Pensionsrückstellungen - Berechnung und Buchung

Jörgen Erichsen
Pensionsrückstellungen werden für bestimmte Pensionsverpflichtungen gebildet, bei denen ein Unternehmen einzelnen Arbeitnehmern künftige Versorgungsleistungen nach Erreichen der Pensionsgrenze gewähren wollen. Ob, wann und in welcher Höhe die Leistungen anfallen, ist allerdings unsicher. Die Verpflichtung ergibt sich aus einer Direktzusage der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder durch mittelbare Verpflichtungen, etwa, wenn eine Pensionskasse eingebunden wird. Die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland fußt auf drei Säulen: der gesetzliche Rentenversicherung, der privaten Eigenvorsorge und eben den möglichen Pensionsverpflichtungen der Unternehmen. Der Beitrag geht wegen der Komplexität des Themas vor allem auf grundlegende Aspekte bei der Bildung von Pensionsrückstellungen ein.

Wofür werden Pensionsrückstellungen gebildet?

Rechtliche Grundlage für Pensionsrückstellungen ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vom 19. Dezember 1974, das laufend überarbeitet und ergänzt wird. Der Begriff „Pension“ steht im Kontext mit Rückstellungen allgemein für die betriebliche Altersvorsorge.

Welchen Umfang Pensionsrückstellungen haben, hängt von den Vereinbarungen von Arbeitgeber und -nehmer ab. Verpflichtend ist der Ansatz der Pensionszusage (Altersruhegeld). Hierbei können auch Leistungen für den Fall von Invalidität oder Todesfall einbezogen werden. Grundlage für die Vereinbarungen sind in der Regel Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder die Besoldungsordnung. Die Pensionsrückstellungen erhöhen sich jährlich, bis der Versorgungsfall eintritt.

Eine Pensionszusage ist eine Direktzusage, bei der die Verpflichtung zur Erfüllung der Zusage ausschließlich beim Arbeitgeber liegt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Entsteht ein Anspruch eines Arbeitnehmers, ist der Arbeitgeber zur Erfüllung dieser Ansprüche verpflichtet.

Von der Direktzusage ist die mittelbare Verpflichtung zu unterscheiden. Mittelbare Verpflichtungen ergeben sich, wenn externe Träger, etwa Pensionsfonds oder Unterstützungskassen, einbezogen werden.
 
Bei direkten Pensionsverpflichtungen fließen die Versorgungsleistungen nach Eintritt des Rentenfalls direkt vom Unternehmen an die jeweiligen Mitarbeiter. Bei mittelbaren Pensionsverpflichtungen fallen jährliche regelmäßige Beitragszahlungen ab dem Zeitpunkt der Pensionszusage an die Beschäftigten an.

Voraussetzung für die Bildung von Pensionsrückstellungen ist, dass eine Verpflichtung in der Vergangenheit entstanden ist und dass die Inanspruchnahme hinreichend wahrscheinlich ist.

Handelsbilanz:
Nach § 249 Abs. 1 HGB gilt für Pensionsverpflichtungen aus Direktzusagen eine Passivierungspflicht. Es gibt eine Ausnahme: Bei „Altzusagen”, deren Rechtsanspruch vor dem 01.01.1987 entstanden ist, besteht ein zeitlich unbegrenztes Passivierungswahlrecht.

Bei mittelbaren Verpflichtungen besteht ein Passivierungswahlrecht, keine Pflicht. Wird von dem Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, ist das in einem Bericht im Anhang anzugeben. Nach HGB stellen Beiträge für mittelbare Pensionsverpflichtungen zahlungswirksame Aufwendungen in der Periode dar, in der die Prämien vom Unternehmen an die zwischengeschaltete Versorgungseinrichtung bezahlt werden. Pensionsrückstellungen sind in der Bilanz unter den ungewissen Verbindlichkeiten als „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“ zu passivieren.

Steuerbilanz:
Das Steuerrecht orientiert sich am Handelsrecht, wonach Pensionsverpflichtungen ebenfalls zu passivieren sind. Da Pensionsrückstellungen meist einen hohen Wert haben, ergeben sich weitere Folgen. Beispielsweise verschlechtert sich meist die Eigenkapitalquote, da Rückstellungen zum Fremdkapital gehören. Eine Verschlechterung der Eigenkapitalquote hat u.U. negative Folgen für das Rating, die Kreditwürdigkeit oder die Unternehmensbewertung. Außerdem sinkt der Unternehmensgewinn und damit die Ertragssteuer. Und Pensionsverpflichtungen haben tendenziell negativen Einfluss auf den Unternehmenswert, was ggf. bei einem geplanten Verkauf oder einer Übernahme von Bedeutung ist.

Berechnung der Pensionsrückstellungen

In welcher Höhe Pensionsrückstellungen gebildet werden können, dazu gibt es im Handelsrecht lediglich den Verweis darauf, dass ein „in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags“ angesetzt werden darf. Daher werden zur Bewertung von Pensionsrückstellungen meist versicherungsmathematische Berechnungsmodelle eingesetzt, in die statistische Größen und Wahrscheinlichkeiten einfließen.
Damit soll erreicht werden, dass man zu einem realistischen und nachvollziehbarem Wert für die Rückstellungsbildung gelangt. Basis für den Ansatz in Handels- und Steuerbilanz ist der Barwert der Pensionsrückzahlungen zum Zeitpunkt der Berechnung, der anschließend die Basis für die Steuer- wie die Handelsbilanz darstellt. Grundlage sind die sogenannten Heubeck-Richttafeln, die 1947 vom Kölner Versicherungsmathematiker Georg Heubeck entwickelt wurden. Wesentliche Grundlage sind die Sterbetafeln, mit denen berechnet wird, dass ein Anspruchsberechtigter in einem bestimmten Jahr stirbt (z.B. Rechengrößen - Heubeck AG, Lebenserwartung, Sterbetafel - Statistisches Bundesamt (destatis.de)).

Seit der Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) müssen handelsrechtlich auch künftige Anwartschaften und Rentensteigerungen in die Bewertung mit einbezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass möglichst keine pauschalen Zuschläge angesetzt, sondern auf Dokumente oder Regelungen zurückgegriffen werden sollte, z.B. Tarifabschlüsse oder -verträge. Steuerrechtlich findet diese Regelung keine Berücksichtigung.

Da die Berechnung der Höhe der Pensionsrückstellungen komplex ist, werden zur Festlegung der Höhe der Rückstellungen versicherungsmathematische Gutachten erstellt. Das auch vor dem Hintergrund, dass Pensionsrückstellungen von der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen besonders sorgfältig „durchleuchtet“ werden.
Wichtig: Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen ist der Erfüllungsbetrag anzusetzen. Das ist der Betrag, der zur Begleichung einer Verbindlichkeit zukünftig voraussichtlich zu entrichten ist, inkl. zu erwartender Lohn-, Preis- und Kostensteigerungen. Auch der Rententrend muss mit einbezogen werden. In der Steuerbilanz dürfen mögliche Steigerungen nicht angesetzt werden.

Abzinsung: 
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr müssen abgezinst, diskontiert, werden.

Die Abzinsung in der Handelsbilanz ist in § 253 HGB Abs. 2 geregelt. Demnach müssen „Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst werden.“ Dieser Zinssatz wird monatlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt (Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB, 10-Jahresdurchschnitt | Deutsche Bundesbank). Außerdem wird eine zweite Berechnung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre vorgenommen. Der sich daraus ergebende Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen gesperrt. Er ist im Anhang oder der Bilanz auszuweisen.

In der Steuerbilanz erfolgt das über die Annahme einer 15-jährigen Laufzeit. Die Höhe des Zinssatzes ist in § 6a Abs. 3, Nr. 3 EstG geregelt („Bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtung sind ein Rechnungszinsfuß von 6 Prozent und die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden.“).

Latente Steuern:
Durch die unterschiedlichen Ansätze und Bilanzierungsregeln der Pensionsrückstellungen in Handels- und Steuerbilanz können sich Unterschiede in der Berechnung der abzuführenden Steuern und bei der Bilanzerstellung ergeben. Der Steueraufwand, der in der Handelsbilanz entsteht, wird als „fiktiver“ Steueraufwand bezeichnet, der Steueraufwand aus der Steuerbilanz als „effektiv“, weil er an das Finanzamt abgeführt werden muss. Um die Unterschiede auszugleichen, gibt es die latenten Steuern. Ist der Gewinn in der Handelsbilanz höher als der der Steuerbilanz, entstehen passive latente Steuern und umgekehrt.
 
Deckungsvermögen:
Hat ein Unternehmen Vermögen, das nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ausschließlich zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dient (so genanntes Deckungsvermögen, etwa Vermögen von Unterstützungs- oder Pensionskassen, Rückdeckungsversicherungen), wird es mit den Pensionsrückstellungen saldiert. Damit muss nur die Differenz bilanziert werden. Das Deckungsvermögen ist nach § 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit dem Zeitwert zu bilanzieren.

Auflösung der Rückstellungen:
Pensionsrückstellungen sind aufzulösen, wenn eine Anspruchsberechtigung entsteht, etwa, wenn ein Mitarbeiter in Rente geht. Dann erfolgt eine Teilauflösung ab der ersten Auszahlung der Pension oder Rente. Vollständig aufgelöst werden muss die Rücklage, wenn ein Mitarbeiter verstirbt.

Welche wichtigen Gesetze und Vorschriften gibt es?

Handelsrechtlich ist die Passivierung von Rückstellungen in § 249 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt. Das Steuerrecht verweist in § 5 Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) grundsätzlich auf die handelsrechtlichen Normen. Die Bewertung erfolgt handelsrechtlich u.a. nach § 253 Abs. 1, Nr. 1 HGB. Zudem muss § 6a Abs. 1 bis 5 EstG beachtet werden. Allgemeine Erläuterungen finden sich z.B. in den EStR (Einkommensteuer-Richtlinien), u.a. R 41.

Zum Thema Pensionsrückstellungen gibt es zudem eine Vielzahl von Einzelverfügungen und -regelungen sowie Anweisungen seitens der Finanzverwaltung sowie eine Fülle von zum Teil höchstrichterlichen Urteilen (Bundesfinanzhof (BFH)). Nicht zuletzt sind zusätzlich ggf. Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sowie der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu berücksichtigen. Es ist also erforderlich, laufend die Rechtsprechung zu verfolgen, um alle aktuellen Anforderungen erfüllen zu können

Wie werden Pensionsrückstellungen gebucht?

Bei Pensionsrückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, die Unternehmen über das Konto „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“ buchen müssen (ggf. sind je nach genutztem Kontenrahmen geringfügig andere Bezeichnungen möglich).

Buchung bei erstmaliger Bildung bzw. Erhöhung von Pensionsrückstellungen
Bei erstmaliger Bildung einer Pensionsrückstellung oder deren Erhöhung gilt grundsätzlich folgender Buchungssatz:
Aufwendungen für Altersversorgung an Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Es sind ggf. Unterschiede bei der Kontenwahl möglich, je nachdem, wer die Pensionszusage erhält bzw. welcher Sachverhalt zutrifft. Beispielsweise kommen Kontobezeichnungen wie „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern oder nahestehenden Personen (x% Beteiligungen am Kapital, abhängig davon, mit welchem Anteil ein Gesellschafter am Unternehmen beteiligt ist), Rückstellungen für Direktzusagen oder Rückstellungen für pensionsartige Verpflichtungen in Betracht.



letzte Änderung J.E. am 17.07.2024
Autor(en):  Jörgen Erichsen


Autor:in
Herr Jörgen Erichsen
Jörgen Erichsen ist selbstständiger Unternehmensberater. Davor hat er in leitenden Funktionen in Konzernen gearbeitet, u.a. bei Johnson & Johnson und Deutscher Telekom. Er ist Autor von Fachbüchern und -artikeln rund um Rechnungswesen und Controlling. Außerdem ist er als Referent zu diesen Themen für verschiedene Träger tätig. Beim Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) leitet Jörgen Erichsen den Arbeitskreis Controlling.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller*in – Forschungsinstitut
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>

Betriebswirt:in (w/m/d) Stabsstelle Controlling
Wir wollen Frankfurt noch besser machen. Darum suchen wir Sie als Betriebswirt:in (w/m/d) Stabsstelle Controlling für unser Stadt-Up Frankfurt! Bereit für eine Aufgabe für Herz und Verstand? Bewerben Sie sich jetzt und gestalten mit uns die Stadt von morgen! Mehr Infos >>

Controller*in (m/w/d) mit Berufserfahrung
Das sind wir: Modernes Akut­krankenhaus in kommunaler Trägerschaft, Maximalversorger, 833 Betten, 16 Kliniken, zwei Institute und ein medizinisches Versorgungszentrum. Unsere größte Stärke: Rund 2.500 engagierte Kolleginnen und Kollegen. Wir sind einer der größten Ausbildungs­betriebe der Stadt B... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
LKC ist eine expansive Unternehmens­gruppe von Wirtschafts­prüfern, Rechtsanwälten, Steuer­beratern und Unter­nehmens­beratern mit derzeit über 600 Mit­arbeitern an 24 Stand­orten. Mit dem Anspruch „Qualität für Unter­nehmen, Unter­nehmer und Privat­personen“ bieten wir einen Full Service für uns... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller im Fachgebiet Kennzahlen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in Controlling Forschungsprojekte in Teilzeit (all genders)
Die Fraunhofer-Einrichtung für Additive Produktionstechnologien IAPT in Hamburg zählt zu den führenden Institutionen für die Industrialisierung der Additiven Produktion. Wie der Name schon verrät, dreht sich in der Fraunhofer-Einrichtung für Additive Produktionstechnologien IAPT alles um Additive... Mehr Infos >>

Financial Controller (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock gehört mit weltweit 100.000 Mitarbeiter­innen und Mitarbeitern in 40 Ländern zu den führenden Anbietern von papier­basierten Verpackungs­lösungen. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten Financial Controller (m/w/d) am ... Mehr Infos >>

Controller:in (w/m/d)
Raab Entertainment ist ein Medienunternehmen mit Sitz in Hürth bei Köln. Wir produzieren unter Anderem die Formate mit Stefan Raab, und auch Vieles mehr. Wir produzieren Audio und Podcast. Wir vermarkten intelligente Lösungen für Werbung. Wir erfinden Ideen und Erlebnisse für alle Plattformen und... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Excel-Vorlage SWOT Analyse Dashboard

SWOT-Analyse-mit-Excel.png
In dieser Excel-Vorlage können Sie 4 verschiedene Charts individuell pro Bereich der SWOT Analyse auswählen. Wenn diese zum Einsatz kommt, ist es sehr hilfreich, professionelle Business-Charts zu erstellen, um die jeweilige Situation besser darzustellen.
Mehr Informationen >>

ETF-Rechner

Der ETF-Rechner vergleicht die mögliche Wertenwicklung von ausschüttenden und thesaurierenden Aktien-ETFs zu den eingegebenen Annahmen. Das Excel-Tools funktioniert wie ein Zinseszinsrechner, optimiert auf ETFs!
Mehr Informationen >>

RS Controlling-System für EÜR inkl. Liquiditätsplanung

RS Controlling System.png
Mit dem RS-Controlling-System für Einnahme-Überschuss-Rechnung steuern Sie erfolgreich ihr Unternehmen. Dieses Tool ermöglicht es Ihnen ihr Unternehmen zu planen, zu analysieren und zu steuern. Durch den Soll-/Ist-Vergleich für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Sie gezielt  Abweichungen analysieren. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>