Die Bilanz stellt die Schulden und das Vermögen eines Unternehmens in Kontoform dar. Der Begriff Bilanz kommt aus dem Italienischen und bedeutet "Waage". Diese muss eingehalten werden, da das Vermögen nie die Schulden übersteigen kann bzw. die Schulden das Vermögen. Das Vermögen stellt dabei die Mittelverwendung in einen Unternehmen dar. Die Schulden bilden die Mittelherkunft ab.
Die Bilanz bildet mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den Jahresabschluss. Für Kapitalgesellschaften muss diesem ein Lagebericht und ein Anhang hinzugefügt werden.
Die Bilanz wird in Aktiva und Passiva eingeteilt. Sie stellen jeweils eine Bilanzseite dar. Die Gliederung der jeweiligen Seiten wird durch Gesetze vorgeschrieben. Das HGB weist in §266 eine Gliederung für einen Abschluss nach dem Handelsgesetz auf. Die folgende Tabelle zeigt eine genaue Auflistung der einzelnen Posten:
|
Bilanz |
||
Aktiva |
|
Passiva | |
A. Anlagevermögen |
|
A. Eigenkapital |
|
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
I. Gezeichnetes Kapital |
|
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
|
II. Kapitalrücklage |
|
Geschäfts- und Firmenwert |
|
III. Gewinnrücklagen |
|
geleistete Anzahlungen |
|
Gesetzliche Rücklage |
|
II. Sachanlagen |
|
Rücklage für eigene Anteile |
|
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
|
Satzungsmäßige Rücklagen |
|
Technische Anlagen und Maschinen |
|
Andere Gewinnrücklagen |
|
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
|
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag |
|
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
|
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
|
III. Finanzanlagen |
|
B. Rückstellungen |
|
Anteile an verbundenen Unternehmen |
|
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
|
Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
|
Steuerrückstellungen |
|
Beteiligungen |
|
Sonstige Rückstellungen |
|
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
|
C. Verbindlichkeiten |
|
Wertpapiere des Anlagevermögens |
|
Anleihen
|
|
Sonstige Ausleihungen |
|
Davon konvertibel | |
B. Umlaufvermögen |
|
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
|
I. Vorräte |
|
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
|
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
|
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
|
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel |
|
Fertige Erzeugnisse und Waren |
|
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
|
Geleistete Anzahlungen |
|
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
|
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
|
Sonstige Verbindlichkeiten |
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
|
Davon aus Steuern |
|
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
|
Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit |
|
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
|
D. Rechnungsabgrenzungsposten |
|
sonstige Vermögensgegenstände |
|
E. Passive latente Steuern |
|
III. Wertpapiere |
|
|
|
Anteile an verbundenen Unternehmen |
|
|
|
Eigene Anteile |
|
|
|
Sonstige Wertpapiere |
|
|
|
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
|
|
|
C. Rechnungsabgrenzungs- posten |
|
|
|
D. Aktive latente Steuern |
|
|
|
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung |
|
|
|
F. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
|
|
Das Bilanzschema ist nach der Grundlage § 266, Abs. 2 und 3 HGB (Kapitalgesellschaft) in der Fassung vom 20.12.2012 aufgestellt.
Zurück zum ABC der Bilanzierung >>
letzte Änderung Redaktion RWP am 19.05.2021 |
|
Buchtipp: Vermieter 1x1
Vermieter sein ist nicht leicht! Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Der Autor Ulf Matzen will mit diesem Nachschlagewerk Vermieter über Ihre Rechte aufklären und dabei helfen, ein einträgliches Mietverhältnis mit klaren Verhältnissen zu schaffen. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Neben der Gesetzgebung berücksichtigt der Autor auch die Rechtsprechung der Gerichte. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung.. Mehr Informationen >>
Weitere Fachbeiträge zum Thema |
---|
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!
Kurzweiliger Mix aus Fachinformationen, Karriere- und Arbeitsmarkt-News, Büroalltag und Softwarevorstellungen.![]()
![]() |
RS Rückstellungsrechner XL: |
|||
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten | ||||
![]() |
RS Einkaufs-Verwaltung: | |||
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen |
||||
![]() |
RS Kosten-Leistungs-Rechnung: | |||
|
![]() |
RS-Anlagenverwaltung | |
![]() |
Kostenstellenplanung | |
![]() |
Jahresgeschäftsplanung | |
![]() |
RS FiBu Paket | |
![]() |
RS Toolpaket - Planung | |
![]() |
Business Plan | |
![]() |
Finanzbericht - Vorlage |
09.11.2013 12:29:13 - Gast
[ Zitieren | Name ]