Vier Mythen bei der Sanktionslistenprüfung

Fehler, die Unternehmen unbedingt vermeiden müssen

Marie-Helene Wessel Geschäftsführerin, SAPPER INSTITUT GmbH Nadja und Müller, IT-Journalistin für Wordfinder
Wer als Unternehmen wirtschaftliche Ressourcen etwa in Form von Vermögenswerten, Dienstleistungen oder Güter zur Verfügung stellt, muss gewährleisten, dass diese nicht an terroristischen Organisationen und Einzelpersonen im In- und Ausland gehen. Das erfolgt über die Prüfung von Geschäftspartnern und Mitarbeitern gegen Sanktionslisten verschiedener Länder und internationaler Gemeinschaften. Unterm Strich sind alle Unternehmen betroffen, egal welche Größe sie haben und wie sie Geschäfte machen. Doch obwohl die Prüfpflicht – ihr Ursprung liegt in den Terroranschlägen des 11. Septembers – schon lange besteht, gibt es noch einige Falschannahmen, die sich hartnäckig halten. 

Mit dem Ukraine-Krieg ist die Pflicht zur Sanktionslistenprüfung in vielen Unternehmen in Erinnerung gerufen worden. Wer bis dato untätig war, stellt sich nun dem Thema, um rechtssicher arbeiten zu können, alte Systeme werden modernisiert und auf den neuen Stand gebracht. Dennoch halten sich viele Mythen und Falschannahmen in Bezug auf Sanktionslistenprüfungen. Das sind vier der häufigsten Annahmen im Faktencheck.

1. Die Sanktionslistenprüfung betrifft mich nicht

Viele Unternehmen glauben, dass sie von der Pflicht zur Sanktionslistenprüfung nicht betroffen sind, weil sie keine Geschäfte mit dem Ausland machen. Nun sind die Sanktionslistenprüfung und ihre Kontrolle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt und in der Tat kann der Eindruck erweckt werden, die Prüfung sei nur für die Ausfuhr relevant und habe deswegen automatisch mit dem Export zu tun. 
Doch diese Annahme ist falsch: Auch Unternehmen, die sprichwörtlich Ware nur von Hamburg nach Harburg transportieren, unterliegen der Pflicht der Sanktionslistenprüfung: Jeder Betrieb, der wirtschaftliche Ressourcen vergibt oder empfängt, unterliegt der Prüfpflicht – unabhängig von der Unternehmensgröße, der Branche oder ob nationale oder internationale Geschäfte getätigt werden. Hinzu kommt, dass auch die eigenen Mitarbeiter gescreent werden müssen – spätestens hier gibt es dann keinen Bezug zum BAFA mehr.

2. Die Sanktionslistenprüfung muss auf die Länder, mit denen Geschäfte gemacht wird, abgestimmt sein.

Eine weiterer verbreiteter Glauben ist, dass die Auswahl der Sanktionslisten von den Ländern abhängt, mit denen man Geschäfte macht. Sprich, wer Ware nach Australien exportiert, muss die australische Sanktionsliste berücksichtigen. Unternehmen entwickeln dann fast eine Art Listenhunger. Doch das ist unnötig. Denn das Vorgehen in der Praxis lautet: Es gelten die Regeln des Landes, in dem das Unternehmen einen Sitz bzw. eine sogenannte legal entity hat oder eine juristische Person ist. Seine Geschäftspraktiken müssen sich also im Rahmen der örtlichen Gesetze bewegen. Und daraus ergibt sich die Auswahl der notwendigen Sanktionslisten. Es ist also nicht relevant, wohin ein Betrieb liefert oder wo er einkauft.

Wird von dem Land, in dem sich Firmensitz oder Tochtergesellschaft befinden, keine eigene Sanktionsliste herausgegeben, greift die nächstgrößere: Im Falle von Deutschland ist das die der EU. Eine Besonderheit gibt es hier: Die Sanktionslisten der EU gelten für alle Staaten des europäischen Wirtschaftsraums, da sie jene Inhalte vereinen, auf die sich alle geeinigt haben. Diese EU-Verordnungen gehen automatisch in nationales Recht über und müssen berücksichtigt werden. Es gibt aber Länder, etwa Belgien, Holland, Frankreich und Polen, die ihre eigenen Sanktionslisten herausgeben – diese enthalten ergänzende, zusätzliche Informationen und vertreten die Eigeninteressen des jeweiligen Staats. In diesem Fall müssen Unternehmen gegen beide Listen prüfen – Landes- und EU-Sanktionslisten. Für Länder außerhalb der EU muss in der Regel die UN-Liste herangezogen werden, wenn keine eigene vorhanden ist. 

Eine Sonderrolle spielt die Sanktionsliste der USA: Die USA streben an, Güter amerikanischen Ursprungs nachverfolgen zu können und interessieren sich deswegen für deren Ein- und Verkauf. Berührungen damit werden weit ausgelegt, da können schon Emails ausreichen, die über einen US-Server gelaufen sind. Viele Unternehmen prüfen deswegen ihre Geschäftsdaten auch gegen US-Sanktionslisten, um auf der sicheren Seite zu sein. Denn die angedrohten Strafen bei Verstößen sind drakonisch.

3. Es reicht, wenn geprüft wird – eine Dokumentation ist nicht notwendig

Manche Unternehmen glauben, dass es ausreichend ist, ihrer Pflicht zur Sanktionslistenprüfung nachzukommen. Nach der Prämisse: „Es reicht ja, wenn ich’s mache.“ Dem ist nicht so. Unternehmen haben eine umfängliche Dokumentationspflicht. Sie müssen nachweisen, dass die Prüfungen stattgefunden haben, die Ergebnisse vorhalten und wie mit den Treffern umgegangen wurde – wer, wann und wie bzw. auf welcher Grundlage.

Gerade der letzte Punkt, das Handling der technischen Hits aus der Software, wird gern unterschätzt. Denn hier ist oft nicht klar, ob es sich um einen Fehltreffer, einen false positive handelt, oder ob der Treffer echt ist. Das Unternehmen muss dokumentieren, wer wann den Treffer bearbeitet hat und wie der Vorgang begründet wird: etwa, dass der Treffer verworfen wurde, weil es sich um eine Karteileiche aus einem alten Stammdatensatz handelt oder um einen Fehltreffer wegen eines abweichenden Namens. Es reicht also nicht, über die Logdaten der Software nur die erfolgte Prüfung nachzuweisen.

Eine saubere, umfassende Dokumentation stellt für Firmen einen guten Schutz dar: Kommt es zu einer Prüfung und zu Mängeln, zum Beispiel weil eine Fehleinschätzung bei der Prüfung von Treffern erfolgte, können sie eher auf Nachsicht hoffen, als wenn die Dokumentation von Anfang an fehlt oder nur unzureichend vorhanden ist. Werden die Organisationsrichtlinien kontrolliert und ist eine Software im Einsatz, die nicht manipuliert werden kann, haben Firmen ihre Aufgabe bereits erfüllt.

Handlungsfehler wiegen dann nicht ganz so schwer. Ein Tool wie z.B. von der Firma Sapper löst die Abarbeitung von Treffern mit der Funktion des Hit Case Managers: Systemimmanent führt er die User durch die notwendigen Schritte – jeder Treffer wird als eigener Fall, als Case, abgearbeitet samt Name und Datum und im Berechtigungskonzept dokumentiert. Dieses kann so eingestellt werden, dass das Vieraugenprinzip greift.

So muss die Dokumentation nicht mehr ausgedruckt und abgeheftet werden, sondern befindet sich in einem geschlossenen System: Es wird sichergestellt, dass keine Schritte vergessen werden, das Vorgehen ist standardisiert, so dass sich auch andere Mitarbeiter darin zurechtfinden. Durch die Dokumentation wird auch ein sorgfältiges Arbeiten sichergestellt, da der verantwortliche Mitarbeiter jederzeit klar ersichtlich ist.

4. Eine einmalige Prüfung bzw. eine Prüfung in Intervallen ist ausreichend

Eine einmalige Prüfung von Geschäftspartnern oder Mitarbeitern gegen die Sanktionslisten ist nicht ausreichend – auch sporadische Abfragen zu festgelegten Turnussen wie alle zwei Wochen und die Mitarbeiter einmal im Quartal genügt nicht, um der gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Denn die Listen ändern sich häufiger und Unternehmen müssen stets gegen die aktuellen Listen prüfen. Allein im vergangenen Jahr wurde die EU-Sanktionsliste 80 mal angepasst. Wer sporadisch oder zu festen Intervallen prüft, verpasst diese Änderung. Es ist also wichtig, immer dann neue Prüfungen anzustoßen, wenn sich Listen verändert haben – auch müssen nicht alle Daten wiederholt geprüft werden, sondern nur das Delta.

Eine gute Software triggert diese erneute Prüfung bei Änderungen automatisch. So sind Unternehmen auf der sicheren Seite und stets aktuell, auch, wenn sich nichts verändert haben sollte. Sie müssen die Prüfungen nicht manuell anstoßen, das Tool stellt die aktualisierten Listeninhalte bzw. deren neue Versionen zur Verfügung. Von Vorteil ist, wenn sich die Änderungen von Listen nicht im Preismodell des Anbieters niederschlagen, da die Anzahl der Änderungen nicht vorhersehbar ist. 2022 stieg wegen des Ukraine-Kriegs die Zahl der Anpassungen um mehr als 30 Prozent. Eine Flat auf Basis des Prüfvolumens schafft hier Planungssicherheit für Unternehmen, so dass Anpassungen von Sanktionslisten nicht zum Kostentreiber bei der Softwarelizenz werden. 

Fazit

Unternehmen müssen die Sanktionslistenprüfung durchführen – aber bitte richtig. Viele tun zu wenig und sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst, andere schießen über das Ziel hinaus, um auf der sicheren Seite zu sein. Mit einer guten Software finden sie das richtige Maß, gewährleisten die automatisierte Durchführung der Prüfungen und einen reibungslosen Ablauf bei der Dokumentation.



letzte Änderung E.R. am 13.03.2023
Autor(en):  Marie-Helene Wessel Geschäftsführerin, SAPPER INSTITUT GmbH Nadja und Müller, IT-Journalistin für Wordfinder

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Steuerfachangestellte (m/w/d)
Seit 2013 bin ich selbständiger Steuerberater. Unser Büro befindet sich im Hamburger Stadtzentrum in der Nähe der Laeiszhalle. Der Tätigkeitsschwerpunkt meines Teams liegt insbesondere in der nationalen Steuerberatung von mittelständischen Unternehmen und ihrer Gesellschafter, Freiberufler sowie ... Mehr Infos >>

Teamlead Finance & Accounting (m/w/d)
Was als Zusammenschluss bedeutender Getränkehändler und Logistiker begann, hat sich nun zu einem starken Unternehmen entwickelt. Egal ob Berufseinsteiger, Berufserfahrener, Quereinsteiger, Schüler oder Student, der Unternehmenserfolg von Splendid Drinks hat rund 1.400 Gesichter – Menschen, die si... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbereich wirkt die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mit ihren ca. 5.700 Mitarbeitenden in rund 3... Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Leitung Business Controlling (m/w/d)
Zu den Hekatron Unternehmen gehören inzwischen über 1.000 engagierte und ambitionierte Mitarbeitende. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie im Brandfall geschützt sind. Diese Verantwortung verbindet uns entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Um unsere Kolleginnen und... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Sie sind ein versierter Zahlenexperte mit Führungstalent und suchen eine Aufgabe, in der Ihr Können wirklich geschätzt wird? Das bieten wir Ihnen: Polstermöbel Fischer zählt mit rund 250 Mitarbeitenden zu den großen Polstermöbel-Filialunternehmen in Deutschland mit dem Ziel die Nr. 1 zu sein! Wir... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die Vidal MMI Germany GmbH (Vidal MMI) ist ein E-Health-Unternehmen, welches medienübergreifende Arzneimittelinformationssysteme und IT-Lösungen für Ärzte, Kliniken und Apotheken sowie weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen erstellt. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

!RER-A Rollierende Liquiditätsplanung

Mit Hilfe dieses Excel-Kalkulationsprogrammes sind Sie in der Lage, die zukünftig zu erwartende Liquidität für sich und für externe Kapitalgeber (z.B. Kreditinstitute)  transparent darzustellen. Das Tool vermittelt ein Gefühl für die Bestimmungsgrößen der Liquiditätsentwicklung.
 Mehr Informationen >>


Cha-Ris - Übungsprogramm zur Verbesserung der Risikoeinschätzungs-Kompetenz

Risikobasiertes Denken und Handeln bedeutet Unbestimmtheiten zu beseitigen, gepaart mit dem Blick auf sich bietende Gelegenheiten. Dieses Programm errechnet für jedes Risiko die Schadenshöhe.
Mehr Informationen >>

Prozesskostenrechnung - Ermittlung Prozesskostensatz

prozesskosten.png
Mit dem Excel-Tool Prozesskostenrechnung ermitteln Sie die Kosten auf Ebene einzelner Teilprozesse und wissen so, was ein bestimmter Vorgang wirklich kostet. Das sorgt für mehr Transparenz der Gemeinkosten. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>