Wiederbeschaffungskosten

Redaktion RWP
Die Wiederbeschaffungskosten für einen Unternehmensgegenstand beschreiben die Höhe der Anschaffungskosten, die in der Zukunft für dasselbe Gut gelten. Eine exakte Schätzung der Wiederbeschaffungskosten ist allerdings nicht möglich. Aus diesem Grund wird in der Praxis der aktuelle Tagespreis des Gutes als Ersatz angesetzt.

Wichtig ist der Widerbeschaffungswert vor allem für die Kalkulation. Das heißt, er bildet die Basis für Abschreibungen.

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letzte Änderung Redaktion RWP am 13.02.2024

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21.12.2012 21:06:10 - Prof. Dr. Knief, Köln

Betrifft : Ermittlung der Wiederbeschaffungskosten , der kalkulatorische Abschreibungen und der stillen Reserven.
Wenn man nicht nach dem Grundsatz der Einzel-Bewertung für jeden Gegenstand die Wiederbeschaffungskosten am Markt erfragen will (kostspielig und zeitaufwändig), kann die Anschaffungskosten mit einem Inflationsindex fortschreiben bei gleichzeitiger Verlängerung der in der Regel zu kurzen Nutzungsdauer; das gibt dann einen ungefähren Substanzwert aller Wirtschaftsgüter
das gilt nicht für Grundstücke (nicht abschreibungsfähig): Hier muss der Verkehrswert angesetzt werden .
Das gilt nicht für Gebäude: Hier muss ein Schätzwert (Gutachten) .
In der betrieblichen Praxis bietet sich an, diese Aufgabe ein Excel-Tool zu lösen;
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