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Stuttgart
Das Zwangsvollstreckungsverfahren soll schneller und effizienter werden. Zukünftig soll die Einleitung der Zwangsvollstreckung überwiegend elektronisch erfolgen. Auch der weitere Dokumentenaustausch zwischen Anwältinnen und Anwälten sowie Behörden an Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollzieher soll elektronisch erfolgen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett am 05.11.2025 beschlossen hat. Der Gesetzentwurf soll zu jährlichen Entlastungen von etwa sieben Millionen Euro führen.|
Erstellt von (Name) S.P. am 20.11.2025
Geändert: 21.11.2025 07:09:10
Autor:
S. P.
Quelle:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Andrey Popov
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