Barmherzige Schwestern München Soziale Werke gGmbH
München
Die Weihnachtsfeier ist steuerlich absetzbar, wenn ihre Kosten 110 Euro pro Teilnehmer nicht übersteigen und alle Mitarbeiter eingeladen sind. Außerdem darf die Weihnachtsfeier höchstens die zweite Betriebsfeier sein. Ist der Arbeitgeber zu freigiebig, fordert das Finanzamt Lohnsteuer. Unter folgenden Bedingungen bleibt die Weihnachtsfeier steuerfrei:
Tipp: Ist die Weihnachtsfeier die dritte Betriebsfeier im Jahr, kann der Arbeitgeber wählen, für welche der drei Betriebsfeiern er statt der Steuerfreiheit die Lohnsteuerpauschalierung in Anspruch nimmt. Es empfiehlt sich dann, die insgesamt günstigste Feier zu versteuern.
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Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem, Handwerkskammer Hamburg, BFH letzte Änderung W.V.R. am 22.12.2025 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: panthermedia.net / pressmaster |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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