Wenn Forderungen zweifelhaft oder dubios werden

Stefan Parsch
Rechnungen zu Lieferungen und Leistungen von Unternehmen haben häufig ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Die entsprechenden Geldbeträge, die das Unternehmen erwarten kann, sind Forderungen, die zum Umlaufvermögen zählen. Manchmal warten Unternehmen länger als üblich auf die Begleichung ihrer Rechnungen und gelegentlich ergibt sich eine große Unsicherheit, ob das Geld in voller Höhe auf dem Geschäftskonto eingehen wird. Solche Forderungen werden "zweifelhafte Forderungen" oder "dubiose Forderungen" genannt.

Wie zweifelhafte Forderungen entstehen

In der Regel gehen Firmen davon aus, dass ihre Businesskunden die bestellten Waren oder Dienstleistungen bezahlen werden, weil sie nur bestellen, was sie sich auch leisten können. Doch manchmal gerät ein Kunde in eine finanzielle Schieflage, sei es durch plötzliche Absatzschwierigkeiten, Kurseinbrüche an der Börse oder eine Naturkatastrophe, die massive Schäden am Unternehmensvermögen verursacht. Manchmal können die Zahlungsschwierigkeiten durch neue Kredite abgefedert werden, in anderen Fällen bleibt nur der Weg in die Insolvenz.

Wenn einem Kunden so etwas widerfährt, dann werden die gegen ihn bestehenden Forderungen zweifelhaft. Und natürlich gibt es auch Firmenkunden, die aufgrund krimineller Energie in die Insolvenz schlittern oder abtauchen. Andererseits kann es sein, dass der Kunde mit der Lieferung oder der Leistung nicht zufrieden ist, weil sie seiner Meinung nach anders ausfällt als bestellt. Dann erteilt der Kunde eine Mängelrüge und stellt womöglich die Höhe der Forderung oder sogar die gesamte Forderung in Frage. Er zahlt trotz zweifacher Mahnung nicht und es könnte für den Rechnungssteller schwierig werden, den geforderten Betrag zu erhalten, selbst wenn ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet wird.

Bisher war nur von Unternehmenskunden im Bereich Business-to-Business die Rede, aber grundsätzlich kommen zweifelhafte Forderungen natürlich auch im Geschäft mit Endverbrauchern vor. Die Forderungen können auch aus Darlehen und Zinsen bestehen, die Banken oder andere Kreditinstitute gewährt haben. Entscheidend ist, dass das fordernde Unternehmen Informationen erhält, die an der Zahlungswilligkeit oder -fähigkeit des Kunden Zweifel aufkommen lassen. Als eine solche Information ist auch eine Zahlungsverzögerung um zwei oder drei Monate oder die Bitte des Kunden nach einem Zahlungsaufschub zu werten.


Warum das Befassen mit zweifelhaften Forderungen wichtig ist

Eines der wichtigsten Prinzipien bei der Aufstellung einer Bilanz ist das Vorsichtsprinzip. Es ist in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Handelsgesetzbuch) niedergelegt und bedeutet, dass Vermögenswerte einer Firma zurückhaltend bewertet werden müssen. Davon abgeleitet gilt für das Unternehmensvermögen das Niederstwertprinzip, in zwei Varianten: Das gemilderte Niederstwertprinzip ist auf das Anlagevermögen anzuwenden und besagt, dass Wertminderungen von Vermögensgegenständen, die voraussichtlich nicht dauerhaft sind, außerplanmäßig abgeschrieben werden können (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB).

Umlaufvermögen, zu dem auch Forderungen gehören, ist hingegen nach dem strengen Niederstwertprinzip zu bewerten: Sinkt der Markt- oder der Börsenwert von Vermögensgegenständen zum Bilanzstichtag unter die Herstellungs- oder Anschaffungskosten, dann muss dieser niedrigere Wert angesetzt werden (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Für zweifelhafte Forderungen bedeutet dies, dass sie nur mit dem wahrscheinlichsten Wert, also unter Berücksichtigung des Ausfalls eines Teilbetrags, in der Bilanz erscheinen dürfen. Mehr zum Vorsichtsprinzip ist hier>> zu finden. Über das Maßgeblichkeitsprinzip nach § 140 AO (Abgabenordnung), gelten die Vorgaben des Handelsrechts im Wesentlichen auch im Steuerrecht.

Aus Gründen der Bilanzklarheit müssen zweifelhafte Forderungen gesondert in die Bilanz geschrieben und wertberichtigt werden. Nicht wenige Unternehmen lassen ihre Buchhaltung jeden Monat eine Bilanz erstellen, damit die Geschäftsführung die aktuelle Entwicklung immer im Blick hat. Doch selbst wenn ein Unternehmen die Bilanz nur zum Jahresabschluss aufstellt, lohnt es sich, auch während des Jahres die zweifelhaften Forderungen im Blick zu behalten. Das geschieht beispielsweise durch ein Forderungsmanagement oder ein Liquiditätsmanagement. Denn die Menge der zweifelhaften Forderungen beeinflusst die Zahlungsfähigkeit einer Firma. Wenn außergewöhnlich viele Forderungen zweifelhaft und womöglich uneinbringlich werden, dann verringert dies die Liquidität des Unternehmens.

Bewertung von Forderungen

Aus diesen Gründen führen viele Firmen regelmäßig Forderungsausfälligkeitsprüfungen durch. Dabei gehen sie meist in mehreren Schritten vor, beispielsweise so:
  1. Die einwandfreien Forderungen identifizieren.(Bei diesen Forderungen besteht (bisher) kein Zweifel, dass der Schuldner oder Kreditnehmer sie in voller Höhe begleichen wird. Geschätztes Ausfallrisiko: 0 %) 
  2. Die zweifelhaften Forderungen ermitteln.
  3. Zweifelhafte Forderungen auf die dafür vorgesehenen Konten buchen (1460 im Standardkontenrahmen 03 (SKR 03), 1240 im SKR 04). 
  4. Einzelwertberichtigungen vornehmen. 
  5. Die uneinbringlichen Forderungen ermitteln.(Bei uneinbringlichen Forderungen werden die entsprechenden Rechnungen höchstwahrscheinlich nicht beglichen und die Forderungen sind vollständig abzuschreiben. Geschätztes Ausfallrisiko: 100 %) 
  6. Zweifelhafte Forderungen, die nicht einzeln bewertet werden müssen, pauschal berichtigen (siehe nächsten Abschnitt).

Um zweifelhafte Forderungen zu bewerten, muss zum einen die Ausfallwahrscheinlichkeit betrachtet werden, die zwischen 1 % und 99 % liegen kann. Zum anderen ist die Höhe des Ausfalls abzuschätzen. Beides zusammen wird auch Ausfallrisiko genannt, für dessen Abschätzung es keine konkreten Vorgaben gibt. Hier müssen Geschäftsführung und Buchhaltung auf Erfahrungswerte zurückgreifen. Wenn allerdings, beispielsweise im Rahmen einer Betriebsprüfung, das Finanzamt wissen möchte, weshalb bestimmte Forderungen als zweifelhaft eingestuft worden sind, dann sollte dafür eine plausible Erklärung gegeben werden können. Die Anzeichen dafür, dass eine Forderung zweifelhaft ist, sollten deshalb zu jeder gebuchten zweifelhaften Forderung notiert werden.

Buchung und Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen

Nachdem eine Forderung zweifelhaft geworden ist, besteht der erste Schritt darin, sie von den einwandfreien Forderungen zu trennen. Das geschieht mittels einer Umbuchung zwischen zwei aktiven Bestandskonten:
Zweifelhafte Forderungen an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (LuL)

Wenn die Forderung schließlich doch in voller Höhe eingeht, gibt es zwei Möglichkeiten der Buchung. Entweder wird der Zahlungseingang auf dem Konto "Zweifelhafte Forderungen" verbucht:
Bank an Zweifelhafte Forderungen

Oder es wird die nun nicht mehr zweifelhafte Forderung zunächst zu den einwandfreien Forderungen zurückgebucht, bevor der Zahlungseingang gebucht wird:
Forderungen aus LuL an Zweifelhafte Forderungen
Bank an Forderungen aus LuL

Gegebenenfalls kommen noch Verzugszinsen hinzu, die dann als "Erträge aus Zinsen" zu buchen sind.

Wenn Forderungen beim Jahresabschluss noch immer zweifelhaft sind, müssen sie wertberichtigt werden, denn in der Bilanz erscheinen keine zweifelhaften Forderungen. Stattdessen verlangt § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB: "Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt."

Hinzu kommt, dass Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Deshalb hat zu jeder zweifelhaften Forderung spätestens beim Erstellen der Bilanz eine Einzelwertberichtigung (EWB) zu erfolgen.

Auch hier gilt es wieder, vorsichtig und vernünftig abzuschätzen, wie hoch der Forderungsausfall sein wird; und auch dies muss gegebenenfalls gegenüber der Finanzbehörde plausibel begründet werden können. Wenn die Forderung beispielsweise 11.900 € beträgt, von der der Kunde wahrscheinlich nur die Hälfte bezahlen wird, dann muss zuerst der Nettowert der Forderung, also ohne Mehrwert-/Umsatzsteuer, ermittelt werden: 11.900 / 119 × 100 = 10.000. Davon die Hälfte sind 5.000 €. Dann kann gebucht werden:
Einstellungen in die EWB auf Forderungen 5.000 an Zweifelhafte Forderungen 5.000

Das entspricht einer direkten Abschreibung. Dabei ist die ursprüngliche Forderungshöhe nicht mehr der Bilanz zu ersehen. Wenn das jedoch der Fall sein soll, kann indirekt abgeschrieben werden mit der Buchung:
Einstellungen in die EWB auf Forderungen 5.000 an EWB auf Forderungen 5.000

Die Umsatzsteuer, die im Rahmen der Sollversteuerung nach § 16 UStG (Umsatzsteuergesetz) im Voranmeldezeitraum der Rechnungserstellung bereits ans Finanzamt abgeführt worden ist, bleibt bei der Wertberichtigung zunächst außen vor. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG sieht eine Korrektur (und damit Rückforderung) der Umsatzsteuer erst für den Zeitpunkt vor, zu dem eine (Teil-)Forderung uneinbringlich geworden ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn bei einem insolventen Kunden die Insolvenzquote feststeht.

Beträgt die Insolvenzquote lediglich 10 %, bedeutet dies, dass 90 % der ursprünglichen Forderung tatsächlich abgeschrieben werden müssen. Entsprechend werden dann auch 90 % der Umsatzsteuer korrigiert und vom Finanzamt zurückgefordert – üblicherweise wird dies mit aktuellen Umsatzsteuerzahlungen verrechnet. Bei einer ursprünglichen Forderung von 11.900 € ist der

Forderungsausfall dann wie folgt zu buchen:
Abschreibungen aus Forderungen aus LuL 9.000 an Zweifelhafte Forderungen 10.710
Umsatzsteuer 1.710

Mehr zur Einzelwertberichtigung >> zu finden. Für Handelbetriebe, die große Mengen gleichartiger Ware verkaufen, oder Banken, die viele gleichartige Kredite vergeben, ist die Einzelwertberichtigung unter Umständen nicht zumutbar; dann kann auch eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen werden. 




letzte Änderung S.P. am 15.07.2024
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, druckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Kreditorenbuchhalter*in
Der NDR ist ein großer Arbeitgeber der Medienbranche und fest in den vier Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verankert. Als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ist der NDR besonders der unabhängigen und sorgfältigen Berichterstattung in seinen Hö... Mehr Infos >>

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Referent*in Gesamtabschluss, Jahresrechnung, Verwendungsnachweis
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Accounting Specialist / Finanzbuchhalter*in (all genders)
Bei AEB vereinfachen wir globale Warenbewegungen - und machen effiziente, ökologische, sichere und gerechte Lieferketten möglich. Mit intuitiven Technologien aus der Cloud - und mit dir! Weil du, deine Fähigkeiten, Gedanken und Ideen uns weiterbringen. Du bekommst bei uns den Freiraum und offene ... Mehr Infos >>

Specialist Finance (m/w/d)
Ihre Aufgaben: Erstellung von Monats‑, Quartals‑ und Jahresabschlüssen nach HGB, Mitarbeit bei Konsolidierungs‑ und Konzernabschlussprozessen, Analyse und Aufbereitung von Finanzkennzahlen (GuV, Bilanz, Cashflow, EBIT-Bridges), Durchführung von Forecast‑, Budgetierungs‑ und Planungsprozes... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Betriebskostenabrechnung Immobilienwirtschaft
Die Immobiliengesellschaft von vinzenzmurr, die BVG Verwaltung GmbH & Co. KG, betreut einen umfangreichen Immobilienbestand mit Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie einige gewerbliche WEG-Einheiten überwiegend im Herzen von München. Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d) oder Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Als erfolgreich tätiges, akkreditiertes medizinisches Labor zählen wir mit dem kompletten Leistungs­spektrum der modernen medizinischen Diagnostik zu Deutschlands führenden Privat­laboratorien. Seit 75 Jahren vertrauen nieder­gelassene Ärzte und eine Vielzahl an Kranken­häusern der Labor­diagnost... Mehr Infos >>

Assistant Controller (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock gehört mit weltweit 100.000 Mitarbeiter­innen und Mitarbeitern in 40 Ländern zu den führenden Anbietern von papier­basierten Verpackungs­lösungen. Egal, ob wir gerade für den wichtigsten Onlinehändler der Welt produzieren oder Deutschlands größte... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

RS Anlagenverwaltung - Anlagenübersicht und Abschreibungen berechnen

Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr (nicht verteilt auf mehrere Jahre) angewendet werden. Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>