Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme IWES
Bremerhaven
Die schlechte Nachricht: Unternehmen müssen dabei einige Regeln beachten. Andernfalls entsteht ein geldwerter Vorteil, der steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Die gute Nachricht: Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen die Regeln erheblich gelockert.
Achtung! Die 50-Euro-Freigrenze gilt für ALLE Sachbezüge, die ein Arbeitnehmer erhält. Wer dem Mitarbeiter eine Tankkarte über 50 Euro in die Hand drückt, kann ihm keine weiteren Sachbezüge zukommen lassen.
| freiwillige soziale Aufwendungen | an | Kreditor Tankstelle |
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Kreditor Tankstelle |
an | Bank / Kasse |
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Quelle: Haufe.de, Bundesfinanzhof.de letzte Änderung W.V.R. am 11.01.2025 Autor(en): Wolff von Rechenberg |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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