Geometrisch progressive Abschreibung (AfA)

Redaktion RWP
Beschreibung: Bei diesem Abschreibungsverfahren steigen die Abschreibungsbeträge in jedem Nutzungsjahr. Die jährlichen Abschreibungsbeträge werden im Vergleich zur geometrisch-degressiven Abschreibungsmethode in umgekehrter Reihenfolge verrechnet.

Formel: Der Abschreibungsbetrag steigt jedes Jahr um einen konstanten Prozentsatz, den so genannten Progressionsfaktor p, vom Betrag des Vorjahres.

Der Abschreibungsprozentsatz p ergibt sich aus:

Abschreibungssatz.png

wobei K0 Neuwert, Kn Restwert, n Nutzungsdauer sind.

Zunächst müssen die geometrisch-degressiven Abschreibungsbeträge ermittelt werden und im Anschluss in umgekehrter Reihenfolge angewendet werden. 

Beispiel:
Eine Anlage mit Anschaffungskosten von 150.000 € und 5 Jahren. Laufzeit soll geometrisch-progressiv abgeschrieben werden. Nach einer geplanten Nutzungsdauer wird es mit einem Restwert von 18.000 € gerechnet.

1.Schritt: Berechnung des Progressionsbetrags (p): 

  image002.png

 1Schritt.png

2. Schritt: Bestimmung der Abschreibungsbeträge (at) anhand der geometrisch-degressiven Abschreibungsmethode:

Die jährliche Abschreibungsquote p, mit der die Abschreibungsbeträge ermittelt werden, beträgt 34,56%. Somit ergibt sich der Abschreibungsbetrag

at und mit ihm der Restwert Rt als:

a1 = 150.000 x 0,3456 = 51.840 €

R1 = 150.000 – 51.840 = 98.160 €

Für die zweite Periode resultiert:

a2 = 98.160 € x 0,3456 ≈ 33.924 €

R2 = 98.160 – 33.924 ≈ 64.236 €

Die weiteren Ergebnisse sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Nutzungsjahr jährliche Abschreibung kalk. Restbuchwert
t=0
150.000
t=1 150.000 x 0,3456 ≈ 51.840 98.160
t=2 98.160 x 0,3456 ≈ 33.924 64.236
t=3 64.236 x 0,3456 ≈ 22.200 42.036
t=4 42.036 x 0,3456 ≈ 14.527 27.508
t=5 27.508 x 0,3456 ≈ 9.508 18.000


3. Schritt:  Bestimmung der Abschreibungsbeträge (at)

Die ermittelten geometrisch degressiven Abschreibungsbeträge werden im Anschluss in umgekehrter Reihenfolge angewendet.

Nutzungsjahr jährliche Abschreibung kalk. Restbuchwert
t=0
150.000
t=1 9.508 140.492
t=2 14.527 125.965
t=3 22.200 103.765
t=4 33.924 69.840
t=5 51.840 18.000


Handelsrechtlich: meistens nein
Steuerrechtlich: nein
Kalkulatorisch: ja

Formel in Excel:

Grafik: geometrisch-progressiv-abs.jpg

Kommentar:
Dieses Verfahren wird kaum genutzt. Es wird selten der Fall sein, dass die Abnutzung des Guts zu Beginn der Nutzungsdauer gering ist und mit dem Alter des Guts steigt, z.B. Landwirtschaftliche Betriebe, die anfänglich geringe und später höhere Erträge erzielen.

Aus steuerlichen Gründen sind wachsende Abschreibungsarten häufig weniger interessant, da höhere Abschreibungsbeträge erst in späteren Perioden erzielt werden. Darüber hinaus ist die Anwendung einer geometrisch-progressiven Abschreibung steuerrechtlich durch § 7 EStG indirekt ausgeschlossen.

Zurück zur Übersicht Abschreibungsmethoden >>
 



letzte Änderung R. am 25.08.2022
Autor(en):  Redaktion RWP

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