Umsatzsteuer: Falle bei Import und Export in der EU

Wolff von Rechenberg
Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen ins EU-Ausland droht eine Falle bei der Umsatzsteuer. Ein Unternehmer, der Waren in einem EU-Land kauft und in ein anderes EU-Land liefern lässt, braucht eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus dem Zielland. Andernfalls drohe bei der nächsten Betriebsprüfung eine böse Überraschung, warnt Gert Klöttschen von der Wirtschaftskanzlei DHPG in Euskirchen bei Köln.

Europäischer Gerichtshof: Vorsteuerabzug nur noch mit Umsatzsteuer-ID aus Zielland

Bestellt ein deutscher Unternehmer beispielsweise Ware in Italien und lässt sie direkt an ein Unternehmen in Polen liefern, dann muss er die Ware im Zielland versteuern. Bisher akzeptierten deutsche Finanzämter einen Vorsteuerabzug unter der deutschen Ust-IDNr. Nun braucht der Unternehmer für dieses Geschäft eine polnische Umsatzsteuernummer.

Der Europäische Gerichtshof hat in letzter Instanz entschieden, dass Lieferungen über EU-Ländergrenzen hinweg im Zielland versteuert werden müssen. An das Urteil muss sich auch die deutsche Finanzverwaltung halten. Der  Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer ist damit nur noch mit einer Umsatzsteuernummer aus dem Land möglich, in das die Ware geliefert wird. Vielen Unternehmern sei das nicht bekannt, sagt Steuerberater Gert Klöttschen am DHPG-Standort Euskirchen bei Köln. 


Bei Betriebsprüfung schnappt die Falle zu

Für betroffene Unternehmen könnte bei der nächsten Betriebsprüfung die Falle zuschnappen. Kann der Unternehmer nicht nachweisen, dass er seine Waren ordnungsgemäß im Zielland versteuert hat, drohen Steuernachzahlungen oder sogar Strafen. "Das ist von Land zu Land unterschiedlich", erklärte Klöttschen gegenüber Rechnungswesen-Portal.de.  Hinzu komme, dass die Regelung auch rückwirkend gelte. Doch in einigen EU-Staaten sei es nicht möglich, einen Erwerb nachträglich zu deklarieren.

Unternehmen, die viele Waren im Ausland einkaufen und verkaufen, sollten ihre Lieferketten prüfen. Finden sich darunter problematische Lieferketten, bei denen Waren in einem EU-Land gekauft und in ein anderes geliefert werden, sollten Unternehmen umgehend einen Steuerberater aufsuchen und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus den jeweiligen Zielländern der Lieferketten beantragen.

Problematische Lieferbeziehungen vermeiden

Betroffenen Unternehmen rät die Kanzlei, Alternativen zu den problematischen Lieferketten zu finden. Unternehmen sollten zudem ihre Mitarbeiter dafür schulen, solche problematischen Geschäftsbeziehungen zu erkennen und schon im Vorfeld nach günstigeren Alternativen zu suchen. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, eine Lieferkette zu unterbrechen.

Mit Dreiecksgeschäften Aufwand bei Umsatzsteuer vermeiden

Das gilt vor allem für Geschäfte mit genau drei Beteiligten. Dabei entsteht ein so genanntes innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft. Der deutsche Unternehmer aus dem Beispiel importiert die Waren zunächst nach Deutschland und versteuert hier den Erwerb. Dann liefert er die Waren nach Polen weiter - als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Der Kunde in Polen muss dann wieder einen Erwerb versteuern.

Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft soll den Verwaltungsaufwand für europäische Unternehmen auf dem EU-Binnenmarkt verringern und bleibt auch weiterhin legal. Bei einem Dreiecksgeschäft brauchen alle drei Beteiligten lediglich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer aus ihrem jeweiligen Heimatland. Die Einzelheiten regelt Paragraph 25 des Umsatzsteuergesetzes (§ 25 UStG)




Quelle: DHPG, www.dhpg.de
letzte Änderung E.R. am 07.12.2023
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  PantherMedia / Pe3check

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14.10.2015 07:54:48 - Rainer Appel

Wir haben zwei Firmen: eine franz. Sarl und eine dt. GmbH. Mit der Sarl haben wir unsere Ware aus China immer über Antwerpen eingeführt. Ziel war immer unser Warenlager in Strasbourg (FR). Da mussten wir nie Umsatzsteuer zahlen. Wie genau das der Agent hinbekommen hat, weiß ich nicht - ich erinnere mich, dass er lediglich eine Import Identification Number (API) benötigte, und das war's glaube ich schon. Zuletzt haben wir das im Herbst 2014 so gemacht.
Mit der dt. GmbH haben wir die Ware bisher immer über Hamburg eingeführt. Ziel war immer unser Warenlager in Berlin (DE). Da mussten wir die Umsatzsteuer immer im Voraus bezahlen und sie uns später vom Finanzamt wieder zurückholen.
Für den Cashflow ist erstere Variante natürlich ein Riesenvorteil, insbesondere wenn man schwer verkäufliche Ware hat, die bisweilen 2 oder 3 Jahre im Lager ihr Dasein fristet. Da läuft man dann der ganzen Zeit seinem Geld hinterher anstatt es für sich Arbeiten zu lassen.
Außerdem ist der dt. Zoll sehr penibel und langsam. Beim letzten Mal war der Container eine Woche in der Verzollung. Davor sogar 11 Tage. In Antwerpen dauerte das nie länger als 2-3 Tage, selbst wenn man aus Versehen mal einen falschen HS-Code angegeben hat.
Aus diesen beiden Gründen dachten wir darüber nach, die Ware in Zukunft über einen Hafen in einem Drittland (Antwerpen oder Stettin) nach Deutschland einzuführen. Allerdings raten Sie in Ihrem Artikel ja gerade davon ab. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
[ Zitieren | Name ]

14.10.2015 08:07:37 - wvr

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04.11.2015 13:58:48 - Gast

Ich bin mit meiner Firma in Spanien. wenn ich nun z.B. neue Fenster in Deutschland fuer einen Privatkunden auf Mallorca bestelle,
bekomme ich die Rechnung ohne Ust.
Wie stelle ich die Rechnung fuer den Spanischen Kunden? mit oder ohne Ust. von Spanien?
freundlichen Gruss
Bernhard,Barcelona
[ Zitieren | Name ]

22.03.2016 16:13:54 - Gast

Hallo,
wenn Waren aus Frankreich nach Deutschland versendet werden und die Rechnung aus Frankreich gestellt wird, muss der Kunde in Deutschland die MwSt. abführen? Müssen wir als französisches Unternehmen die MwSt auf der Rechnung ausweisen?

Freue mich auf Ihre Antwort

Lukas
[ Zitieren | Name ]

23.03.2016 09:51:49 - wvr

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