latente Steuern

Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt
Latente Steuern können als Aktiv- oder Passivposten in der Bilanz angesetzt werden und dienen dazu, eine mögliche Differenz zwischen der Steuerschuld aus der Steuerbilanz und der Handelsbilanz auszugleichen.

Der zu entrichtende Steueraufwand (effektiver Steueraufwand), der sich aus der Steuerbilanz ableitet, kann sich von dem „fiktiven Steueraufwand“, der sich bei Besteuerung des handelsbilanziellen Gewinns ergeben würde, unterscheiden. Der handelsrechtliche und steuerliche Gewinn bzw. Verlust eines Unternehmens kann also in verschiedener Höhe bemessen werden. Dies ergibt sich in erster Linie aus den steuerlichen Bilanzierungsvorschriften, die in der Handelsbilanz keine Anwendung finden. Um eine mögliche Differenz – ob positiv oder negativ – nun zu begleichen, werden latente Steuern angesetzt.

Aktive vs. passive latente Steuern

Wenn das Handelsbilanzergebnis vor Steuern höher ist als der steuerliche Gewinn, ist eine passive latente Steuerposition zu bilden (§ 266 Abs. 3 E.). Entstehungsursachen dafür können höher angesetzte Werte für Vermögensgegenstände bzw. niedriger angesetzte Werte für Schulden in der Handelsbilanz im Vergleich zur Steuerbilanz sein oder Vermögensgegenstände, die nur in der Handelsbilanz bzw. Verbindlichkeiten, welche nur in der Steuerbilanz angesetzt wurden.

Ist hingegen das Handelsbilanzergebnis niedriger als das steuerpflichtige Ergebnis, kann eine aktive latente Steuerposition gebildet werden. Aktive latente Steuern ergeben sich grundsätzlich, falls niedrigere Werte für Vermögensgegenstände bzw. höhere Werte für Schulden in der Handelsbilanz im Vergleich zu Steuerbilanz vorliegen. Zudem liegen aktive latente Steuern vor, wenn Vermögensgegenstände nicht in der Handelsbilanz, aber in der Steuerbilanz angesetzt werden bzw. ein Ansatz der Schulden in Handelsbilanz aber kein Ansatz in Steuerbilanz erfolgt.

Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips nach § 5 Abs. 1 EStG besteht in Deutschland eine große Nähe zwischen der Handels- und Steuerbilanz, weshalb der Ausweis eventueller Unterschiede mithilfe latenter Steuern wichtig ist. Die genaue Behandlung dieses Sachverhaltes ist in § 274 HGB geregelt:


Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so ist gem. § 274 Abs. 1 eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern (§ 266 Abs. 3 E.) in der Bilanz anzusetzen. Eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung kann als aktive latente Steuern (§ 266 Abs. 2 D.) in der Bilanz angesetzt werden.

Die Beträge der sich ergebenden Steuerbelastung und Steuerentlastung sind gem. § 274 Abs. 2 mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen zu bewerten und nicht abzuzinsen. Die ausgewiesenen Posten sind aufzulösen, sobald die Steuerbe- oder -entlastung eintritt oder mit ihr nicht mehr zu rechnen ist. Der Aufwand oder Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern ist in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ auszuweisen.

Sowohl nach US-GAAP, als auch nach IFRS besteht für latente Steuern hingegen grundsätzlich die Ansatzpflicht. Hierbei ist zu beachten, dass keine teilweise oder sachbezogene Aktivierung möglich ist.

Konzepte zur Ermittlung latenter Steuern

Zur Ermittlung der latenten Steuern stehen im Wesentlichen zwei Methoden zur Verfügung:
  • das Timing-Konzept (abgeschafft)
  • das Temporary-Konzept

Timing-Konzept

Diese Methode ist an der Gewinn- und Verlustrechnung orientiert, so dass lediglich solche Bilanzierungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz berücksichtigt werden, die die GuV betreffen. Eine Neubewertung des Anlagevermögens z.B. würde hier nicht das Ansetzen latenter Steuern nach sich ziehen. Man unterscheidet zudem zwischen zeitlich unbegrenzten und begrenzten Differenzen. Erstere bezeichnen Unterschiede, die nach dem Entstehen in der Folgeperiode nicht wieder ausgeglichen werden. Dies können beispielsweise Aufwendungen oder Erträge sein, die nur in einer der beiden Bilanzen geltend gemacht werden und somit dauerhaft bestehen bleiben. Daraus ergeben sich keine latenten Steuern, da der steuerliche Aufwand folgender Perioden nicht beeinflusst wird.

Zeitlich begrenzte Differenzen sind dadurch charakterisiert, dass sie zwar sowohl in der Steuer-, als auch in der Handelsbilanz angesetzt werden, jedoch zu verschiedenen Zeitpunkten. Dies können beispielsweise Aufwendungen oder Erträge sein, die bei der unterschiedlichen Abschreibungsdauer oder Behandlung von Rückstellungen entstehen.

Solche Sachverhalte gleichen sich im Zeitablauf wieder aus, beeinflussen aber auch den Steueraufwand späterer Perioden. Dabei sind vier verschiedene Fälle denkbar:

Zeitlich begrenzte Differenzen
Aktive Steuerabgrenzung
Passive Steuerabgrenzung
Erträge früher in StB als in HB
Aufwand früher in HB als in StB
Erträge früher in HB als in StB
Aufwand früher in SB als in HB

Temporary-Konzept

Diese Methode ist umfassender als das Timing-Konzept. Neben den zeitlich begrenzten und permanenten Differenzen werden in die Abgrenzung latenter Steuern zusätzlich bestimmte quasi-permanente Differenzen einbezogen. Zu den quasi-permanenten Differenzen zählen solche Differenzen, die zu Ergebniseffekten führen und sich nicht ohne Weiteres im Zeitablauf ändern können, sondern beispielsweise erst durch Liquidation des Unternehmens ausgleichen.

Das Temporary-Konzept ist bilanzorientiert, wodurch jeder Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz für die Abgrenzung latenter Steuern herangezogen wird, wenn dieser zukünftig zur Steuerent- bzw. belastung führt, ausgenommen sind nur außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen (z. B. Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG).

Die Bilanzierung latenter Steuern ist unabhängig davon, wann sich die Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz ausgleichen bzw. ob die Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede ergebniswirksam oder ergebnisneutral entstanden
sind.

Hierbei lässt sich folgende Fallunterscheidung vornehmen:



Passive latente Steuern
Aktive latente Steuern
Vermögensgegenstände
HB > StB
Ansatz in HB aber nicht in StB

HB < StB
Ansatz in StB aber nicht in HB
Verbindlichkeiten / Rückstellungen
HB < StB
Ansatz in StB aber nicht in HB

HB > StB
Ansatz in HB aber nicht in StB

Die Berechnung der latenten Steuern kann anhand dieser Methoden vorgenommen werden:

1. Liability-Methode
Die Liability- oder Verbindlichkeitsmethode ist bilanzorientiert und zielt auf die möglichst korrekte Darstellung der Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens, sodass passive latente Steuern als Verbindlichkeiten und aktive latente Steuern als „ungewisse“ Forderungen (Vorauszahlung) gegenüber dem Fiskus betrachtet werden. Die Berechnung latenter Steuern erfolgt mit dem Steuersatz, der bei der Umkehrung der Differenzen voraussichtlich Gültigkeit besitzt. Folglich können latente Steuerposten bei nachträglichen Steuersatzänderungen angepasst werden.

2. Defered-Methode
Die Deferred- oder Abgrenzungsmethode stellt seinerseits die Ermittlung der periodengerechten Zuordnung des ertragsabhängigen Steueraufwands in den Vordergrund. Die Steuerabgrenzungsposten haben somit nicht, wie bei der Liability-Methode, einen Verbindlichkeits- bzw. Forderungscharakter, sie dienen zur Korrektur des tatsächlichen Steueraufwands um den latenten Steueraufwand. Die Abgrenzung wird mit aktuellen, am jeweiligen Bilanzstichtag gültigen, Steuersätzen vorgenommen. Die zukünftigen Änderungen des Steuersatzes berühren die gebildeten Abgrenzungsposten dementsprechend nicht.

In der Praxis erfolgt die Bestimmung der Höhe der Abgrenzungen, die eher dem Temporary Konzept entspricht, anhand der Liability-Methode. Latente Steuern nach dem Timing-Konzept werden mittels Deferred-Methode bilanziert.

Beispiel zur Behandlung latenter Steuern

Die A-AG nimmt das Aktivierungswahlrecht in Anspruch und aktiviert am 8.01.2009 Entwicklungskosten in Höhe von 450.000 €. Diese Kosten werden über die geschätzte Nutzungsdauer von 3 Jahren linear abgeschrieben. Verlustvorträge sind nicht vorhanden. Der Steuersatz beträgt 29,825% und wird wie folgt berechnet



15%
Körperschaftssteuersatz

+
5,5%
Solidaritätszuschlag
(5,5% des Körperschaftssteuersatzes
=
15,825%


(0,15*0,055+0,15)100
+
14%
Gewerbesteuersatz
(bei Gewerbesteuerhebesatz von 400%)
=
29,825%




Lösung:

Jahresabschluss
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
Vermögen Handelsbilanz
300.000 €
150.000 €
0 €
Vermögen Steuerbilanz

0 €
0 € 0 €
Differenz
300.000 €
150.000 €
0 €
Latente Steuern
89.475 €
44.737.50 €
0 €
Steueraufwand
89.475 €



Steuerertrag


44.737,50 €
44.737.50 €

Das Vermögen wurde in Höhe von 300.000 € in der Handelsbilanz angesetzt, da die Abschreibung in 2009 bereits erfolgte. Steuerrechtlich besteht für Entwicklungskosten ein Aktivierungsverbot gem. § 5 II EStG. Somit ergibt sich eine Steuerbelastungsdifferenz zwischen den Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz. Passive latente Steuern für 2009 und 2010 werden wie folgt ermittelt:

2009:
300.000 €
*
0,29825
=
89.475,00 €
2010:
150.000 €
*
0,29825
=
44.737,50 €

Zum Ende der Periode 2009 ist die passive latente Steuer in Höhe von 89.475 € (300.000 € * 0,29825) erfolgswirksam zu buchen:

Steuern von Einkommen und Ertrag
an
Passive latente Steuern
89.475 €

Zum 31.12.2010 ergibt sich nach der Abschreibung noch ein Unterschied von 150.000 € zwischen Steuer- und Handelsbilanz. Darum ist eine Anpassung der passiven latenten Steuern von 44.737,50 € (150.000 € * 0,29825) vorzunehmen:

Passive latente Steuern
an
Steuern von Einkommen und Ertrag
44.737,50 €

um 31.12. 2011 existiert nach der Abschreibung kein Unterschied zwischen Steuer- und Handelsbilanz und folglich ist der Posten „Passive latente Steuern“ auszulösen.


 

Quellen:

- Coenenberg, A.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 19. Aufl., München 2003.
- Schneck, O.(Hrsg.): Lexikon der Betriebswirtschaft, 6. Aufl., München 2005.
-  Abbildungen in Anlehnung an Coenenberg, 2003.




letzte Änderung Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt am 22.02.2023
Bild:  © PantherMedia / Daniela Staerk

Literaturhinweise
Excel-Tools
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Themenspecials

Für die gefragtesten Themen hat die Rechnungswesen-Portal.de-Redaktion jetzt Themenspecials erstellt, die jeweils die wichtigsten Beiträge zum TOP-Thema auflisten:

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.
Anzeige

Controlling-Journal! Ausgabe 2023

Controlling-Journal_2023_190px.jpg
Kurzweiliger Mix aus Fachinformationen, Karriere- und Arbeitsmarkt-News, Büroalltag und Softwarevorstellungen.

Probieren Sie jetzt das Print-Magazin Controlling-Journal >>
Anzeige

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge und sämtliche Ausgaben des Controlling-Journals. Das aktuelle Controlling-Journal erhalten Sie zudem als pdf-Ausgabe. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 89,- EUR inkl. MWSt. im Jahr! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 24,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Buch-Tipp


kennzahlen.png Kennzahlen-Guide für Controller- Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 
Preis: ab 12,90 Euro Brutto mehr >>

Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter Rechnungswesen (m/w/d)
Die Vestolit GmbH, ein Unternehmen der Orbia, betreibt im Chemiepark Marl (Deutschland) die größte vollintegrierte PVC-Produktion Europas mit einer Jahreskapazität von 400.000 Tonnen PVC und ca. 1 Million Tonnen Monomer­produkte. In unseren Anlagen beschäftigen wir über 760 Mitarbeiterinn... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter 20 Stunden m/w/d mit DATEV Kenntnissen
Wir bieten unseren Patienten eine qualitativ hochwertige Behandlung nach neuesten medizinischen Erkenntnissen. Unsere Ärzte sind mit neuen Technologien und innovativen Behandlungsmethoden im augenheilkundlichen Bereich bestens vertraut. Wir legen großen Wert auf eine kollegiale Zusammenarbeit und... Mehr Infos >>

Bilanz- und Debitorenbuchhalter (w/m/d) in Vollzeit
Die ZVB Ziegelvertrieb Bayern GmbH (ZVB) mit Sitz in München-West ist ein gemeinsames Dienstleistungsunternehmen der führenden familiengeführten Ziegelwerke in Süddeutschland. Dabei leisten wir die Fakturierung sowie das Inkasso aller Lieferungen und fungieren somit seit Jahrzehnten als v... Mehr Infos >>

MITARBEITER (M/W/D) VERWALTUNG, PERSONAL- UND RECHNUNGSWESEN
Wir sind Hersteller von individuellen Mobilitäts­lösungen und hochwertigen Elektrorollstühlen für Menschen mit Behinderung. Zur Erweiterung unseres erfolgreichen Teams in Aichelau suchen wir schnellst­möglich qualifizierte Verstärkung im Bereich Verwaltung, Personal- und Rechnungs­wesen. Mehr Infos >>

Buchhalterin (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit
Als Teil der renommierten SGP Schneider Geiwitz Gruppe berät SGP Wirtschaftsprüfer Steuerberater namhafte Mandanten in den Bereichen Jahresabschlussprüfung und Sonderprüfung, Steuerberatung und -gestaltung sowie Sanierung und Due Diligence Themen. Vertreten sind wir deutschlandweit an acht Stando... Mehr Infos >>

Verstärkung des Finanzteams
Wir sind ein etabliertes und international tätiges Architekturbüro mit ca. 45 Mitarbeitern mit Sitzen in Berlin und Lugano, Schweiz. In unserem Berliner Büro bearbeiten wir derzeit interessante und gestalterisch anspruchsvolle Projekte verschiedener Größe in den Bereichen Wohnungs-, Verwaltungs- ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt wurde 1990 gegrün­det. Aufgabe der Stiftung ist es, Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berück­sichti­gung der mittel­stän­dischen Wirt­schaft zu för­dern. Die Finanzierung der Förder­projekte erfolgt aus den Erträgen des Stiftungs­ver­mö­gens von ru... Mehr Infos >>

Junior Steuerreferent (m/w/d) Umsatzsteuer
AGCO gehört zu den weltweit größten Herstellern und Anbietern von Traktoren und Landmaschinen. Zum Gesamtangebot gehören Traktoren, Mähdrescher, Futterernte- und Drillmaschinen, Düngestreuer sowie Bodenbearbeitungsgeräte. Im Vertrieb arbeitet das Unternehmen mit dem leistungsstärksten Vertriebsne... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rechnung (Excel- Vorlage)

Mit diesem Excel-Tool können Sie Rechnungen erstellen. Es kann für jeden Artikel der jeweilige USt.- Satz und ein individueller Rabatt eingegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird automatisch aus den einzelnen Artikelpositionen, USt.- Satz und Rabatt ermittelt. Der Aufbau der Rechnung entspricht den Anforderungen des UStG.
Mehr Informationen >>

Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit - Rückstellungshöhe für Handels- und Steuerbilanz ermitteln

PantherMedia_Dmitriy_Shironosov_240x160.jpg
Mit diesem flexiblen Excel-Tool lassen sich Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit für die Handels- und für die Steuerbilanz ermitteln und dokumentieren. Die Berechnungen entsprechen der aktuellen Rechtsprechung.
Mehr Informationen >>

GoBD: Checkliste Anforderungen der GoBD in Excel 

In dieser Checkliste sind grundlegende Anforderungen der GoBD festgehalten. Bei der Umsetzung müssen zwingend die individuellen Sachverhalte des Betriebes berücksichtigt und die Punkte konkretisiert und detailliert werden. Die Checkliste dient dem Einstieg in das Thema kann beliebig ergänzt und verändert werden.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Web-TippVermieter1x1_logo_282px.jpg 

Vermieter1x1.de - Das Internetportal für Vermieter und Immobilien-Manager. Zahlreiche Fachbeiträge und News zum Thema Vernieten und Verwalten von Immobilien. Umfangreiche Marktübersichten für kaufmännische Software, Seminare  und Tagungen runden das Angebot ab.

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen umd einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>