Umsatzsteuer - sonstige Leistungen an Unternehmen

Alexander Wildt

1. Fall (Leistung Inland zum Inland)

Das Unternehmen A berät das Unternehmen B im Bereich des Exportes. Das Unternehmen B ist in Berlin ansässig.

Unternehmen A muss die Umsatzsteuer für die sonstige Leistung zahlen (§1 UStG und §13a Abs. 1). Hierfür muss er eine ordnungsgemäße Rechnung nach §14 UStG anfertigen.

Buchungssatz:

1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 11.900,00 EUR
an 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) Umsätze 19% USt 10.000,00 EUR
1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) Umsatzsteuer 19% (Automatikkonto) 1.900,00 EUR


2. Fall (Leistung Inland zum EU Gemeinschaftsgebiet)

Zusätzlich hat das Unternehmen A ebenfalls einen Beratungsvertrag mit dem Unternehmen C aus Frankreich abgeschlossen.

In diesem Fall ist nach §3a Abs. 2 UStG der Ort der sonstigen Leistung in Frankreich. Hierdurch schuldet der in Frankreich ansässige Unternehmer C die Umsatzsteuer gemäß §13b Abs. 5 (Reverse-Charge-Verfahren) und Unternehmer A muss keine Umsatzsteuer zahlen.

Unternehmer A muss auf der Rechnung neben den Umsatzsteuer-Identifikationsnummern einen Hinweis auf die Steuerschuld des Empfängers vermerken. Außerdem darf auf der Rechnung keine Steuer angegeben werden.

Buchungssatz:

1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 10.000,00 EUR
an 8336 (SKR03) / 4336 (SKR04) Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonst... 10.000,00 EUR

3. Fall (Leistung Inland ins Drittland)

Neben diesen Verträgen unterhält das Unternehmen A auch einen Vertrag über die Exportberatung mit dem Unternehmen D in Norwegen.

Durch §3a Abs. 2 gilt der Ort der sonstigen Leistung als in Norwegen ausgeführt. Daher ist der Umsatz nicht steuerbar und Unternehmen A muss keine Umsatzsteuer abführen. Etwaige Regelungen im Drittland sind hierbei zu beachten. Auf der Rechnung erfolgt keine Umsatzsteuerausweis und es wird ein Hinweis auf die Steuerfreiheit gegeben.

Buchungssatz:

1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 10.000,00 EUR
an 8338 (SKR03) / 4338 (SKR04) Erlöse aus im Drittland steuerbaren ... 10.000,00 EUR


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letzte Änderung R. am 13.12.2023
Autor(en):  Alexander Wildt

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24.09.2014 11:11:33 - Gast

Hallo, habe folgendes Problem :
Wir haben eine Bestellung für Werkzeuge aus der Schweiz bekommen.
Die Werkzeuge werden von uns bei einem Werkzeugmacher in Deutschland bestellt und gefertigt und dann bleiben die Werkzeuge bei uns in Deutschland und werden nicht in die Schweiz geliefert, da wir diese hier benötigen um für den Schweizer Kunden dann hier damit Profile herstellen.
Wie verhält sich das mit der Steuer ? USt. ja oder nein ? Gibt ja keine Lieferung in die Schweiz...
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
[ Zitieren | Name ]

22.02.2018 17:27:16 - Fadi Abdelnour

Hallo,
Haben Sie herzlichen Dank für die Infos.
ich habe eine frage wegen den fall: 3. Fall (Leistung Inland --> Drittland).
Ich bin ein Grafiker und meine leistungen in dem fall beinhaltet sowohl meine Leistungen als auch Druck-leistunegn die ich bei ein Drucker in Deutschland mach und nach dem Ausland weiterberechne.
wie ich hier verstanden habe für meine leistungen ich soll kein MwSt. berechnen. Gilt das auchfür die Druckleistungen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
[ Zitieren | Name ]

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