Bilanzierungsfähigkeit

Redaktion RWP
Die Bilanzierungsfähigkeit ist die Eigenschaft eines Gegenstandes in die Bilanz eines Unternehmens mit aufgenommen zu werden. Dabei wird in abstrakte und konkrete Bilanzierungsfähigkeit unterschieden. Für die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit muss der Gegenstand auf folgende Kriterien geprüft werden. Insofern eine dieser Kriterien erfüllt ist, kann die konkrete Bilanzierungsfähigkeit untersucht werden.

Abstrakte Kriterien:

  • Nach Handelsrecht: Es handelt sich um einen Vermögensgegenstand, um Eigenkapital oder Schulden.
  • Nach Steuerrecht: Es handelt sich um ein positives oder negatives Wirtschaftsgut.
  • Nach Handels- und Steuerrecht: Es handelt sich um Sonderposten, Bilanzierungshilfen, Abgrenzungsposten.

Vollständige Erfüllung der Kriterien durch:

  • Subjektive Zurechenbarkeit
  • Teil des Betriebsvermögens
  • Kein bestehendes Bilanzierungsverbot

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letzte Änderung Redaktion RWP am 04.03.2024

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