Wegfall des teilweisen Verzichts auf Verlustverrechnung ab 2022

Alexander Rodosek
Das 4. Corona-Steuerhilfegesetz, welches am 19. Mai vom Bundestag verabschiedet wurde und noch dieses Jahr in Kraft tritt, enthält zahlreiche steuerliche Änderungen. Nicht alle von ihnen stellen effektiv eine Erleichterung für den Steuerzahler dar.

Während der Verlustrücktrag von einem auf zwei Jahre ausgeweitet und die temporäre Erhöhung des Rücktrags von 1 Mio. auf 10 Mio. Euro verlängert wird, entfällt bei derselben Regelung dauerhaft der teilweise Verzicht auf den Verlustrücktrag. Eine Änderung, die insbesondere Solo-Selbständige, Unternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften hart trifft. Was der Wegfall des teilweisen Verzichts konkret bedeutet und in welchen Fällen die neue Regelung relevant ist, lesen Sie in diesem Beitrag.

Systematik der Einkünfteermittlung und Verlustverrechnung und Geltungsbereich

Um zu verstehen, wie die Verlustverrechnung in der Besteuerung funktioniert ist es hilfreich sich das Schema der Ermittlung des eigentlichen zu versteuernden Einkommens verkürzt darzustellen [1]: Die aufsummierten Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten (z.B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) ergeben den Gesamtbetrag der Einkünfte. Von diesem erfolgt der Verlustabzug nach §10d EStG. Erst danach folgt der Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

Verkürztes Schema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens [2]:

Gesamtbetrag der Einkünfte
Verlustabzug nach §10d EStG
Sonderausgaben nach §§10, 10a 10b, 10c EStG
außergewöhnliche Belastungen §§33 bis 33b EStG
  (...)
= Einkommen
  (...)
= zu versteuerndes Einkommen

Fällt bereits vor dem Abzug der Sonderausgaben oder der außergewöhnlichen Belastungen das zu versteuernde Einkommen unter den steuerlichen Grundfreibetrag oder sogar auf null, entfällt die steuerliche Wirkung der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ersatzlos, da diese nicht wie Verluste aus Einkunftsarten vor- oder zurückgetragen werden können.


Gesetzesänderung des §10d EStG

Die alte Regelung des §10d EStG lautete wie folgt: "Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist ganz oder teilweise von der Anwendung des Satzes 1 [Verlustrücktrag] abzusehen." [3] In der durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten Formulierung heißt es hingegen: "Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist von der Anwendung des Verlustrücktrags nach den Sätzen 1 und 2 insgesamt abzusehen" [4]. Das Wort "teilweise" wurde durch "insgesamt" ersetzt.

Der §10d EStG gilt sowohl für alle natürlichen Personen, Selbstständige und Unternehmer, als auch für Gesellschafter von Personengesellschaften und die Verlustverrechnung bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften wie GmbHs und Aktiengesellschaften. Bei letzteren wirkt sich die Gesetzesänderung aufgrund des abweichenden Schemas der Einkommensermittlung weniger stark aus. Zudem ist der Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen bei Kapitalgesellschaften nicht vorgesehen.

Folgen für den Verlustrücktrag und die Gewinnermittlung

Infolge der Gesetzesänderung kann auf den Verlustrücktrag nur noch vollständig verzichtet werden. Das bedeutet entweder der Steuerpflichtige entscheidet sich für einen vollständigen Rücktrag oder er entscheidet sich dazu, den Verlust vollständig auf die kommenden Veranlagungszeiträume vorzutragen.

Gerade, wenn im vorherigen Geschäftsjahr Gewinne erwirtschaftet und Steuern gezahlt wurden, ist es aus unternehmerischer Sicht sinnvoll, nach einem darauffolgenden wirtschaftlich schlechten Jahr mit Verlusten schnelle Liquidität durch den Verlustrücktrag zu erlangen und gezahlte Steuern zurück zu erhalten. Dies wäre bei einem vollständigen Verzicht nach der neuen Regelung nicht mehr möglich.

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen gehen verloren

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht vortrags- oder rücktragfähig. Sie werden im Jahr des tatsächlichen Anfalls bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Sie können nicht wie Verluste aus der Selbstständigkeit in alte Jahre zurück- oder in neue Jahre vorgetragen werden.

Um effektiv Steuern durch die Verwendung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zu sparen oder erstattet zu bekommen, ist der Steuerpflichtige darauf angewiesen, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte nach vorrangiger Berücksichtigung etwaiger steuerlicher Verluste oberhalb des Grundfreibetrags liegt. Beispiele für Sonderausgaben sind
  • Kosten für ein Masterstudium, 
  • Unterhaltsleistungen, 
  • Vorsorgeaufwendungen oder 
  • Spenden. 

Außergewöhnliche Belastungen sind beispielsweise Krankheits- oder Bestattungskosten.

Beispiel zum Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen - neue vs. alte Regelung

Der Steuerpflichtige hat laut steuerlicher Gewinnermittlung in 2021 Einkünfte in Höhe von 46.000 Euro. Ihm erwachsen Sonderausgaben in Höhe von 5.500 Euro. Der Grundfreibetrag soll zur Vereinfachung immer 10.000 Euro betragen.

Der Steuerpflichtige hat laut steuerlicher Gewinnermittlung in 2021 Einkünfte in Höhe von 46.000 Euro. Ihm erwachsen Sonderausgaben in Höhe von 5.500 Euro. Der Grundfreibetrag soll zur Vereinfachung immer 10.000 Euro betragen.

Gesamtbetrag der Einkünfte in 2021 46.000 Euro
abzgl. Sonderausgaben  5.500 Euro
= zu versteuerndes Einkommen 2021 = 40.500 Euro
 
abzgl. Grundfreibetrag 10.000 Euro
effektiv zu versteuern = 30.500 Euro

Der Steuerpflichtige hat effektiv 30.500 Euro in 2021 zu versteuern. In 2022 macht der Steuerpflichtige nun einen steuerlich anzuerkennenden Verlust in Höhe von – 37.500 Euro. Nutzt er den Verlustrücktrag gehen ihm die 5.500 Euro Sonderausgaben vollständig und unwiederbringlich verloren, da er bereits nach Verrechnung des Verlustes auf der Ebene des Gesamtbetrags der Einkünfte unter den Freibetrag fällt.

Gesamtbetrag der Einkünfte 2021   46.000 Euro
abzgl. Verlustrücktrag aus 2022 37.500 Euro
= zu versteuerndes Einkommen 2021 = 8.500 Euro
     
abzgl. Grundfreibetrag 10.000 Euro
Effektiv zu besteuern in 2021 = 0 Euro

Mit Hilfe des teilweisen Verzichts nach der alten Regelung des §10d EStG konnte der Steuerpflichtige auf den Verlustrücktrag teilweise verzichten und so einen Teil des Verlustes "zurückbehalten", um diesen auf neue Rechnung vorzutragen.

So blieben die Sonderausgaben vollständig steuerlich in 2021 erhalten und wirksam. Zudem konnten die verbleibenden Verluste auf die Jahre 2023 ff. vorgetragen werden. Der Steuerpflichtige erhielt so die maximale Steuererstattung für das wirtschaftlich schlechte Jahr 2022.

Gesamtbetrag der Einkünfte 2021   46.000 Euro
abzgl. teilweiser Verlustrücktrag aus 2022 30.500 Euro
abzgl. Sonderausgaben aus 2021 5.500 Euro
= zu versteuerndes Einkommen 2021 = 10.000 Euro
     
abzgl. Grundfreibetrag 10.000 Euro
Effektiv zu besteuern = 0 Euro

Dies ist nun so nicht mehr möglich. Seit dem 4. Corona-Steuerhilfegesetz kann der Steuerpflichtige sich lediglich zwischen dem vollständigen Rücktrag und einer damit einhergehenden, zum wirtschaftlich schlechten Jahr zeitnahen, Liquiditätsspritze aufgrund der Steuererstattung und dem vollständigen Vortrag des steuerlichen Verlustes in künftige Veranlagungszeiträume entscheiden.

Bei Verzicht auf den Verlustrücktrag erhält der Steuerpflichtige, obwohl er steuerlich anzuerkennende Verluste erzielte, keine Steuererstattung. Er kann erst im Jahr 2023 wieder Verluste mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte verrechnen. Auch dann besteht wieder die Gefahr, dass bei einem niedrigen steuerlichen Gesamtbetrag der Einkünfte und hohen außergewöhnlichen Belastungen sowie Sonderausgaben diese ihre steuerliche Wirkung aufgrund der vorrangigem Verlustabzugs verlieren.


Fußnoten:
[1] Siehe dazu §2 EStG
[2] Siehe auch R2 EStR
[3] §10d (1) S. 5 EStG alte Fassung
[4] §10d (1) EStG neue Fassung




letzte Änderung A.R. am 08.11.2023
Autor(en):  Alexander Rodosek
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov


Autor:in
Herr Alexander Rodosek
ist Mitgründer der Plattformen meinBafoeg.de und dasElterngeld.de. Als Geschäftsführer leitet er in seinem Unternehmen die Bereiche Recht und Finanzen. Rodosek absolvierte ein Wirtschaftsrechtstudium (LL.B.) in Köln und erwarb den Master in Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen (M.Sc.). Er verfügt über Berufserfahrung in der Versicherungswirtschaft, verfasst regelmäßig Fachbeiträge für Controlling-Portal.de und arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der TH Köln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller (m/w/d)
Unsere Produkte sind am Ende ihrer Reise angekommen, unsere Gäste sind glücklich und nun gibt es noch eine Sache zu tun, die besonders wichtig ist: Allen, die Brötchen, Brezeln und Brote auf den Weg bringen, den Rücken freizuhalten. In den Büros der Verwaltung unterstützen Sie die Kollegen von Ba... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Bei uns bist DU Mensch: Starte deine Karriere bei BRUNATA-METRONA München. Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche ... Mehr Infos >>

Referentin / Referent im Bereich Digitalisierung des Rechnungswesen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) − Production Controlling (m/w/d)
LITEF-Produkte sind weltweit in einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz. Unsere Lösungen und Erfahrungen bieten wir Kunden, die dynamische Vorgänge (Beschleunigungen und Drehungen) messen und regeln wollen, Lage und Kurs von Fahrzeugen ermitteln oder navigieren wollen – auf dem Land, in... Mehr Infos >>

Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die E&P Reisen und Events GmbH ist ein Reiseveranstalter mit den Schwerpunkten Wintersportreisen, Gruppenreisen, Events und Incentivereisen.  Mit uns verreisen jährlich mehr als 27.000 Kund:innen. Diese übernachten überwiegend in von uns geführten Sportclubs und Gruppenhäusern. Unter de... Mehr Infos >>

Business Partner (w/m/d) Controlling mit unternehmerischem Gestaltungswillen
Wir sind MAINGAU – ein ambitioniertes Energie- und Techunternehmen mit klarem Fokus auf technologiegetriebene Lösungen für die Energiewelt von morgen. Mehr als 1.000.000 Kundenbeziehungen europaweit und ein Umsatz von 1,3 Milliarden Euro in 2024 machen uns zu einem der am schnellsten wachsenden E... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter als Referent Konzernrechnungslegung (m/w/d)
Wir gestalten die Photonik-Revolution des 21. Jahr­hunderts aktiv mit. Mit der steigenden Komplexität von Anwen­dungen in der Energie­technik, industriellen Kommuni­kation, Mess­technik sowie Medizin und Diagnostik steigen auch die Anfor­derungen und Heraus­forderungen an photonische Lösungen sta... Mehr Infos >>

Kreditoren-Buchhalter/in, m,w,d (Vollzeit, 38 h pro Woche)
Die Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH ist eines der führenden Konzert- und Veranstaltungshäuser Deutschlands. Mehr als 450.000 Menschen besuchen pro Jahr rund 450 Veranstaltungen aus den Bereichen klassische und zeitgenössische Musik, Kinder- und Familienkonzerte, Entertainmen... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-5.jpg        
Umsatzsteuer Spezial: Reverse Charge korrekt anwenden!
In der Praxis gibt es sowohl beim inländischen als auch beim grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG oft Unklarheiten. Im Seminar lernst du an konkreten Problemfällen und erhältst Tipps zur Risikovermeidung, zur Rechnungsstellung sowie zur korrekten Meldung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der ZM.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

RS Firmenwagenrechner (1% Regel)

Die Excel-Vorlage Firmenwagenrechner für die 1%-Methode unterstützt Sie optimal bei der Kalkulation der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Außerdem kalkuliert dieses Tool die Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten und der Bemessungsgrundlage durch die 1%-Methode.  
Mehr Informationen >>

RS Rückstellungsrechner XL - Rückstellungen im Unternehmen leicht verwalten

Der neue RS-Rückstellungsrechner XL unterstützt Sie optimal bei Ihren Jahresabschlussarbeiten, indem er die wichtigsten Rückstellungen für Sie berechnet und verwaltet. Es werden Rückstellungen zur Gewerbesteuerrückstellungen und Urlaubsrückstellungen gebildet. 
Mehr Informationen >>

Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Maximilian_Fellermeyer.jpg
Diese auf MS Excel basierende Arbeitshilfe bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind Vorlagen zur Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.