latente Steuern

Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt
Latente Steuern können als Aktiv- oder Passivposten in der Bilanz angesetzt werden und dienen dazu, eine mögliche Differenz zwischen der Steuerschuld aus der Steuerbilanz und der Handelsbilanz auszugleichen.

Der zu entrichtende Steueraufwand (effektiver Steueraufwand), der sich aus der Steuerbilanz ableitet, kann sich von dem „fiktiven Steueraufwand“, der sich bei Besteuerung des handelsbilanziellen Gewinns ergeben würde, unterscheiden. Der handelsrechtliche und steuerliche Gewinn bzw. Verlust eines Unternehmens kann also in verschiedener Höhe bemessen werden. Dies ergibt sich in erster Linie aus den steuerlichen Bilanzierungsvorschriften, die in der Handelsbilanz keine Anwendung finden. Um eine mögliche Differenz – ob positiv oder negativ – nun zu begleichen, werden latente Steuern angesetzt.

Aktive vs. passive latente Steuern

Wenn das Handelsbilanzergebnis vor Steuern höher ist als der steuerliche Gewinn, ist eine passive latente Steuerposition zu bilden (§ 266 Abs. 3 E.). Entstehungsursachen dafür können höher angesetzte Werte für Vermögensgegenstände bzw. niedriger angesetzte Werte für Schulden in der Handelsbilanz im Vergleich zur Steuerbilanz sein oder Vermögensgegenstände, die nur in der Handelsbilanz bzw. Verbindlichkeiten, welche nur in der Steuerbilanz angesetzt wurden.

Ist hingegen das Handelsbilanzergebnis niedriger als das steuerpflichtige Ergebnis, kann eine aktive latente Steuerposition gebildet werden. Aktive latente Steuern ergeben sich grundsätzlich, falls niedrigere Werte für Vermögensgegenstände bzw. höhere Werte für Schulden in der Handelsbilanz im Vergleich zu Steuerbilanz vorliegen. Zudem liegen aktive latente Steuern vor, wenn Vermögensgegenstände nicht in der Handelsbilanz, aber in der Steuerbilanz angesetzt werden bzw. ein Ansatz der Schulden in Handelsbilanz aber kein Ansatz in Steuerbilanz erfolgt.

Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips nach § 5 Abs. 1 EStG besteht in Deutschland eine große Nähe zwischen der Handels- und Steuerbilanz, weshalb der Ausweis eventueller Unterschiede mithilfe latenter Steuern wichtig ist. Die genaue Behandlung dieses Sachverhaltes ist in § 274 HGB geregelt:


Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so ist gem. § 274 Abs. 1 eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern (§ 266 Abs. 3 E.) in der Bilanz anzusetzen. Eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung kann als aktive latente Steuern (§ 266 Abs. 2 D.) in der Bilanz angesetzt werden.

Die Beträge der sich ergebenden Steuerbelastung und Steuerentlastung sind gem. § 274 Abs. 2 mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen zu bewerten und nicht abzuzinsen. Die ausgewiesenen Posten sind aufzulösen, sobald die Steuerbe- oder -entlastung eintritt oder mit ihr nicht mehr zu rechnen ist. Der Aufwand oder Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern ist in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ auszuweisen.

Sowohl nach US-GAAP, als auch nach IFRS besteht für latente Steuern hingegen grundsätzlich die Ansatzpflicht. Hierbei ist zu beachten, dass keine teilweise oder sachbezogene Aktivierung möglich ist.

Konzepte zur Ermittlung latenter Steuern

Zur Ermittlung der latenten Steuern stehen im Wesentlichen zwei Methoden zur Verfügung:
  • das Timing-Konzept (abgeschafft)
  • das Temporary-Konzept

Timing-Konzept

Diese Methode ist an der Gewinn- und Verlustrechnung orientiert, so dass lediglich solche Bilanzierungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz berücksichtigt werden, die die GuV betreffen. Eine Neubewertung des Anlagevermögens z.B. würde hier nicht das Ansetzen latenter Steuern nach sich ziehen. Man unterscheidet zudem zwischen zeitlich unbegrenzten und begrenzten Differenzen. Erstere bezeichnen Unterschiede, die nach dem Entstehen in der Folgeperiode nicht wieder ausgeglichen werden. Dies können beispielsweise Aufwendungen oder Erträge sein, die nur in einer der beiden Bilanzen geltend gemacht werden und somit dauerhaft bestehen bleiben. Daraus ergeben sich keine latenten Steuern, da der steuerliche Aufwand folgender Perioden nicht beeinflusst wird.

Zeitlich begrenzte Differenzen sind dadurch charakterisiert, dass sie zwar sowohl in der Steuer-, als auch in der Handelsbilanz angesetzt werden, jedoch zu verschiedenen Zeitpunkten. Dies können beispielsweise Aufwendungen oder Erträge sein, die bei der unterschiedlichen Abschreibungsdauer oder Behandlung von Rückstellungen entstehen.

Solche Sachverhalte gleichen sich im Zeitablauf wieder aus, beeinflussen aber auch den Steueraufwand späterer Perioden. Dabei sind vier verschiedene Fälle denkbar:

Zeitlich begrenzte Differenzen
Aktive Steuerabgrenzung
Passive Steuerabgrenzung
Erträge früher in StB als in HB
Aufwand früher in HB als in StB
Erträge früher in HB als in StB
Aufwand früher in SB als in HB

Temporary-Konzept

Diese Methode ist umfassender als das Timing-Konzept. Neben den zeitlich begrenzten und permanenten Differenzen werden in die Abgrenzung latenter Steuern zusätzlich bestimmte quasi-permanente Differenzen einbezogen. Zu den quasi-permanenten Differenzen zählen solche Differenzen, die zu Ergebniseffekten führen und sich nicht ohne Weiteres im Zeitablauf ändern können, sondern beispielsweise erst durch Liquidation des Unternehmens ausgleichen.

Das Temporary-Konzept ist bilanzorientiert, wodurch jeder Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz für die Abgrenzung latenter Steuern herangezogen wird, wenn dieser zukünftig zur Steuerent- bzw. belastung führt, ausgenommen sind nur außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen (z. B. Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG).

Die Bilanzierung latenter Steuern ist unabhängig davon, wann sich die Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz ausgleichen bzw. ob die Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede ergebniswirksam oder ergebnisneutral entstanden
sind.

Hierbei lässt sich folgende Fallunterscheidung vornehmen:



Passive latente Steuern
Aktive latente Steuern
Vermögensgegenstände
HB > StB
Ansatz in HB aber nicht in StB

HB < StB
Ansatz in StB aber nicht in HB
Verbindlichkeiten / Rückstellungen
HB < StB
Ansatz in StB aber nicht in HB

HB > StB
Ansatz in HB aber nicht in StB

Die Berechnung der latenten Steuern kann anhand dieser Methoden vorgenommen werden:

1. Liability-Methode
Die Liability- oder Verbindlichkeitsmethode ist bilanzorientiert und zielt auf die möglichst korrekte Darstellung der Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens, sodass passive latente Steuern als Verbindlichkeiten und aktive latente Steuern als „ungewisse“ Forderungen (Vorauszahlung) gegenüber dem Fiskus betrachtet werden. Die Berechnung latenter Steuern erfolgt mit dem Steuersatz, der bei der Umkehrung der Differenzen voraussichtlich Gültigkeit besitzt. Folglich können latente Steuerposten bei nachträglichen Steuersatzänderungen angepasst werden.

2. Defered-Methode
Die Deferred- oder Abgrenzungsmethode stellt seinerseits die Ermittlung der periodengerechten Zuordnung des ertragsabhängigen Steueraufwands in den Vordergrund. Die Steuerabgrenzungsposten haben somit nicht, wie bei der Liability-Methode, einen Verbindlichkeits- bzw. Forderungscharakter, sie dienen zur Korrektur des tatsächlichen Steueraufwands um den latenten Steueraufwand. Die Abgrenzung wird mit aktuellen, am jeweiligen Bilanzstichtag gültigen, Steuersätzen vorgenommen. Die zukünftigen Änderungen des Steuersatzes berühren die gebildeten Abgrenzungsposten dementsprechend nicht.

In der Praxis erfolgt die Bestimmung der Höhe der Abgrenzungen, die eher dem Temporary Konzept entspricht, anhand der Liability-Methode. Latente Steuern nach dem Timing-Konzept werden mittels Deferred-Methode bilanziert.

Beispiel zur Behandlung latenter Steuern

Die A-AG nimmt das Aktivierungswahlrecht in Anspruch und aktiviert am 8.01.2009 Entwicklungskosten in Höhe von 450.000 €. Diese Kosten werden über die geschätzte Nutzungsdauer von 3 Jahren linear abgeschrieben. Verlustvorträge sind nicht vorhanden. Der Steuersatz beträgt 29,825% und wird wie folgt berechnet



15%
Körperschaftssteuersatz

+
5,5%
Solidaritätszuschlag
(5,5% des Körperschaftssteuersatzes
=
15,825%


(0,15*0,055+0,15)100
+
14%
Gewerbesteuersatz
(bei Gewerbesteuerhebesatz von 400%)
=
29,825%




Lösung:

Jahresabschluss
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
Vermögen Handelsbilanz
300.000 €
150.000 €
0 €
Vermögen Steuerbilanz

0 €
0 € 0 €
Differenz
300.000 €
150.000 €
0 €
Latente Steuern
89.475 €
44.737.50 €
0 €
Steueraufwand
89.475 €



Steuerertrag


44.737,50 €
44.737.50 €

Das Vermögen wurde in Höhe von 300.000 € in der Handelsbilanz angesetzt, da die Abschreibung in 2009 bereits erfolgte. Steuerrechtlich besteht für Entwicklungskosten ein Aktivierungsverbot gem. § 5 II EStG. Somit ergibt sich eine Steuerbelastungsdifferenz zwischen den Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz. Passive latente Steuern für 2009 und 2010 werden wie folgt ermittelt:

2009:
300.000 €
*
0,29825
=
89.475,00 €
2010:
150.000 €
*
0,29825
=
44.737,50 €

Zum Ende der Periode 2009 ist die passive latente Steuer in Höhe von 89.475 € (300.000 € * 0,29825) erfolgswirksam zu buchen:

Steuern von Einkommen und Ertrag
an
Passive latente Steuern
89.475 €

Zum 31.12.2010 ergibt sich nach der Abschreibung noch ein Unterschied von 150.000 € zwischen Steuer- und Handelsbilanz. Darum ist eine Anpassung der passiven latenten Steuern von 44.737,50 € (150.000 € * 0,29825) vorzunehmen:

Passive latente Steuern
an
Steuern von Einkommen und Ertrag
44.737,50 €

um 31.12. 2011 existiert nach der Abschreibung kein Unterschied zwischen Steuer- und Handelsbilanz und folglich ist der Posten „Passive latente Steuern“ auszulösen.


 

Quellen:

- Coenenberg, A.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 19. Aufl., München 2003.
- Schneck, O.(Hrsg.): Lexikon der Betriebswirtschaft, 6. Aufl., München 2005.
-  Abbildungen in Anlehnung an Coenenberg, 2003.




letzte Änderung Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt am 22.02.2023
Bild:  © PantherMedia / Daniela Staerk

Literaturhinweise
Excel-Tools
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen
Das MPIA ist mit etwa 330 Mitarbeitenden eine der führenden astro­physikalischen Forschungs­ein­rich­tungen in Deutschland. Zur Verstärkung unseres Sach­gebietes Finanzen mit vier Mitarbeitenden suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätes­tens zum 1. Januar 2024, eine*n Sachbearbeiter*in ... Mehr Infos >>

REFERENT* KONZERNRECHNUNGSWESEN
Unsere Abteilungen Controlling, Treasury, Rechnungswesen und Steuern sind eng miteinander verzahnt. Wir steuern den nationalen und internationalen Zahlungsstrom, managen finanzwirtschaftliche Risiken und bilden Schnittstellen zu Banken und dem Kapitalmarkt. Dabei behalten wir unsere wirtschaftlic... Mehr Infos >>

stellv. Abteilungsleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Die KAIFU-NORDLAND eG ist eine moderne und zukunftsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft und bewirtschaftet mit rund 65 Mitarbeitern circa 5.000 Wohnungen, wovon etwa die Hälfte im Bezirk Eimsbüttel liegen und sich im Übrigen auf viele andere Stadtteile in Hamburg verteilen. Als engagierter Diens... Mehr Infos >>

MANAGER* TRANSFER PRICING
Unsere Abteilungen Controlling, Treasury, Rechnungswesen und Steuern sind eng miteinander verzahnt. Wir steuern den nationalen und internationalen Zahlungsstrom, managen finanzwirtschaftliche Risiken und bilden Schnittstellen zu Banken und dem Kapitalmarkt. Dabei behalten wir unsere wirtschaftlic... Mehr Infos >>

Buchhalter / Accountant (all genders)
Bei ORLEN Deutschland sind wir davon überzeugt, dass wir durch Dekarbonisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit eine bessere Zukunft schaffen können. Wir haben bis 2050 ein klares Ziel: CO²-neutrale Energie für alle. Dafür denken wir Energie neu und setzen dabei auf das Know-how und den Spiri... Mehr Infos >>

FINANZBUCHHALTER*
Unsere Abteilungen Controlling, Treasury, Rechnungswesen und Steuern sind eng miteinander verzahnt. Wir steuern den nationalen und internationalen Zahlungsstrom, managen finanzwirtschaftliche Risiken und bilden Schnittstellen zu Banken und dem Kapitalmarkt. Dabei behalten wir unsere wirtschaftlic... Mehr Infos >>

Teamleitung (m/w/d) Debitorenbuchhaltung
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als FullService-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Mehr Infos >>

Leiter Rechnungs­wesen und Steuern (m/w/d)
Werner Sobek steht weltweit für Engineering, Design und Nach­haltigkeit. Mehr als 400 Kolleg:innen arbeiten in unserem Unter­nehmen, das auf mehreren Kontinenten vertreten ist. Unsere Arbeiten zeichnen sich durch hoch­klassige Gestaltung auf der Basis von heraus­ragendem Engineering und integrale... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>
Neu! Ihre Werbung hier. Jetzt Banner oder Tipp-Anzeige auf Klick-Basis buchen. Weitere Infos hier >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

Logo290122.png
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rechnung (Excel- Vorlage)

Mit diesem Excel-Tool können Sie Rechnungen erstellen. Es kann für jeden Artikel der jeweilige USt.- Satz und ein individueller Rabatt eingegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird automatisch aus den einzelnen Artikelpositionen, USt.- Satz und Rabatt ermittelt. Der Aufbau der Rechnung entspricht den Anforderungen des UStG.
Mehr Informationen >>

Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit - Rückstellungshöhe für Handels- und Steuerbilanz ermitteln

PantherMedia_Dmitriy_Shironosov_240x160.jpg
Mit diesem flexiblen Excel-Tool lassen sich Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit für die Handels- und für die Steuerbilanz ermitteln und dokumentieren. Die Berechnungen entsprechen der aktuellen Rechtsprechung.
Mehr Informationen >>

GoBD: Checkliste Anforderungen der GoBD in Excel 

In dieser Checkliste sind grundlegende Anforderungen der GoBD festgehalten. Bei der Umsetzung müssen zwingend die individuellen Sachverhalte des Betriebes berücksichtigt und die Punkte konkretisiert und detailliert werden. Die Checkliste dient dem Einstieg in das Thema kann beliebig ergänzt und verändert werden.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 24,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Aktien-Depot 

4_0-Excel_Aktien_Depot.jpg
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Ihre Aktien in Excel verwalten. Das Excel-Tool besteht aus drei verschiedenen Tabellenblättern: Das Blatt "Depot" dient der Verwaltung der einzelnen Aktienbestände. Es ist in zwei Bereiche aufgeteilt: Das "aktuelle Depot" sowie verkaufte Aktien unter "Historie". Im Tabellenblatt "Übersicht" werden automatische Zusammenfassung der Aktien-Vorgänge nach Kalenderjahren und der wichtigsten Kennzahlen festgehalten. Im Blatt "Parameter" werden Spesensätze für Kauf und Verkauf, Freistellungsauftrag, Vorjahres-GV-Topf und sonstige persönliche Einstellungen hinterlegt.  Zum Shop >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>