Fahrtenbuch und 1% Regel

Wie wird der Privatanteil an der Firmenwagen-Nutzung berechnet?

Alexander Wildt
Das Fahrtenbuch dient in einem Unternehmen zur Ermittlung des privat und betrieblich genutzten Anteils eines Pkws. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, dass bestimmte Anforderungen erfüllen muss, um als Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt zu werden. Dabei muss es folgende Punkte beinhalten. Ein elektronisches Fahrtenbuch muss die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) einhalten.

Es muss:
  • den Fahrer,
  • das Datum,
  • das Reiseziel,
  • den aufgesuchten Geschäftspartner/Kunden,
  • den Zweck der Fahrt 
  • den Endkilometerstand nach der Fahrt aufweisen.

Zudem wird vorgeschrieben, dass es nicht manipuliert werden darf sowie zeitnah und fortlaufend geführt werden muss. In diesen Buch müssen alle Änderungen ersichtlich sein, damit der Schutz vor Manipulation gewährleistet ist. Zudem wird das Fahrtenbuch nicht vom Finanzamt anerkannt, wenn es sich dabei um Notizblätter, Ausdrücke von einen Kalkulationsprogramm oder ähnliches handelt. Es sollte sich mindestens um ein gebundenes Buch handeln. Durch die exakte Aufschlüsselung von Privat- und Geschäftsfahrten in diesem Buch lässt sich ein genauer Anteil der betrieblichen und privaten Fahrten ermitteln. Dieser Anteil kann dann genutzt werden, um entsprechende Steuerentlastungen zu erhalten. 

Ein Arbeitnehmer, der den Firmenwagen privat nutzen darf, muss diesen Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Unternehmer müssen dies als entsprechende Entnahmen buchen. Hierbei werden die Kosten des Fahrzeuges angesetzt. Alternativ zum Fahrtenbuch können die Betriebsfahrten pauschal mit 1% des Listenpreis  angesetzt werden. 


Übersicht für Anforderungen eines Fahrtenbuches:

  1. das amtliche Kennzeichen muss in dem Fahrtenbuch vermerkt sein
  2. das Datum der einzelnen Fahrten muss genannt werden
  3. der Fahrer muss genannt werden
  4. das Reiseziel, den aufgesuchten Geschäftspartner/Kunde muss genannt sein
  5. die Reiseroute muss genannt werden
  6. der Grund der Fahrt muss genannt sein
  7. der Anfangskilometerstand muss genannt sein
  8. der Endkilometerstand muss genannt sein
  9. Privatfahrten benötigen keinen Eintrag über die Reiseroute
  10. Fahrten von der Heimstätte zum Betrieb müssen extra gekennzeichnet werden
  11. es muss zeitnah aufgezeichnet werden, dass bedeutet Eintragungen, die später vorgenommen werden, sind ungültig
  12. es muss in einer geschlossenen Form vorliegen und nur mit höheren Aufwand veränderbar sein bzw. es muss Veränderungen eindeutig aufzeigen  

1 %-Regel

Die 1%-Regel  ist eine Methode, mit der der Anteil privater Fahrten mit einem Firmenwagen ermittelt wird. Hierbei wird nicht der genaue Anteil an Privatfahrten ermittelt. Bei der 1 %-Pauschale wird auf den Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattungen des Fahrzeuges 1 % berechnet, wenn es keine Distanz zwischen der Arbeitsstätte und den Wohnort gibt.

Für Unternehmer gelten dabei folgende Regelungen zur Versteuerung: Hier gilt es zu beachten, ob das  Fahrzeug voll, teilweise oder gar nicht zum Unternehmen gezählt wird. Bei einer vollen Zuordnung zum Unternehmen wird die Vorsteuer in vollständiger Höhe abgezogen. Private Nutzungsanteile führen dabei zu einer unberechtigten Vorsteuer und werden somit als Nutzungsentnahme versteuert. Bei  einer teilweisen Zuordnung zum Unternehmen können nur entsprechende Anteile von der Vorsteuer abgezogen werden.

Wenn der Pkw dem Unternehmen nicht zugeordnet ist, kann das Unternehmen nur Kosten der Nutzung von der Vorsteuer abziehen. Hierbei ist zu beachten, wenn das Auto weniger als 50 % im Betrieb genutzt wird, ist die 1 %-Methode nicht zulässig und darf deshalb nicht angewandt werden. Diese Regel betrifft im Allgemeinen die Freiberufler und Selbstständigen, die ihr Privatfahrzeug auch betrieblich nutzen. Bei einer Nutzung über 50 % des Fahrzeuges im Betrieb darf die 1 %-Methode angewandt werden. Hierbei sind aber eventuelle Vorteile durch die Fahrtenbuchmethode zu beachten.

Der Dienstwagen für Arbeitnehmer zählt zum betriebsnotwendigen Kapital. Dabei gilt weiterhin 1 % vom Bruttolistenpreis zzgl. Sonderausstattungen. Außerdem werden für jeden Kilometer von der Arbeit bis nach Hause 0,03 % des Bruttolistenpreises zzgl. Sonderausstattungen hinzugerechnet. Dieser Betrag muss dann als zusätzlicher Lohn versteuert werden.

Möglichkeiten für den Nachweis, dass das Fahrzeug mehr als 50% betrieblich genutzt wird

  • ein anerkanntes Fahrtenbuch
  • Eintragungen in einen Terminkalender
  • Daten aus Reisekostenabrechnungen
  • Abrechnung gefahrener Kilometer gegenüber Auftragsgebern
  • Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten
  • Nicht nachweispflichtig sind berufstypische Reisetätigkeiten zum Beipiel Taxifahrer oder Bauhandwerker
  • Wenn die Fahrten vom Betrieb nach Hause oder umgekehrt mehr als 50% der Fahrleistung im Jahr ausmachen, muss kein Nachweis erbracht werden 

Klassifizierung der Fahrten:


 Beispiel ( von zu)  Einstufung
 Privat →  Privat  Privatfahrt
 Wohnung →  Betrieb  Betriebsfahrt
Betrieb → Kunde  Betriebsfahrt
 Kunde →  Kunde  Betriebsfahrt
 Kunde →  Privat  Privatfahrt
 Privat →  Kunde  Privatfahrt
 Kunde →  Betrieb  Betriebsfahrt
 Betrieb →  Wohnung  Betriebsfahrt
 Wohnung →  Kunde  Betriebsfahrt

Definition:
  • Privat: Alle getätigten Fahrten, die einen Privatencharakter haben, zum Beispiel Einkaufen fahren oder Verwandte besuchen
  • Wohnung: Fahrten von bzw. zu der Wohnung. Hierbei gilt, dass Fahrten, die einen privaten Grund haben, mit in die Kategorie 'privat' gezählt werden. Darunter fallen zum Beispiel von zu Hause Bekannte besuchen fahren. Daher werden Fahrten nur mit einen geschäftlichen Start oder Zielpunkt mit der Kategorie Wohnung verbunden, zum Beispiel die Fahrt vom Betrieb in die Wohnung nach dem Feierabend.
  • Betrieb: Hierunter fallen alle Fahrten, die den Betrieb als Ziel- oder Startpunkt haben. Zum Beispiel die Fahrt vom Betrieb zum Kunden oder von der  Wohnung zum Betrieb am Arbeitsbeginn.
  • Kunde: Hierzu zählen alle Fahrten, die von/zu einen Kunden oder Geschäftspartner unternommen werden. Zudem muss ein geschäftlicher Grund vorliegen. Darunter fallen zum Beispiel Fahrten für Geschäftsabschlüsse oder für Angebotsunterbreitungen.   

Wenn auf einer geschäftlichen Fahrt mehrere Kunden/Geschäftspartner aufgesucht werden, muss  im Fahrtenbuch nicht jede Fahrt gesondert ausgewiesen werden. Dabei können die Kunden, in der Reihenfolge in der sie aufgesucht worden sind, eingetragen werden und somit die komplette Fahrt unter Berücksichtigung der sonstigen Kriterien für ein Fahrtenbuch zusammengefasst werden.

Berechnungsbeispiel für Unternehmer:

Beispiel: Ein Unternehmer benutzt seinen Pkw privat und zu 20% wird das Fahrzeug betrieblich genutzt. Das Fahrzeug wurde als Betriebsvermögen angesetzt. Der Bruttolistenpreis inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattungen beträgt 45.000 €. Die nachweisbaren Kosten sind für ein Jahr 12.000 € (Abschreibungen, laufende Kosten etc.). Die Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsplatz beträgt 0 km.

Da das Fahrzeug nicht nach der 1%-Pauschale berechnet werden darf, weil es unter 50% betrieblich genutzt wird, wird eine Schätzung oder ein Nachweisverfahren angesetzt. Diese bestätigte im Beispiel die angesetzten 20% betrieblicher Nutzung.
Tatsächliche Kosten:
 12.000 €  
davon privat entstandene:  9.600 €  (12.000 € * 80%)
Aufwandsüberschuß:  2.400 €
 (12.000 € - 9.600 €)

Es ist nicht zu empfehlen, ein Fahrzeug nicht dem Betriebsvermögen zuzurechnen, wenn es weniger als 50% genutzt wird. Da es durch die Anteilsrechnung bzw. Schätzung zu einer höheren Steuerlast kommt. Diese Fahrzeuge können dann als eine Einlage der entstandenen Kosten im Betrieb verbucht werden; hierfür müssen alle Belege und betriebliche Fahrten aufgezeigt bzw. genannt werden. Als Alternative dazu können die Kosten mit einer Pauschale von 0,30 € je Kilometer, der betrieblich entstanden ist, als Aufwand verbucht werden.




letzte Änderung Alexander Wildt am 30.01.2024

Literaturhinweise
Webtipps
Excel-Tools

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

10.01.2014 17:48:03 - Gast

Hallo und vielen Dank für diesen aufschlußreichen Artikel.

Für mich als Freiberufler mit wenig gefahrenen Privatkilometern (unter 50%) ist deshalb nur der  letzte Absatz interessant.

Ich zitiere:
.....Als Alternative dazu können die Kosten mit einer Pauschale von 0,30 € je Kilometer, der betrieblich entstanden ist, als Aufwand verbucht werden. ...

Ist auch hier noch ein Fahrtenbuch erforderlich als präziser Nachweis?

Und ergänzende Frage hierzu: Wie werden hier die Fahrten von Wohnung zum Büro gehandhabt? Sind das auch noch Betriebsfahrten wie in der "Klassifizierung der Fahrten" im vorigen Abschnitt ?

Da das Fahrzeug im Betriebsvermögen noch mit 1€ aktiviert ist, muß es vorher erst noch ins Privatvermögen übernommen werden?
:denk:
[ Zitieren | Name ]

20.06.2015 10:02:59 - Gast

eine Fahrt von meinem Zuhause direkt zum Kunden ist eine Privatfahrt?
Das kann doch nicht sein.  

Wenn ich früh morgens von zuhause aus direkt zum Kunden fahre und der direkte Weg nicht über den Betrieb führt, ist das doch trotzdem eine Betriebsfahrt.
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Referent Anlagenbuchhaltung/Bilanzierung (m/w/d)
ONTRAS betreibt 7.700 Kilometer Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Wir transportieren Erdgas und grüne Gase zu unseren Kunden, den nachgelagerten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Industriekunden. Über 500 Mitarbeiter*innen bringen ihr Know-how am Leipziger Hauptsitz und an 12 weiteren Standort... Mehr Infos >>

Leitung zentrale Finanzkoordination Max Planck Schools (MPS)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d)
Sie lieben, wenn am Monatsende alles stimmt? Paragraphen schrecken Sie nicht ab und ein Umfeld, in dem man sich gegenseitig unterstützt, ist kein Fremdwort? Dann sind Sie genau richtig bei uns – wo die Abrechnung nicht nur korrekt ist. Mehr Infos >>

Leitung / Leiter Finanzbuchhaltung & Accounting (m/w/d)
Sie denken strategisch, arbeiten präzise und behalten auch bei komplexen Themen den Überblick? Dann sind Sie genau richtig bei uns – bauen Sie mit uns das Rückgrat unseres Maklerhauses aus und übernehmen Sie die Verantwortung für unsere Buchhaltung. Mehr Infos >>

Controller mit Schwerpunkt Produkt-Kalkulation (m/w/d) in Vollzeit
Wir, die Gubor-Gruppe, gehören als erfolgreiches, familiengeführtes Unternehmen mit rund 1.500 Mitarbeitern europaweit zu den Marktführern von Süßwarenartikeln. Unsere Produkte fertigen wir an fünf Standorten in Deutschland sowie einem Standort in Polen. Dabei setzen wir sowohl in der Beschaffung... Mehr Infos >>

Leitung Controlling (m/w/d)
Die IRS Holding ist die führende Plattform für Karosserie- und Lackdienstleistungen in Europa. Mit rund 170 Autowerkstätten begleiten wir unsere Kunden von Unfallreparatur über Smart Repair bis hin zu umfassenden automobilen Serviceleistungen. Gemeinsam mit unseren Länderorganisationen treiben wi... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Angestellter (m/w/d) Buchhaltung und Administration
Wir sind ein kleines, aber wach­sendes Familien­unternehmen aus Neckar­tailfingen und reali­sieren Rein­räume sowie inno­vative Prozess­um­gebungen für spannende Branchen wie Lebens­mittel, Pharma, Medizin­tech­nik, Mikro­technik, Kos­metik und viele mehr. Das Beson­dere: Mit unseren Anlagen ents... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in im Bereich Controlling / Kostenrechnung
Sie haben Interesse an finanzwirtschaftlichen Fragestellungen des ZDF im Allgemeinen sowie an Controllingfunktionen im Besonderen und zeichnen sich durch analytisches und kommunikatives Geschick aus? Sie haben Ihr Hochschulstudium mit Schwerpunkt Finanzen / Controlling erfolgreich abgeschlossen o... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Arbeitshilfe Krisenmanagement

Das neue Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist Bestandteil des seit Anfang 2021 geltenden Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG). Im StaRUG ist vor allem die Krisenfrüherkennung und das Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern, z.B. GmbHs, geregelt.
Mehr Informationen >>

Kosten-Nutzen-Analyse einer Photovoltaik-Investition

Mit diesem Excel-Tool lassen sich die Auswirkungen unterschiedlicher Parameter und Annahmen verdeutlichen, wie beispielsweise der Nutzen nach Steuern und Abgaben aus einer Photovoltaik-Investition. Die Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigt unter anderem Unterschiede bei Privat-Investoren und Unternehmen, 
Betriebskosten und Grenzsteuersatz.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Prompt-KI-Beschreibung_290px.jpg

Prompt – KI Agenten Beschreibung

Erstellen Sie in wenigen Minuten Ihren eigenen KI-Agenten – präzise, professionell und individuell. Mit dieser Excel-Vorlage erstellen Sie mühelos eine vollständige Beschreibung für Ihren persönlichen KI-Agenten, die Sie direkt in Tools wie ChatGPT, Copilot, Google Gemini oder Claude einfügen können.

Jetzt hier für 4,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>