Permanente Inventur

Sarah Depold
Bei einer permanenten Inventur (§ 241 (2) HGB) wird das Inventar körperlich und buchmäßig aufgenommen. Dabei wird an einem beliebigen Tag eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt und diese dann fortgeschrieben. Als Datum wird der Bilanzstichtag aufgenommen. Bei besonders wertvollen Wirtschaftsgütern darf dieses Inventurverfahren nicht angewandt werden.


Voraussetzungen für die permanente Inventur

Das Führen eines Lagerbuches sowie das Vorhandensein aller Unterlagen für die Zu- und Abgänge sind die Voraussetzungen für diese Inventurmethode. Zudem muss mindestens einmal im Jahr eine körperliche Inventur durchgeführt werden, bei dem der Soll-Bestand mit dem Ist-Bestand verglichen wird. Im Gegensatz zur Stichtagsinventur müssen dabei nicht alle Waren gleichzeitig aufgenommen werden und die Aufnahmezeiten sind sogar frei bestimmbar.

Vorteile der permanenten Inventur

Die vorgeschriebene körperliche Bestandsaufnahme kann über das gesamte Jahr frei geplant werden. Dafür bietet sich der Zeitpunkt an, zu dem die Bestände am geringsten sind und zu dem zu hoher Zeitdruck ausgeschlossen werden kann. Dadurch wird auch eine umfassende Störung des Betriebsablaufs ausgeschlossen. Weiterhin lassen sich durch die Arbeitsverteilung Inventurdifferenzen schneller aufdecken [1].

Nachteil dieser Inventurmethode

Die hohen Anforderungen bezüglich der laufend geführten buchmäßigen Unterlagen können einen Nachteil der permanenten Bestandsaufnahme darstellen.

 

Quellen:
[1] Vgl. Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, G. Wöhe, 18. Auflage, Verlag Vahlen, München, S. 1057




letzte Änderung S.D. am 27.07.2024
Autor(en):  Sarah Depold

Literaturhinweise
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11.07.2017 15:20:55 - Gast

Sehr behilfreich, danke :o
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