![Tankgutscheine (50 Euro Grenze) richtig buchen]()
In vielen Unternehmen werden dem Arbeitnehmer
Sachbezüge wie Gratistanken oder Geschenke gewährt. Diese Sachbezüge sind
sozialversicherungs- und steuerfrei, wenn sie gemäß §8 Abs. 2 Satz 9 EStG den Wert von 50 Euro pro Monat nicht überschreiten.
Tankgutscheine und Sachbezüge als Bonus zum Gehalt
Sachbezüge, insbesondere aber
Tankgutscheine sind beliebt, um Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt zu belohnen. Bis zu einer
Freigrenze von 50 Euro im Monat kommen Tankgutscheine komplett dem Arbeitnehmer zugute. Wollte der Chef seinem Mitarbeiter denselben Betrag über eine Lohnerhöhung zukommen lassen, dann müsste er zusätzlich noch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einkalkulieren.
Die schlechte Nachricht: Unternehmen müssen dabei einige Regeln beachten. Andernfalls entsteht ein geldwerter Vorteil, der steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Die gute Nachricht: Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen die Regeln erheblich gelockert.
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Nach alter Rechtslage war der Tankgutschein nur dann steuerlich absetzbar,
- wenn er auf einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Tankstelle beruht,
- wenn er monatlich vom Unternehmen mit der Tankstelle abgerechnet wird,
- wenn er auf Briefpapier vom Unternehmen ausgestellt und vom Chef unterschrieben ist,
- wenn eine feste Menge Sprit darauf vermerkt ist, die der Mitarbeiter tanken darf.
BFH macht den Tankgutschein einfacher
Als Faustregel galt also: Der Tankgutschein musste dem Einfluss des Arbeitnehmers komplett entzogen sein. 2010 vereinfachte der BFH durch zwei Urteile die Rechtsprechung.
- Das höchste Finanzgericht entschied, dass ein Arbeitnehmer einfach an einer Tankstelle halten, den Betrag vorstrecken und sich später vom Arbeitgeber erstatten lassen durfte (BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 40/10).
- In einem anderen Fall erlaubte der BFH, dass ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter eine elektronische Tankkarte in die Hand drückte. Die Rechnungsbeträge buchte die Tankstelle dann jeweils direkt beim Arbeitgeber ab (BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 27/09). Im zweiten Fall ging es darum, ob auf einer Tankkarte ein Höchstbetrag genannt werden darf. Nach alter Rechtsauffassung durfte das Finanzamt in einem solchen Fall einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer annehmen.
Im Urteil VI R 27/09 setzte der BFH jedoch fest: "Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise der Arbeitgeber den Anspruch erfüllt und seinem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil verschafft." Einfacher formuliert: Der Arbeitgeber kann entscheiden, auf welche Weise er dem Arbeitnehmer einen Tankgutschein zukommen lässt.
Achtung! Die 50-Euro-Freigrenze gilt für ALLE Sachbezüge, die ein Arbeitnehmer erhält. Wer dem Mitarbeiter eine Tankkarte über 50 Euro in die Hand drückt, kann ihm keine weiteren Sachbezüge zukommen lassen.
Tankgutscheine auch noch 2022?
Der Sachbezug für Gutscheine stand immer wieder in der Diskussion. Die Bundesregierung belässt es aber dabei, dass unter bestimmten Bedingungen Arbeitgeber ihren Angestellten auch weiterhin Gutscheine steuerfrei anbieten können. Das gilt auch in Bezug auf Tankgutscheine.
Tankgutscheine von einer bestimmten Tankstellenkette zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen in den einzelnen
Tankstellen mit einheitlichem Marktauftritt bleiben weiterhin als Sachbezug steuerbegünstigt.
Buchungssätze:
Bei Erhalt der Tankstellenrechnung:
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freiwillige soziale Aufwendungen
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an
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|
Kreditor Tankstelle
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Bei Bezahlung Tankstelle:
Kreditor Tankstelle
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an
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|
Bank / Kasse
|
(Stand: 2022)
Quelle:
Haufe.de, Bundesfinanzhof.de
letzte Änderung W.V.R. am 11.01.2025
Autor(en):
Wolff von Rechenberg
|
Autor:in
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29.10.2013 16:18:23 - Gast
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