Rücksendungen

Anna Werner
Beim Ein- und Verkauf von Handelswaren kann es immer wieder vorkommen, dass Waren aus den verschiedenen Gründen an Lieferanten bzw. von Kunden zurückgeschickt werden. Rücksendungen ergeben sich sowohl auf der Einkaufsseite als auch auf der Verkaufsseite.

Warenrücksendungen an den Lieferanten

Im Fall einer Rücksendung an den Lieferanten (=Lieferantenretoure), beispielweise wegen einer Falschlieferung oder eines gravierenden Sachmangels vermindern sich die Anschaffungskosten der bezogenen Waren sowie die Vorsteuer(gem. § 17 Abs. 1 UStG). In diesen Fällen muss eine Korrektur der betroffenen Konten vorgenommen werden. Warenrücksendungen werden auf der Habenseite des Wareneinkaufskontos oder einem speziellen Unterkonto „Preisnachlässe und Rücksendungen“ gebucht. Der Vorsteuerberichtigung sowie der Minderung der Anschaffungskosten des Wareneingangs steht eine entsprechende Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber.

Beispiel

Ein Händler kauft für 40.000 Waren zuzüglich 19% USt. Waren sind beschädigt und gehen an den Lieferanten unverzüglich zurück. Die Waren sind von Käufer noch nicht bezahlt.


So wird gebucht:


Bei Lieferung: 


     
Wareneinkauf 40.000 an Verbindlichkeiten aus L.u L. 47.600
VorSt 7.600
 

Bei Rückgabe: 

Verbindlichkeiten aus L.u L.  47.600 an Wareneinkauf 40.000
VorSt 7.600

Buchungen bei Kundenretoure

Sendet ein Kunde bereits erhaltene, aber noch nicht bezahlte Waren zurück (= Kundenretoure), so ist dies für den Lieferanten kein Einkauf, sondern Korrektur der Warenverkäufe. Rücksendungen vom Kunden vermindern die Forderungen, die Umsatzerlöse und die Umsatzsteuer (gem. § 17 Abs. 1 UStG). Demzufolge müssen die Minderungen des Verkaufserlöses und die in Rechnung gestellten Umsatzsteuer jeweils auf der Soll-Seite des Wareneinkaufskontos korrigiert werden. Die Gegenbuchung ist auf dem Konto „Forderungen aus Lieferung und Leistungen“ vorzunehmen.

Beispiel

Ein Kunde kaufte Handelswaren für 10.000 Netto. Waren waren beschädigt und kamen zurück. Die Handelswaren waren noch nicht bezahlt.

So wird gebucht:


Bei Lieferung: 

Forderungen aus L.u L. 11.900 an
Warenverkaufskonto 10.000
USt 1.900

Bei Rückgabe kehrt sich der Buchungssatz schlicht um.




letzte Änderung A.W. am 01.09.2022
Autor(en):  Anna Werner

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11.01.2014 17:03:50 - Gast

Kann man die Vorsteuer bzw Umsatzsteuer einfach wegbuchrn?:) :denk:  :denk:  :denk:  :denk:
[ Zitieren | Name ]

08.04.2014 12:30:49 - Mike

Hallo !
Danke für die Info.....
Habe derzeit ein ganz änliches Problem....
Ich verkaufte für 19,99 Euro an einen Kunden.
Dieser bezahlte auch Prompt per paypal
Somit 19,99 1201 an 8400
Der Kunde musste mir den Artikel zurück senden da er defekt war.
Jetzt habe ich dem Kunden die Rückversandkosten erstattet per Paypal 7,60 Euro
WAS nun ?

Der Kunde bezahlte Bar bei Hermes Versand und hält zur Sicherheit den Beleg als Beweis.
Ich selber habe gar keinen Beleg.

Buche ich jetzt einfach 7,60 Euro als Portokosten  4910
Obwohl ich garkeinen Beleg habe ?
Und kann ich trotzdem dann Vorsteuer ziehen da bei Hermes ja 19% enthalten ist ?
oder einfach nur 7,60 Euro auf 4910 ohne Vorsteuer da ja kein Beleg da ist ?

Darf ich überhaupt etwas buchen ohne Beleg?

Vielen Dank schon einmal im voraus
mike
[ Zitieren | Name ]

08.04.2014 12:59:23 - wvr

Hallo,
können Sie sich nicht vom Kunden den Beleg nachträglich zusenden lassen? Als Fax, um weitere Portokosten zu sparen? Grundsätzlich müssten Sie die Ausgabe als "nichtabzugsfähige Betriebsausgabe" buchen. Natürlich können Sie versuchen, den Betrag von der Vorsteuer abzuziehen oder bei den Portokosten zu verbuchen. Das könnte aber bei der nächsten Prüfung auffallen. Besonders beim Vorsteuerabzug wäre ich da vorsichtig.
Beste Grüße
wvr
[ Zitieren | Name ]

03.09.2014 09:44:18 - Gast

Hallo,

wie sieht es bei Grundstückkäufen aus? Es wurde ein Grundstück von einer Gemeinde erworben um dort ein Musterhaus zu errichten. Nach einiger Zeit und ungeklärten Sachverhalten hat die Gemeinde das Grundstück zum gleichen Wert zurück gekauft.

Wir wird der Rückkauf buchhalterisch dargestellt? Einige sind der Meinung, dass dies wie ein Verkauf zu behandeln ist und würden somit Umsatz buchen.

Ist das so richtig??

Vielen Dank.
tg
[ Zitieren | Name ]

03.09.2014 10:09:10 - Calc

Hallo,

ich würde auch sagen, dass es sich um einen Verkauf handelt. Es ist ein Ertrag. Wenn euer Unternehmen in der Baubranche ist, wovon ich ausgehe, dann müsste es sich  um Umsatz handeln. Andernfalls wäre es ein anderer Ertrag.

Gruß
Calc
[ Zitieren | Name ]

27.11.2014 14:29:50 - Gast

Umsätze die der Grunderwerbsteuer unterliegen, sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei.
Allerdings kann man zu Umsatzsteuer optieren; dass sollte aber im Kaufvertrag stehen.
[ Zitieren | Name ]

06.07.2017 13:57:46 - Gast

Hallo,

Ich habe folgendes Bsp.
Hilfsstoffe von einer Lieferung sind teilweise beschädigt und können nicht eingesetzt werden. Der Kunde entsort diese und erhält eine rexhnungskorrektur von 297,50 brutto, die mit der noch offenen recnung verrechnet werden.

Buche ich es als Verkäufer einfach als eine Rücksendung oder schon als Nachlass, also 5000 & 4800 an 2400 oder mit Konto 5001?

LG Magdalena
[ Zitieren | Name ]

06.07.2017 14:39:20 - wvr

Liebe Leser,

Bitte nutzen Sie die Kommentare nur für Anmerkungen direkt zum Artikel. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht in Einzelfällen Hilfe leisten können. Fragen zu Einzelfällen stellen Sie deshalb bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden.

Vielen Dank
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

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