Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Jörgen Erichsen
Unter Rückstellungen für unterlassene drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden laut § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1. Handelsgesetzbuch (HGB) Rückstellungen verstanden, wenn schwebende, also noch nicht vollständig erbrachte bzw. abgerechnete, Geschäfte bestehen, aus denen ein Verlust zu erwarten ist. Es müssen konkrete Hinweise vorliegen, dass das der Fall ist; eine reine Annahme genügt nicht.

Wofür werden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet?

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Drohverlustrückstellungen) werden nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für noch nicht abgewickelte Geschäfte gebildet, die auf einen Leistungsaustausch ausgerichtet sind. Gegenstände schwebender Geschäfts können z.B. Kauf-, Werk- oder Tauschverträge oder Dauerschuldverhältnisse (Miet- und Telefonverträge) sein. Auch im öffentlichen Recht kann es schwebende Geschäfte geben, wenn gegenseitige Leistungen zu erbringen sind, etwa bei Flurbereinigungsverfahren, soweit es keinen abschließende Bescheid gibt. Dann ist ein Geschäft in der Schwebe. Ein schwebendes Geschäft liegt vor, wenn die Vertragspartner verpflichtende Verträge abgeschlossen haben, die auf einen Leistungsaustausch gerichtet sind, die aber noch nicht oder nicht vollständig erfüllt sind.

Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass sich bei der Erfüllung eines Geschäfts Leistung und Gegenleistung ausgleichen, werden schwebende Geschäfte nicht bilanziert, da die Vermutung gilt, dass sich bei der Erfüllung des Geschäfts Leistung und Gegenleistung ausgleichen.

Voraussetzungen für eine Drohverlustrückstellung

Anders verhält es sich, wenn eine Störung des Geschäfts vorliegt oder zu erwarten ist, dass der Wert der Leistung den Wert der zu erhaltenen Gegenleistung übersteigt und demnach einem Unternehmer aus dem Geschäft ein Verlust droht. Hier sieht das Handelsrecht eine Bilanzierung der drohenden Verluste vor. Die Pflicht zur Bilanzierung ergibt sich aus dem Imparitätsprinzip (Grundsatz, nach dem alle negativen Erfolgsbestandteile im Jahresabschluss zu erfassen sind, § 252 Abs. 1, Nr. 4 HGB), nach dem Verluste zu berücksichtigen (bilanzieren) sind, sobald sie bekannt oder zu erwarten sind.
Voraussetzung ist, dass aus dem Vertragsverhältnis voraussichtlich ein Verlust entstehen wird, und es keine Möglichkeit gibt, das bestehende Vertragsverhältnis zu ändern. Das heißt, der Unternehmer ist verpflichtet, den Vertrag vereinbarungsgemäß zu erfüllen und er nicht verhindern kann, dass ein Verlust einritt. Weiter darf das Geschäft zum Bilanzstichtag von keiner Seite vollständig erfüllt sein.
Beispiel: Ein Unternehmen bestellt Material im Wert von 100.000 Euro. Die Lieferung ist für das kommende Geschäftsjahr vorgesehen. Zum Bilanzstichtag stellt der Betrieb fest, dass er das gleiche Material für 90.000 Euro kaufen könnte. Daher weist das Unternehmen in der Handelsbilanz zum Bilanzstichtag eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von 10.000 Euro aus.

Besonderheiten bei Teilleistungen
Geschäfte können auch bei Teilleistungen schwebend sein, etwa, wenn Teilleistungen einzeln erbracht werden und selbstständig abgerechnet und bezahlt werden können.

Beginn und Ende des Schwebezustands
Mit dem Abschluss eines Vertrags beginnt im Normalfall der Schwebezustand. Er endet, wenn die Vertragsparteien ihren Verpflichtungen nachgekommen sind.
Hinweis: Möglich ist die Rückstellungsbildung auch dann, wenn der voraussichtliche Verlust sich auf ein Geschäft bezieht, bei dem nur ein verbindliches Angebot abgegeben wurde und dessen Annahme wahrscheinlich ist, es also noch keinen Vertrag gibt.

Handels- und Steuerrecht – Abgrenzung zu ungewissen Verbindlichkeiten

Handelsrechtlich muss eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden. Im Gegensatz dazu ist die Rückstellungsbildung gemäß § 5 Abs. 4a EStG steuerlich nicht zulässig. Allerdings sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in Handels- und Steuerrecht verpflichtend. Es ist also erforderlich, entsprechende Abgrenzungen sorgfältig vorzunehmen und immer den Einzelfall zu betrachten, weil die Unterschiede, die zu einer Einordnung führen, oft nur gering sind.

Grundsätzlich gilt: Rückstellungen für Verluste aus drohenden Geschäften bilden einen künftigen Aufwand ab. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden einen Aufwand aus der Vergangenheit ab.

Bei der richtigen Einordnung und Bewertung kann auch das folgende Schema helfen:

Bild1_Drohverlustrückstellungen.jpg
Beispiel: Ein Unternehmen erbringt Ende des laufenden Jahres eine Bauleistung, für die ein Preis von 100.000 Euro vereinbart worden ist. Der Kunde hat bisher nur 90.000 Euro bezahlt; den Rest will er erst nach Beseitigung reklamierter Mängel begleichen. Das Unternehmen bestreitet die Baumängel, sodass der Ausgleich der Forderungen zum Bilanzstichtag ungewiss ist. In diesem Fall liegt ein Sachverhalt vor, der zu einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten führt, da der Geschäftsfall auf einem Aufwand in der Vergangenheit beruht. Damit besteht Passivierungspflicht sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz.

Höhe der Drohverlust-Rückstellungen

In welcher Höhe Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden können, ist abhängig vom konkreten Sachverhalt. Wichtigster Punkt sind die voraussichtlich anfallenden künftigen Kosten, deren Höhe in der Regel geschätzt werden oder aus bestehenden Verträgen bzw. Dokumenten entnommen werden muss. Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen in Höhe des nach „vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages“ anzusetzen.
Praxis-Tipp: Grundsätzlich sollte schriftlich dokumentiert werden, warum man welche Rückstellung in welcher Höhe gebildet hat und wie bzw. wo diese verbucht wurden, vor allem, wenn es um die richtige Abgrenzung zu ungewissen Verbindlichkeiten geht, da diese im Gegensatz zu Drohverlustrückstellungen auch zu einer Reduzierung der Steuerlast im laufenden Geschäftsjahr führen. Das kann zum einen eine wichtige Argumentationshilfe bei möglichen Betriebsprüfungen sein. Zum anderen lassen sich die Vorgänge auch nach einiger Zeit im Betrieb besser nachvollziehen, wenn es zu Fragen kommen sollte oder ein Mitarbeiter, der eine Rückstellung gemeldet hat, aus dem Unternehmen ausscheidet. Zudem gibt eine Dokumentation Hilfestellung, wenn künftig ähnliche Rückstellungen gebildet werden müssen.

Welche wichtigen Gesetze und Vorschriften gibt es?

Handelsrechtlich ist die Passivierung von Rückstellungen in § 249 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt. Das Steuerrecht verweist in § 5 Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) grundsätzlich auf die handelsrechtlichen Normen. Die Bewertung erfolgt handelsrechtlich u.a. nach § 253 Abs. 1, Nr. 1 HGB, steuerrechtlich nach § 5 Abs. 1 Satz 1. Allgemeine Erläuterungen finden sich z.B. in den EStR (Einkommensteuer-Richtlinien), unter 5.7 Abs. 11. Das steuerliche Passivierungsverbot für Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften findet sich in § 5 Abs. 4a EStG.

Zum Thema Drohverlustrückstellungen gibt es zudem zahlreiche Einzelverfügungen und -regelungen sowie Anweisungen seitens der Finanzverwaltung sowie eine Fülle von zum Teil höchstrichterlichen Urteilen (Bundesfinanzhof (BFH)). Nicht zuletzt sind zusätzlich ggf. Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sowie der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu berücksichtigen. Es ist also erforderlich, laufend die Rechtsprechung zu verfolgen, um alle aktuellen Anforderungen erfüllen zu können.

Wie werden Drohverlustrückstellungen gebucht?

Die Bildung von Drohverlustrückstellungen erfolgt wie bei anderen Rückstellungen über das Aufwands- mit dem entsprechenden Rückstellungskonto. Bei der Bildung der Rückstellung wird mit Nettowerten bearbeitet, bei der Auflösung muss die Mehrwertsteuer berücksichtigt werden. Ausgangspunkt ist das vorherige Beispiel mit dem Materialkauf.
Buchung zum Jahresabschluss (HGB)
Die Buchungssätze zum 31 Dezember lauten:
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen an Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 10.000 Euro
2. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften an Schlussbilanzkonto 10.000 Euro
3. Gewinn- und Verlustrechnung an Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 10.000 Euro
Buchung im Folgejahr (HGB)
Die Eröffnungsbuchung zum 01 Januar des Folgejahres lautet:
1. Eröffnungsbilanzkonto an Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 10.000 Euro
Bei Lieferung des Materials wird dieses mit 90.000 Euro erfasst und die Rückstellung muss erfolgswirksam aufgelöst werden. Die Buchungen hier lauten:
2. Wareneingang 90.000 Euro plus Vorsteuer 19.000 Euro plus Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 10.000 Euro an Bank 119.000 Euro

Steuerliche Behandlung

Beim Jahresabschluss des laufenden Jahres wird der Vorgang nicht berücksichtigt, da steuerrechtlich keine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden darf.

Bei Lieferung des Materials wird der Materialwert mit 100.000 Euro erfasst. Danach ist der Wert mittels Abschreibungen um 10.000 Euro zu reduzieren, damit Steuer- und Handelsbilanz wieder übereinstimmen. 
Die Buchungen hier lauten dann:
1. Wareneingang 100.000 Euro plus Vorsteuer 19.000 Euro an Bank 119.000 Euro
2. Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens 10.000 Euro an Wareneingang 10.000 Euro




letzte Änderung J.E. am 11.07.2024
Autor(en):  Jörgen Erichsen


Autor:in
Herr Jörgen Erichsen
Jörgen Erichsen ist selbstständiger Unternehmensberater. Davor hat er in leitenden Funktionen in Konzernen gearbeitet, u.a. bei Johnson & Johnson und Deutscher Telekom. Er ist Autor von Fachbüchern und -artikeln rund um Rechnungswesen und Controlling. Außerdem ist er als Referent zu diesen Themen für verschiedene Träger tätig. Beim Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) leitet Jörgen Erichsen den Arbeitskreis Controlling.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Leitung Hauptabteilung Controlling (m/w/d)
Bei Helmholtz Munich entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft in einer sich schnell verändernden Welt. Wir glauben, dass vielfältige Perspektiven Innovationen vorantreiben. Durch starke Netzwerke beschleunigen wir den Transfer neuer Ideen aus dem Labor in die Praxis, ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in Controlling
Nachhaltig. Digital. Regional – die Stadtwerke Lübeck Gruppe ist der führende kommunale Anbieter für alle Dienstleistungen rund um Energie, Digitalisierung, Mobilität und Infrastruktur. Mit unseren leistungsfähigen Produkten verbinden wir Lebenswelten, vernetzen Menschen und Unternehmen, fördern ... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Als SHK Deutschland sind wir eine seit über 150 Jahren am Markt erfolgreich tätige und auf Expansion ausgerichtete Unternehmensgruppe der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsbranche. Zusammengewachsen aus drei erfolgreichen Familienunternehmen sind wir heute Teil der internationalen BME-Group (Bu... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) in der Buchhaltung
Das Q in EQOS steht für „Quality“ und hat viele Gesichter. Eines davon ist „Motivation“: Unsere Mitarbeitenden spornen sich immer wieder selbst an und finden für unterschiedlichste Aufgaben vielfältige Lösungen. Mit ihren kreativen Ideen bringen sie uns voran und machen EQOS zu einem spannenden u... Mehr Infos >>

Corporate Finance und Investments Lead (m/w/d)
Als dynamisch wachsendes Pharma­unter­nehmen setzen wir uns für das wert­vollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mit­arbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebens­qualität von Patienten (m/w/d) zu ver­bessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung (w/m/d) für Bundeshaushalt und Controlling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (all genders)
Du hast keine Lust auf starren Buchhaltungsalltag, sondern willst mitdenken, mitgestalten und in sinnvollen Prozessen arbeiten? Dann bist du bei uns genau richtig – in einem Team, das Wert auf ein ehrliches und wertschätzendes Miteinander legt. Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzen (m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie (MPI‑GEA) in Jena wurde im Sommer 2022 gegründet und ist ein dynamisch wachsendes, hochgradig internationales und interdisziplinär ausgerichtetes Forschungs­institut. Es besteht aktuell aus drei Abteilungen sowie mehreren Forschungs­gruppen, ze... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Veranstaltungs-Tipp.png         
Das Event für den Jahresabschluss!
1,5 Tage Fachwissen und Networking in Frankfurt-Eschborn. Updates zu Bilanzierung, Steuerrecht und Rechnungswesen – plus 11 Breakout-Sessions zur freien Wahl. Mit Keynote von Pokerprofi Jan Heitmann und Networking-Abend. Für alle, die fachlich am Ball bleiben und sich vernetzen wollen.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>