Weshalb es bei Gesellschafterdarlehen auf Details ankommt

Stefan Parsch
Wenn eine Kapitalgesellschaft Geld benötigt, etwa für Investitionen, dann kommt neben einem Bankkredit oder anderen Finanzierungen auch ein Gesellschafterdarlehen in Betracht. Der Gesellschafter leiht dann "seiner" GmbH oder AG Geld und erhält dafür Zinszahlungen. Doch bei der Ausgestaltung solcher Vereinbarungen ist Vorsicht geboten, denn bei derartigen Darlehensverträgen sehen Finanzämter bei einer Betriebsprüfung besonders genau hin, denn es entsteht oft der Verdacht einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Darlehensverträge müssen die Bedingungen klar benennen und sie müssen eingehalten werden, sonst droht eine Einstufung als verdeckte Gewinnausschüttung.
  • Die Fremdüblichkeit bezieht sich nicht nur auf die Zinsen, sondern auch auf Tilgungen, Laufzeit, Kündigung und Sicherheiten des Kredits.
  • Im Fall einer Insolvenz werden die Forderungen aus einem Gesellschafterdarlehen am nachrangigsten behandelt.

Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen

§ 181 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verbietet grundsätzlich sogenannte "Insichgeschäfte", bei denen ein Gesellschafter als Vertreter einer Gesellschaft ein Rechtsgeschäft mit sich "im eigenen Namen" vornimmt. Das gilt unter dem Vorbehalt, dass es ihm gestattet wird. Diese Befreiung vom Verbot kann in der Satzung verankert sein, die dann aber im Handelsregister eingetragen sein muss. Anderenfalls muss ein entsprechender Gesellschafterbeschluss durch die Gesellschafterversammlung formal korrekt herbeigeführt und schriftlich fixiert werden. Dies muss vor dem Vertragsschluss zum Gesellschafterdarlehen geschehen und gilt auch für einen Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer.

Zudem muss der Kreditgeber das vorgesehene Stammkapital vollständig eingezahlt haben. Wenn er erst 10.000 Euro von vereinbarten 12.500 Euro eingebracht hat, muss er zuerst die verbliebenen 2.500 Euro überweisen, bevor er dem Unternehmen ein Gesellschafterdarlehen gewähren kann. Im Übrigen gelten die üblichen Regelungen zu Darlehensverträgen in §§ 488 ff. BGB.


Vor- und Nachteile von Gesellschafterdarlehen

Als Finanzierungsmöglichkeit hat das Gesellschafterdarlehen sowohl Vor- als auch Nachteile. Vorteile sind u. a.:
  • Flexibilität: Solange der Vertrag im Rahmen des Marktüblichen bleibt (siehe nächsten Abschnitt), kann der Darlehensvertrag so gestaltet werden, wie es dem Bedarf des Unternehmens entspricht.
  • Wenig Aufwand und Bürokratie: Bei Bankkrediten muss ein Verwaltungsaufwand bezahlt werden, auch können sich die Verhandlungen mit der Bank zäh gestalten; bei einer Kapitalerhöhung durch einen Gesellschafter ist zwingend eine notarielle Beglaubigung des Gesellschafterbeschlusses nötig – dies alles fällt bei einem Gesellschafterdarlehen weg.
  • Schnelligkeit: Wegen des geringen Aufwands kann der Vertrag sehr schnell geschlossen werden.
  • Steuerliche Vorteile: Die Zinsen zählen als Betriebsausgaben und wirken für das Unternehmen somit steuermindernd. Der Gesellschafter hat nur dann Steuervorteile, wenn er zu weniger als 10 % am Unternehmen beteiligt und nicht Geschäftsführer ist – dann zahlt er für die Zinseinnahmen nur 25 % Abgeltungssteuer und nicht seinen persönlichen Steuersatz.

Nachteile sind u. a.:
  • Stärkere Bindung: Der Gesellschafter bindet sich durch das Darlehen noch stärker an das eigene Unternehmen, was das Risikoprofil erhöht und die Diversität der Geldquellen verringert.
  • Schlechtere Bewertung: Die mit dem Kredit verbundene Senkung der Eigenkapitalquote führt häufig zu einer schlechteren Bewertung bei Banken und kann bei einem künftigen Kredit die Zinsen erhöhen.
  • Steuerliche Nachteile: Nicht selten ist der persönliche Steuersatz des Gesellschafters höher als der der Kapitalgesellschaft, sodass für den Gesellschafter ein steuerlicher Nachteil entsteht.
  • Rechtliche Komplexität: Bei der Vertragsgestaltung und -durchführung müssen gesetzliche Vorgaben strikt beachtet werden, sonst drohen steuerliche Nachteile durch eine Einstufung der Zinsen als verdeckte Gewinnausschüttung (siehe nächsten Abschnitt).
  • Haftungsrisiko: Im Fall einer Insolvenz ist das Gesellschafterdarlehen nachrangig, weshalb das Geld oftmals verloren geht (siehe übernächsten Absatz).

Vermeidung der Einstufung als verdeckte Gewinnausschüttung durch das Finanzamt

Wie bei einem sonstigen Darlehen auch, kann das Unternehmen die Aufwendungen für Zinszahlungen als Betriebsausgaben verbuchen. Sieht das Finanzamt jedoch die vereinbarten Zinsen als zu hoch an, kann es die Zinsen als verdeckte Gewinnausschüttung werten. Dann werden die Zinszahlungen auf den Gewinn aufgeschlagen und entsprechend versteuert.

Um das zu vermeiden, müssen die Vertragsbedingungen "fremdüblich" sein: Die Gesellschaft müsste einen vergleichbaren Darlehensvertrag auch mit einem fremden Kreditgeber, etwa einer Bank, geschlossen haben können. Denn im Grunde könnten Gesellschafter Steuern hinterziehen, wenn sie sich Unternehmensgewinne in Form von Zinsen auszahlen lassen würden. Wenn die Zinsen niedriger als üblich sind oder der Gesellschafter ganz auf Zinsen verzichtet, ist das in der Regel unproblematisch.

Wichtig ist jedoch, dass die Fremdüblichkeit sich nicht nur auf die Zinsen, sondern auch auf Tilgungen, Laufzeit, Kündigung und Sicherheiten des Kredits bezieht. Die dazu im Darlehensvertrag vereinbarten Bedingungen müssen einem Fremdvergleich standhalten, damit die Finanzbehörde ihn akzeptiert. Marktübliche Bedingungen kann man in Erfahrung bringen, indem man bei Banken um einen entsprechenden Kredit anfragt.

Ebenso bedeutsam wie die Ausgestaltung des Vertrags ist dessen Einhaltung. Aus Sicht des Unternehmens ist es vorteilhaft, wenn man bei der Zahlung von Zinsen oder Tilgungsbeträgen flexibel ist und sie je nach Kassenlage leistet. Doch wenn die vereinbarten Zahlungstermine nicht eingehalten werden, kann ein Betriebsprüfer darin eine verdeckte Gewinnausschüttung sehen, selbst wenn die Zinsen fremdüblich sind.

Grundsätzlich kann ein Gesellschafterdarlehen auch mündlich vereinbart werden. Doch um Nachweise gegenüber dem Finanzamt führen zu können, ist eine schriftliche Niederlegung dringend anzuraten.

Risiken im Fall einer Insolvenz des Unternehmens

Bilanziell gesehen, gilt das Gesellschafterdarlehen als Fremdkapital. Bei einer Insolvenz wird es jedoch wie Eigenkapital behandelt. Denn nach § 39 Abs. 1 InsO (Insolvenzordnung) steht der Kreditgeber eines Gesellschafterdarlehens bei den nachrangigen Insolvenzgläubigern auf dem letzten Rang (Nr. 5). Mit anderen Worten: Alle anderen Gläubiger erhalten eher Geld aus der Insolvenzmasse als der Gesellschafter. Eine Ausnahme gilt für nicht geschäftsführenden Gesellschafter, wenn sie mit maximal 10 % am Unternehmen beteiligt sind (§ 39 Abs. 5 InsO).

Selbst wenn das Gesellschafterdarlehen bereits zurückgezahlt wurde, kann der Insolvenzverwalter das vom Unternehmen gezahlte Geld zurückverlangen, wenn die Rückzahlung weniger als ein Jahr vor der Stellung des Insolvenzantrags erfolgt ist (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO). Sicher ist dem Gesellschafter die Tilgung des Darlehens also erst, wenn mehr als ein Jahr zwischen der Rückzahlung und der Stellung des Insolvenzantrags liegt.

Eine Ausnahme von den genannten Regelungen besteht, wenn einer der Gläubiger eines angeschlagenen Unternehmens Anteile erwirbt, um die Firma vor der Insolvenz oder der Überschuldung zu retten. In diesem Fall werden die Forderungen des kreditgebenden Gesellschafters wie neu gewährte oder bereits bestehende Darlehen behandelt. Kommt es trotz des Sanierungsversuchs zur Insolvenz, sind die Forderungen nicht nachrangig.

Korrekte buchhalterische Erfassung des Darlehens

Im Fall eines Darlehens, für das Zinsen fällig werden, ist die Buchung recht einfach. Im Folgenden ist für ein Gesellschafterdarlehen über 10.000 Euro mit einem jährlichen Zins von 2 % und einer Laufzeit von drei Jahren beispielhaft eine Buchung im Standardkontenrahmen (SKR 03) [SKR 04] angegeben. Das Darlehen wurde auf das Bankkonto des Unternehmens überwiesen:
Bank (1200) [1800] 10.000 € an Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter (1667) [3642] 10.000 €

Die Zinsen müssen jährlich wie folgt gebucht werden:
Zinsen für Gesellschafterdarlehen (2114) [7316] 200 € an Bank (1200) [1800] 200 €

Bei der Rückzahlung des Darlehens wird Folgendes gebucht:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (1667) [3642] 10.000 € an Bank (1200) [1800] 10.000 €

Nach § 42 Abs. 3 GmbHG (GmbH-Gesetz) stehen Gesellschafterdarlehen in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten und müssen im Anhang der Bilanz angegeben werden.

Bei unverzinslichen Darlehen ist zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz zu unterscheiden. Während handelsrechtlich wegen des Realitätsprinzips keine Abzinsung vorgenommen werden darf, verlangt § 12 Abs. 3 BewG (Bewertungsgesetz) bei Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind, eine Abzinsung mit einem Zinssatz von 5,5 %.

Behandlung von Gesellschafterdarlehen beim Unternehmensverkauf

Wenn die Eigentumsverhältnisse in einer Firma sich ändern, kann das Gesellschafterdarlehen davon betroffen sein. Beispielsweise veräußert der kreditgebende Gesellschafter seinen Anteil oder wird das Unternehmen von allen Anteilseignern verkauft. In einem solchen Fall dürfte dem kreditgebenden Gesellschafter daran gelegen sein, das Darlehen so schnell wie möglich zurückgezahlt zu bekommen, denn nun hat er die Geschicke der Firma nicht mehr selbst in der Hand. Auch der Erwerber hat meist kein Interesse daran, den Veräußerer als Darlehensgeber berücksichtigen zu müssen.

Der einfachste Fall wäre eine vollständige Zurückzahlung des Darlehens vor dem Zeitpunkt der dinglichen Übertragung der Gesellschaftsanteile (Closing). Doch dadurch geht dem Unternehmen Liquidität verloren und nicht immer sind genügend Barmittel vorhanden. So kann es kommen, dass die Forderungen des kreditgebenden Gesellschafters über den Unternehmens- oder Anteilsverkauf hinaus erhalten bleiben. Für beide Fälle gilt jedoch das oben beschriebene Haftungsrisiko: Wenn das Unternehmen Insolvenz anmelden muss, kann der Insolvenzverwalter eine Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens bis zu ein Jahr rückwirkend anfechten und das Geld zurückverlangen. Der Gesellschafter müsste dann Geld für ein Unternehmen geben, das ihm nicht mehr gehört; und seine Forderungen würden auch noch nachrangig behandelt.

Diese Klippe versuchte man bei Unternehmensveräußerungen zu umschiffen, indem die Darlehensforderung neben den Gesellschaftsanteilen gegen einen eigens ausgewiesenen Preis mitverkauft wurde. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 21.02.2013 (Az. IX ZR 32/12) klargemacht, dass diese Forderungen einer Rückzahlung des Darlehens gleichgestellt sind; auch auf sie könnte der Insolvenzverwalter zurückgreifen. In der Praxis der Vertragsgestaltung gibt es deshalb inzwischen andere Vorgehensweisen, etwa eine befristete Übertragung der Darlehensforderung mit aufschiebender Wirkung, eine Freistellungsverpflichtung des Erwerbers oder verschiedene Treuhandmodelle.



letzte Änderung S.P. am 26.03.2026
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Head of Accounting (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bar... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter:in als Teamleitung (m/w/d)
Das Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE – Sustainable Architecture for Finance in Europe – (www.safe-frankfurt.de) fördert Forschung und unabhängige Politikberatung zu allen Aspekten, die sich mit der Struktur und Funktionsweise des Finanzsystems befassen. Es verfolgt das Ziel,... Mehr Infos >>

Controller Konzernkostenrechnung und Reporting (m/w/d)
Als dynamisch wachsendes Pharma­unter­nehmen setzen wir uns für das wert­vollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mit­arbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebens­qualität von Patienten (m/w/d) zu ver­bessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Produktionscontroller (m/w/d)
GOLDBECK realisiert zukunftsweisende Immobilien in Europa. Wir verstehen Gebäude als Produkte und bieten alle Leistungen aus einer Hand: vom Design über den Bau bis zu Services im Betrieb. Aktuell beschäftigt unser Familienunternehmen mehr als 13.000 Mitarbeitende an über 100 Standorten bei einer... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Wir bei Ravensburger sind beides: ein global agierendes Unternehmen und eine große Familie. Als buntes Team voller unterschiedlicher Charaktere mit Herz und Leidenschaft für unser Gemeinschaftswerk bieten wir vielfältige Unterhaltungsangebote für Kinder und Familien. Unser Antrieb? Das Warum. Den... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die DPG ist der innovative Dienstleister für hochwertige elektrische und nichtelektrische Betriebssicherheitsprüfungen. Unsere qualifizierten und engagierten Mitarbeitenden bieten bundesweit ein breites Prüfangebot auf Basis modernster Technologien, unterstützt durch hochwertiges Messequipment, a... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bar... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel- Betriebskostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung_Henke_290px.png
Mit diesem Nebenkosten- und Betriebskostenabrechner für Excel erstellst du deine Nebenkostenabrechnung strukturiert, nachvollziehbar und übersichtlich – ohne komplizierte Vorlagen oder manuelle Rechnerei. Ideal für private Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern..

Jetzt hier für 24,90 EUR downloaden!

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>