Eigenkapitalkonto und Privatkonto – Zusammenhänge und Unterschiede

Stefan Parsch
Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen gibt es in der doppelten Buchführung das Privatkonto als Unterkonto des Eigenkapitalkontos. Dieses Privatkonto ist nicht zu verwechseln mit dem privaten Girokonto des Unternehmers. Wenn der Unternehmer privat ein Haus baut und das Eigenkapital dafür auf seinem privaten Girokonto liegt, hat dies nichts mit dem Privatkonto in der Buchhaltung seines Unternehmens zu tun. Das Privatkonto weist zudem einige Besonderheiten unter den Unterkonten des Eigenkapitalkontos auf.

Einordnung von Eigenkapitalkonto und Privatkonto

Das Eigenkapitalkonto und das Privatkonto sind Bestandteile der Standardkontenrahmen. Aus den gesetzlichen Vorgaben zur Bilanz (§ 266 Abs. 3 HGB – Handelsgesetzbuch) ergibt sich, dass das Eigenkapitalkonto ein Passivkonto ist. Da in ihm Kapital verbucht ist, ist es zudem ein Bestandskonto. Dies gilt auch für das Unterkonto „Privatkonto“.

Auf dem Privatkonto werden die Privatentnahmen und -einlagen des Einzelunternehmers oder Anteilseigners („Vollhafter“) einer Personengesellschaft gebucht. Die wichtigsten Personengesellschaften sind in Deutschland die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft (für freie Berufe).

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft usw.) kommt ein Privatkonto nicht in Frage, weil hier die privaten Vermögen der Unternehmer strikt vom Eigenkapital oder Betriebsvermögen der Firma getrennt sind. Zwar gibt es auch bei Kapitalgesellschaften Einlagen, etwa in Form einer Kapitalerhöhung, und Entnahmen, z. B. als Dividendenausschüttung; sie werden jedoch nicht über ein Privatkonto gebucht.
Weil das Privatkonto ein Passivkonto ist, erfolgen die Entnahmen (also eine Minderung des Eigenkapitals der Firma) auf der Sollseite, während die Einlagen auf der Habenseite zu verbuchen sind. Als Einlage kann ein Unternehmer Geld oder Wirtschaftsgüter, wie ein Fahrzeug oder ein Grundstück, aus seinem Privatvermögen in das Unternehmen einbringen. Entnahmen können ebenfalls als Geldbeträge oder als Sach-, Nutzungs- oder Leistungsentnahmen vorgenommen werden; mehr dazu hier >> 

Weitere Unterkonten des Eigenkapitalkontos

Eine Besonderheit des Bestandskontos „Eigenkapital“ besteht darin, dass beim Jahresabschluss in ihm Erfolgskonten, also Konten einer anderen Kontenart, abgeschlossen werden. In den Erfolgskonten „Erträge“ und „Aufwendungen“ werden alle Geschäftsvorfälle gebucht, die zur eigentlichen Geschäftstätigkeit gehören, also Dienstleistungen und Verkäufe von Erzeugnissen oder Waren einerseits und bezogene Leistungen und Einkäufe von Rohstoffen und Ähnlichem andererseits. Weil sie das Eigenkapital erhöhen, werden Erträge auf der Habenseite gebucht. Umgekehrt mindern Aufwendungen das Eigenkapital, sie erscheinen auf der Sollseite.

Bei den Erfolgskonten zeigt am Ende des Geschäftsjahres die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), ob das Unternehmen in einem Wirtschaftsjahr einen Gewinn oder einen Verlust erwirtschaftet hat. Ein Gewinn erhöht das Eigenkapital der Firma, ein Verlust vermindert es. § 242 Abs. 2 HGB fordert eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres. Dies erfolgt auf dem GuV-Konto, das über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen wird. Die Buchungssätze dazu sind im letzten Abschnitt zu finden.

Privatentnahmen und -einlagen als erfolgsneutrale Geschäftsvorfälle

§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG (Einkommensteuergesetz) definiert den Unternehmensgewinn als den Unterschied des Betriebsvermögens eines Geschäftsjahres im Vergleich zum vorhergehenden Geschäftsjahr, mit der Einschränkung: „… vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen“. Mit anderen Worten: Obwohl die Privatentnahmen und -einlagen das Eigenkapital oder Betriebsvermögen mindern bzw. erhöhen, werden sie nicht zum Gewinn oder Verlust gerechnet; sie sind erfolgsneutrale Geschäftsvorfälle. (Neben der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG gibt es noch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG für Unternehmer, die nicht buchführungspflichtig sind.)

Der Grund dafür liegt darin, dass Einlagen und Entnahmen externe Eingriffe in den Bestand des Eigenkapitals (im Steuerrecht: Betriebsvermögen) sind. Zum einen sagen sie nichts darüber aus, wie gut die Geschäfte eines Unternehmens laufen: Wenn z. B. eine Firma im operativen Geschäft einen Verlust von 50.000 € erleidet, der Eigentümer aber eine Einlage aus seinem Privatvermögen von 60.000 € vornimmt, dann hat sich in diesem Geschäftsjahr das Eigenkapital um 10.000 € erhöht, obwohl die Betriebsausgaben höher waren als die Betriebseinnahmen.

Zum anderen müssen Entnahmen, durch die z. B. ein Eigentümer oder Anteilseigner seinen Lebensunterhalt bestreitet, erst einmal vom Unternehmen erwirtschaftet werden. Die grundlegende Rechnung ist die folgende:
   Betriebsvermögen am Ende des Geschäftsjahres
– Betriebsvermögen am Beginn des Geschäftsjahres
= Vermögensmehrung/-minderung
+ Privatentnahmen
– Privateinlagen
= Gewinn/Verlust des Unternehmens
Weshalb die Privatentnahmen zur Betriebsvermögensmehrung oder -minderung addiert und die Einlagen subtrahiert werden müssen, macht folgende Beispielrechnung deutlich:
   1.200.000 €
– 1.000.000 €
=  200.000 €
+     50.000 €
–              0 €
=  250.000 €
Wenn der Betriebsvermögensvergleich einen Zuwachs um 200.000 € ergibt, dann fehlen darin die Privatentnahmen, die das Eigenkapital/Betriebsvermögen um 50.000 € gemindert haben. So ergibt sich, dass das Unternehmen das Geschäftsjahr mit einem Gewinn von 250.000 € abgeschlossen hat, von dem der Unternehmer 50.000 € entnommen hat. Die Einlagen, sofern vorhanden, müssen gegengerechnet werden.

Im Jahresabschluss enthält das Bestandskonto „Eigenkapital“ also sowohl die erfolgsneutralen Geschäftsvorfälle „Einlage“ und „Entnahme“ als auch die erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle „Aufwendungen“ und „Erträge“, zusammengefasst in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Standardkontenrahmen SKR 04 listet unter „Privat“ Dutzende Unterkonten für das Eigenkapital der Einzelunternehmer oder voll haftenden Anteilseigner auf, z. B. zu unentgeltlichen Wertabgaben, Spenden, Sonderabgaben, Grundstücken und Steuern. Zwar sind Entnahmen und Einlagen zunächst von der Einkommensteuer befreit, weil die Entnahmen vom Unternehmer als Einkommen versteuert werden müssen und die Einlagen aus bereits versteuertem Privatvermögen stammen. Doch für alle Entnahmen, die keine Geldentnahmen sind (also Sach-, Nutzungs- oder Leistungsentnahmen), wird die Umsatzsteuer fällig (§ 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG – Umsatzsteuergesetz; § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG; § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG). Deshalb gibt es auch unter den Privatkonten Steuerkonten.

Außerdem sind entsprechende Konten auch für Teilhafter (Kommanditisten) vorgesehen, wobei deren Einlagen als Darlehen und damit als Fremdkapital betrachtet werden. Bei mehreren Gesellschaftern wird für jeden einzelnen mindestens ein Privatkonto angelegt.

Buchungssätze zu Eigenkapital- und Privatkonten

Bei der Jahresabschlussbuchung zwischen den Erfolgskonten und dem Eigenkapitalkonto kommt es darauf an, ob das Unternehmen einen Gewinn oder einen Verlust zu verzeichnen hat. Im Falle eines Gewinns lautet ein möglicher Buchungssatz:
Jahresüberschuss (GuV-Konto) an Eigenkapitalkonto
Bei einem Verlust dreht sich die Buchungsrichtung um:
Eigenkapitalkonto an Jahresfehlbetrag (GuV-Konto)
Dies gilt ebenso für die Jahresabschlussbuchungen zwischen den Privatkonten und dem Eigenkapitalkonto. Wenn in einem Geschäftsjahr die Summe der Einlagen die Summe der Entnahmen übertrifft, wird dieser Buchungssatz verwendet:
Privatkonto an Eigenkapitalkonto
Bei einem Entnahmeüberschuss wird anders herum gebucht:
Eigenkapitalkonto an Privatkonto
Die Privatkonten haben somit in der Eröffnungsbilanz keinen Anfangsbetrag. Ein Einlagenüberschuss geht im Eigenkapital auf, ein Entnahmeüberschuss wird durch das Eigenkapitalkonto ausgeglichen.

Während auf dem Hauptkonto „Eigenkapital“ i. d. R. nur für Jahresabschlüsse gebucht wird, werden auf den Unterkonten „Privat“ immer wieder Buchungen vorgenommen. Eine Einlage während des Geschäftsjahres folgt dem Buchungssatz:
Privateinlagen an Eigenkapital
Bei Entnahme wird wie folgt gebucht:
Eigenkapital an Privatentnahmen
Bei der Banküberweisung einer Einlage kann der Buchungssatz auch lauten:
Bankguthaben an Privatkonto




letzte Änderung S.P. am 28.02.2023
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 24,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Immobilienkauffrau/-mann (m/w/d) mit Schwerpunkt Betriebskostenabrechnungen
Die GVG ist ein mittel­stän­disches Familien­unter­nehmen der Immo­bilien­branche und gliedert sich in die Bereiche Projekt­ent­wicklung, Bau­manage­ment und Immo­bilien­ver­waltung. Seit über 30 Jahren ent­wickeln und betreuen wir Gewerbe- und Wohn­objekte im Münchner Stadtgebiet. Mehr Infos >>

Finanzsachbearbeitung/Projektassistenz
Projektassistent_in, unbefristet in Voll- oder Teilzeit - Not sehen und handeln steht im Zentrum unserer Arbeit beim Deutschen Caritasverband e.V. Intelligente Software und digital unterstützte Beratungsprozesse tragen heute und in Zukunft wesentlich dazu bei, dass Menschen in Not auch auf digita... Mehr Infos >>

Buchhalter*in für die Hauptbuchhaltung
Der rbb bietet als eines der größten Medien­unter­nehmen der Re­gion viel­fältige Fernseh-, Radio- und Online­ange­bote aus Berlin und Branden­burg. Er gehört zur Arbeits­gemein­schaft der öffent­lich-recht­lichen Rund­funk­an­stalten der Bundes­republik Deutschland (ARD). Mehr Infos >>

Buchhaltungsassistent/in / Accounting (m/w/d) in Teilzeit (mind. 20 Stunden)
Wir, die Kanzlei GRAEF Rechtsanwälte, sind eine Boutique-Kanzlei mit den Schwerpunkten Medienrecht & IP Recht am Medienstandort Hamburg, unser Büro liegt in Harvestehude. Wir beraten u. a. führende deutsche und internationale Unternehmen aus der Verlags-, Film- und Games- und Live Entertainmentbr... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in in der Buchhaltung (m/ w/ d) – Teil-/ Vollzeit, hybrid
Wir sind ein innovatives Leipziger Design- und Technologie-Unternehmen, das hochwertige Fahrradschlösser auf Textilbasis herstellt. Die tex–lock-Produkte werden in unserer hauseigenen Manufaktur entwickelt, designed und produziert und erfüllen höchste Ansprüche an Sicherheit und Komfort. Mit unse... Mehr Infos >>

Alleinbuchhalter / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Beta Film GmbH mit Sitz in Oberhaching produziert, finanziert und vertreibt qualitativ hochwertige deutsche und internationale TV- und Filmproduktionen. Das Unternehmen kooperiert dabei eng mit öffentlichen und privaten Sendern, Plattformen und Spartenkanälen, Produktionsfirmen, Kino- und Vid... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter*
Unsere Abteilungen Controlling, Treasury, Rechnungswesen und Steuern sind eng miteinander verzahnt. Wir steuern den nationalen und internationalen Zahlungsstrom, managen finanzwirtschaftliche Risiken und bilden Schnittstellen zu Banken und dem Kapitalmarkt. Dabei behalten wir unsere wirtschaftlic... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (M/W/D)
Wir bei ARNOLD verfolgen das Ziel, nachhaltiges Handeln in allen Bereichen unseres Schaffens zu verankern. Über 1.400 Mitarbeitende treiben täglich den Fortschritt im Bereich der Verbindungs- & Kaltumformtechnik voran. Damit sorgen sie dafür, dass unsere Kunden ihre großartigen Innovationen erst ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>
Neu! Ihre Werbung hier. Jetzt Banner oder Tipp-Anzeige auf Klick-Basis buchen. Weitere Infos hier >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

Logo290122.png
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 24,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>