Tankgutscheine (50 Euro Grenze) richtig buchen

Wolff von Rechenberg
In vielen Unternehmen werden dem Arbeitnehmer Sachbezüge wie Gratistanken oder Geschenke gewährt. Diese Sachbezüge sind sozialversicherungs- und steuerfrei, wenn sie gemäß §8 Abs. 2 Satz 9 EStG den Wert von 50 Euro pro Monat nicht überschreiten.

Tankgutscheine und Sachbezüge als Bonus zum Gehalt

Sachbezüge, insbesondere aber Tankgutscheine sind beliebt, um Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt zu belohnen. Bis zu einer Freigrenze von 50 Euro im Monat kommen Tankgutscheine komplett dem Arbeitnehmer zugute. Wollte der Chef seinem Mitarbeiter denselben Betrag über eine Lohnerhöhung zukommen lassen, dann müsste er zusätzlich noch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einkalkulieren.

Die schlechte Nachricht: Unternehmen müssen dabei einige Regeln beachten. Andernfalls entsteht ein geldwerter Vorteil, der steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Die gute Nachricht: Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen die Regeln erheblich gelockert. 


Nach alter Rechtslage war der Tankgutschein nur dann steuerlich absetzbar,
  • wenn er auf einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Tankstelle beruht,
  • wenn er monatlich vom Unternehmen mit der Tankstelle abgerechnet wird,
  • wenn er auf Briefpapier vom Unternehmen ausgestellt und vom Chef unterschrieben ist,
  • wenn eine feste Menge Sprit darauf vermerkt ist, die der Mitarbeiter tanken darf.

BFH macht den Tankgutschein einfacher

Als Faustregel galt also: Der Tankgutschein musste dem Einfluss des Arbeitnehmers komplett entzogen sein. 2010 vereinfachte der BFH durch zwei Urteile die Rechtsprechung.
  1. Das höchste Finanzgericht entschied, dass ein Arbeitnehmer einfach an einer Tankstelle halten, den Betrag vorstrecken und sich später vom Arbeitgeber erstatten lassen durfte (BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 40/10).
  2. In einem anderen Fall erlaubte der BFH, dass ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter eine elektronische Tankkarte in die Hand drückte. Die Rechnungsbeträge buchte die Tankstelle dann jeweils direkt beim Arbeitgeber ab (BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 27/09). Im zweiten Fall ging es darum, ob auf einer Tankkarte ein Höchstbetrag genannt werden darf. Nach alter Rechtsauffassung durfte das Finanzamt in einem solchen Fall einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer annehmen.

Im Urteil VI R 27/09 setzte der BFH jedoch fest: "Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise der Arbeitgeber den Anspruch erfüllt und seinem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil verschafft." Einfacher formuliert: Der Arbeitgeber kann entscheiden, auf welche Weise er dem Arbeitnehmer einen Tankgutschein zukommen lässt.

Achtung! Die 50-Euro-Freigrenze gilt für ALLE Sachbezüge, die ein Arbeitnehmer erhält. Wer dem Mitarbeiter eine Tankkarte über 50 Euro in die Hand drückt, kann ihm keine weiteren Sachbezüge zukommen lassen.


Tankgutscheine auch noch 2022?

Der Sachbezug für Gutscheine stand immer wieder in der Diskussion. Die Bundesregierung belässt es aber dabei, dass unter bestimmten Bedingungen Arbeitgeber ihren Angestellten auch weiterhin Gutscheine steuerfrei anbieten können. Das gilt auch in Bezug auf Tankgutscheine. Tankgutscheine von einer bestimmten Tankstellenkette zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen in den einzelnen Tankstellen mit einheitlichem Marktauftritt bleiben weiterhin als Sachbezug steuerbegünstigt.

Buchungssätze:

Bei Erhalt der Tankstellenrechnung:

freiwillige soziale Aufwendungen an Kreditor Tankstelle

Bei Bezahlung Tankstelle:

Kreditor Tankstelle
an Bank / Kasse

(Stand: 2022)



Quelle: Haufe.de, Bundesfinanzhof.de
letzte Änderung W.V.R. am 11.01.2025
Autor(en):  Wolff von Rechenberg


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Literaturhinweise

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

29.10.2013 16:18:23 - Gast

Hallo,

die oben angegebenen Pämissen sind mittlerweile veraltet. Hier wäre eine grundlegende Überarbeitung erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
[ Zitieren | Name ]

29.01.2014 21:01:11 - Gast

Buche ich die freiwillige soziale Aufwendung mit oder ohne Steuerschlüssel?
[ Zitieren | Name ]

12.03.2014 09:01:59 - Gast

wie muß der Tankgutschein denn ausgestellt sein?  Ich habe Tankgutscheine darauf steht: z.B. Tank-Gutschein für Oktober 2013  für Frau XXXX   Im Wert von bis zu 44€  und dann kommt der Firmenstempel. Ist das so richtig? Wenn nicht, was muß den auf so einem Gutschein stehen, damit er auch steuerfrei bewertet wird?
[ Zitieren | Name ]

10.06.2018 19:23:41 - Gast

Zitat
Gast schreibt:

Buche ich die freiwillige soziale Aufwendung mit oder ohne Steuerschlüssel?

Das frage ich mich auch, schon 2 Stunden suche ich ein Beispiel im Internet und finde nichts. Die Rechnung von einer Tankstelle am Monatsende an Fa.-Adresse und mit USt 19 % ausgestellt, darf man die VSt abziehen?
[ Zitieren | Name ]

12.06.2018 21:03:46 - die drei ?

Hallo du,

bin mir nicht sicher, ob ich da noch ganz up to date bin, aber mein Kenntnisstand zu Sachgutscheinen ist wie folgt:

Ein Unternehmer händigt seinen Arbeitnehmern regelmäßig „Benzingutscheine“ aus, mit denen sie die darauf bezeichnete Ware in der angegebenen Menge erwerben können (z.B. „Gutschein über 30 Liter Superbenzin“). Die Tankstelle rechnet (gemäß Rahmenvereinbarung) die eingereichten „Benzingutscheine“ – für den vorgegebenen Zweck und die vorgegebene Menge – mit dem Unternehmer ab.
Die unentgeltliche Weiterlieferung des Kraftstoffes an das Personal wird nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UStG einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellt. Bemessungsgrundlage hierfür stellen die nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG beim Unternehmer angefallenen Kosten (= Eingangsrechnungen der Tankstelle) dar. Der Unternehmer wird hinsichtlich der Leistung der Tankstelle als Leistungsempfänger angesehen, weshalb ihm – unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG – der Vorsteuerabzug aus dem Ankauf des Kraftstoffes zusteht.

Wenn jmd. etwas aktuelleres hat, dann immer her damit  :D

Danke und liebe Grüße
die drei ?
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Fachinformatiker (m/w/d) Support und Controlling
Der Medizinische Dienst Nord ist ein unabhängiger Gutachterdienst und berät gesetzliche Kranken- und Pflegekassen in Hamburg und Schleswig-Holstein in medizinischen und pflegefachlichen Fragen. Wir sind die Spezialistinnen und Spezialisten für Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit, in der Beurte... Mehr Infos >>

Regionalcontrolling (all genders)
Die ARTUS Gesellschaft für Brand- und Wasserschadensanierung mbH ist ein mittelständisches Unternehmen aus der Schadensanierungsbranche und Teil der ARTUS Bautrocknung- und Sanierungsgruppe. Wir sind stolz mit ca. 1.500 Mitarbeitenden an über 85 Standorten bundesweit zu den überregionalen Marktfü... Mehr Infos >>

Finanzbuchalter*in als Sachbearbeiter*in Rechnungswesen
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geistesw... Mehr Infos >>

Spezialistin / Spezialist für die Stammdatenerfassung in der Kreditorenbuchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung / Rechnungsprüfung
Scheidt & Bachmann kennst du nicht? Und ob! Wenn du schon einmal mit der Bahn gefahren bist, in einem Parkhaus geparkt, an einer Tankstelle bezahlt oder einen Ticketautomaten benutzt hast, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit unseren Produkten in Berührung gekommen. Weltweit entwickel... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den ver­schiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stellen und machen damit E... Mehr Infos >>

Projektleitung des Vorstands Finanzen und Controlling (all genders)
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>

Controller*in – Forschungsinstitut
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Excel-Vorlage SWOT Analyse Dashboard

SWOT-Analyse-mit-Excel.png
In dieser Excel-Vorlage können Sie 4 verschiedene Charts individuell pro Bereich der SWOT Analyse auswählen. Wenn diese zum Einsatz kommt, ist es sehr hilfreich, professionelle Business-Charts zu erstellen, um die jeweilige Situation besser darzustellen.
Mehr Informationen >>

ETF-Rechner

Der ETF-Rechner vergleicht die mögliche Wertenwicklung von ausschüttenden und thesaurierenden Aktien-ETFs zu den eingegebenen Annahmen. Das Excel-Tools funktioniert wie ein Zinseszinsrechner, optimiert auf ETFs!
Mehr Informationen >>

RS Controlling-System für EÜR inkl. Liquiditätsplanung

RS Controlling System.png
Mit dem RS-Controlling-System für Einnahme-Überschuss-Rechnung steuern Sie erfolgreich ihr Unternehmen. Dieses Tool ermöglicht es Ihnen ihr Unternehmen zu planen, zu analysieren und zu steuern. Durch den Soll-/Ist-Vergleich für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Sie gezielt  Abweichungen analysieren. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>