Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen

Anna Werner
Verpflegungskosten, die dem Arbeitnehmer aus Anlass betrieblicher Auswärtstätigkeit im Ausland entstehen, können vom Arbeitgeber durch die Gewährung länderweise unterschiedlicher Pauschbeträge (Auslandstagegelder) lohnsteuerfrei ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 EStG). Deren Höhe ist vom besuchten Land und von Dauer der Reise abhängig. Verpflegungsmehraufwendungen dürfen nur mit festen Pauschbeträgen angesetzt werden. Ein Einzelnachweis der tatsächlichen Verpflegungsmehraufwendungen ist nicht zulässig.

Auslandstagegelder werden vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder (fast) jedes Jahr veröffentlicht (R 9.6 Abs. 3 LStR). Seit 01.01.2025 gelten die mit dem Schreiben des BMF vom 2. Dezember 2024 festgelegten Beträge. Für Staaten, die nicht in der Auslandsreisekostentabelle enthalten sind, ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend; für Übersee- und Außengebiete eines Staates gilt der für das Mutterland geltende Pauschbetrag (R 9.6 Abs. 3 LStR).

Die Pauschbeträge gelten sowohl für eintägige als auch für mehrtägige Auslandsreisen (bis zu drei Monate). Die berufliche Abwesenheit bei Auslandreisen ist an jedem Kalendertag gesondert zu ermitteln. Angesetzt wird hierbei der höchste Auslandstagegeldsatz mit folgenden Prozentsätzen (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 S. 4 EStG): 

  • Abwesenheit von 24 Stunden: 120%
  • Abwesenheit unter 24 Stunden, aber mindestens 8 Stunden: 80%
Bei einer Abwesenheit von weniger als 8 Stunden darf kein Pauschbetrag berücksichtigt werden. Die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte ist am Reisetag maßgebend. Falls Auswärtstätigkeit  nach 16 Uhr des einen Tages beginnt und vor 8 Uhr des darauffolgenden Tages endet, ohne dass eine Übernachtung stattfindet, wird die gesamte Auswärtstätigkeit an beiden Tagen zusammengerechnet  und als eintägige Auslandsreise behandelt.

Bei Dienst- und Geschäftsreisen vom Inland in das Ausland richtet sich der Pauschbetrag nach dem Land,  das der Steuerpflichtige vor 24 Uhr (Ortszeit) zuletzt erreicht hat. Für den Tag der Rückreise vom Ausland in das Inland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem letzten Tätigkeitsort im Ausland (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 S. 4 EStG), selbst dann, wenn der Arbeitnehmer den überwiegenden Teil der Dienstreise an diesem Tag im Inland verbracht hat (R 9.6 Abs. 3 Satz 3 LStR).

Bei Flugreisen kommt es darauf an, welches Land vor 24:00 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht wurde. Ein Land gilt als erreicht in dem Zeitpunkt der Landung des Flugzeuges am Zielflughafen. Zwischenlandungen bleiben unberücksichtigt. Erstreckt sich die Flugreise über mehr als 2 Kalendertage,  so ist für die Tage,  die zwischen dem Tag des Abflugs und dem Tag der Landung liegen, das für Österreich geltende Tagesgeld zur Berechnung der Pauschbeträge heranzuziehen (R 9.6 Abs. 3 Satz 4 LStR).

Für die Tage einer Schiffsreise ist das für Luxemburg geltende Tagegeld und für die Tage der Einschiffung und der Ausschiffung das für den Hafenort geltende Tagegeld maßgebend (R 9.6 Abs. 3 Satz 4 LStR).

Beispiel:

Ein Unternehmer reist geschäftlich für drei Tage nach Frankreich. Er verlässt am Montag um 14:00 Uhr seine Wohnung in Berlin und fliegt zu einem in Paris ansässigen Kunden. Frankreich erreicht er um 23:00 Uhr. Am Mittwoch fliegt er zurück über die Schweiz nach Deutschland. Um 19 Uhr landet er in Berlin.

Lösung:

Steuerfrei können folgende Pauschbeträge erstattet werden:
  • Montag: 39,00 Euro (Pauschbetrag für Paris bei 8- bis 24-stündiger Abwesenheit)
  • Dienstag: 58,00 Euro ( Pauschbetrag für Paris bei 24-stündiger Abwesenheit)
  • Mittwoch: 39,00 Euro (Pauschbetrag für Paris bei 8- bis 24-stündiger Abwesenheit)

Wenn der Arbeitnehmer durch Einzelnachweis höhere Kosten belegt, darf der Arbeitgeber  ihm nur die jeweiligen Reisekosten lohnsteuerfrei ersetzen,  die nicht über die oben genannten Beträge hinausgehen.  Es steht dem Arbeitgeber natürlich frei, mehr zu zahlen. Übersteigen die vom Arbeitgeber erstatteten Verpflegungsmehraufwendungen die steuerfreien Auslandstagegelder, können unter bestimmten Voraussetzungen die übersteigenden Beträge bis zur Höhe der jeweils geltenden Auslandstagegelder mit einem Steuersatz von 25% pauschal lohnversteuert werden, soweit diese Beträge die steuerfrei erstattbaren Auslandstagegelder um nicht mehr als 100% übersteigen (§ 40 Abs. 2 S.1 Nr. 4 EStG). Darüber hinausgehende Beträge unterliegen dem Steuerabzug nach allgemeinen Grundsätzen. 
Alternativ kann der Mitarbeiter auf die Erstattung vollständig verzichten und seine Ausgaben in seiner Einkommensteuererklärung in Höhe der Pauschalbeträge als Werbungskosten ansetzen.

Stand: 2026

Übersicht über die seit 01.01.2026 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland (Download, PDF) >>
(BMF-Schreiben vom 05.12.2025)






letzte Änderung E.R. am 13.01.2026
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  PantherMedia / tom sch

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

08.08.2012 16:16:20 - Wolfgang

Guten Tag.
Im Artikel steht im letzten Absatz, dass pauschale Versteuerung bis 100% über Tagesgeldersatz erfolgen kann.
Was passiert, wenn der Betrag drüber ist?
a. Freibetrag: nur der darüber liegende Betrag muss persönlich versteuert werden?
b. Freigrenze: der komplette Betrag über der Pauschale muss persönlich versteuer werden?
Danke
Wolfgang.
[ Zitieren | Name ]

10.08.2012 15:15:26 - Naohiro

Die gleiche Frage hatte ich auch schon im Forum gestellt und keine Antwort bekommen.
Würde hier auch gerne Auskunft haben.
Thanks.
[ Zitieren | Name ]

09.10.2013 10:24:29 - R,Knoll

Hallo. Zu Ihrer Frage. Wenn der Arbeitgeber mehr als den angegebenen Pauschbetrag gezahlt hat, und dann nicht versteuert hat muß der übersteigende Betrag bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden. Aber allerdings nur mit 25%.
Ich hofe geholfen zu haben, so habe ich das elesen.

MfG R. Knoll
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premiummitgliedschaft Studenten

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Verpflegungsmehraufwendungen

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Produktionscontroller (m/w/d)
GOLDBECK realisiert zukunftsweisende Immobilien in Europa. Wir verstehen Gebäude als Produkte und bieten alle Leistungen aus einer Hand: vom Design über den Bau bis zu Services im Betrieb. Aktuell beschäftigt unser Familienunternehmen mehr als 13.000 Mitarbeitende an über 100 Standorten bei einer... Mehr Infos >>

Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Im Auftrag unseres Kunden suchen wir eine Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d) für ein mittelständisches IT-Beratungsunternehmen. Das Beratungsunternehmen umfasst sechs Geschäftsbereiche und beschäftigt insgesamt rund 145 Mitarbeitende. Der Hauptsitz liegt in Sachsen, ergänzt durch weitere ... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über 7.500 Wohnungen geben wir zahlreichen Ulmerinnen und Ulmern aus unterschiedlichen Gesellschaftss... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Wir sind eine seit über 20 Jahren etablierte Full-Service-Marketing-Agentur mit klarer unternehmerischer Ausrichtung. Wir wachsen, entwickeln uns weiter und arbeiten leistungsorientiert. Bei uns zählt Einsatz. Verantwortung. Ergebnisorientierung. Wir suchen keine „Verwaltung“, sondern jemanden, d... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>

(Junior) Accountant / Kreditorenbuchhalter (all genders)
Als Accountant (m/w/d) im Bereich Kreditorenbuchhaltung (befristet auf 1 Jahr) stellst Du sicher, dass unsere finanziellen Prozesse präzise, transparent und regelkonform ablaufen. Mit Deiner strukturierten Arbeitsweise trägst Du dazu bei, dass ARMEDANGELS auf einer stabilen finanz... Mehr Infos >>

Senior Bilanzbuchhalter / Konzernbuchhalter (m/w/d)
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Projektcontroller (m/w/d)
Wir sind ein führender System- und Lösungsanbieter der industriellen Sensor- und Automatisierungstechnik mit Headquarters in Fulda. Weltweit erzielen wir einen Jahresumsatz von über 300 Mio. Euro. Was uns auszeichnet, ist die Verbindung zwischen Tradition und Innovation. Als Familienunternehmen a... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>