Arithmetisch degressive Abschreibung (AfA)

Redaktion RWP
Beschreibung: Bei der arithmetisch degressiven Abschreibung fällt der Abschreibungsbetrag je Nutzungsjahr um den gleichen Betrag. Diesen Betrag nennt man Degressionsbetrag. Um die Berechnung durchzuführen muss eine arithmetische Reihe gebildet werden. Aus dieser Reihe lässt sich der Betrag bestimmen um den der Abschreibungsbetrag jährlich fällt. 


Formel:

Zur Durchführung dieses Verfahren muss zunächst die Nutzungsdauer bestimmt werden. Daher werden – beginnend mit der Periode eins – die Jahresziffern der geschätzten Nutzungsdauer hinzuaddiert. Die Abschreibungsbeträge ergeben sich durch die Multiplikation des Degressionsbetrages mit den Jahresziffern. Hierbei werden die Jahresziffern in fallender Reihe verwendet.

Der Degressionsfaktor (d) ist der Quotient aus Anschaffungs- oder Wiederbeschaffungskosten (A) abzüglich des Restwerts (L) und der Summe der geplanten Nutzungsjahre. 

Degressionsfaktor.png

Die Summe der Jahresziffern kann für n Perioden anhand arithmetischer Folge wie folgt berechnet werden:

Summe der Jahresziffern.png

Somit ergibt sich für den Degressionsbetrag:

Degressionsbetrag.png

Als nächstes werden die jährlichen Abschreibungsbeträge (at)  für die Perioden t ermittelt, indem die Degressionsbeträge mit den Jahresziffern in umgekehrter Reihenfolge multipliziert werden. Z.B. bei einer fünfjährigen Nutzungsdauer ergibt sich die Abschreibung der ersten Periode als Degressionsbetrag multipliziert mit der Jahresziffer fünf, in der fünften Periode als Degressionsbetrag multipliziert mit der Jahresziffer eins usw. 

Abschreibungsbetrag.png


Beispiel:

Eine Anlage mit dem Wiederbeschaffungswert von 150.000 € und 5 Jahren Laufzeit soll arithmetisch degressiv abgeschrieben werden. Nach einer geplanten Nutzungsdauer wird es mit einem Restwert von 18.000 € gerechnet. <

1.Schritt: Berechnung des Degressionsbetrages (d)

1.Berechnung des Degressionsbetrages.png

2.Berechnung des Degressionsbetrages.png

oder

3.Berechnung des Degressionsbetrages.png

2.Berechnung des Degressionsbetrages.png

2. Schritt: Bestimmung der Abschreibungsbeträge (at) anhand der arithmetisch degressiven Abschreibungsmethode:

a1 = 8.800 · (5 – 1 + 1) = 8.800 · 5 = 44.000 €

R1 = 150.000 – 44.000 = 106.000 €

Für die zweite Periode resultiert:

a2 = 8.800 · (4 – 1 + 1) = 8.800 · 4 = 35.200 €

R2 = 106.000 – 35.200 = 70.800 €

Die weiteren Ergebnisse sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. 

Nutzungsjahr jährliche Abschreibung kalk. Restbuchwert
t=0   150.000
t=1 8.800 x 5 = 44.000 106.160
t=2 8.800 x 4 = 35.200 70.800
t=3 8.800 x 3 = 26.400 44.400
t=4 8.800 x 2 = 17.600 26.800
t=5 8.800 x 1 = 8.800 18.000


Handelsrechtlich: ja
Steuerrechtlich: nein
Kalkulatorisch: ja

Formel in Excel: DIA

Grafik: arith-degressiv-abs.jpg


Kommentar:

Soll der Abschreibungsbetrag auf null erfolgen, so wird auch von der digitalen Abschreibung gesprochen. Die digitale Abschreibung verbindet die Vorzüge der geometrisch degressiven mit denen der linearen Abschreibung

Zurück zur Übersicht Abschreibungsmethoden >>
 



letzte Änderung R. am 01.09.2022
Autor(en):  Redaktion RWP

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03.09.2013 14:42:09 - Gast

Bei der Beispielsberechnung ist Ihnen im 2. Schritt ein Fehler unterlaufen. Dort beschreiben Sie:

a2 = 8.800 · (4 – 1 + 1) = 8.800 · 4 = 35.200 €

Richtig müßte die Berechnung lauten:

a2 = 8.800 · (5 – 2 + 1) = 8.800 · 4 = 35.200 €

MfG
Albert
[ Zitieren | Name ]

29.01.2015 13:04:14 - Gast

Hallo,
in unserem Skript ist das ,was sie beschreiben als Digitale Abschreibung definiert.D.h. der letzte Abschreibungsbetrag ist gleich d .
[ Zitieren | Name ]

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