Die Bilanz stellt die Schulden und das Vermögen eines Unternehmens in Kontoform dar. Der Begriff Bilanz kommt aus dem Italienischen und bedeutet "Waage". Diese muss eingehalten werden, da das Vermögen nie die Schulden übersteigen kann bzw. die Schulden das Vermögen. Das Vermögen stellt dabei die Mittelverwendung in einen Unternehmen dar. Die Schulden bilden die Mittelherkunft ab.
Die Bilanz bildet mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den Jahresabschluss. Für Kapitalgesellschaften muss diesem ein Lagebericht und ein Anhang hinzugefügt werden.
Die Bilanz wird in Aktiva und Passiva eingeteilt. Sie stellen jeweils eine Bilanzseite dar. Die Gliederung der jeweiligen Seiten wird durch Gesetze vorgeschrieben. Das HGB weist in §266 eine Gliederung für einen Abschluss nach dem Handelsgesetz auf. Die folgende Tabelle zeigt eine genaue Auflistung der einzelnen Posten:
|
Bilanz |
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Aktiva |
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Passiva | |
A. Anlagevermögen |
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A. Eigenkapital |
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
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I. Gezeichnetes Kapital |
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Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
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II. Kapitalrücklage |
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Geschäfts- und Firmenwert |
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III. Gewinnrücklagen |
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geleistete Anzahlungen |
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Gesetzliche Rücklage |
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II. Sachanlagen |
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Rücklage für eigene Anteile |
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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
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Satzungsmäßige Rücklagen |
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Technische Anlagen und Maschinen |
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Andere Gewinnrücklagen |
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Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
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IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag |
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Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
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V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
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III. Finanzanlagen |
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B. Rückstellungen |
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Anteile an verbundenen Unternehmen |
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Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
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Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
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Steuerrückstellungen |
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Beteiligungen |
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Sonstige Rückstellungen |
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Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
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C. Verbindlichkeiten |
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Wertpapiere des Anlagevermögens |
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Anleihen
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Sonstige Ausleihungen |
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Davon konvertibel | |
B. Umlaufvermögen |
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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
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I. Vorräte |
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Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
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Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
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Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
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Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel |
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Fertige Erzeugnisse und Waren |
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Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
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Geleistete Anzahlungen |
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Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
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II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
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Sonstige Verbindlichkeiten |
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
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Davon aus Steuern |
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Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
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Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit |
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Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
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D. Rechnungsabgrenzungsposten |
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sonstige Vermögensgegenstände |
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E. Passive latente Steuern |
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III. Wertpapiere |
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Anteile an verbundenen Unternehmen |
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Eigene Anteile |
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Sonstige Wertpapiere |
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IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
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C. Rechnungsabgrenzungs- posten |
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D. Aktive latente Steuern |
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E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung |
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F. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
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Das Bilanzschema ist nach der Grundlage § 266, Abs. 2 und 3 HGB (Kapitalgesellschaft) in der Fassung vom 20.12.2012 aufgestellt.
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letzte Änderung Redaktion RWP am 27.07.2018 |
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09.11.2013 12:29:13 - Gast
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