Möglichkeiten der Lohnsteuerpauschalierung

Anna Werner
Normalerweise wird die Lohnsteuer auf Grundlage der persönlichen Merkmale des Arbeitnehmers ermittelt, die auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sind. In einer Reihe von Fällen ist es auch möglich, die Lohnsteuer pauschal zu erheben.

Für bestimmte, grundsätzlich in den §§ 40, 40a, 40b EStG gesetzlich geregelte Fälle kann der Arbeitgeber eine Lohnsteuerpauschalierung vornehmen. Dabei wird die Lohnsteuer nicht in Abhängigkeit von der Höhe des Arbeitslohns und anderen persönlichen Merkmalen eines Arbeitnehmers unter Anwendung der Tarifformel ermitteln, sondern mit den bestimmten Pauschsteuersätzen, deren Höhe sich nach der einschlägigen Pauschalierungsvorschrift richtet. Die Vorlage einer Lohnsteuerkarte ist dann nicht erforderlich.

Der Schuldner der pauschalen Lohnsteuer ist der Arbeitgeber, im Gegensatz zum Lohnsteuerabzug, bei dem der Arbeitnehmer die Lohnsteuer schuldet (§ 40 Abs. 3 EStG). Die pauschale Lohnsteuer ist als Abgeltungssteuer ausgestaltet und wird deswegen nicht auf die jährliche Einkommensteuerschuld angerechnet. Der pauschal besteuerte Arbeitslohn wird nicht bei der Einkommensteuerveranlagung als Einkünfte angesetzt (§ 40 Abs. 3 S.3 und 4 EStG). Allerdings kann der Arbeitnehmer dann auch keine Werbungskosten für diesen Arbeitslohn geltend machen.


Varianten der Lohnsteuerpauschalierung

Die Lohnsteuerpauschalierung kommt für die folgenden Fallgruppen in Betracht: 

§ 40 EStG § 40 a EStG § 40 b EStG § 37 b Abs. 2 EStG
Häufige Gewährung sonstiger Bezüge

Nachforderung von Lohnsteuer

Abgabe von verbilligten oder  unentgeltlichen Mahlzeiten (arbeitstäglich)

Betriebsveranstaltungen

Erholungsbeihilfen

Ersatz von Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen über die steuerlichen Pauschalen hinaus

Unentgeltliche oder verbilligte Übereignung von PC

Gewährte Beförderung bzw. Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zur Höhe der km-Pauschalen

Kurzfristige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung

Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft
Bestimmte Zukunftssicherungsleistungen:

Beiträge zu einer Direktversicherung

Zuwendungen an Pensionskassen
Beiträge zur Gruppen Unfallversicherung
Pauschalierung von Sachzuwendungen








 
Je nach Sachverhalt kommen unterschiedliche Pauschalsteuersätze zur Anwendung:

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem gesondert zu ermittelnden Pauschsteuersatz erheben (§ 40 Abs, 1 EStG), wenn
  • vom Arbeitgeber sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen gewährt werden oder
  • in einer größeren Zahl von Fällen Lohnsteuer nach zu erheben ist.

Pauschalierung mit einem besonders ermittelten Pauschsteuersatz für sonstige Bezüge bis 1.000 EUR muss beim Betriebsstättenfinanzamt beantragt werden (§ 40 EStG) und löst nur in Ausnahmefällen Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus.

Lohnsteuerpauschalierung mit 2 %

Bei geringfügiger Beschäftigung (im Sinne des SGB IV (§ 8 Absatz 1 Nr. 1 SGB IV oder § 8a SGB IV)) kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer in Höhe von 2% des Arbeitsentgelts pauschal erheben, wenn dafür Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden. In diesem Steuersatz sind der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer bereits enthalten. Die zweiprozentige Lohnsteuerpauschale ist zusammen mit den pauschalen Beiträgen zur gesetzlichen Renten- und gegebenenfalls Krankenversicherung an die Bundesknappschaft zu überweisen.

Lohnsteuerpauschalierung mit 5 %

Für kurzfristig beschäftigte Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft kann die Lohnsteuer pauschaliert werden. Keine Aushilfskräfte sind Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber mehr als 180 Tage im Kalenderjahr beschäftigt oder die zu den land- und forstwirtschaftlichen Fachkräften gehören oder deren durchschnittlicher Stundenlohn 12 Euro übersteigt (§ 40 a Abs. 3EStG).

Lohnsteuerpauschalierung mit 15 %

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 15 % erheben für
  • Sachbezüge für die Nutzung des Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, bis zu dem Betrag, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann (§ 40 Abs. 2 EStG),
  • Fahrkostenzuschüsse für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Sie sind pauschalierungsfähig bis zu dem Betrag, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann (§ 40 Abs. 2 EStG).

Lohnsteuerpauschalierung mit 20 %

Der Pauschsteuersatz von 20 % ist auch auf Zuwendungen für bestimmte Zukunftssicherungsleistungen (z. B. Unfallversicherung oder Pensionskasse), die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen bzw. erteilt wurde, anwendbar (§ 40b EStG).

Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung können pauschal versteuert werden (§ 40b Abs. 3 EStG).

Der Pauschsteuersatz von 20 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kann auch bei Teilzeitkräften auf 400-Euro-Basis, für die die Voraussetzungen einer Pauschalierung der Lohnsteuer mit 2% nicht vorliegen, angewendet werden. In diesem Fall ist die Pauschalsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen.

Lohnsteuerpauschalierung mit 25 %

Bei Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden, kann der Arbeitgeber unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % vom Arbeitslohn erheben (§ 40a Abs. 1 EStG).

Gem. § 40 Abs. 2 EStG kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erheben für
  • kostenlose oder verbilligte arbeitstägliche Mahlzeiten. Voraussetzung ist, dass die Mahlzeiten nicht als Lohnbestandteile vereinbart sind
  • Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen
  • Erholungsbeihilfen, wenn eine Sicherstellung durch den Arbeitgeber erfolgt, dass die Beihilfe den Zweck der Erholung dient und diese insgesamt pro Kalenderjahr genehmigten Erholungshilfen den Höchstbetrag von 52 EUR für jedes Kind, 156 EUR für Arbeitnehmer, 104 EUR für dessen Ehegatten nicht übersteigt
  • Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen soweit sie die steuerfreien Pauschalen um nicht mehr als 100% übersteigen
  • Kostengünstige oder Unentgeltliche Überlassung von PC, PC-Zubehör, Internetzugang.





letzte Änderung A.W. am 29.07.2024
Autor(en):  Anna Werner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Senior Accounting & Payroll Specialist – Steuern & Lohn- und Gehaltsabrechnung (m/w/d)
Als Senior Tax & Accounting Specialist (m/w/d) übernimmst du die fachliche Verantwortung für unsere steuerlichen und buchhalterischen Kernthemen und wirst zur ersten Anlaufstelle für alle Fragen rund um Umsatzsteuer, Lohnsteuer/Einkommensteuer und Sozialversicherung. Du verantwortest unse... Mehr Infos >>

Operative:r Speditionscontroller:in (m/w/d)
Noerpel-Gruppe – mit einem Jahresumsatz von über 710 Millionen Euro sind wir einer der führenden Logistik­dienstleister in Süddeutschland und Export-Spitzenreiter in Europa. Als Familien­unternehmen mit über hundert­jähriger Tradition wissen wir, dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Unsere Erf... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter*in
Der NDR ist ein großer Arbeitgeber der Medienbranche und fest in den vier Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verankert. Als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ist der NDR besonders der unabhängigen und sorgfältigen Berichterstattung in seinen Hö... Mehr Infos >>

Referent*in Data and Business Intelligence
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen & Administration
Die Abteilung für Interne Angelegenheiten der Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen & Administration. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 38,25 Wochenstunden. Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
MEKRA Lang GmbH & Co. KG ist weltweit führender Hersteller von Spiegelsystemen für Nutzfahrzeuge sowie von Kamera-Monitor-Systemen speziell für Automotive-Anwendungen. Als innovativer und anerkannter Experte für indirekte Sicht arbeiten wir mit allen namhaften Nutzfahrzeugherstellern zusammen und... Mehr Infos >>

Controller (m/f/d) European Logistics & Supply Chain Finance
Techtronic Industries (TTI) is a world leader in cordless technology spanning power tools, accessories, hand tools, outdoor power equipment, as well as floorcare & cleaning products. Our focus is on end-users that range from professionals in the industrial, construction and infrastructure... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!

BillingEngine - Die Maschine für Ihre E-Rechnungen

stock-image-80062228-M_Smarterpix_photographee.eu.jpg
Alles, was die E-Rechnungspflicht von Ihnen verlangt – in einer Anwendung.
  • E‑Rechnungen versenden
  • E‑Rechnungen empfangen
  • Belegerfassung per KI
  • GoBD-konforme Archivierung
Preise: Von 0,- bis 12,- EUR netto monatlich.

Jetzt hier testen und E-Rechnungen versenden!

Excel TOP-SellerRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 500 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

BillingEngine - Die Maschine für Ihre E-Rechnungen

stock-image-80062228-M_Smarterpix_photographee.eu.jpg
Alles, was die E-Rechnungspflicht von Ihnen verlangt – in einer Anwendung.
  • E‑Rechnungen versenden
  • E‑Rechnungen empfangen
  • Belegerfassung per KI
  • GoBD-konforme Archivierung
Preise: Von 0,- bis 12,- EUR netto monatlich.

Jetzt hier testen und E-Rechnungen versenden!

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>