Vier Mythen bei der Sanktionslistenprüfung

Fehler, die Unternehmen unbedingt vermeiden müssen

Marie-Helene Wessel Geschäftsführerin, SAPPER INSTITUT GmbH Nadja und Müller, IT-Journalistin für Wordfinder
Wer als Unternehmen wirtschaftliche Ressourcen etwa in Form von Vermögenswerten, Dienstleistungen oder Güter zur Verfügung stellt, muss gewährleisten, dass diese nicht an terroristischen Organisationen und Einzelpersonen im In- und Ausland gehen. Das erfolgt über die Prüfung von Geschäftspartnern und Mitarbeitern gegen Sanktionslisten verschiedener Länder und internationaler Gemeinschaften. Unterm Strich sind alle Unternehmen betroffen, egal welche Größe sie haben und wie sie Geschäfte machen. Doch obwohl die Prüfpflicht – ihr Ursprung liegt in den Terroranschlägen des 11. Septembers – schon lange besteht, gibt es noch einige Falschannahmen, die sich hartnäckig halten. 

Mit dem Ukraine-Krieg ist die Pflicht zur Sanktionslistenprüfung in vielen Unternehmen in Erinnerung gerufen worden. Wer bis dato untätig war, stellt sich nun dem Thema, um rechtssicher arbeiten zu können, alte Systeme werden modernisiert und auf den neuen Stand gebracht. Dennoch halten sich viele Mythen und Falschannahmen in Bezug auf Sanktionslistenprüfungen. Das sind vier der häufigsten Annahmen im Faktencheck.

1. Die Sanktionslistenprüfung betrifft mich nicht

Viele Unternehmen glauben, dass sie von der Pflicht zur Sanktionslistenprüfung nicht betroffen sind, weil sie keine Geschäfte mit dem Ausland machen. Nun sind die Sanktionslistenprüfung und ihre Kontrolle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt und in der Tat kann der Eindruck erweckt werden, die Prüfung sei nur für die Ausfuhr relevant und habe deswegen automatisch mit dem Export zu tun. 
Doch diese Annahme ist falsch: Auch Unternehmen, die sprichwörtlich Ware nur von Hamburg nach Harburg transportieren, unterliegen der Pflicht der Sanktionslistenprüfung: Jeder Betrieb, der wirtschaftliche Ressourcen vergibt oder empfängt, unterliegt der Prüfpflicht – unabhängig von der Unternehmensgröße, der Branche oder ob nationale oder internationale Geschäfte getätigt werden. Hinzu kommt, dass auch die eigenen Mitarbeiter gescreent werden müssen – spätestens hier gibt es dann keinen Bezug zum BAFA mehr.

2. Die Sanktionslistenprüfung muss auf die Länder, mit denen Geschäfte gemacht wird, abgestimmt sein.

Eine weiterer verbreiteter Glauben ist, dass die Auswahl der Sanktionslisten von den Ländern abhängt, mit denen man Geschäfte macht. Sprich, wer Ware nach Australien exportiert, muss die australische Sanktionsliste berücksichtigen. Unternehmen entwickeln dann fast eine Art Listenhunger. Doch das ist unnötig. Denn das Vorgehen in der Praxis lautet: Es gelten die Regeln des Landes, in dem das Unternehmen einen Sitz bzw. eine sogenannte legal entity hat oder eine juristische Person ist. Seine Geschäftspraktiken müssen sich also im Rahmen der örtlichen Gesetze bewegen. Und daraus ergibt sich die Auswahl der notwendigen Sanktionslisten. Es ist also nicht relevant, wohin ein Betrieb liefert oder wo er einkauft.

Wird von dem Land, in dem sich Firmensitz oder Tochtergesellschaft befinden, keine eigene Sanktionsliste herausgegeben, greift die nächstgrößere: Im Falle von Deutschland ist das die der EU. Eine Besonderheit gibt es hier: Die Sanktionslisten der EU gelten für alle Staaten des europäischen Wirtschaftsraums, da sie jene Inhalte vereinen, auf die sich alle geeinigt haben. Diese EU-Verordnungen gehen automatisch in nationales Recht über und müssen berücksichtigt werden. Es gibt aber Länder, etwa Belgien, Holland, Frankreich und Polen, die ihre eigenen Sanktionslisten herausgeben – diese enthalten ergänzende, zusätzliche Informationen und vertreten die Eigeninteressen des jeweiligen Staats. In diesem Fall müssen Unternehmen gegen beide Listen prüfen – Landes- und EU-Sanktionslisten. Für Länder außerhalb der EU muss in der Regel die UN-Liste herangezogen werden, wenn keine eigene vorhanden ist. 

Eine Sonderrolle spielt die Sanktionsliste der USA: Die USA streben an, Güter amerikanischen Ursprungs nachverfolgen zu können und interessieren sich deswegen für deren Ein- und Verkauf. Berührungen damit werden weit ausgelegt, da können schon Emails ausreichen, die über einen US-Server gelaufen sind. Viele Unternehmen prüfen deswegen ihre Geschäftsdaten auch gegen US-Sanktionslisten, um auf der sicheren Seite zu sein. Denn die angedrohten Strafen bei Verstößen sind drakonisch.

3. Es reicht, wenn geprüft wird – eine Dokumentation ist nicht notwendig

Manche Unternehmen glauben, dass es ausreichend ist, ihrer Pflicht zur Sanktionslistenprüfung nachzukommen. Nach der Prämisse: „Es reicht ja, wenn ich’s mache.“ Dem ist nicht so. Unternehmen haben eine umfängliche Dokumentationspflicht. Sie müssen nachweisen, dass die Prüfungen stattgefunden haben, die Ergebnisse vorhalten und wie mit den Treffern umgegangen wurde – wer, wann und wie bzw. auf welcher Grundlage.

Gerade der letzte Punkt, das Handling der technischen Hits aus der Software, wird gern unterschätzt. Denn hier ist oft nicht klar, ob es sich um einen Fehltreffer, einen false positive handelt, oder ob der Treffer echt ist. Das Unternehmen muss dokumentieren, wer wann den Treffer bearbeitet hat und wie der Vorgang begründet wird: etwa, dass der Treffer verworfen wurde, weil es sich um eine Karteileiche aus einem alten Stammdatensatz handelt oder um einen Fehltreffer wegen eines abweichenden Namens. Es reicht also nicht, über die Logdaten der Software nur die erfolgte Prüfung nachzuweisen.

Eine saubere, umfassende Dokumentation stellt für Firmen einen guten Schutz dar: Kommt es zu einer Prüfung und zu Mängeln, zum Beispiel weil eine Fehleinschätzung bei der Prüfung von Treffern erfolgte, können sie eher auf Nachsicht hoffen, als wenn die Dokumentation von Anfang an fehlt oder nur unzureichend vorhanden ist. Werden die Organisationsrichtlinien kontrolliert und ist eine Software im Einsatz, die nicht manipuliert werden kann, haben Firmen ihre Aufgabe bereits erfüllt.

Handlungsfehler wiegen dann nicht ganz so schwer. Ein Tool wie z.B. von der Firma Sapper löst die Abarbeitung von Treffern mit der Funktion des Hit Case Managers: Systemimmanent führt er die User durch die notwendigen Schritte – jeder Treffer wird als eigener Fall, als Case, abgearbeitet samt Name und Datum und im Berechtigungskonzept dokumentiert. Dieses kann so eingestellt werden, dass das Vieraugenprinzip greift.

So muss die Dokumentation nicht mehr ausgedruckt und abgeheftet werden, sondern befindet sich in einem geschlossenen System: Es wird sichergestellt, dass keine Schritte vergessen werden, das Vorgehen ist standardisiert, so dass sich auch andere Mitarbeiter darin zurechtfinden. Durch die Dokumentation wird auch ein sorgfältiges Arbeiten sichergestellt, da der verantwortliche Mitarbeiter jederzeit klar ersichtlich ist.

4. Eine einmalige Prüfung bzw. eine Prüfung in Intervallen ist ausreichend

Eine einmalige Prüfung von Geschäftspartnern oder Mitarbeitern gegen die Sanktionslisten ist nicht ausreichend – auch sporadische Abfragen zu festgelegten Turnussen wie alle zwei Wochen und die Mitarbeiter einmal im Quartal genügt nicht, um der gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Denn die Listen ändern sich häufiger und Unternehmen müssen stets gegen die aktuellen Listen prüfen. Allein im vergangenen Jahr wurde die EU-Sanktionsliste 80 mal angepasst. Wer sporadisch oder zu festen Intervallen prüft, verpasst diese Änderung. Es ist also wichtig, immer dann neue Prüfungen anzustoßen, wenn sich Listen verändert haben – auch müssen nicht alle Daten wiederholt geprüft werden, sondern nur das Delta.

Eine gute Software triggert diese erneute Prüfung bei Änderungen automatisch. So sind Unternehmen auf der sicheren Seite und stets aktuell, auch, wenn sich nichts verändert haben sollte. Sie müssen die Prüfungen nicht manuell anstoßen, das Tool stellt die aktualisierten Listeninhalte bzw. deren neue Versionen zur Verfügung. Von Vorteil ist, wenn sich die Änderungen von Listen nicht im Preismodell des Anbieters niederschlagen, da die Anzahl der Änderungen nicht vorhersehbar ist. 2022 stieg wegen des Ukraine-Kriegs die Zahl der Anpassungen um mehr als 30 Prozent. Eine Flat auf Basis des Prüfvolumens schafft hier Planungssicherheit für Unternehmen, so dass Anpassungen von Sanktionslisten nicht zum Kostentreiber bei der Softwarelizenz werden. 

Fazit

Unternehmen müssen die Sanktionslistenprüfung durchführen – aber bitte richtig. Viele tun zu wenig und sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst, andere schießen über das Ziel hinaus, um auf der sicheren Seite zu sein. Mit einer guten Software finden sie das richtige Maß, gewährleisten die automatisierte Durchführung der Prüfungen und einen reibungslosen Ablauf bei der Dokumentation.



letzte Änderung E.R. am 13.03.2023
Autor(en):  Marie-Helene Wessel Geschäftsführerin, SAPPER INSTITUT GmbH Nadja und Müller, IT-Journalistin für Wordfinder

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Lohnbuchhalter (m/w/d)
H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Industrie, mit denen Reibung und Verschleiß entscheidend reduziert werden, um Komponenten noch sichere... Mehr Infos >>

Senior Controller (m/w/d) Investment & M&A
Über 150 Jahre Berufserfahrung? Keine Sorge, die bringen wir schon mit! Als Familienunternehmen in fünfter Generation starteten wir als kleine Gießerei – noch bevor das Auto erfunden wurde. Heute gestalten wir mit unseren Automotive-Lösungen die Mobilität von morgen, bringen Hightech in die Leben... Mehr Infos >>

Vertriebscontroller (m/w/d)
ine spannende Aufgabe, in der Sie Ihr Expertenwissen einbringen können. Wachsen Sie mit uns gemeinsam! Wir bieten Raum, um füreinander und miteinander die Zukunft von ERGO zu gestalten. Da Sie zur erfolgreichen Entwicklung von ERGO beitragen, können Sie von uns als Arbeitgeber einiges erwarten, z... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Gestalte mit uns die Zukunft der Tierversicherung in Deutschland und Europa. Bei uns dreht sich (fast) alles um Hunde und Katzen – und um die Menschen, die sie lieben. Seit Jahrzehnten versichern wir Vierbeiner zuverlässig gegen hohe Tierarztkosten und bieten Hundehaltenden zusätzlich ein... Mehr Infos >>

Accountant / Debitorenbuchhalter (m/w/d)
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in Clearing Finanzen Teilzeit (m/w/d)
Haben Sie Fellbach im Kopf? Kein Wunder. Viel­fältige Kultur‑ und Frei­zeit­angebote laden nicht nur zum Arbeiten, sondern auch zum Wohl­fühlen ein. Damit Fell­bach weiter­hin so lebens­wert bleibt, suchen wir Sie. Was Sie gestalten. Sie klären Differenzen und Unstimmig­keiten auf Personen­konten... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Eine spannende Aufgabe, in der Sie Ihr Expertenwissen einbringen können. Wachsen Sie mit uns gemeinsam! Wir bieten Raum, um füreinander und miteinander die Zukunft von ERGO zu gestalten. Da Sie zur erfolgreichen Entwicklung von ERGO beitragen, können Sie von uns als Arbeitgeber einiges erwarten, ... Mehr Infos >>

Spezialist für Steuerungs- und Controllingsysteme - Schwerpunkt Data Science (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel- Betriebskostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung_Henke_290px.png
Mit diesem Nebenkosten- und Betriebskostenabrechner für Excel erstellst du deine Nebenkostenabrechnung strukturiert, nachvollziehbar und übersichtlich – ohne komplizierte Vorlagen oder manuelle Rechnerei. Ideal für private Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern..

Jetzt hier für 24,90 EUR downloaden!
Prompt-KI-Beschreibung_290px.jpg

Prompt – KI Agenten Beschreibung

Erstellen Sie in wenigen Minuten Ihren eigenen KI-Agenten – präzise, professionell und individuell. Mit dieser Excel-Vorlage erstellen Sie mühelos eine vollständige Beschreibung für Ihren persönlichen KI-Agenten, die Sie direkt in Tools wie ChatGPT, Copilot, Google Gemini oder Claude einfügen können.

Jetzt hier für 4,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.