Umsatzsteuer - Die wichtigsten Anwendungsfälle im In- und Ausland

Alexander Wildt
Für Unternehmer, die Waren in das Ausland liefern oder Dienstleistungen für im Ausland ansässige Unternehmen erbringen, gibt es im Umsatzsteuerrecht einige von der Behandlung im Inland abweichende Regelungen. Insbesondere auch durch die aktuellen Änderungen im Rahmen des Mehrwertsteuerpaketes 2010 sind diese Regelungen schwer verständlich für den Unternehmer, der nur gelegentlich etwas ins Ausland liefert oder eine sonstige Leistung erbringt.

Werden die Umsatzsteuer-Besonderheiten bei Lieferungen ins Gemeinschaftsgebiet (EU) bzw. Ausfuhrlieferungen bei der Erstellung oder Prüfung einer Rechnung nicht beachtet, kann dies zu hohen USt.-Nachzahlungen bei einer eventuellen Prüfung durch das Finanzamt führen.

Wir stellen daher im Folgenden die allgemeinen Regelungen und in zwei gesonderten Beiträgen auch Sonderfälle sowie die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Fälle für Lieferungen oder Leistungen ins Ausland vor.


Zur Beurteilung jeden Falls ist es zunächst erforderlich in Lieferung oder sonstige Leistungen an Unternehmen zu unterscheiden. Für weitere Informationen bitte auf den Titel des jeweiligen Bereichs klicken.

Umsatzsteuer bei Lieferungen an Unternehmen >> 
  1.   Fall (Lieferung Inland zum Inland)
  2.   Fall (Lieferung Inland zum EU-Gemeinschaftsgebiet)
  3.   Fall (Lieferung Inland zum Drittland)

Umsatzsteuer bei Erhalt von Lieferungen durch Unternehmen >>
  1.   Fall (Erwerb Inland vom Inland)
  2.   Fall (Erwerb Inland vom EU Gemeinschaftsgebiet)
  3.   Fall (Erwerb Inland vom Drittland) 

Umsatzsteuer bei sonstige Leistungen an Unternehmen >>
  1.   Fall (Leistung Inland zum Inland)
  2.   Fall (Leistung Inland zum EU Gemeinschaftsgebiet)
  3.   Fall (Leistung Inland zum Drittland)

Umsatzsteuer bei Erhalt von sonstigen Leistungen durch Unternehmen >>
  1.   Fall (Leistung Inland vom Inland)
  2.   Fall (Leistung Inland vom EU Gemeinschaftsgebiet)
  3.   Fall (Leistung Inland vom Drittland)

Umsatzsteuer bei Lieferungen an private Personen und Nicht-Unternehmen >>
  1.   Fall (Lieferung Inland zum Inland)
  2.   Fall (Lieferung Inland zum EU-Gemeinschaftsgebiet)
  3.   Fall (Lieferung Inland zum Drittland)

Sonstige Leistungen an private Personen und Nicht-Unternehmen >>




letzte Änderung A.W. am 11.01.2024
Autor(en):  Alexander Wildt
Bild:  © PantherMedia / Andriy Popov


Autor:in
Herr Alexander Wildt
Unser Excel-Experte Herr Dipl. Betriebswirt Alexander Wildt verfügt über mehrjährige Erfahrungen in der Erstellung professioneller Excel-Lösungen im betriebswirtschaftlichen Bereich und in der Beratung unserer Kunden bei der Anwendung der Tools aus unserer eigenen Vermarktung.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Literaturhinweise
Webtipps
Foren Beiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Seiten: 1 2 Vor

18.11.2010 22:56:07 - Gast

Hallo, ich muss ganz dringend raus finden was Inn- und Ausland im Umsatzsteuergestz ist also welche lander sind im UStG Innland und welche sind Ausland ich brauch ganz dringend da eure hilfe ich finde sonst nichts weiter im Internet. :denk:

Liebe Grüße Sarah  :wink1:
[ Zitieren | Name ]

19.11.2010 08:17:30 - Redaktion

Hallo Sarah,

die Frage solltes du im Forum stellen, hier wird dir mit Sicherheit geholfen.

Als kleinen Tipp schaue mal ins Umsatzsteuergesetz in den §1 Abs. 2 und 2a UStG.

Mit freundlichen Grüßen

Die Redaktion vom Rechnungswesen-Portal.de
[ Zitieren | Name ]

30.05.2013 15:41:48 - Peter

Liebe Nutzer,

ich habe eine umsatzsteuerliche Frage:

Ein Unternehmer aus Deutschland verkauft Ware an einen chinesischen Unternehmer in China, die Ware bleibt in Deutschland. Im nächsten Schritt verkauft der Chinese die Ware an einen deutschen Unternehmer.

Wie sieht es in diesen beiden Fällen mit der Umsatzsteuer aus? Der Chinese hat in Deutschland keine Betriebsstätte.
[ Zitieren | Name ]

16.11.2013 20:48:09 - Gast

Beim Warenverkauf gilt als Ort der Lieferung der Ort, an dem die Beförderung beginnt, §3 Abs. 5a i.V.m. Abs. 6 UStG.
Wenn also der Deutsche Unternehmer die Ware an den chinesischen Unternehmer verkauft und dieser die Ware in Deutschland lässt, ist dies auf jeden Fall nach deutschem Gesetz steuerbar.
[ Zitieren | Name ]

24.04.2014 16:40:10 - Gast

Hallo,
habe eine Umsatzsteuerpflichte Frage

ein Unternehmen in DE verkauft Ware an ein anderes Unternehmen in DE.
Die Ware wird AB Werk übernommen und geht ins 3.Land.

Wie sieht es in diesem Fall mit der Umsatzsteuer aus?
[ Zitieren | Name ]

25.04.2014 09:12:47 - Gast

Hallo,
das sind sehr wenige Informationen. Da es sich um eine Ausfuhrlieferung handelt, müsste das Geschäft für das verkaufende Unternehmen steuerfrei sein. Allerdings verlangt das Finanzamt eine Gelangensbestätigung. Kann das verkaufende Unternehmen diese nicht vorlegen, kassiert das FA am Ende doch die Umsatzsteuer. Vielleicht hilft dieser Beitrag weiter:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Gelangensbestaetigung-Fallen-bei-innergemeinschaftlicher-Lieferung-in-der-EU-vermeiden.html
[ Zitieren | Name ]

03.07.2014 14:42:24 - Meike Hoffeld

Hallo,

ich habe auch eine Frage:

Sachverhalt:

1. Ein portugiesisches Unternehmen bestellt bei einem schweizer Unternehmen.
2. Der Schweizer bestellt bei einem deutschen Unternehmen, welches auch ein        verbundenes Unternehmen ist.
3. Der Deutsche bewegt die Ware nach Portugal.

Wer muss eine Intrastattmeldung abgeben und wie wird die UST behandelt?

Ich würde mich freuen wenn ich eine Antwort bekommen  ;)
[ Zitieren | Name ]

11.08.2014 11:25:40 - Gast

Hallo zusammen!

Wir sind ein mittelständisches Unternehmen in Deutschland und wollen Taschen aus Fernost, vor allem China, zu unseren Kunden in der Schweiz im Streckengeschäft einführen. Jetzt wissen wir nicht, wie es sich mit der Umsatzsteuer verhält. Ich habe diesbezüglich auch schon mit der IHK telefoniert, aber es wurde mir dort sehr umständlich erklärt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so kompliziert ist. Meine Frage an die IHK war: "Welchen Nachweis brauche ich um zu belegen, dass die Ware direkt von China in die Schweiz ging, um unsere Rechnung an den Schweizer Kunden Umsatzsteuerfrei auszustellen. Reicht da die Speditionsbescheinigung mit der Rechnung der Spedition? Ein ABD gibt es ja in dem Fall nicht".

Wir haben zwei verschiedene Fälle.

1) Wenn unser Kunde kein eigenes Zollkonto besitzt, laufen die Einfuhren über unser Aufschubkonto, obwohl die Ware direkt in die Schweiz geliefert wird. Dürfen wir die Ware in diesem Fall umsatzsteuerfrei an unseren Kunden berechnen?

2) Im zweiten Fall besitzt der Kunde eine eigene Zollnummer mit eigenem Aufschubkonto. In dem Fall läuft die Verzollung direkt über unseren Kunden. Dürfen wir diese Ware umsatzsteuerfrei berechnen?

Ich hoffe, ich habe mich deutlich und verständlich ausgedrückt. Ich bin leider kein Profi.

Bitte dringend um Hilfe!
[ Zitieren | Name ]

11.08.2014 12:51:51 - Gast

Hallo,

ich habe das gerade gelesen. Verstehe ich das richtig? Ihr macht solche Geschäfte OHNE Steuerberater :o  :o Wenn euch die Erläuterungen der IHK schon zu kompliziert waren, dann solltet ihr wissen: Die Umsatzsteuer ist noch viel komplizierter.  Ihr braucht ganz dringend einen Steuerberater mit Erfahrung in der Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften. Ganz dringend! Innergemeinschaftlich bräuchtet ihr eine Gelangensbestätigung. http://www.rechnungswesen-portal.de/News/Gelangensbestaetigung-Verschaerfte-Nachweispflichten-bei-EU-Lieferungen.html

Viel Erfolg
[ Zitieren | Name ]

18.09.2014 17:39:37 - Liha

Hallo,

Ich habe eine Frage zur Umsatzsteuer:

Eine Firma mit Sitz in Deutschland (Inland) hat eine deutsche und eine französische Umsatzsteuer-Identnummer, aber keine französische Betriebsstätte. Sind innergemeinschaftliche Erwerbe mit der französischen UST-ID auch in der deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung anzugeben und wenn ja: In welcher Position?

(Deutscher Lieferant liefert für das deutsche Unternehmen Ware nach Frankreich, unter Verwendung der französischen UST-ID des Erwerbers)

Danke für die Hilfe!!
[ Zitieren | Name ]

10.11.2014 11:15:15 - Gast

Hallo zusammen,

ich habe eine dringende Frage, ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland hat bei uns Ware bestellt und uns gebeten, diese direkt zu seinem Kunden in die Schweiz zu senden. Dies ist ja auch kein Problem, allerdings bat mich unser Kunde auch, ihm eine umsatzsteuerfreie Rechnung zuzusenden.
Ist dies richtig?? Meines Wissens betrifft die Steuerfeiheit nur die Rechnung zwischen ihm und seinem Kunden, nicht aber zwischen uns und unserem Kunden!??

Kann mir hierzu jemand schnell helfen??

Danke, Matthias
[ Zitieren | Name ]

12.11.2014 16:32:56 - wvr

Liebe Leser,

bitte stellen Sie inhaltliche Fragen in unserem Forum. Die Kommentare werden in der Suchfunktion im Forum nicht angezeigt. Nutzer des Forums können Ihnen also nicht helfen, wenn Sie eine Frage als Kommentar unter dem Artikel stellen.  Die Kommentare dienen nur für Anmerkungen oder Fragen zum Artikel.

Vielen Dank
wvr
[ Zitieren | Name ]

10.12.2014 11:48:37 - Gast

Ich habe eine kleine Frage.

Ich bin mit Auslandswohnsitz fuer den Zahlung der Mwst befreit, entsprechende Dokumente liegen vor. Ich habe in Deutschland etwas bestellt und an eine deutsche Lieferadresse liefern lassen da ein Versand an meine auslaendische Adresse nicht moeglich war. Mit einem Proof of transport habe ich nachgewiesen dass ich die Artikel an meinen auslaendischen Wohnsitz ueberfuehrt habe. Die hiesigen Behoreden haben mir bescheinigt dass ich die Mwst nicht zahlen muss. Der deutsche Haendler weigert sich die Mwst zu erstatten.
/
Ist dieses rechtens
[ Zitieren | Name ]

23.09.2015 11:11:12 - Gast

Hallo zusammen,

wie ist es, wenn ich als deutscher Gewerbetreibender für eine schweizerische Firma in der Schweiz EDV-Dienstleistungen erbringe. Weise ich Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen aus? Wenn ja, welche (deutsche oder schweizerische) und an wen muss ich diese weiterführen?

Gruß

KUB
[ Zitieren | Name ]

23.09.2015 15:18:32 - wvr

Liebe Leser,

bitte nutzen Sie die Kommentare nur für Anmerkungen direkt zum Artikel. Fragen zu Einzefällen stellen Sie bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden.

Vielen Dank
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

26.11.2015 15:12:23 - Prolog15

Hallo in die Runde,

eine kurze Frage zu folgender Konstellation:

Ein deutsches Unternehmen erbringt eine Dienstleistung im Inland. Der Kunde hat jedoch seinen Firmensatz in den Vereinigten Staaten. Wie sieht es in diesem Fall bei der Rechnungsstellung mit der Umsatzsteuer aus?

Herzlichen Dank vorab +
[ Zitieren | Name ]

27.11.2015 16:04:46 - wvr

Liebe Leser,

bitte nutzen Sie die Kommentare nur für Anmerkungen direkt zum Artikel. Fragen zu Einzefällen stellen Sie bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden.

Vielen Dank
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

05.10.2017 15:45:14 - Gast

Hallo Allerseits,

folgendes Problem:
Rechnungsempfänger ist ein Unternehmen in Südafrika.
Die Lieferung erfolgt nach Spanien.

Reicht die Gelangensbestätigung zur Ust.-Befreiung?

Danke
[ Zitieren | Name ]

13.11.2017 15:45:27 - Gast

Hallo zusammen,

wir sind ein mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrielackierungen / Automobilbranche, d.h. Unternehmensgegenstand ist die Lackierung von diversen Automobilteilen.
Folgendes Szenario: unser Kunde hat seinen Firmensitz in Irland (Rechnungsempfänger EU und somit VAT-befreit). Die von uns beschichten Güter werden zur weiteren Verarbeitung an ein Unternehmen innerhalb Deutschlands geliefert. Dieses Unternehmen ist kein Tochterunternehmen oder Niederlassung des irischen Vertragspartners. Es ist lediglich der Lieferort , Bis zur finalen Montage werden die Güter noch an weitere Unternehmen geliefert. Unser Vertragspartner ist das irische Unternehmen. Wie müssen die Rechnungen nun korrekterweise ausgestellt werden? Muss VAT ausgewiesen werden aufgrund des Lieferortes Deutschland oder ist der Sitz des Rechnungsempfängers relevant (EU-Mitgliedsland). Vielen Dank vorab für den Expertenrat. Danke.
[ Zitieren | Name ]

17.02.2018 14:57:35 - Frank

Ich vermiete eine Ferienwohnung. Ich bin Umsatzsteuerpflichtig. bei Vermittlung mit 7%.
Nun mein Problem
Eine Firma im Ausland (Niederlande) vermittelt meine Ferienwohnung und sieht den Übernachtungspreis per Kreditkarte ein. Am Ende des Monat bekomme ich das Geld abzgl. der Provision.
Bezahle ich Umsatzsteuern nun vom gesamt Übernachtungspreis oder vom Umsatz den ich von der Firma abzgl. der Provision erhalten habe.
Vielen Dank für die Hilfe
[ Zitieren | Name ]
Seiten: 1 2 Vor

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Kaufmännische Angestellte Finanzen und Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
Wir sind mit unseren drei Häusern Katharinenhospital, Olgahospital und Krankenhaus Bad Cannstatt das größte Klinikum in Baden-Württemberg. Über 9000 Mitarbeitende versorgen auf den Stationen, in Operationssälen und Funktionsbereichen die Patient:innen oder sind in Verwaltung, Technik oder IT für ... Mehr Infos >>

Controller im Krankenhaus (m/w/d)
Kath. St. Paulus Gesellschaft sichert an mehr als 15 Standorten mit fast 8.550 Mitarbeitenden die Gesundheitsversorgung in der Region: Neben 10 Krankenhäusern betreuen wir Menschen in unseren Senioreneinrichtungen und Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe St. Elisabeth. Die Sorge für die uns ... Mehr Infos >>

Personalcontroller*in
Die Hoffbauer gGmbH ist evangelische Schul- und Bildungs­trägerin in Brandenburg und Berlin. Wir stärken Kinder, Jugendliche und Erwachsene, ihre Potenziale zu entdecken und zu entfalten, befähigen sie zur Verant­wort­ungs­übernahme in Familie, Beruf und Gesellschaft, vermitteln Werte und geben O... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bijou Brigitte – das bedeutet mehr als 50 Jahre Leidenschaft für Modeschmuck und Accessoires. Mit rund 1.100 Filialen in über 20 Ländern ist Bijou Brigitte der Marktführer in Europa. Unsere Konzernzentrale mit allen strategischen Fachbereichen sitzt in Hamburg. Flache Hierarchien und kurze Entsch... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung
Energie Südbayern (ESB) bildet gemein­sam mit den Toch­ter­unter­nehmen Ener­gie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rin­nen und Mit­arbei­tern, Auszu­bil­denden und Trai­nees stehen wir für leis­tungs­fähigen Service, flexible Energie­pro... Mehr Infos >>

Financial Analyst/Controller (m/w/d)
Unsere ausgeprägte Leidenschaft für Live Entertainment, Musicals und Theateraufführungen auf höchstem Niveau ist, was uns bei Stage verbindet. Diese gemeinsame Begeisterung macht aus den vielfältigsten Mitarbeitenden in unterschiedlichsten Jobs ein hingebungsvolles Team: ein echtes „Wir“. Und das... Mehr Infos >>

Buchhalter / Sachbearbeiter Finanzen & Controlling (m/w/d)
Der VDMA vertritt mehr als 3.600 deutsche und europäische Unter­nehmen des Maschinen- und Anlagen­baus. Die Industrie steht für Innovation, Export­orientierung und Mittel­stand. Die Unternehmen beschäftigen insgesamt rund 3 Millionen Menschen in der EU-27, davon mehr als 1,2 Millionen allein in D... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Personalbetreuung mit Schwerpunkt Gehaltsabrechnung (w/m/d)
Der BVV ist mit rund 760 Mitglieds­unter­nehmen und 500.000 Versicherten und Rentnern einer der größten Alters­versorger Deutschlands: Mehr als 300 Mitarbeitende gestalten im Herzen Berlins die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung für die Finanzbranche. Die Stabilität eines traditionellen V... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Anlagenverwaltung

Mit diesem Excel-Tool können Sie ihr können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es ist eine AfA- Tabelle integriert, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter mit Hilfe einer integrierten Suchfunktion schnell ermitteln können.
Mehr Informationen >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>