10. Aufgabe: Bilanzielle Behandlung von Lasten-und Personenaufzug in einem Gebäude

Günther Wittwer
a) Erkennen Sie die richtige Überlegung zur bilanziellen Behandlung des Lastenaufzuges.

Richtige Antwort:

ab) Der Lastenaufzug ist ein selbständiger Vermögensgegenstand. Er dient nicht der Gebäudenutzung, sondern nur für betriebliche Zwecke. Aus diesem Grund gehört der erworbene Lastenaufzug zur Betriebsvorrichtung.

b) Erkennen Sie die richtige Überlegung zur bilanziellen Behandlung des Personenaufzuges

Richtige Antwort:

ba) Der Personenaufzug ist kein selbständiger Vermögensgegenstand. Seine Verwendung findet der Personenaufzug für die Nutzung des Gebäudes. Der Personenaufzug gehört zum Gebäude. Die Aufwendungen für diesen Aufzug sind  nachträgliche Herstellungskosten des Gebäudes.

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letzte Änderung R. am 10.04.2024
Autor(en):  Günther Wittwer

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