaben der Europäischen Zentralbank halbjährlich berechnet und amtlich bekannt gegeben; er liegt seit 2016 bei – 0,88 %. In wirtschaftlich besseren Zeiten ist er üblicherweise positiv. Der negative Basiszinssatz sorgt dafür, dass die Verzugszinssätze niedriger sind als das, was das BGB auf den Basiszinssatz draufsattelt: Für Verbraucher als Kunden beträgt der Verzugszinssatz derzeit (Stand: August 2021) 4,12 %, für Unternehmer als Kunden 8,12 %.

Die Verzugszinsen für einen Monat werden nun wie folgt berechnet: Die Schuldensumme mit dem Verzugszinssatz multiplizieren und durch 100 teilen. Das Ergebnis durch zwölf teilen, weil der Zinssatz aufs Jahr gerechnet wird. Wenn die Zinsen für mehrere Monate berechnet werden sollen, muss das Ergebnis mit der Anzahl der Monate multipliziert werden.

Das folgende Rechenbeispiel für einen Verbraucher, der 50 Tage im Verzug ist, zeigt eine tagesgenaue Berechnung der Verzugszinsen:

Rechenschritt Rechenoperation Summe
Summe, die geschuldet wird   2.000 €
Angewandter Verzugszinssatz × 4,12 / 100 (Verbraucher) 82,4 €
Anzahl der Tage × 50 4.120 €
Aufs Jahr gerechnet / 365 11,29 €

Nach 50 Tagen des Verzugs kann der Gläubiger einem Verbraucher, der ihm 2000 € schuldet, 11,29 € Verzugszinsen in Rechnung stellen. Wenn kein Verbraucher beim Geschäftsvorfall beteiligt ist, sind es 22,25 € - bei dem Unternehmer-Verzugszinssatz von 8,12 %.

In Rechnung gestellte Mahngebühren und Verzugszinsen buchen

Wenn der Schuldner schließlich den Rechnungsbetrag zuzüglich Mahngebühren und Verzugszinsen bezahlt, müssen alle Bestandteile des Zahlungseingangs korrekt verbucht werden. Verzugszinsen sind als Schadenersatzleistung umsatzsteuerfrei. Gleiches gilt für die Mahngebühren. Deshalb sollten sie nicht als Negativ-Skonto eingetragen werden, wie es teilweise gemacht wird. Denn das Skonto wirkt sich auf die Umsatzsteuer aus, sodass aus einem Negativ-Skonto eine Umsatzsteuerforderung entsteht.

Vielmehr sollten Mahngebühren und Verzugszinsen auf das Konto "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" gebucht werden. Alternativ können die Mahngebühren auf das Konto "Andere sonstige betriebliche Erträge" fließen und die Verzugszinsen auf das Konto "Erlöse Zinsen und Diskontspesen" oder auf "Zinserträge", auf dem auch die Zinsen der Bank für Geldanlagen landen. Der Nettobetrag der Rechnung gehört zu den "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", die Umsatzsteuer auf das Konto "Umsatzsteuer 19 %".

Selbst gezahlte Mahngebühren und Verzugszinsen buchen

Es kann auch vorkommen, dass das eigene Unternehmen in Zahlungsverzug gekommen ist. Wird die Rechnung schließlich inklusive Mahngebühren und Verzugszinsen beglichen, sind auch diese Ausgaben richtig zu verbuchen. Für die gezahlten Mahngebühren ist das Konto "Kosten des Geldverkehrs" üblich, für die Verzugszinsen das Konto "Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten".

Inkassokosten richtig buchen

Wer statt des gerichtlichen Mahnverfahrens lieber ein Inkassobüro mit dem Eintreiben der offenen Forderung beauftragt, muss auch hierfür auf die korrekte Verbuchung achten. Das Inkassobüro schlägt den Betrag für seine Dienstleistung auf die Forderung an den säumigen Schuldner auf. Wenn der Schuldner die um Inkassokosten, Mahngebühren und Verzugszinsen erhöhte Rechnung bezahlt, reicht das Inkassobüro das Geld nach Abzug der Inkassokosten an das Unternehmen weiter, das es beauftragt hat. Auch wenn die Inkassokosten also nicht über ein Konto des Unternehmens laufen, müssen sie richtig verbucht werden.

Die Dienstleistung des Inkassobüros ist umsatzsteuerpflichtig. Deshalb muss der Betrag aufgeteilt werden: Der Nettobetrag der Inkassokosten wird auf der Sollseite unter "Nebenkosten des Geldverkehrs" eingetragen, die Umsatzsteuer als "abziehbare Vorsteuer 19 %". Auf der Habenseite kommt der Gesamtbetrag aufs Konto "Sonstige betriebliche Erträge (aus Inkasso)".




letzte Änderung S.P. am 29.07.2024
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  Bildagentur PantherMedia / nito500


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Agenda Software

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Buchhalter (m/w/d)
Die Immobiliengesellschaft von vinzenzmurr, die BVG Verwaltung GmbH & Co. KG, betreut einen umfangreichen Immobilienbestand mit Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie einige gewerbliche WEG-Einheiten überwiegend im Herzen von München. Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios durch Hotelrenovierungen und neue Hotelen... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios durch Hotelrenovierungen und neue Hotelen... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) – Kreditoren und Debitoren
Die Vogel Group ist ein inhaber­geführtes mittel­ständisches Familien­unternehmen der Automobil­industrie. Für namhafte Kunden fertigen wir hoch­wertige Kunststoff­komponenten und Spritz­guss­formen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir einen Lohnbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) ... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bijou Brigitte – das bedeutet mehr als 50 Jahre Leidenschaft für Modeschmuck und Accessoires. Mit rund 1.100 Filialen in über 20 Ländern ist Bijou Brigitte der Marktführer in Europa. Unsere Konzernzentrale mit allen strategischen Fachbereichen sitzt in Hamburg. Flache Hierarchien und kurze Entsch... Mehr Infos >>

Vorstandsreferent Finanzen (m/w/d)
Die CharIN Academy GmbH ist erfolgreich in der Aus- und Weiterbildung sowie Veranstaltungen im Bereich Elektromobilität tätig. Die CharIN Academy GmbH unterstützt damit die Charging Interface Initiative bei ihrem Ziel, einfaches und intuitives Laden, ein positives Ladeerlebnis für alle Nutzer:inn... Mehr Infos >>

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) für Buchhaltung und Rechnungswesen
Für den Landesverband suchen wir ab dem 01.01.2025 einen Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) für Buchhaltung und Rechnungs­wesen. Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeit­stelle im Umfang von 25 Wochen­stunden. Die Anstellung erfolgt zentral bei der Bremischen Evangelischen Kirche. Mehr Infos >>

Sachbearbeitung mit den Aufgabenschwerpunkten Rechnungswesen und Aus- und Fortbildung
Beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen ist in der Abteilung 1 im Dezernat 11 – Verwaltung – zum nächst­möglichen Zeitpunkt eine Stelle für die Sachbearbeitung mit den Aufgaben­schwerpunkten Rechnungswesen und Aus- und Fortbildung zu besetzen. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rechnung (Excel- Vorlage)

Mit diesem Excel-Tool können Sie Rechnungen erstellen. Es kann für jeden Artikel der jeweilige USt.- Satz und ein individueller Rabatt eingegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird automatisch aus den einzelnen Artikelpositionen, USt.- Satz und Rabatt ermittelt. Der Aufbau der Rechnung entspricht den Anforderungen des UStG.
Mehr Informationen >>

Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit - Rückstellungshöhe für Handels- und Steuerbilanz ermitteln

PantherMedia_Dmitriy_Shironosov_240x160.jpg
Mit diesem flexiblen Excel-Tool lassen sich Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit für die Handels- und für die Steuerbilanz ermitteln und dokumentieren. Die Berechnungen entsprechen der aktuellen Rechtsprechung.
Mehr Informationen >>

GoBD: Checkliste Anforderungen der GoBD in Excel 

In dieser Checkliste sind grundlegende Anforderungen der GoBD festgehalten. Bei der Umsetzung müssen zwingend die individuellen Sachverhalte des Betriebes berücksichtigt und die Punkte konkretisiert und detailliert werden. Die Checkliste dient dem Einstieg in das Thema kann beliebig ergänzt und verändert werden.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>