Wenn Forderungen zweifelhaft oder dubios werden

Stefan Parsch
Rechnungen zu Lieferungen und Leistungen von Unternehmen haben häufig ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Die entsprechenden Geldbeträge, die das Unternehmen erwarten kann, sind Forderungen, die zum Umlaufvermögen zählen. Manchmal warten Unternehmen länger als üblich auf die Begleichung ihrer Rechnungen und gelegentlich ergibt sich eine große Unsicherheit, ob das Geld in voller Höhe auf dem Geschäftskonto eingehen wird. Solche Forderungen werden "zweifelhafte Forderungen" oder "dubiose Forderungen" genannt.

Wie zweifelhafte Forderungen entstehen

In der Regel gehen Firmen davon aus, dass ihre Businesskunden die bestellten Waren oder Dienstleistungen bezahlen werden, weil sie nur bestellen, was sie sich auch leisten können. Doch manchmal gerät ein Kunde in eine finanzielle Schieflage, sei es durch plötzliche Absatzschwierigkeiten, Kurseinbrüche an der Börse oder eine Naturkatastrophe, die massive Schäden am Unternehmensvermögen verursacht. Manchmal können die Zahlungsschwierigkeiten durch neue Kredite abgefedert werden, in anderen Fällen bleibt nur der Weg in die Insolvenz.

Wenn einem Kunden so etwas widerfährt, dann werden die gegen ihn bestehenden Forderungen zweifelhaft. Und natürlich gibt es auch Firmenkunden, die aufgrund krimineller Energie in die Insolvenz schlittern oder abtauchen. Andererseits kann es sein, dass der Kunde mit der Lieferung oder der Leistung nicht zufrieden ist, weil sie seiner Meinung nach anders ausfällt als bestellt. Dann erteilt der Kunde eine Mängelrüge und stellt womöglich die Höhe der Forderung oder sogar die gesamte Forderung in Frage. Er zahlt trotz zweifacher Mahnung nicht und es könnte für den Rechnungssteller schwierig werden, den geforderten Betrag zu erhalten, selbst wenn ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet wird.

Bisher war nur von Unternehmenskunden im Bereich Business-to-Business die Rede, aber grundsätzlich kommen zweifelhafte Forderungen natürlich auch im Geschäft mit Endverbrauchern vor. Die Forderungen können auch aus Darlehen und Zinsen bestehen, die Banken oder andere Kreditinstitute gewährt haben. Entscheidend ist, dass das fordernde Unternehmen Informationen erhält, die an der Zahlungswilligkeit oder -fähigkeit des Kunden Zweifel aufkommen lassen. Als eine solche Information ist auch eine Zahlungsverzögerung um zwei oder drei Monate oder die Bitte des Kunden nach einem Zahlungsaufschub zu werten.


Warum das Befassen mit zweifelhaften Forderungen wichtig ist

Eines der wichtigsten Prinzipien bei der Aufstellung einer Bilanz ist das Vorsichtsprinzip. Es ist in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Handelsgesetzbuch) niedergelegt und bedeutet, dass Vermögenswerte einer Firma zurückhaltend bewertet werden müssen. Davon abgeleitet gilt für das Unternehmensvermögen das Niederstwertprinzip, in zwei Varianten: Das gemilderte Niederstwertprinzip ist auf das Anlagevermögen anzuwenden und besagt, dass Wertminderungen von Vermögensgegenständen, die voraussichtlich nicht dauerhaft sind, außerplanmäßig abgeschrieben werden können (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB).

Umlaufvermögen, zu dem auch Forderungen gehören, ist hingegen nach dem strengen Niederstwertprinzip zu bewerten: Sinkt der Markt- oder der Börsenwert von Vermögensgegenständen zum Bilanzstichtag unter die Herstellungs- oder Anschaffungskosten, dann muss dieser niedrigere Wert angesetzt werden (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Für zweifelhafte Forderungen bedeutet dies, dass sie nur mit dem wahrscheinlichsten Wert, also unter Berücksichtigung des Ausfalls eines Teilbetrags, in der Bilanz erscheinen dürfen. Mehr zum Vorsichtsprinzip ist hier>> zu finden. Über das Maßgeblichkeitsprinzip nach § 140 AO (Abgabenordnung), gelten die Vorgaben des Handelsrechts im Wesentlichen auch im Steuerrecht.

Aus Gründen der Bilanzklarheit müssen zweifelhafte Forderungen gesondert in die Bilanz geschrieben und wertberichtigt werden. Nicht wenige Unternehmen lassen ihre Buchhaltung jeden Monat eine Bilanz erstellen, damit die Geschäftsführung die aktuelle Entwicklung immer im Blick hat. Doch selbst wenn ein Unternehmen die Bilanz nur zum Jahresabschluss aufstellt, lohnt es sich, auch während des Jahres die zweifelhaften Forderungen im Blick zu behalten. Das geschieht beispielsweise durch ein Forderungsmanagement oder ein Liquiditätsmanagement. Denn die Menge der zweifelhaften Forderungen beeinflusst die Zahlungsfähigkeit einer Firma. Wenn außergewöhnlich viele Forderungen zweifelhaft und womöglich uneinbringlich werden, dann verringert dies die Liquidität des Unternehmens.

Bewertung von Forderungen

Aus diesen Gründen führen viele Firmen regelmäßig Forderungsausfälligkeitsprüfungen durch. Dabei gehen sie meist in mehreren Schritten vor, beispielsweise so:
  1. Die einwandfreien Forderungen identifizieren.(Bei diesen Forderungen besteht (bisher) kein Zweifel, dass der Schuldner oder Kreditnehmer sie in voller Höhe begleichen wird. Geschätztes Ausfallrisiko: 0 %) 
  2. Die zweifelhaften Forderungen ermitteln.
  3. Zweifelhafte Forderungen auf die dafür vorgesehenen Konten buchen (1460 im Standardkontenrahmen 03 (SKR 03), 1240 im SKR 04). 
  4. Einzelwertberichtigungen vornehmen. 
  5. Die uneinbringlichen Forderungen ermitteln.(Bei uneinbringlichen Forderungen werden die entsprechenden Rechnungen höchstwahrscheinlich nicht beglichen und die Forderungen sind vollständig abzuschreiben. Geschätztes Ausfallrisiko: 100 %) 
  6. Zweifelhafte Forderungen, die nicht einzeln bewertet werden müssen, pauschal berichtigen (siehe nächsten Abschnitt).

Um zweifelhafte Forderungen zu bewerten, muss zum einen die Ausfallwahrscheinlichkeit betrachtet werden, die zwischen 1 % und 99 % liegen kann. Zum anderen ist die Höhe des Ausfalls abzuschätzen. Beides zusammen wird auch Ausfallrisiko genannt, für dessen Abschätzung es keine konkreten Vorgaben gibt. Hier müssen Geschäftsführung und Buchhaltung auf Erfahrungswerte zurückgreifen. Wenn allerdings, beispielsweise im Rahmen einer Betriebsprüfung, das Finanzamt wissen möchte, weshalb bestimmte Forderungen als zweifelhaft eingestuft worden sind, dann sollte dafür eine plausible Erklärung gegeben werden können. Die Anzeichen dafür, dass eine Forderung zweifelhaft ist, sollten deshalb zu jeder gebuchten zweifelhaften Forderung notiert werden.

Buchung und Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen

Nachdem eine Forderung zweifelhaft geworden ist, besteht der erste Schritt darin, sie von den einwandfreien Forderungen zu trennen. Das geschieht mittels einer Umbuchung zwischen zwei aktiven Bestandskonten:
Zweifelhafte Forderungen an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (LuL)

Wenn die Forderung schließlich doch in voller Höhe eingeht, gibt es zwei Möglichkeiten der Buchung. Entweder wird der Zahlungseingang auf dem Konto "Zweifelhafte Forderungen" verbucht:
Bank an Zweifelhafte Forderungen

Oder es wird die nun nicht mehr zweifelhafte Forderung zunächst zu den einwandfreien Forderungen zurückgebucht, bevor der Zahlungseingang gebucht wird:
Forderungen aus LuL an Zweifelhafte Forderungen
Bank an Forderungen aus LuL

Gegebenenfalls kommen noch Verzugszinsen hinzu, die dann als "Erträge aus Zinsen" zu buchen sind.

Wenn Forderungen beim Jahresabschluss noch immer zweifelhaft sind, müssen sie wertberichtigt werden, denn in der Bilanz erscheinen keine zweifelhaften Forderungen. Stattdessen verlangt § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB: "Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt."

Hinzu kommt, dass Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Deshalb hat zu jeder zweifelhaften Forderung spätestens beim Erstellen der Bilanz eine Einzelwertberichtigung (EWB) zu erfolgen.

Auch hier gilt es wieder, vorsichtig und vernünftig abzuschätzen, wie hoch der Forderungsausfall sein wird; und auch dies muss gegebenenfalls gegenüber der Finanzbehörde plausibel begründet werden können. Wenn die Forderung beispielsweise 11.900 € beträgt, von der der Kunde wahrscheinlich nur die Hälfte bezahlen wird, dann muss zuerst der Nettowert der Forderung, also ohne Mehrwert-/Umsatzsteuer, ermittelt werden: 11.900 / 119 × 100 = 10.000. Davon die Hälfte sind 5.000 €. Dann kann gebucht werden:
Einstellungen in die EWB auf Forderungen 5.000 an Zweifelhafte Forderungen 5.000

Das entspricht einer direkten Abschreibung. Dabei ist die ursprüngliche Forderungshöhe nicht mehr der Bilanz zu ersehen. Wenn das jedoch der Fall sein soll, kann indirekt abgeschrieben werden mit der Buchung:
Einstellungen in die EWB auf Forderungen 5.000 an EWB auf Forderungen 5.000

Die Umsatzsteuer, die im Rahmen der Sollversteuerung nach § 16 UStG (Umsatzsteuergesetz) im Voranmeldezeitraum der Rechnungserstellung bereits ans Finanzamt abgeführt worden ist, bleibt bei der Wertberichtigung zunächst außen vor. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG sieht eine Korrektur (und damit Rückforderung) der Umsatzsteuer erst für den Zeitpunkt vor, zu dem eine (Teil-)Forderung uneinbringlich geworden ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn bei einem insolventen Kunden die Insolvenzquote feststeht.

Beträgt die Insolvenzquote lediglich 10 %, bedeutet dies, dass 90 % der ursprünglichen Forderung tatsächlich abgeschrieben werden müssen. Entsprechend werden dann auch 90 % der Umsatzsteuer korrigiert und vom Finanzamt zurückgefordert – üblicherweise wird dies mit aktuellen Umsatzsteuerzahlungen verrechnet. Bei einer ursprünglichen Forderung von 11.900 € ist der

Forderungsausfall dann wie folgt zu buchen:
Abschreibungen aus Forderungen aus LuL 9.000 an Zweifelhafte Forderungen 10.710
Umsatzsteuer 1.710

Mehr zur Einzelwertberichtigung >> zu finden. Für Handelbetriebe, die große Mengen gleichartiger Ware verkaufen, oder Banken, die viele gleichartige Kredite vergeben, ist die Einzelwertberichtigung unter Umständen nicht zumutbar; dann kann auch eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen werden. 




letzte Änderung S.P. am 15.07.2024
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Software-Tip

GetMyInvoices_rechnungswesen-portal.png
Für jedes Unternehmen entscheidend: Machen auch Sie Ihr Unternehmen bereit für die
E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025.  Experten führen Sie durch alle Pflichten & Herausforderungen und stellen Ihnen Lösungswege praxisnah vor.

Nutzen Sie die Chance und melden Sie sich jetzt kostenlos an >>  

Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Buchhalterin / Buchhalter für die Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) für Buchhaltung und Rechnungswesen
Für den Landesverband suchen wir ab dem 01.01.2025 einen Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) für Buchhaltung und Rechnungs­wesen. Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeit­stelle im Umfang von 25 Wochen­stunden. Die Anstellung erfolgt zentral bei der Bremischen Evangelischen Kirche. Mehr Infos >>

Mitarbeiter Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (all genders)
Wir sind führender Hersteller exklusiver und individueller Verpackungs­lösungen für die Marken­artikel­industrie im hoch­wertigen Konsum- und Luxus­güter­bereich. Seit Jahr­zehnten begeistern wir unsere anspruchs­vollen Kunden mit Kreativität, ausgefeilten Techniken und höchster Qualität. In eige... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Das Familienunternehmen Hedtke ist das modernste Mobilitätszentrum der Rhein-Main-Region für die Premiummarken Volvo, Jaguar Land Rover und LEVC. Dabei garantieren erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter und die Servicekultur eines Familienunternehmens auch seit vielen Jahren höchste Kundenzufrie... Mehr Infos >>

Buchhalter mit Abschluss- und Projektverantwortung (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Kaufmännische Mitarbeiterin / Kaufmännischer Mitarbeiter in der Anlagenbuchhaltung/ Finanzbuchhaltung/ Buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Konzernrechnungswesen (m/w/d)
Unser kaufmännisches Team steuert unser Business mit Leiden­schaft für Planung, kreative Lösungen und Innova­tionen. Werden Sie Teil unseres viel­seitigen und engagierten Teams und meistern Sie mit uns gemeinsam täglich neue Heraus­forderungen. Mehr Infos >>

Junior Accounting Specialist (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool "doppelte Buchführung" für Buchhaltungs-Übungen

PantherMedia_Randolf-Berold_400x250.jpg
Dieses Excel-Tool zur Buchhaltung besteht aus 8 verschiedenen Tabellenblättern. Es besteht die Möglichkeit Buchhaltungsaufgaben zu berechnen und zum Abschluss zu bringen. Im Excel-Tool sind viele Formeln verbaut, die im Nachhinein mit einem Zellschutz versehen sind.  
Mehr Informationen >>

Forderungsverwaltung mit integrierter Kundendatenbank

Bild_Forderungsuebersicht.png
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Kundendatenbanken verwalten von bis zu 5.000 Kunden inkl. aller relevanten Kundendaten. Sie erhalten kundenbezogene Zuordnung von vergangenen und aktuellen Projekten (inkl. des akt. Status). Es gibt ein intelligentes Suchsystem nach Firma, Vor- oder Nachname, Straße, PLZ oder Stadt.
Mehr Informationen >>

ARAP Excel-Tool aktiv. Rechnungsabgrenzung leicht gemacht

Rechnungsabgrenzungsposten bilden beim Jahresabschluss Aufwendungen und Erträge, die dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind, zu dem sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich gehören. Dieses ARAP Excel Tool übernimmt zuverlässig und genau monatliche zeitliche Abgrenzung und ermittelt den exakten Betrag automatisch.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.