Instandhaltungsrückstellungen: Erläuterung und Buchung mit Beispielen

Jörgen Erichsen
Unter Instandhaltungsrückstellungen werden laut § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1. HGB Rückstellungen verstanden, die für im Abschlussjahr unterlassene Instandhaltungen gebildet werden. Als unterlassene Instandhaltung werden Maßnahmen verstanden, die aus wirtschaftlicher Sicht im laufenden Jahr notwendig gewesen wären, die aber nicht mehr vor dem Bilanzstichtag umsetzt worden sind, etwa, weil es nicht möglich ist, zeitnah einen geeigneten Anbieter für Reparaturleistungen zu finden, weil ein leicht beschädigtes Fahrzeug noch bis zum Jahresende für dringende Lieferungen benötigt wird oder Außenarbeiten auf Grund des schlechten Wetters im Dezember Anfang des Folgejahres nachgeholt werden sollen.

Wofür werden Instandhaltungsrückstellungen gebildet?

Für unterlassene Instandhaltungen müssen Rückstellungen gebildet werden, wenn sie notwendig, aber bis zum Abschlussstichtag nicht durchgeführt worden sind, allerdings innerhalb der ersten drei Monate nach dem Bilanzstichtag nachgeholt werden sollen. Wie bei allen Rückstellungen gilt: Die Höhe der anfallenden Kosten und auch der Fälligkeitszeitpunkt der Instandhaltungsmaßnahmen sind noch nicht konkret abzusehen. Zu den Instandhaltungsrückstellungen zählen u.a. die Instandhaltung betrieblicher Räumlichkeiten, Reparaturen an Firmenfahrzeugen oder Maschinen sowie Wartungskosten für IT (Hard- und Software).

Mit Instandhaltungsrückstellungen soll sichergestellt werden, dass auch bei größeren Reparaturen finanzielle Mittel im Unternehmen vorhanden sind, aus denen diese finanziert werden können. Unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen müssen innerhalb der ersten drei Monate nach dem Bilanzstichtag nachgeholt und abgeschlossen werden. Ist das nicht möglich, und können z.B. Arbeiten erst im April vorgenommen werden, dürfen keine Instandhaltungsrückstellungen gebildet werden beziehungsweise schon gebildete Rückstellungen müssen erfolgswirksam in der Bilanz aufgelöst werden.

Die Rückstellungen müssen sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz gebildet und passiviert werden.
Wichtig: Unterscheidung in interne und externe Verpflichtungen - Eine Verpflichtung für die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen besteht nur für Arbeiten, die im eigenen Unternehmen entstehen, etwa für Wartung von Maschinen oder Reparaturen an betrieblich genutzten Gebäuden.

Gibt es Verpflichtungen gegenüber Dritten, fallen diese nicht in die Kategorie Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung, sondern ungewisse Verbindlichkeiten. Solche Verpflichtungen gegenüber Dritten können beispielsweise sein: Verpflichtungen, Schäden zu beheben, die der eigene Betrieb einem Dritten verursacht hat (z.B. Schäden auf einem Grundstück) oder Verpflichtungen gegenüber Mietern, die eine Mietwohnung des Unternehmens bewohnen (hier u.a. Reparaturen an Heizungen oder Räumlichkeiten).

Auch Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde oder Stadt fallen in diese Kategorie, wenn z.B. durch einen eigenen LKW Schäden an einer Straße oder einem Gehweg entstanden sind und beseitigt werden müssen.

Höhe der Rückstellungen
In welcher Höhe Instandhaltungsrücklagen gebildet werden, muss vom konkreten Sachverhalt abhängig gemacht werden. Wichtigster Punkt sind die voraussichtlich anfallenden Kosten, deren Höhe entweder geschätzt werden muss. Oder, was grds. besser ist, es liegen ein Kostenvoranschlag oder eine konkrete Bestellung vor, da man die Höhe der Rückstellung dann genauer belegen kann.

Da Rückstellungen zu einer Minderung bzw. Verlagerung von Steuerzahlungen aus dem alten in das laufende Geschäftsjahr führen, werden diese im Rahmen möglicher Betriebsprüfungen besonders kritisch hinterfragt. Entsprechend sollten Unternehmen sorgfältig agieren und möglichst genau planen.

Mögliches Vorgehen zur Bildung der Rückstellungen
Es empfiehlt sich, im Unternehmen kurz vor dem Abschlusstermin in allen Abteilungen nachzufragen, ob bzw. welche Sachverhalte es gibt, die eine Rückstellungsbildung rechtfertigen. Hierbei ist es erforderlich, allen Beteiligten (vor allem außerhalb der Buchhaltung) zu erklären, was Instandhaltungsrückstellungen genau sind und unter welchen Bedingungen sie gebildet werden können bzw. müssen und wann nicht.

Sachverhalte, für die eine Rückstellung in Betracht kommt, sollten in einer Liste oder Übersicht zusammengestellt werden, wie sie beispielhaft Abbildung 1 zeigt.

Auch mögliche Reduzierungen oder Nebenkosten sind zu berücksichtigen
Bei Unklarheiten oder wenn der Grund für die Rückstellung nicht eindeutig ist, z.B. bei der Abgrenzung zu regulären Wartungsarbeiten, muss die Buchhaltung mit den betroffenen Abteilungen sprechen und die Sachverhalte entweder fundieren oder streichen. Der erwartete verbleibende Aufwand ist zu passivieren. Bei Kostenvoranschlägen muss geprüft werden, ob sie tendenziell über oder unter der ausgewiesenen Summe bleibt, was zuverlässig nur dann möglich ist, wenn man von einem Anbieter schon öfter Kostenvoranschläge erhalten hat, und einschätzen kann, ob der Endbetrag eher darüber oder darunter liegt. Auch das sollte im Zweifel erfasst und dokumentiert werden.

Instandhaltungsrückstellungen_Bild1.jpg
Abb. 1 Beispiel einer Übersicht für Instandhaltungsrücklagen
Wichtig: Mögliche Nachlässe oder andere Rabatte müssen berücksichtigt werden, was in der Regel nur bei bestätigten Bestellungen möglich ist, oder bei Anbietern, mit denen man schon zusammengearbeitet hat und deren Konditionen man im Betrieb kennt. Umgekehrt müssen auch Nebenkosten, die den Rückstellungsbetrag erhöhen, berücksichtigt werden, etwa Versand, Verpackung, Versicherungen oder Entsorgung. Außerdem sollten die tatsächlichen Erledigungstermine, evtl. Verzögerungen und deren Gründe sowie die Ist-Aufwendungen genau erfasst werden.

Praxis-Tipp: Grundsätzlich sollte schriftlich dokumentiert werden, warum man welche Rückstellung in welcher Höhe gebildet hat. Das kann zum einen eine wichtige Argumentationshilfe bei Betriebsprüfungen sein. Zum anderen lassen sich die Vorgänge auch nach einiger Zeit im Betrieb besser nachvollziehen, wenn es zu Fragen kommen sollte oder ein Mitarbeiter, der eine Rückstellung gemeldet hat, aus dem Unternehmen ausscheidet.

Abgrenzung Instandhaltung zu Wartung und Erhaltungsaufwand

Wichtig zu wissen ist, dass für regelmäßige Wartungs- und Erhaltungsarbeiten keine Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen gebildet werden dürfen. Eine nur verschobene reguläre Inspektion oder die Revision für ein Anlagegut dürfen nicht berücksichtigt werden. Wohl aber, wenn es sich um unregelmäßig anfallende Wartungsarbeiten an einer Maschine handelt, deren Wartung abhängig ist von der Auslastung. Außerdem dürfen Erhaltungsmaßnahmen, die zu einem höheren Wert des Anlagegutes führen, nicht als Rückstellungen angesetzt, sondern müssen aktiviert werden, da es sich nicht um Kosten handelt. Nicht zuletzt dürfen Instandhaltungsrücklagen nur gebildet werden, wenn die Wartung im laufenden Geschäftsjahr notwendig geworden ist und eigentlich auch in diesem Jahr hätte durchgeführt werden müssen.

Welche wichtigen Gesetzte und Vorschriften gibt es?

Handelsrechtlich ist die Passivierung von Rückstellungen in § 249 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt. Das Steuerrecht verweist in § 5 Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) auf die handelsrechtlichen Normen. Die Bewertung erfolgt handelsrechtlich u.a. nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, steuerrechtlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG. Allgemeine Erläuterungen finden sich z.B. in den Hinweisen 6.11 der EStR (Einkommensteuer-Richtlinien), z.B. unter 5.7 Abs. 11.

Zum Thema Instandhaltungsrückstellungen gibt es zahlreiche Einzelverfügungen und Anweisungen seitens der Finanzverwaltung sowie eine Fülle von zum Teil höchstrichterlichen Urteilen (Bundesfinanzhof (BFH)). Nicht zuletzt sind zusätzlich ggf. Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sowie der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu berücksichtigen. Es ist also erforderlich, laufend die Rechtsprechung zu verfolgen, um alle aktuellen Anforderungen erfüllen zu können.

Wie sind Instandhaltungsrückstellungen zu buchen?

Die Buchung von Instandhaltungsrückstellungen erfolgt wie bei anderen Rückstellungen, über das Aufwands- mit dem entsprechenden Rückstellungskonto.

Buchungssatz: Instandhaltungskosten an Instandhaltungsrückstellungen

Bei der Bildung der Rückstellung werden Nettowerte angesetzt, bei der Auflösung muss die Mehrwertsteuer allerdings berücksichtigt werden.

Beispiel:
In einem Unternehmen konnte eine Instandhaltung einer Maschine bis zum Jahresende nicht durchgeführt werden. Der Kostenvoranschlag des Anbieters lautet auf 20.000 Euro netto inkl. evtl. Nachlässe und Nebenkosten. Die Instandhaltung wird im März des Folgejahres zu einem Nettowert von 19.500 Euro durchgeführt. Die Buchungen der Instandhaltungsrückstellungen können dann grds. wie folgt aussehen (unabhängig vom genutzten Kontenrahmen):

Die Buchungssätze zum 31 Dezember lauten:

1. Instandhaltung an Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten 20.000 Euro
2. Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten an Schlussbilanzkonto 20.000 Euro
3. Gewinn- und Verlustrechnung an Instandhaltung 20.000 Euro

Im nächsten Jahr wird die Eröffnungsbuchung wie folgt gebucht:

1. Eröffnungsbilanzkonto an Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten 20.000 Euro

Bei Rechnungseingang nach Erledigung der Arbeiten muss die Rückstellung erfolgswirksam aufgelöst werden. Die Buchungen hier lauten:

2. Instandhaltung 19.500 Euro und Vorsteuer 3.705 Euro an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.205 Euro 
3. Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten 20.000 Euro an Instandhaltung 19.500 Euro und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 500 Euro. 

Bei Zahlung der Rechnung lautet die Buchung:

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.205 Euro an Bank 23.205 Euro.

Der Aufwand in Höhe von 20.000 Euro wirkt sich im Vorjahr ergebnismindernd aus. Im laufenden bzw. Folgejahr ergibt sich ein Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 500 Euro. 




letzte Änderung J.E. am 07.06.2024
Autor(en):  Jörgen Erichsen


Autor:in
Herr Jörgen Erichsen
Jörgen Erichsen ist selbstständiger Unternehmensberater. Davor hat er in leitenden Funktionen in Konzernen gearbeitet, u.a. bei Johnson & Johnson und Deutscher Telekom. Er ist Autor von Fachbüchern und -artikeln rund um Rechnungswesen und Controlling. Außerdem ist er als Referent zu diesen Themen für verschiedene Träger tätig. Beim Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) leitet Jörgen Erichsen den Arbeitskreis Controlling.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Im Auftrag unseres Kunden suchen wir eine Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d) für ein mittelständisches IT-Beratungsunternehmen. Das Beratungsunternehmen umfasst sechs Geschäftsbereiche und beschäftigt insgesamt rund 145 Mitarbeitende. Der Hauptsitz liegt in Sachsen, ergänzt durch weitere ... Mehr Infos >>

Prüferin / Prüfer im Stabsbereich Innenrevision & Governance (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Junior Site Controller (m/w/d)
In dieser Position unterstützen Sie aktiv die finanzielle Steuerung und Transparenz unseres Werks, leisten einen wichtigen Beitrag zu fundierten Managemententscheidungen und tragen zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Standorts bei – mit attraktiven Möglichkeiten zur fachlichen und persönli... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d) für unser Hauptbuch
Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands größten Handelspartnern von Mercedes-Benz, Daimler Truck und Hyundai mit über 30 Standorten. Uns... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter*in / Buchhalter*in (Schwerpunkt Anlagevermögen)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) im Bereich aufsichtsrechtliche Regulatorik
Deine Aufgaben: Du wirkst aktiv an den jährlichen und unterjährigen Solvenzberechnungen mit. Darüber hinaus bist du mitverantwortlich für die Erstellung der Quartals- und Jahresmeldungen (QRTs) im Rahmen von Solvency II. Du unterstützt Vorstand und Abteilungsleitung im Rahmen des internen... Mehr Infos >>

Controller mit Schwerpunkt Produkt-Kalkulation (m/w/d) in Vollzeit
Wir, die Gubor-Gruppe, gehören als erfolgreiches, familiengeführtes Unternehmen mit rund 1.500 Mitarbeitern europaweit zu den Marktführern von Süßwarenartikeln. Unsere Produkte fertigen wir an fünf Standorten in Deutschland sowie einem Standort in Polen. Dabei setzen wir sowohl in der Beschaffung... Mehr Infos >>

Leitung (w/m/d) Controlling
Wir sind die Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz. Rund 4.000 Expert:innen aus 60 Nationen arbeiten in unseren Kliniken, Pflege­heimen, Pflege­schulen oder unserem Bildungs­institut. Wir sind spezialisiert auf die Fachgebiete Psychiatrie und Psycho­therapie, Kinder- und Jugend­psychi... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>