Umsatzsteuerverprobung - Eine Arbeitshilfe

Birgit Wichmann
Kurz gesagt, eine Umsatzsteuererprobung unterstützt die Überprüfung der Umsatzsteuer. Jeder Unternehmer sollte eine monatliche Umsatzsteuerverprobung vornehmen. Dabei werden die Daten aus der Finanzbuchhaltung den zu meldenden Daten der Umsatzsteuervoranmeldung gegenübergestellt. Verprobt werden die Bemessungsgrundlagen sowie die Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge. Dadurch kann die Qualität der Finanzbuchhaltung steigen und es werden am Jahresende weniger Korrekturen und Änderungen für die Umsatzsteuerjahreserklärung notwendig.

Gesetzliche Grundlagen

Unternehmer, die eine Bilanz erstellen müssen und der Sollversteuerung unterliegen, sind durch den § 22 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz zwingend zur getrennten Aufzeichnung ihrer Einnahmen verpflichtet. (§ 1 Abs. 1 UStG) Diese Anforderung an die Unternehmen ist die Basis für die Umsatzsteuerverprobung. Empfehlenswert ist es daher, im Rahmen der Verprobung den Vorgaben aus § 1 Abs. 1 UStG zu folgen. Unterteilt wird also nach steuerbaren Lieferungen und sonstigen Leistungen und den steuerbaren innergemeinschaftlichen Erwerben. Lieferungen und Leistungen aus einem Drittlandsgebiet sind für die Umsatzsteuerverprobung uninteressant, weil die Einfuhrumsatzsteuer im Zollverwaltungsverfahren erhoben wird und nicht innerhalb der Umsatzsteuerveranlagung. 

Darüber hinaus müssen die Umsätze noch unterteilt werden in Umsätze entgeltlicher Art und unentgeltlichen Wertabgaben. (§ 3 Abs. 1b UStG; § 3 Abs. 9a UStG) Diese Aufteilung ist aufgrund der verschiedenen Bemessungsgrundlagen von Bedeutung. Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Umsätze bestimmt sich durch das Entgelt, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Lieferung oder Leistung zu erhalten. Für die unentgeltlichen Wertabgaben bestimmt sich die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 UStG. Es handelt sich um eine fiktive Bemessungsgrundlage, die für die Umsatzbesteuerung herangezogen wird. 

Warum und wann eine Umsatzsteuerverprobung erstellen?

Wie bereits erwähnt, kann mit der Verprobung die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung nachgewiesen werden. Ratsam ist, dass jedes Unternehmen selbst eine solche Verprobung vornimmt. Doch auch das Finanzamt kann eine solche Umsatzsteuerverpobung während einer Betriebsprüfung vornehmen. Für Unternehmer besteht der Vorteil darin, dass sie bereits frühzeitig und vor allem rechtzeitig Fehler in Bezug auf die Umsatzsteuer entdecken können. Werden diese sofort korrigiert und treten sie in weiterer Folge nicht mehr in der Finanzbuchhaltung auf, so kann man sich unter Umständen Kosten ersparen. Entdeckt das Finanzamt, das zu wenig Umsatzsteuer abgeführt wurde, muss das Unternehmen zumindest mit Bußgeldern rechnen. Diese fallen in der Regel hoch aus.

Im Gegensatz dazu ist es bei zu viel gezahlter Umsatzsteuer innerhalb des Jahres nur durch eine Umsatzsteuerberichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung möglich, sich diese wieder zurückzuholen. Manchmal muss man auch bis zur Jahressteuererklärung warten. Zu viele Berichtigungen von Umsatzsteuervoranmeldungen können wieder zu Betriebsprüfungen führen. Gleichzeitig beeinflusst das natürlich die Liquidität des Unternehmens. 

Die Verprobung der Umsatzsteuer sollte zumindest am Jahresende vor Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung stattfinden. Ratsamer ist es jedoch, eine solche Verprobung monatlich vorzunehmen. Die Umsätze werden entsprechend den Umsatzsteuersätzen getrennt. Das Gleiche wird mit den Vorsteuerbeträgen gemacht. Anschließend werden die Umsätze aus den Umsatzsteuervoranmeldungen oder der Umsatzsteuerjahreserklärung mit den Daten aus dem Monats- oder Jahresabschluss abgeglichen. Werden Abweichungen festgestellt, so sind diese zu überprüfen und zu korrigieren.

Wie erfolgt die Umsatzsteuerverprobung?

Zunächst einmal wird der Jahres- oder Monatsabschluss genommen. In beiden Fällen ist die Gewinn- und Verlustrechnung die Grundlage. So werden die Umsatzsteuererlöse ermittelt. Die Umsätze werden nun entsprechend den Umsatzsteuersätzen, die idealerweise auf getrennten Konten gebucht wurden, aufgeteilt. Jetzt werden diese Zahlen den Meldungen für die Umsatzsteuer gegenübergestellt. (Bemessungsgrundlage und Umsatzsteuer) Abweichungen sind zu korrigieren. Das Gleiche erfolgt mit den Vorsteuerbeträgen. 

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass es aus folgenden Gründen zu Abweichungen kommen kann:
  • Nichtberücksichtigung von gewährten Rabatten, Skonti und Boni
  • Preisminderungen
  • Sonderangebote
  • Aktionen
  • Preisrückerstattungen wie etwa aus Garantiefällen.

Differenzen von bis zu 0,5 Prozent werden in der Regel nicht vom Finanzamt beanstandet. Trotzdem sollten natürlich die Ursachen gesucht und behoben werden. Es könnte sich schließlich um unrichtige Buchungen handeln. Fallen die Differenzen jedoch größer aus, so sieht man sich schnell dem Vorwurf der Steuerhinterziehung gegenüber.

Zeitraum: 

Umsatzsteuerverprobung Bild 1.jpg
* Kontobezeichnung beispielhaft, anzupassen entsprechend dem Kontenplan

Umsatzsteuerverprobung Bild 2.jpg
* Kontobezeichnung beispielhaft, anzupassen entsprechend dem Kontenplan

Verprobung:

   Summe Umsatzsteuer 19 %
+ Summe Umsatzsteuer   7 %
   Gesamtsummer Umsatzsteuer
-  Summe Umsatzsteuer Umsatzsteuervoranmeldung/Jahreserklärung
= Abweichung*

* Bei Abweichungen Differenzen klären!

Vorsteuer

Umsatzsteuerverprobung Bild 3.jpg
* Bei Abweichung Differenz klären
* Kontobezeichnung beispielhaft, anzupassen entsprechend dem Kontenplan

Verprobung:

   Gesamtsumme Umsatzsteuer
-  Gesamtsumme Vorsteuer
    Zwischensumme
-  1/11 Sondervorauszahlung
-  Zahlungen im lfd. Jahr lt. Konto
-  Zahlungen im Folgejahr lt. Konto
= Umsatzsteuerschuld/-guthaben



letzte Änderung E.R. am 11.04.2023
Autor(en):  Birgit Wichmann

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Controlling / Einnahmenaufteilung
Wir suchen Dich! Für drei Bundesländer, acht Kreise, 30 Verkehrs­unter­nehmen und rund 3,67 Mio. Einwohner über­nimmt der hvv das Management des öffent­lichen Personen­nah­verkehrs (ÖPNV) in der Metro­pol­region Hamburg. Mit rund 120 Mitarbei­tenden ist die hvv GmbH die Regie­organi­satio... Mehr Infos >>

Gruppenleitung (m/w/d) Unternehmenscontrolling
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Buchhaltungsfachkraft Debitoren / Accountant (m/w/d)
Als einer der bedeutendsten Messeveranstalter der Welt steht die Messe München für faszinierende Erlebnisse und inspirierende Begegnungen. Auf unseren mehr als 90 Fachmessen im In- und Ausland bieten wir Begegnungsplattformen, auf denen man aus nächster Nähe Innovationen und die Welt von morgen e... Mehr Infos >>

Objektbuchhalter:in (m/w/d)
DGIM ist seit 20 Jahren ein aufstrebendes familiengeführtes Immobilienunternehmen und im Sektor Health Care, seit Jahren der bundesweit führende Property Manager. In unserer Unternehmensgruppe betreuen wir mit über 180 Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit in unsere acht Niederlassungen üb... Mehr Infos >>

Gruppenleitung (m/w/d) Finanzen
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Buchhaltung (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit
Für unsere Buchhaltungsabteilung suchen wir ab sofort einen engagierten Buchhalter (m/w/d), der unser Team verstärkt und einen wichtigen Beitrag zu einer präzisen Finanzbuchführung und einem reibungslosen Rechnungswesen leistet. Du arbeitest sorgfältig, verantwortungsbewusst und eigenstän... Mehr Infos >>

(Junior) Projektmanager / Prozessmanager im Rechnungswesen (w/m/d)
Nutze deine Chance: Verstärke unser derzeit zweiköpfiges Team als Prozess- und Projektmanager (w/m/d) im Rechnungswesen. Eure gemeinsame Mission: Die abteilungsübergreifende Optimierung unserer Prozesslandschaft. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Reisekostenabrechnung 2025

02_Reisekostenabrechnung.png
Diese Excel-Vorlage eignet sich zur Reisekostenabrechnung in allen Branchen für Unternehmen, deren Angestellte, Vereine und Organisationen, Gewerbetreibende sowie Freiberufler. Das Tool unterstützt die aktuellen in Deutschland geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien für die Abrechnung von Reisekosten.
Mehr Informationen >>


RS-Businessplan

Betriebsaufwand.png
Unternehmen mit Balanced Scorecard (BSC) im Einsatz sind erfolgreicher als ihre Wettbewerber. Erstellen Sie mit RS-BSC Ihre Balanced Scorecard! Definieren und überwachen Sie mit Hilfe dieser Excel-Vorlage ihre operativen und strategischen Ziele.
Mehr Informationen >>

Liquiditätsplanung XL

Liquiditätsplanung XL.png
Mit der RS-Liquiditätsplanung können Sie die Liquidität planen. Die Planung erfolgt dabei über einzelne Sichten, welche komprimiert im Liquiditätsplan ausgegeben werden. Das Tool beinhaltet unter anderem zwei Jahresplanung und eine Detailsicht für Ein- und Auszahlpositionen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>