Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH
Ulm
Alle Unternehmer, auch Selbstständige und Freiberufler, sollten sich zeitnah mit dem Thema „E-Rechnung“ (elektronische Rechnung) beschäftigen. Zwar gelten für das Stellen von Rechnungen Übergangsfristen bis Ende 2026 und für kleinere Unternehmen bis Ende 2027. Aber den Empfang von E-Rechnungen müssen Unternehmen schon ab 01.01.2025 ermöglichen. Denn ab diesem Zeitpunkt wird die E-Rechnung die neue Standardrechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B – Business to Business) sein. Deshalb sind Unternehmen dann nicht mehr auf die Zustimmung ihres Geschäftspartners angewiesen, wenn sie eine E-Rechnung stellen wollen, was noch bis Ende 2024 erforderlich ist.|
letzte Änderung S.P. am 10.07.2025 Autor(en): Stefan Parsch Bild: Bildagentur PantherMedia / Rawpixel |
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Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg. |
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