Beispiel: Die Fahrausweise über eine mit der DB geführte Geschäftsreise sind verloren gegangen. Es ist ein Ersatzbeleg mit der Angabe über den Zeitpunkt, Grund und Höhe der Ausgabe zu erstellen.
Info |
Die Eigenbelege für das Rechnungswesen und hierzu zählen alle Buchungsunterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren, dagegen die Durchschrift eines Schreibens an den Kunden 6 Jahre. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlagen angefallen sind. Siehe hierzu auch das Stichwort: Aufbewahrungsfristen. |
letzte Änderung Redaktion RWP am 27.07.2018 |
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17.12.2014 15:06:30 - wundertsichüberDATEV
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