Umsatzsteuerverprobung - Eine Arbeitshilfe

Birgit Wichmann
Kurz gesagt, eine Umsatzsteuererprobung unterstützt die Überprüfung der Umsatzsteuer. Jeder Unternehmer sollte eine monatliche Umsatzsteuerverprobung vornehmen. Dabei werden die Daten aus der Finanzbuchhaltung den zu meldenden Daten der Umsatzsteuervoranmeldung gegenübergestellt. Verprobt werden die Bemessungsgrundlagen sowie die Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge. Dadurch kann die Qualität der Finanzbuchhaltung steigen und es werden am Jahresende weniger Korrekturen und Änderungen für die Umsatzsteuerjahreserklärung notwendig.

Gesetzliche Grundlagen

Unternehmer, die eine Bilanz erstellen müssen und der Sollversteuerung unterliegen, sind durch den § 22 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz zwingend zur getrennten Aufzeichnung ihrer Einnahmen verpflichtet. (§ 1 Abs. 1 UStG) Diese Anforderung an die Unternehmen ist die Basis für die Umsatzsteuerverprobung. Empfehlenswert ist es daher, im Rahmen der Verprobung den Vorgaben aus § 1 Abs. 1 UStG zu folgen. Unterteilt wird also nach steuerbaren Lieferungen und sonstigen Leistungen und den steuerbaren innergemeinschaftlichen Erwerben. Lieferungen und Leistungen aus einem Drittlandsgebiet sind für die Umsatzsteuerverprobung uninteressant, weil die Einfuhrumsatzsteuer im Zollverwaltungsverfahren erhoben wird und nicht innerhalb der Umsatzsteuerveranlagung. 

Darüber hinaus müssen die Umsätze noch unterteilt werden in Umsätze entgeltlicher Art und unentgeltlichen Wertabgaben. (§ 3 Abs. 1b UStG; § 3 Abs. 9a UStG) Diese Aufteilung ist aufgrund der verschiedenen Bemessungsgrundlagen von Bedeutung. Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Umsätze bestimmt sich durch das Entgelt, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Lieferung oder Leistung zu erhalten. Für die unentgeltlichen Wertabgaben bestimmt sich die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 UStG. Es handelt sich um eine fiktive Bemessungsgrundlage, die für die Umsatzbesteuerung herangezogen wird. 

Warum und wann eine Umsatzsteuerverprobung erstellen?

Wie bereits erwähnt, kann mit der Verprobung die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung nachgewiesen werden. Ratsam ist, dass jedes Unternehmen selbst eine solche Verprobung vornimmt. Doch auch das Finanzamt kann eine solche Umsatzsteuerverpobung während einer Betriebsprüfung vornehmen. Für Unternehmer besteht der Vorteil darin, dass sie bereits frühzeitig und vor allem rechtzeitig Fehler in Bezug auf die Umsatzsteuer entdecken können. Werden diese sofort korrigiert und treten sie in weiterer Folge nicht mehr in der Finanzbuchhaltung auf, so kann man sich unter Umständen Kosten ersparen. Entdeckt das Finanzamt, das zu wenig Umsatzsteuer abgeführt wurde, muss das Unternehmen zumindest mit Bußgeldern rechnen. Diese fallen in der Regel hoch aus.

Im Gegensatz dazu ist es bei zu viel gezahlter Umsatzsteuer innerhalb des Jahres nur durch eine Umsatzsteuerberichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung möglich, sich diese wieder zurückzuholen. Manchmal muss man auch bis zur Jahressteuererklärung warten. Zu viele Berichtigungen von Umsatzsteuervoranmeldungen können wieder zu Betriebsprüfungen führen. Gleichzeitig beeinflusst das natürlich die Liquidität des Unternehmens. 

Die Verprobung der Umsatzsteuer sollte zumindest am Jahresende vor Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung stattfinden. Ratsamer ist es jedoch, eine solche Verprobung monatlich vorzunehmen. Die Umsätze werden entsprechend den Umsatzsteuersätzen getrennt. Das Gleiche wird mit den Vorsteuerbeträgen gemacht. Anschließend werden die Umsätze aus den Umsatzsteuervoranmeldungen oder der Umsatzsteuerjahreserklärung mit den Daten aus dem Monats- oder Jahresabschluss abgeglichen. Werden Abweichungen festgestellt, so sind diese zu überprüfen und zu korrigieren.

Wie erfolgt die Umsatzsteuerverprobung?

Zunächst einmal wird der Jahres- oder Monatsabschluss genommen. In beiden Fällen ist die Gewinn- und Verlustrechnung die Grundlage. So werden die Umsatzsteuererlöse ermittelt. Die Umsätze werden nun entsprechend den Umsatzsteuersätzen, die idealerweise auf getrennten Konten gebucht wurden, aufgeteilt. Jetzt werden diese Zahlen den Meldungen für die Umsatzsteuer gegenübergestellt. (Bemessungsgrundlage und Umsatzsteuer) Abweichungen sind zu korrigieren. Das Gleiche erfolgt mit den Vorsteuerbeträgen. 

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass es aus folgenden Gründen zu Abweichungen kommen kann:
  • Nichtberücksichtigung von gewährten Rabatten, Skonti und Boni
  • Preisminderungen
  • Sonderangebote
  • Aktionen
  • Preisrückerstattungen wie etwa aus Garantiefällen.

Differenzen von bis zu 0,5 Prozent werden in der Regel nicht vom Finanzamt beanstandet. Trotzdem sollten natürlich die Ursachen gesucht und behoben werden. Es könnte sich schließlich um unrichtige Buchungen handeln. Fallen die Differenzen jedoch größer aus, so sieht man sich schnell dem Vorwurf der Steuerhinterziehung gegenüber.

Zeitraum: 

Umsatzsteuerverprobung Bild 1.jpg
* Kontobezeichnung beispielhaft, anzupassen entsprechend dem Kontenplan

Umsatzsteuerverprobung Bild 2.jpg
* Kontobezeichnung beispielhaft, anzupassen entsprechend dem Kontenplan

Verprobung:

   Summe Umsatzsteuer 19 %
+ Summe Umsatzsteuer   7 %
   Gesamtsummer Umsatzsteuer
-  Summe Umsatzsteuer Umsatzsteuervoranmeldung/Jahreserklärung
= Abweichung*

* Bei Abweichungen Differenzen klären!

Vorsteuer

Umsatzsteuerverprobung Bild 3.jpg
* Bei Abweichung Differenz klären
* Kontobezeichnung beispielhaft, anzupassen entsprechend dem Kontenplan

Verprobung:

   Gesamtsumme Umsatzsteuer
-  Gesamtsumme Vorsteuer
    Zwischensumme
-  1/11 Sondervorauszahlung
-  Zahlungen im lfd. Jahr lt. Konto
-  Zahlungen im Folgejahr lt. Konto
= Umsatzsteuerschuld/-guthaben



letzte Änderung E.R. am 11.04.2023
Autor(en):  Birgit Wichmann

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de.

- über 500 Premium-Fachbeiträge und 
- Video-Kurse
- professionelle Excel-Vorlagen
- Aufgaben und Lösungen

Alle Premium-Inhalte im Überblick >>

Der Beitrag beträgt einmalig 39,- EUR inkl. MwSt. (unbegrenzte Laufzeit, Kein Abonnement!). Weitere Informationen >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premiummitgliedschaft Studenten

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter*in für den Bereich der Rechnungsvorerfassung und die Zentrale Stammdatenpflege im Finanzwesen (Teilzeit 50 %)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geiste... Mehr Infos >>

Debitorenbuchhalter:in – Debitorenmanagement & Accounting
Occhio ist Marktführer im Bereich hochwertiger Designleuchten und zählt zu den führenden Premiummarken in Deutschland. Unsere Produkte stehen europaweit für ikonisches Design, herausragende Lichtqualität und maximalen Joy of Use. Getragen von einem leidenschaftlichen Team gestalten wir die Zukunf... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter im Rechnungswesen (m/w/d) (mit der Perspektive zur stellvertretenden kaufmännischen Leitung)
Die GROTH-GRUPPE und ihre Baugesellschaften sind Komplettanbieter für das Bauen im Norden. Regionale Präsenz verbunden mit der Leistungsfähigkeit der gesamten Gruppe ist unsere Stärke. Wir erbringen mit über 400 Mitarbeitern Bauleistungen für jeden Bedarf aus einer Hand. Mehr Infos >>

Beteiligungscontroller (m/w/d) in Vollzeit
Als Systemlieferant für mechanische Verbindungssysteme fertigen wir maßgeschneiderte auto­ma­ti­sier­te Lösungen für unsere internationalen Kunden aus der Automobilindustrie. Grundstein für ein er­folg­reiches Wirtschaften ist unser sehr gutes Klima unter den Kolleginnen und Kollegen ebenso wie d... Mehr Infos >>

Controller Werkscontrolling / Produktkalkulation (m/w/d)
Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und WOLF vereint die TPG Traditionsmarken, die über einzigartiges Know-how und eine herausragende Tech... Mehr Infos >>

Accountant HGB (m/w/d)
Du suchst eine neue Herausforderung in einem dynamischen und agilen Umfeld? Du treibst Themen proaktiv voran und trägst somit zum Erfolg unserer Bank bei? Dann bist Du bei uns genau richtig. Die Airbus Bank ist eine auf Finanzierungen im Bereich Aerospace und Commercial Real Estate spezialisierte... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Zur ExtraHolding GmbH gehören unter anderen die ExtraEnergie GmbH, ein unabhängiger Anbieter von Ökostrom und klimaneutralem Gas, und die eg factory GmbH, die das gesamte operative Geschäft für die ExtraEnergie GmbH betreibt. Für unseren Standort in Monheim am Rhein suchen wir einen: Mehr Infos >>

Controlling / Data Analyst (m/w/d)
Wir bei Bucher Automation in Tettnang sind Spezialisten für die Industrie­automation. Unsere Produkte kommen überall dort zum Einsatz, wo automati­sierte Lösungen für Produktions­prozesse in der Glas­herstellung und im Recycling gefragt sind. Dabei setzen wir nicht nur auf neueste Technologie und... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-5.jpg        
Umsatzsteuer Spezial: Reverse Charge korrekt anwenden!
In der Praxis gibt es sowohl beim inländischen als auch beim grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG oft Unklarheiten. Im Seminar lernst du an konkreten Problemfällen und erhältst Tipps zur Risikovermeidung, zur Rechnungsstellung sowie zur korrekten Meldung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der ZM.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Arbeitshilfe Krisenmanagement

Das neue Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist Bestandteil des seit Anfang 2021 geltenden Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG). Im StaRUG ist vor allem die Krisenfrüherkennung und das Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern, z.B. GmbHs, geregelt.
Mehr Informationen >>

Kosten-Nutzen-Analyse einer Photovoltaik-Investition

Mit diesem Excel-Tool lassen sich die Auswirkungen unterschiedlicher Parameter und Annahmen verdeutlichen, wie beispielsweise der Nutzen nach Steuern und Abgaben aus einer Photovoltaik-Investition. Die Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigt unter anderem Unterschiede bei Privat-Investoren und Unternehmen, 
Betriebskosten und Grenzsteuersatz.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>