ERGO Group AG'
Düsseldorf
Beispiel:Dass er einen Dienstwagen benutzen darf, stellt für Jürgen K. einen sogenannten "geldwerten Vorteil" dar. Diesen Vorteil muss das Unternehmen nun auf den monatlichen Bruttolohn von 3.000 Euro aufschlagen. Auf diesen Betrag fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, wie auf den Bruttolohn. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Fahrten eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsplatz muss der geldwerte Vorteil für Pendelfahrten mit einer Kilometerpauschale in Höhe von 0,03 % des Bruttolistenpreises berechnet werden. Wie bei der Pendlerpauschale zählt der Weg immer nur einfach.
Jürgen K. hat von seiner Firma einen Dienstwagen bekommen, einen Ford Mondeo in Grundausstattung. Kostenpunkt nach Liste: 19.990 Euro brutto. Er darf den Wagen auch privat benutzen. Außerdem fährt er jeden Tag die 20 Kilometer von der Wohnung ins Büro mit dem Wagen. Jürgen K. verdient im Monat 3.000 Euro brutto.
Vorsicht: Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, zahlt der Arbeitnehmer den Rest aus seinem Nettolohn.Jürgen K. aus unserem Beispiel würde also ein schlechtes Geschäft machen, wenn er für den Firmenwagen 200 Euro oder mehr als Nutzungsentgelt zahlen müsste. Der geldwerte Vorteil kann zwar theoretisch auf Null sinken. Er kann aber keinen negativen Betrag erreichen.
20 km x 0,30 Euro x 15 Arbeitstage = 90 Euro
Achtung! Selbstständige und Gewerbetreibende können ihren Fahrtkostenanteil zwischen ausschließlich mit 0,03 % des Bruttolistenpreises des Firmenwagens bewerten.
Wichtig: Der Nettobetrag muss anschließend wieder vom Nettolohn abgezogen werden. Denn die eigentlichen Kosten entstehen ja beim Unternehmen als Abschreibungen, KFZ-Steuer und -Versicherung sowie in Gestalt weiterer laufender Kosten.
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Quelle: Gesetze im Internet, Haufe.de, Lexware.de, Steuerlinks.de, Beck.de letzte Änderung W.V.R. am 08.07.2022 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: panthermedia.net / crashtackle |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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