Verdeckte Einlagen

Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt
Welche Einlage ein Gesellschafter zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft beisteuert, regelt ein Gesellschaftervertrag. Jede weitere Einlage ist eine verdeckte Einlage. Doch worin kann eine verdeckte Einlage bestehen? Und was folgt daraus für das Unternehmen und den Gesellschafter?

Was ist eine verdeckte Einlage?

Bei der verdeckten Einlage handelt es sich um eine Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils vom Gesellschafter an das Unternehmen – außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen. Sie stellt damit quasi das Gegenstück zur verdeckten Gewinnausschüttung dar. In § 4 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) definiert der Gesetzgeber Einlagen als "alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres zugeführt hat". Dabei kann es sich um Wirtschaftsgüter wie ein Auto, eine Maschine, ein Grundstück oder Gebäude handeln.

Gesellschaftsrechtliche vs. verdeckte Einlage

Als gesellschaftsrechtlich bezeichnet man eine Einlage dann, wenn der Gesellschafter sich im Gesellschaftervertrag zu der Einlage verpflichtet hat. Jede Einlage, die der Gesellschaftervertrag nicht regelt, ist eine verdeckte Einlage.

Einlagefähige Zuwendungen können aber auch darin bestehen, dass der Gesellschafter selbst auf eine Zuwendung verzichtet und das Unternehmen dadurch von einer Verbindlichkeit befreit. Er könnte beispielsweise auf die Rückzahlung eines Kredites verzichten. Er kann dem Unternehmen Forderungen übertragen, die er gegen einen Dritten besitzt, oder er kann schlicht Bargeld einzahlen.


Stellt der Gesellschafter hingegen dem Unternehmen ein Auto oder ein Gebäude nur unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung, dann handelt es sich nicht um eine Einlage. Auch wenn er dem Unternehmen ein zinsloses Darlehen gewährt oder unentgeltlich arbeitet, dann ist dies nicht einlagefähig. Einlagen erhöhen das Vermögen eines Unternehmens, nicht dessen Ertrag. Das gilt auch für die verdeckte Einlage. Zusammengefasst:
  • Einlage ist jede Leistung, die das Vermögen einer Firma erhöht, nicht aber deren Ertrag.
  • Verdeckte Einlage ist jede Einlage, die nicht im Gesellschaftervertrag steht.

Wer kann eine verdeckte Einlage zuwenden?

In Richtlinie 40 der Körperschaftssteuerrichtlinie 2004 (R. 40 KStR 2004) definiert der Gesetzgeber die verdeckte Einlage:

"Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person der Körperschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist."

Die verdeckte Einlage kann also nur ein Gesellschafter zuwenden oder eine ihm nahe stehende Person. Bei der Klärung dieser Frage wird das Finanzamt einen wesentlich weiteren Personenkreis unter die Lupe nehmen als die in § 15 Abgabenordnung (AO) genannten Personen, die mit dem Gesellschafter verwandt oder verschwägert sind. Bei nahe stehenden Personen kann es sich auch um Freunde, langjährige Bekannte, Geschäftspartner oder gar Kunden handeln.
Im Zweifel gilt: Kann der Gesellschafter nicht erklären, warum eine ihm bekannte Person einen besonderen Vorteil erhalten hat, dann steht sie ihm nahe.

Zudem muss die Einlage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein. Eine verdeckte Einlage entsteht, wenn ein Gesellschafter dem Unternehmen etwas zuwendet, für das er keine Gegenleistung bekommt, und wenn ein Außenstehender diese unentgeltliche Zuwendung nicht vorgenommen hätte.

Folgen der verdeckten Einlage für das Unternehmen

Auf Seiten des Unternehmens zieht eine verdeckte Einlage zwei Gewinneffekte nach sich.
  1. Das Unternehmen muss eine Gewinnminderung in Höhe der verdeckten Einlage beim Steuerbilanzgewinn verbuchen. Wie Einlagen zu bewerten sind, formuliert der Gesetzgeber in § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG.

  2. Wird dem Vermögen einer Kapitalgesellschaft eine verdeckte Einlage zugeführt, dann steigen gemäß § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG "die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft um den Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts". Eine Kapitalgesellschaft muss die verdeckte Einlage auf dem Einlagekonto nach §27 KStG verbuchen.

Folgen der verdeckten Einlage für den Gesellschafter

Anders als bei der verdeckten Gewinnausschüttung, entstehen dem Gesellschafter keine Vorteile, die er dem Finanzamt mitteilen müsste.
  1. Wenn der Gesellschafter die Einlage aus privater Tasche zugewendet hat, kann er sie unter Umständen als Werbungskosten von der Steuer abziehen.

  2. Ist der Gesellschafter Freiberufler oder Selbstständiger, dann kann er die Einlage eventuell als Betriebsausgabe absetzen.

  3. Befindet sich die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen eines anderen Unternehmens, muss dieses Unternehmen den Aufwand für die Einlage als zusätzliche Anschaffungskosten auf dem Beteiligungskonto aktivieren.





Quelle: Steuerlinks.de, Gesetze im Internet, Haufe-Lexware, , Smartsteuer.de
letzte Änderung W.V.R. am 16.11.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
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