Grundsätze für verkürzte Abschreibung von Gebäuden

BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023

Eigentümer dürfen in bestimmten Fällen ein Gebäude nach einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer abschreiben und damit von den gesetzlich vorgeschriebenen AfA-Sätzen abweichen. Dafür verlangt das Finanzamt ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Welche Grundsätze die Finanzverwaltung für die Inanspruchnahme einer verkürzten Nutzungsdauer gelten, hat die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 festgehalten.

Eigentümer müssen ein Gebäude nicht zwingend mit den typisierten AfA-Prozentsätzen abschreiben. Sie können sich laut § 7 Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) auf eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer berufen. Dabei können sie sich jeder geeigneten Methode bedienen, um nachzuweisen, dass ein Gebäude auf eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer ausgelegt ist als die AfA-Regeln vorsehen. Das hat der Bundesfinanzhof 2021 entschieden (Az. IX R 25/19). 

Mit BMF-Schreiben vom 22. Februar hat die Finanzverwaltung festgelegt, nach welchen Grundsätzen ein Steuerpflichtiger die AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer in Anspruch nahmen kann.

1. AfA von Gebäuden nach typisierten festen AfA-Sätzen

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass im Regelfall die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes die laut AfA angesetzte Dauer übertrifft. Eigentümer dürfen ein Gebäude auch weiterhin mit den typisierten, festgesetzten AfA-Sätzen abschreiben.

2. AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

Liegt im Ausnhamefall die tatsächliche Nutzungsdauer unter der nach AfA anzusetzenden Dauer, kann der Eigentümer das Gebäude nach tatsächlicher – kürzerer – Nutzungsdauer abschreiben (§ 7 Absatz 4 Satz 2 EStG):
  • Wenn der Bauantrag oder der obligatorische Vertrag nach dem 31. März 1985 und vor dem 1. Januar 2001 gestellt bzw. rechtswirksam abgeschlossen wurde.
  • Wenn der Bauantrag oder der obligatorische Vertrag nach dem 31. Dezember 2000 gestellt bzw. rechtswirksam abgeschlossen wurde.

Bei einem Gebäude, das die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Abschreibung nach einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer möglich, wenn
  • das Gebäude nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt wurde,
  • das Gebäude vor dem 1. Januar 2023 und nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt wurde oder
  • das Gebäude vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt wurde.


3. Rechtfertigungsgründe für eine AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

Für die Bemessung der linearen Gebäude-AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer muss der Eigentümer eine konkrete Rechtfertigung auf Grund der objektiven Gegebenheiten vorlegen. Entscheidend ist, ob das Gebäude vor Ablauf des gesetzlichen AfA-Zeitraums objektiv betrachtet technisch oder wirtschaftlich verbraucht ist. Dazu muss der Eigentümer eine fundierte Schätzung einreichen. Ob die Abschreibung nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer erlaubt ist, müssen die Finanzämter im konkreten Einzelfall entscheiden.

Die Absicht, ein neu errichtetes Gebäude bald wieder abzureißen oder es zu verkaufen, rechtfertigt keine Annahme einer verkürzten Nutzungsdauer. Die tatsächliche Nutzungsdauer kann aber zugrunde gelegt werden, wenn der Zeitpunkt der Nutzungsbeendigung des Gebäudes fest steht, etwa weil sich die Steuerpflichtigen verpflichtet haben, das Gebäude zu einem bestimmten Zeitpunkt abzubrechen.

Für bestimmte betrieblich genutzte Gebäude, etwa Hallen in Leichtbauweise oder Ställe und Schuppen, kann sich je nach Bauart, Bauweise und Nutzung eine kürzere Nutzungsdauer ergeben. Das gilt auch für bestimmte Gebäudeteile, wie Ladeneinrichtungen, sowie für Mietereinbauten und -umbauten. Die verkürzte tatsächliche Nutzungsdauer kommt außerdem für bestimmte Gebäude in Frage, bei denen sich schon aus dem Zweck eine verkürzte Nutzungsdauer ergibt. Das Schreiben führt als Beispiel Musterhäuser an, die nach dem Verkauf abgebaut werden, um beim Kunden wieder errichtet zu werden.

4. Maßgebliche Kriterien für die Schätzung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

Laut Rechtsprechung des BFH bestimmen Einflussfaktoren, sogenannte Determinanten, eine zu schätzende kürzere tatsächliche Nutzungsdauer. Zu diesen Einflussfaktoren gehören:
  • der technische Verschleiß,
  • die wirtschaftliche Entwertung sowie
  • rechtliche Gegebenheiten.

Beim technischen Verschleiß kommt es dabei auf tragende Elemente wie den Dachstuhl an. 

5. Nachweismethoden

Der Gesetzgeber hat sich beim Nachweis auf ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen festgelegt. Dieser Gutachter muss von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständiger oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken nach entsprechender Norm zertifiziert worden sein.

BMF-Schreiben vom 22.03.2023 >>


Erstellt von (Name) W.V.R. am 07.03.2023
Geändert: 18.08.2023 08:27:20
Autor:  Wolff von Rechenberg
Quelle:  BMF-Schreiben vom 22.03.2023
Bild:  Bildagentur PantherMedia / maxxyustas
Drucken RSS

Premium-Stellenanzeigen


Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Meistern Sie den Jahresabschluss: Mit einem Lächeln

Bild1_Haufe.png
Jahresabschluss ohne Stress? Mit Haufe Finance Office Premium inkl. KI-Assistent CoPilot Finance sind Sie hierfür bestens ausgestattet. Erfahren Sie in der kostenlosen Produktpräsentation, wie Ihnen das gelingt!   

Jetzt kostenlos anmelden!

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Global Business Unit Controller (m/w/d)
Die Intelligente Sensorsysteme Dresden GmbH (i2s) ist eine von elf opera­tiven Ein­heiten und eine von mehr als 20 Marken unter dem Dach der Amphenol Sensor Technology Group. Dabei ist i2s seit 2017 Teil der Amphenol Corporation und kann so von den Wachs­tums- bzw. Ent­wick­lungs­chancen ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Rechnungswesen / Drittmittel in Teil- (50 %) oder Vollzeit
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geistesw... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit
Die Handwerkskammer Wiesbaden hat mehr als 27.000 Mitgliedsbetriebe. Sie sorgt für eine gemeinsame und solidarische Vertretung der Anliegen aller Handwerkerinnen und Handwerker in Politik und Öffentlichkeit. Unter dem Motto „praxisnah und fachkundig“ bietet die Handwerkskammer maßgeschneiderte Be... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die DPG ist der innovative Dienstleister für hochwertige elektrische und nichtelektrische Betriebssicherheitsprüfungen. Unsere qualifizierten und engagierten Mitarbeitenden bieten bundesweit ein breites Prüfangebot auf Basis modernster Technologien, unterstützt durch hochwertiges Messequipment, a... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Wir bei Ravensburger sind beides: ein global agierendes Unternehmen und eine große Familie. Als buntes Team voller unterschiedlicher Charaktere mit Herz und Leidenschaft für unser Gemeinschaftswerk bieten wir vielfältige Unterhaltungsangebote für Kinder und Familien. Unser Antrieb? Das Warum. Den... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bar... Mehr Infos >>

Produktionscontroller (m/w/d)
GOLDBECK realisiert zukunftsweisende Immobilien in Europa. Wir verstehen Gebäude als Produkte und bieten alle Leistungen aus einer Hand: vom Design über den Bau bis zu Services im Betrieb. Aktuell beschäftigt unser Familienunternehmen mehr als 13.000 Mitarbeitende an über 100 Standorten bei einer... Mehr Infos >>

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel- Betriebskostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung_Henke_290px.png
Mit diesem Nebenkosten- und Betriebskostenabrechner für Excel erstellst du deine Nebenkostenabrechnung strukturiert, nachvollziehbar und übersichtlich – ohne komplizierte Vorlagen oder manuelle Rechnerei. Ideal für private Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern..

Jetzt hier für 24,90 EUR downloaden!
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>