Vesting bei der Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg

Stefan Parsch
Die Beteiligung am Unternehmenskapital, und damit am Erfolg der Firma, ist eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu guten Leistungen zu motivieren. Doch wenn der Mitarbeiter kurz nach der Zuteilung der Anteile, Aktien oder Optionen kündigt, hat das Unternehmen wenig davon. Hier kommt das Vesting ins Spiel: Es bietet einen Anreiz dafür, dass der Mitarbeiter in den folgenden Jahren in der Firma bleibt, weil erst zum Ende eines Vestingzeitraums die Beteiligung vollständig für ihn verfügbar ist.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Bei einem Vestingplan muss sich der Mitarbeiter die Unternehmensbeteiligung erst erarbeiten oder verdienen, denn was noch nicht gevestet ist, verfällt beim Ausscheiden aus der Firma.
  • Unterschieden werden echte Beteiligungen, z. B. ESOPs, und virtuelle Beteiligungen, z. B. VSOPs.
  • Das Bundesarbeitsgericht hat gevestete Optionen 2025 erstmals als Vergütungsbestandteil gewertet.

Grundprinzip des Vestings

Die Grundlage für das Vesting sind eine vertragliche Vereinbarung zwischen Mitarbeiter und Firma und ein Vestingplan. In diesem Plan ist die vollständige Höhe der Beteiligung in Form von Unternehmensanteilen, Optionen oder Aktien eingetragen. Diese können jedoch verfallen, wenn der Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet. Der Mitarbeiter muss sich erst erarbeiten oder verdienen, dass die Beteiligungen unverfallbar werden, er also ein Anrecht darauf hat.


Das Prinzip findet beispielsweise auch Anwendung, wenn Investoren einer Start-up-Firma Geld zur Verfügung stellt. Dieses Investment lässt den Wert der Anteile der Gründer steigen. Die Investoren sind aber daran interessiert, dass alle Gründer möglichst lange im Unternehmen bleiben, um es zum Erfolg zu führen – denn kluge Köpfe sind meist das größte Kapital eines Start-ups. Deshalb vereinbaren viele Investoren ein Vesting für die Wertsteigerung der Unternehmensanteile: Beispielsweise erhält der Investor ein Kaufrecht (Call Option) für Anteile der Gründer, das sich nach und nach auf immer weniger Anteile erstreckt ("abgeschmolzen wird") und nach einigen Jahren ganz erlischt.

Auch bei der Mitarbeiterbeteiligung ist das Vesting für Start-ups besonders attraktiv, um wichtige Fachkräfte an das Unternehmen zu binden, zumal meist keine hohen Gehälter bezahlt werden können. Oft wird das Vesting in Verbindung mit virtuellen Beteiligungen angewendet, im Rahmen eines VSOP (Virtual Stock Option Program). Die virtuellen Beteiligungen werden in der Regel erst bei bestimmten Ereignissen wirksam, wenn etwa das Unternehmen an die Börse gebracht wird und wenn es verkauft wird.

Vor- und Nachteile des Vestings

Vorteile hat das Vesting in erster Linie für Arbeitgeber und Investoren, da sie einen Anreiz für die Begünstigten schaffen, möglichst lange im Unternehmen zu bleiben. Für den Arbeitnehmer bedeutet ein Vestingplan immerhin Planbarkeit, doch eine sofortige Zuteilung, z. B. eines Aktienpakets, wäre für ihn günstiger.

Wenn das Vesting mit einer virtuellen Beteiligung verbunden ist, dann hat dies für den Beschäftigten den Vorteil, dass zunächst keine Steuern fällig werden. Bei echten Anteilen oder Aktien wie auch beim Employee Stock Option Plan (ESOP) kommt es nämlich zur Dry-Income-Problematik: Den geldwerten Vorteil einer vergünstigten oder sogar geschenkten Firmenbeteiligung muss der Mitarbeiter grundsätzlich sofort als Sachbezug versteuern, ohne dass ihm liquide Mittel zugeflossen sind. Zwar gewährt seit 2021 der neue § 19a EstG (Einkommensteuergesetz) einen Steueraufschub (Stundung) bei kleineren Unternehmen, die weniger als zwölf Jahre alt sind. Aber die Sozialversicherungsbeiträge fallen sofort an und die Steuer muss bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezahlt werden.

Die Einnahmen aus der Wertsteigerung der Unternehmensanteile müssen erst mit dem Börsengang oder dem Verkauf des Start-ups, wenn also Geld hereinkommt, versteuert werden. Wenn es allerdings nicht zu solch einem Ereignis kommt oder das Start-up pleite geht, bringt eine virtuelle Beteiligung keinerlei Ertrag.

Wichtige Begriffe und Bestandteile des Verfahrens

Die typische Ausgestaltung des Vestingverfahrens lässt sich am besten anhand einiger Fachbegriffe erklären:
  • Grant: Hierbei handelt es sich um den Zeitpunkt, zu dem einem Mitarbeiter Beteiligungsrechte zusagt werden und diese vertraglich vereinbart werden.
  • Cliff ("Klippe") oder Cliffperiode: Dies ist eine Sperrfrist, in der keine Anteile unverfallbar werden. Wenn beispielsweise ein Vestingzeitraum von vier Jahren und ein Cliff von einem Jahr vereinbart wurde, dann würden bei einer Kündigung als "Bad Leaver" (siehe unten) alle Anteile verfallen. Nach einem Jahr würde jedoch, bei einem linearen Verlauf des Vestings, ein Viertel der Anteile gevestet werden, es besteht also ein unwiderruflicher Anspruch darauf.
  • Good Leaver versus Bad Leaver: Wenn ein Mitarbeiter die Firma verlässt, werden verschiedene Umstände unterschieden: Scheidet die Person aus, weil sie berufsunfähig wird, in den Ruhestand geht oder weil ihr aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde, dann kann sie die gevesteten Anteile behalten (Good Leaver). Auch beim Tod des Arbeitnehmers kommen die Anteile den Hinterbliebenen zugute. Anders sieht es aus, wenn dem Mitarbeiter wegen eines Fehlverhaltens, etwa Untreue oder Diebstahl, gekündigt wurde (Bad Leaver): Dann verfallen die gevesteten Anteile. Lange galt das auch für Kündigungen ohne wichtigen Grund durch den Beschäftigten, doch diese Regelung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im März 2025 stark eingeschränkt (siehe nächsten Absatz).
  • Accelerated Vesting: Dies kann beispielsweise vereinbart werden für den Fall, dass das Unternehmen während des Vestingzeitraums verkauft wird: Dann erhält der Beschäftigte die volle Beteiligung, auch wenn dem Plan gemäß noch nicht alle Anteile verdient wurden.

Wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom März 2025

In seinem Urteil vom 19.03.2025 (Az. 10 AZR 67/24) hat das BAG erstmals gevestete Optionen als Vergütungsbestandteil gewertet. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mitarbeiter nach etwa zwei Jahren gekündigt, weshalb die 31 % seiner Optionen, die bereits gevestet waren, hätten verfallen sollen. Dagegen wehrte er sich, doch die Vorinstanzen – das Arbeitsgerichts München und das Landesarbeitsgerichts München – gaben jeweils dem Arbeitgeber recht.

Das BAG bezog sich bei seiner Einschätzung auf eine Klausel im Vestingvertrag, nach der bei unbezahlter Freistellung das Vesting pausiert. Demnach waren die Optionsrechte an die tatsächliche Arbeitsleistung gekoppelt und damit ein Teil der Arbeitsvergütung. Nach § 611a Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer vereinbarten Vergütung verpflichtet. Das betrifft in diesem Fall die gevesteten Optionen.

Das Gericht stellte zudem klar, dass das Beteiligungsprogramm mit virtuellen Optionen (VSOP) den BGB-Regelungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegt (§§ 305 ff. BGB). Nach § 307 Abs. 1 BGB sind AGB-Bestimmungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner "entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen". Das sahen die Richter in diesem Fall als gegeben an, da die freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG (Grundgesetz) nicht durch finanzielle Zwänge eingeschränkt werden dürfe.

Nach diesem Urteil sollten die Vertragsklauseln für den Fall der Bad Leaver angepasst werden. Denn anderenfalls riskieren Arbeitgeber, dass ihre Ex-Mitarbeiter klagen.

Beispiele für Vestingvereinbarungen

Vestingpläne können sich über verschiedene Zeiträume erstrecken. Nach einem BAG-Urteil vom 28.05.2008 (Az. 10 AZR 351/07) sollte der Zeitraum von fünf Jahren nicht überschritten werden. Bei weniger als zwei Jahren ergibt das Vesting kaum noch Sinn. Vielfach wird ein Zeitraum von vier Jahren (48 Monaten) vereinbart, mit einer Cliffperiode von einem Jahr (zwölf Monaten). Wenn die Anzahl der gevesteten Anteile oder Optionen monatlich steigt dann ergibt sich Folgendes:
  • Innerhalb des ersten Jahres gilt der Cliff, die Anzahl der gevesteten Anteile bleibt also Monat für Monat bei null.
  • Mit Ablauf des ersten Jahres hat sich der Arbeitnehmer 12/48 oder ein Viertel der Anteile verdient. Von nun an steigt die Anzahl der gevesteten Anteile jeden Monat um ein 48stel.
  • Nach 48 Monaten sind dann alle Anteile, die Bestandteil des Vestingvertrags sind, gevestet.

Im beschriebenen Beispiel steigt die Anzahl der gevesteten Anteile linear an. Wenn Arbeitgeber fürchten müssen, dass eine Fachkraft allzu schnell das Unternehmen wieder verlässt, könnten sie auch zu einem näherungsweise exponentiellen Modell greifen. Dann würden im ersten Jahr 5 % der Optionen gevestet, im zweiten Jahr 15 %, im dritten Jahr 30 % und im vierten Jahr 50 % (Summe: 100 %).

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Vestingverträge zu gestaltet. Eine Rechtsberatung ist dabei sinnvoll, denn sonst könnte sich der Arbeitnehmer übervorteilt fühlen und sich der Arbeitgeber Klagen ausgesetzt sehen.

Buchung und Bilanzierung beim Vesting

Grundsätzlich zählt ein Vestingplan als schwebendes Geschäft, sodass bei der Unterzeichnung des Vestingplans zunächst keine Buchung stattfindet. Allerdings sind Unternehmen nach § 249 HGB (Handelsgesetzbuch) verpflichtet, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Diese Rückstellungen werden jedoch nur für die gevesteten Anteile vorgenommen, weil nur für sie das Unternehmen eine Verpflichtung eingegangen ist.

Die konkrete Buchung und Bilanzierung hängt davon ab, ob echte Unternehmensanteile, wie beim ESOP, oder nur virtuelle Anteile, wie beim VSOP, im Vestingplan vereinbart werden. Die echten Anteile sind üblicherweise auch mit entsprechenden Rechten verbunden, wie Informations- und Stimmrechte, Beteiligung am jährlichen Gewinn, Anteil am Verkaufspreis (beim Verkauf des Unternehmens) und besonderer gesetzlicher Schutz der Anteile. Diese Rechte sind mit virtuellen Anteilen nicht verbunden, da sie keine rechtliche, sondern nur eine wirtschaftliche Beteiligung am Unternehmen bewirken.

Die Buchungen sind an die vereinbarten Vestingschritte gebunden, finden also monatlich, quartalsweise oder jährlich statt. Die Höhe der Rücklagen orientiert sich zum einen an der Höhe der neu gevesteten Anteile, zum anderen am beizulegenden Zeitwert (Fair Value) der Anteile. Dementsprechend müssen die Rückstellungen bei jeder Bilanzierung neu bewertet werden. In der Bilanz sind Rückstellungen Verbindlichkeiten.

Beim ESOP wird in der Regel gegen das Eigenkapital gebucht. Im Standardkontenrahmen (SKR 03) [SKR 04] kann der Buchungssatz beispielsweise lauten:
Löhne und Gehälter (4100) [6000] an Kapitalrücklage (0840) [2920]
Bei der Ausübung der Option, bei der das Geld überwiesen wird, kann gebucht werden:
Kapitalrücklage (0840) [2920] an Bank (1200) [1800]
Nach dem HGB ist es jedoch möglich, ESOPs nicht in der Handelsbilanz als Aufwand zu erfassen, sondern erst bei der Ausübung; dadurch können steuerliche Nachteile vermieden werden.

Beim VSOP wird gegen Rückstellungen gebucht, z. B.:
Löhne und Gehälter (4100) [6000] an Rückstellungen für Personalkosten (0965) [3074]
Bei der Auszahlung lautet der Buchungssatz beispielsweise:
Rückstellungen für Personalkosten (0965) [3074] an Bank (1200) [1800]




letzte Änderung S.P. am 26.03.2026
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalterin oder Finanzbuchhalter (m/w/d) Schwerpunkt Steuern
Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, nationale Hilfsgesellschaft und ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Mit seinen ca. 1.000 Mitarbeitenden betreibt er soziale und therapeutische Einrichtungen und Dienste. Mehr Infos >>

Finanzkraft (m/w/d)
Die Technische Universität Braunschweig zählt zu den führenden Technischen Universitäten in Deutschland und bietet Ihnen als Arbeit­geberin eine große Auswahl an modernen, anspruchsvollen und vielseitigen Arbeits­plätzen. Nicht nur im Bereich der Forschung und Lehre, auch in Verwaltung, Technik u... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in Clearing Finanzen Teilzeit (m/w/d)
Haben Sie Fellbach im Kopf? Kein Wunder. Viel­fältige Kultur‑ und Frei­zeit­angebote laden nicht nur zum Arbeiten, sondern auch zum Wohl­fühlen ein. Damit Fell­bach weiter­hin so lebens­wert bleibt, suchen wir Sie. Was Sie gestalten. Sie klären Differenzen und Unstimmig­keiten auf Personen­konten... Mehr Infos >>

Vertriebscontroller (m/w/d)
ine spannende Aufgabe, in der Sie Ihr Expertenwissen einbringen können. Wachsen Sie mit uns gemeinsam! Wir bieten Raum, um füreinander und miteinander die Zukunft von ERGO zu gestalten. Da Sie zur erfolgreichen Entwicklung von ERGO beitragen, können Sie von uns als Arbeitgeber einiges erwarten, z... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/d)
H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Industrie, mit denen Reibung und Verschleiß entscheidend reduziert werden, um Komponenten noch sichere... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Eine spannende Aufgabe, in der Sie Ihr Expertenwissen einbringen können. Wachsen Sie mit uns gemeinsam! Wir bieten Raum, um füreinander und miteinander die Zukunft von ERGO zu gestalten. Da Sie zur erfolgreichen Entwicklung von ERGO beitragen, können Sie von uns als Arbeitgeber einiges erwarten, ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Konzernbuchhalter (m/w/d) Konsolidierung
DG Nexolution gestaltet und entwickelt innovative Lösungen für Unternehmen aus dem genossenschaftlichen Verbund und darüber hinaus. Ob Payment-, Procurement- oder Marketing-Lösung, Onlineshops, digitale Plattformen oder wenn es darum geht, Nachhaltigkeit wirkungsvoll umzusetzen – wir sind Wegbere... Mehr Infos >>

Senior Controller (m/w/d) Investment & M&A
Über 150 Jahre Berufserfahrung? Keine Sorge, die bringen wir schon mit! Als Familienunternehmen in fünfter Generation starteten wir als kleine Gießerei – noch bevor das Auto erfunden wurde. Heute gestalten wir mit unseren Automotive-Lösungen die Mobilität von morgen, bringen Hightech in die Leben... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

RS Anlagenverwaltung - Anlagenübersicht und Abschreibungen berechnen

Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr (nicht verteilt auf mehrere Jahre) angewendet werden. Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>