SaaS (Software as a Service) Rechnung in Drittland USt. Ja/Nein

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
SaaS (Software as a Service) Rechnung in Drittland USt. Ja/Nein, Keine reale Lieferung eines Produktes, sonder die Bereitstellung einer Softwarenutzung gegen Gebühr
Liebe Community,

Wir (neues Unternehmen) bieten eine Trainings-App für Smartphones welche durch Bezahlung einer Abo-Gebühr (€ 5,--) weitere Funktionen frei gibt.
Wir liefern also keine Ware sondern bieten eine Dienstleistung wenn man so will.
Firmenstandort ist im schönen Österreich. Ah, ein Ösi also  :wink1:

Lieferung in der EU an Privat/ Firma ist kein Thema, da ist alles klar ohne/mit UID.

Es geht um die "Lieferung" in Drittländer wie USA, Schweiz, China, Taiwan, Russland, etc. (da werden wir die meisten Kunden haben)
Unser Steurberater meint nämlich: Immer mit USt. austellen und in dem Drittland die USt. abführen, Evtl. mit der USt.-Satz des Landes -> Das können wir uns aber nicht vorstellen! Was für ein Aufwand!! Und wer/wie sollten wir bei diesen "Microzahlungen" das wirtschaftlich handhaben?

ABER: Die deutsche Firma welche für uns die Abos verwaltet und abrechnet meint. Nö, keine USt., sondern netto verrechnen.
-> So würden wir es nach "Hausverstand" auch sehen.

Nun wollen wir aber keine bösen Überraschungen (Nachforderungen) erleben wenn wir die monatlichen Abos ohne USt. verrechnen.
Dazu den Vermerk  "Reverse Charge" (evtl. etwas dürftig?) oder "Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger" auf der Rechnung. Reicht das?

Wie machen wir es bitte richtig?
Und welchen Tipp kann ich unserem Steuerberater zur ordentlichen Kontierung geben? ;-)

Herzlichen Dank für diese Eure wertvolle Hilfe,
Robert
Bearbeitet: checkbilliard - 17.06.2014 21:21:52
Hallo,
ich stimme eurem Vertriebspartner zu: Da gilt soweit ich weiß grundsätzlich die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, die er in seinem Land über die Einfuhrsteuern begleicht. Trotzdem sollte man die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers "Reverse Charge" auf der Rechnung vermerken. Lies mal hier nach:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Reverse-Charge-Steuerschuldumkehr-bei-Rechnungen-aus-dem-Ausland.html
und hier:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Lieferungen-an-Unternehmen.html
Gruß
Calc
Hallo Calc,

herzlichen Dank für Info und Links!
Jetzt muss ich unserem ungläubigen Steuerberaer nur noch klar machen, daß das auch in Östereich so ist. ;-)
Und wie er in der Kontierung damit richtig umgeht.

Gruß,
Robert
Unser Steuerberater meint nun, daß das Reverse Charge nur im B2B nicht aber im B2C gültig ist.
Er argumentiert dies damit, als das z.B: eine schweizer Privatperson wahrscheinlich kein Ust-Konto haben wird auf welches er die selbsterklärt Ust. abführen würde. Dies brächte uns in die Gefahr der Ust.- Nachforderungen durch das FA des Drittlandes.

Der este Link von Calc zum Reverse Charge bezieht sich dabei nur auf Rechnungen AUS dem Ausland und nicht auf Rechnungen INS Ausland. Die Beispiele darin sind tatsächlich nur B2B.

Hat noch wer Tipps für uns bitte?

LG, Robert
Hallo,
da hat der Steuerberater Recht: Reverse Charge gilt nur im B2B. Muss ich in deiner Frage überlesen haben. Dann hilft dir das hier vielleicht weiter.
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Lieferungen-an-private-Personen-und-Nicht-Unternehmen.html
Sieh dir auch die Gesetzestexte an. Noch etwas: Ich bin kein Steuerberater. Ich kann nur Denkanstöße geben.
Gruß
Calc
Zitat
Noch etwas: Ich bin kein Steuerberater. Ich kann nur Denkanstöße geben.
Und das mit Erfolg, Danke!

Wir sind ein bisschen schlauer: Da wir keine Waren liefern sondern nur eine Software als Leistung "vermieten", gilt der vorige Link nicht.
Wir erbringen eine "Sonstige Leistung" und diese ist nach dem Ursprungslandprinzip zu versteuern.

Eigentlich ist hier alles gut beschrieben:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungsfaelle-und-Vorschriften.html

Und in unserem Fall scheinen diese beiden zu gelten:
B2C http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Sonstige-Leistungen-an-private-Personen-und-Nicht-Unternehmen.html
B2B http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/sonstige-Leistungen-an-Unternehmen.html

D.h. also, unser Vertriebspartner hat die Drittländer falsch abgerechnet und wir müssten den Kunden die UST nachverrechnen!  :o

LG, Robert
LG, Robert
Zitat
Noch etwas: Ich bin kein Steuerberater. Ich kann nur Denkanstöße geben.
Und das mit Erfolg, Danke!

Wir sind ein bisschen schlauer: Da wir keine Waren liefern sondern nur eine Software als Leistung "vermieten", gilt der vorige Link nicht.
Wir erbringen eine "Sonstige Leistung" und diese ist nach dem Ursprungslandprinzip zu versteuern.

Eigentlich ist hier alles gut beschrieben:
http://www.rechnungswesen-portal.de/F...iften.html

Und in unserem Fall scheinen diese beiden zu gelten:
B2C   http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Sonstige-Leistungen-an-private-Personen-und-Nicht-Unternehmen.html

B2B  http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/sonstige-Leistungen-an-Unternehmen.html

D.h. also, unser Vertriebspartner hat die Drittländer falsch abgerechnet und wir müssten den Kunden die UST nachverrechnen!    

LG, Robert
Bearbeitet: checkbilliard - 19.06.2014 09:30:44
Hallo,

das Umsatzsteuerrecht ist immer mit Vorsicht zu genießen.
Die Regelung, auf die du gestoßen bist, ist die "Grundregelung" aber es gibt einige Ausnahmen, speziell mit Drittländern, also außerhalb der EU.

ihr an B2B = reverse charge ---> egal ob EU oder Drittland
Ihr an B2C = EU --> Ort der Leistung ist bei euch, also deutsche USt auf eure Rechnungen
Ihr an B2C = Drittland --> jetzt greift meiner Ansicht nach der Ausnahmetatbestand UStG 3a (4) Nr. 13 "auf elektronischen Weg" erbrachte Leistungen an Privatpersonen in Drittländern. Hier verlagert sich der Ort der sonstigen Leistung ins Drittland, mit der Folge, daß ihr euch dort um die USt kümmern müsstet, bzw prüfen ob welche anfällt nach jeweiligem Landesrecht. Sonst habt ihr bei vielen Leistungen in ein bestimmtes Land immer ein Risiko gerade über Jahre.

Ich weiß ihr seid aus Österreich, ich habe den Fall nach deutschem Recht betrachtet, man kann aber davon ausgehen, daß dieses in Österreich gleich/ähnlich betrachtet wird und deshalb unbedingt nochmals genauer zu prüfen.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 06.07.2014 16:48:52
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft An der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen bestehen ernstliche Zweifel. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Beschluss......

Künstliche Intelligenz (KI) rückt zunehmend in den Fokus der Aufsichtsräte Künstliche Intelligenz (KI) rückt zunehmend in den Fokus der Aufsichtsräte Fast 60 Prozent der Vorstände und Aufsichtsräte haben nach eigener Einschätzung nur wenig oder gar keine Kenntnisse über Künstliche Intelligenz oder Erfahrungen mit KI, immerhin 40 Prozent beschreiben......

Wachstumsbooster vom Kabinett beschlossen: Planungssicherheit und Anreize für private Investitionen Wachstumsbooster vom Kabinett beschlossen: Planungssicherheit und Anreize für private Investitionen Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 04.06.25 den Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland beschlossen. Es sieht wesentliche ......


Aktuelle Stellenangebote


Controller / ERP-KeyUser (m/w/d) Als Controller / ERP-KeyUser spielst du eine zentrale Rolle zwischen den Schnittstellen unserer Kaufmännischen Leitung, IT, Vertrieb und Produktion. Mit einem klaren Fokus auf Transparenz, Effizienz u......

Sachbearbeiter Buchhaltung (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit Für unsere Buchhaltungsabteilung suchen wir ab sofort einen engagierten Buchhalter (m/w/d), der unser Team verstärkt und einen wichtigen Beitrag zu einer präzisen Finanzbuchführung und einem r......

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter Buchhaltung & Controlling (m/w/d) Sie lieben Zahlen? Sie behalten auch bei komplexen Finanzthemen den Überblick und fühlen sich in der Welt von Bilanzen, Buchungen und Jahresabschlüssen zu Hause? Von der sorgfältigen Verbuchung einzel......

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Fac......

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d) Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagemen......

Buchhalter im Rechnungswesen (w/m/d) Die Schrobsdorff Bau AG ist als mittelständisches Unternehmen seit 1989 erfolgreich im Großraum Berlin etabliert und realisiert einen Jahres­umsatz von ca. 140 Mio. EUR. Unser Leistungs­spektrum reich......

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Teamleitung Finanzen (m/w/d)
Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in einem dynamischen, anregenden und unterstützenden internationalen Forschungs­umfeld. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), je nach persönlicher Qualifikation und Erfahrung bis zur Entgel... Mehr Infos >>

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d)
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagement ihrer Nachkommen, agiert gemeinsam mit jungen Menschen für lebendiges Erinnern an die Schicksal... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Lohnbuchhaltung (w/m/d)
Wir bei der HLB suchen nach motivierten Teamplayern, die richtig mit anpacken und die Mobilität der Zukunft mit eigenen Ideen aktiv mitgestalten. Im Gegenzug bieten wir dir ein modernes Umfeld mit regionalem Bezug. Dabei setzen wir auf Stabilität und Vertrauen – für unsere Kunden ebenso wie für d... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung / Rechnungsprüfung
Scheidt & Bachmann kennst du nicht? Und ob! Wenn du schon einmal mit der Bahn gefahren bist, in einem Parkhaus geparkt, an einer Tankstelle bezahlt oder einen Ticketautomaten benutzt hast, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit unseren Produkten in Berührung gekommen. Weltweit entwickel... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellte/r (m/w/d)
Die Kanzlei für Recht und Steuern Boris Bell wurde 2010 in Roetgen, Nordrhein-Westfalen, gegründet und bietet grenzüberschreitende Beratung durch ihre Lage im Dreiländereck zwischen Deutschland, Belgien und den Niederlanden. Boris Bell ist Diplom-Finanzwirt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuer... Mehr Infos >>

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Konzernabschluss
Diakoneo ist eines der größten Gesundheits- und Sozial­unternehmen in Deutschland. Als international vernetztes diakonisches Unter­nehmen in Süddeutsch­land begleitet Diakoneo Menschen, die in ihren Lebens­situationen verlässliche Unter­stützung suchen. Mit rund 10.000 Mitarbeitenden in über 200 ... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d) als Key-User für Finanzsysteme im Bereich Rechnungswesen
Die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH versorgt als Schwerpunktversorger mit 605 Planbetten jährlich rund 26.000 Patient*innen stationär sowie über 46.000 Patient*innen ambulant. Das Haus verfügt über zehn medizinische Fachabteilungen, weitere Funktionsabteilungen und ein medizinisches Versorgungs... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Firmenwagenrechner (1% Regel)

Die Excel-Vorlage Firmenwagenrechner für die 1%-Methode unterstützt Sie optimal bei der Kalkulation der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Außerdem kalkuliert dieses Tool die Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten und der Bemessungsgrundlage durch die 1%-Methode.  
Mehr Informationen >>

RS Rückstellungsrechner XL - Rückstellungen im Unternehmen leicht verwalten

Der neue RS-Rückstellungsrechner XL unterstützt Sie optimal bei Ihren Jahresabschlussarbeiten, indem er die wichtigsten Rückstellungen für Sie berechnet und verwaltet. Es werden Rückstellungen zur Gewerbesteuerrückstellungen und Urlaubsrückstellungen gebildet. 
Mehr Informationen >>

Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Maximilian_Fellermeyer.jpg
Diese auf MS Excel basierende Arbeitshilfe bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind Vorlagen zur Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.