Bewirtung - Themenspecial mit den wichtigsten Fakten

Kosten für Bewirtung sind steuerlich absetzbar. Die Bewirtungskosten müssen im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen, betrieblich veranlasst und in der Höhe angemessen sein. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Das deutet schon an, dass es mit dem Abheften von Restaurantquittungen nicht erledigt ist. Was Unternehmer wissen müssen, wenn sie GEschäftspartner oder Mitarbeiter bewirten, hat die Redaktion von Rechnungswesen-Portal.de in diesem Themenspecial zusammengefasst.

Bewirtung - Bewirtungskosten richtig buchen

Kosten für Bewirtung sind steuerlich absetzbar. Bei einer Bewirtung aus geschäftlichem Anlass allerdings nur zu 70 Prozent. In voller Höhe können Unternehmer jedoch die Vorsteuer absetzen. Die Bewirtungskosten müssen im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen, betrieblich veranlasst und in der Höhe angemessen sein. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Das deutet schon an, dass es mit dem Abheften von Restaurantquittungen nicht erledigt ist. Was sind Bewirtungskosten? Unter Bewirtungskosten versteht man das Anbieten und den Verzehr von Speisen, Getränken und Genussmitteln. Dabei muss der Verzehr eindeutig im Vordergrund stehen. Beispiel: Ein Unternehmer lädt Geschäftspartner zum Essen ein. Die Kosten für die Mahlzeit kann er zu 70 Prozent steuerlich... mehr lesen

Bewirtungskosten

Beispiel: Unternehmer A lädt seine Geschäftspartner in ein Restaurant ein. Die Rechnung vom 12.03.2012 beläuft sich auf 1000,00 EUR netto. Unternehmer A gibt 100,00 EUR Trinkgeld. Am 10.04.2012 bezahlt Unternehmer A die Speisen und Getränke seiner Mitarbeiter i. H. v. 600,00 EUR netto, die im Rahmen eines Lehrganges für die Mitarbeiter anfallen. Ein Trinkgeld von 40,00 EUR wird hier ausgegeben. mehr lesen

Bewirtung: Anforderungen an den Beleg

Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Kosten für die Bewirtung nicht steuerlich absetzbar sind. Belege für Bewirtung sollten darum immer sofort geprüft werden. Notwendige Angaben sollte der Steuerzahler umgehend ergänzen. Bewirtungsbelege sofort prüfen und ergänzen Wer eine Bewirtung von der Steuer absetzen will, muss strenge Formvorschriften einhalten, warnt die Wirtschaftskanzlei... mehr lesen

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Betriebsausgabe und Weihnachtsfeier - Achtung bei den Lohnsteuergrenzen

Die Weihnachtsfeier ist steuerlich absetzbar, wenn ihre Kosten 110 Euro pro Teilnehmer nicht übersteigen und alle Mitarbeiter eingeladen sind. Außerdem darf die Weihnachtsfeier höchstens die zweite Betriebsfeier sein. Ist der Arbeitgeber zu freigiebig, fordert das Finanzamt Lohnsteuer.  Die Betriebsweihnachtsfeier ist ein Dankeschön an die Mitarbeiter. Dafür greifen viele Arbeitgeber zum Jahresende tief in die Tasche, denn die Kosten für die Weihnachtsfeier sind steuerlich absetzbar.... mehr lesen

Der Eigenbeleg - Letzte Rettung für den Steuerabzug

Wenn ein Beleg verloren geht, ist auch der Steuerabzug futsch. Doch manchmal hilft ein Eigenbeleg. Allerdings verlangt das Finanzamt dann eine ordentliche Buchführung und einen plausiblen Grund. Eigentlich ist dies oder das steuerlich absetzbar. Aber wo ist der Beleg? Ohne Originalbelege stehen Privatleute und Unternehmen vor einem Problem. Das Finanzamt verlangt Nachweise für berufliche oder... mehr lesen

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