E-Rechnung wird ab 2025 zur Standardrechnung

Kostengünstige und kostenlose Lösungen

Stefan Parsch
Alle Unternehmer, auch Selbstständige und Freiberufler, sollten sich zeitnah mit dem Thema „E-Rechnung“ (elektronische Rechnung) beschäftigen. Zwar gelten für das Stellen von Rechnungen Übergangsfristen bis Ende 2026 und für kleinere Unternehmen bis Ende 2027. Aber den Empfang von E-Rechnungen müssen Unternehmen schon ab 01.01.2025 ermöglichen. Denn ab diesem Zeitpunkt wird die E-Rechnung die neue Standardrechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B – Business to Business) sein. Deshalb sind Unternehmen dann nicht mehr auf die Zustimmung ihres Geschäftspartners angewiesen, wenn sie eine E-Rechnung stellen wollen, was noch bis Ende 2024 erforderlich ist.

Erwartungen an die E-Rechnung

Die Europäische Union setzt große Hoffnungen in die E-Rechnung. Sie soll ein modernes europäisches Mehrwertsteuersystem ermöglichen, das die Unternehmen entlastet und den Mehrwertsteuerbetrug eindämmt. Dazu veröffentlichte die EU-Kommission Ende 2022 den Richtlinien-Entwurf COM (2022)701 zu „VAT in the Digital Age“ (kurz: ViDA; „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“). Die digitale Übermittlung von Rechnungen soll ein elektronisches Meldesystem ermöglichen, das nahezu in Echtzeit die zuständigen Finanzbehörden über die in der Rechnung ausgewiesenen Beträge der Mehrwert-/Umsatzsteuer informiert. Dieses Verfahren soll die Möglichkeiten für Mehrwertsteuerbetrug deutlich einschränken.

Doch auch die Unternehmen sollen profitieren. So soll es künftig eine einmalige Mehrwertsteuerregistrierung in der EU geben, anstelle der gegenwärtig teilweise aufwendigen Verfahren. In dem geplanten Meldesystem soll auch die „zusammenfassende Meldung“ aufgehen. Zudem rechnet die EU-Kommission damit, dass 4,3 Milliarden Euro an Verwaltungskosten durch die Einhaltung der neuen Steuervorschriften eingespart werden können. Der Verzicht auf Briefpost soll zu weiteren Einsparungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro führen.

Wer in Deutschland Aufträge von Bundeseinrichtungen übernimmt, ist bereits seit 27.11.2020 verpflichtet, E-Rechnungen mit einem Betrag von mehr als 1000 € im Format XRechnung zu stellen (§ 3 i. V. m. § 11 Abs. 3 ERechV – E-Rechnungsverordnung). Einige Bundesländer haben sich dem angeschlossen, sodass bei Geschäften mit der öffentlichen Verwaltung (Business to Government – B2G – oder Business to Administration – B2A) teilweise eine Verpflichtung zur Stellung von E-Rechnungen existiert. Zum 01.01.2025 kommt nun die Einführung der E-Rechnung als Standardrechnung bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) hinzu, niedergelegt im Wachstumschancengesetz, dem der Bundesrat am 22.03.2024 zugestimmt hat. Für die Rechnungen im Geschäft mit Privatkunden (B2C – Business to Customer) gelten die Vorgaben im Wachstumschancengesetz nicht.

Die E-Rechnung soll künftig Bestandteil eines komplett digitalisierten Beschaffungsprozesses werden, der E-Beschaffung. Die Erfassung eines Bedarfs und die Bestellung sollen erst digitalisiert und dann schrittweise automatisiert werden. Die E-Rechnung könnte dann vom Empfänger automatisiert mit den Daten der Bestellung abgeglichen, auf Plausibilität und Korrektheit (Format u. a.) geprüft und dann nach der Freigabe durch den zuständigen Mitarbeiter automatisiert beglichen werden.

Soweit die Vision, doch schon für die E-Rechnung führt die Seite „www.e-rechnung-bund.demehrere Vorteile auf. So profitiere der Rechnungsteller durch eine vereinfachte Rechnungsstellung (digitaler Prozess), verkürzte Durchlaufzeiten und eine schnellere Bearbeitung durch den Geschäftspartner. Durch die automatische Erstellung und Validierung von Rechnungen dürfte die Prozessqualität steigen und die Rechnungstellung wird wegen der genutzten Onlineportale ortunabhängiger. Der Rechnungsempfänger kann Rechnungsverarbeitung durch automatisiertes Einlesen der Rechnungsdaten optimieren und die Fehleranfälligkeit verringern. Er kann Personal einsparen und/oder die Rechnungsbearbeitung dezentralisieren – immer vorausgesetzt, dass die digitalisierten und automatisierten Systeme einwandfrei funktionieren.

Gesetzliche Definition von „E-Rechnung“

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist eine „elektronische Rechnung“ jede Rechnung, die der Rechnungsteller auf elektronischem Weg verschickt. Eine Papierrechnung, die eingescannt und dann als PDF per E-Mail versendet wird, wäre demnach eine E-Rechnung.

Der Gesetzgeber hat die Definition einer E-Rechnung nun präzisiert. Nach Art. 23 Nr. 1 des Wachstumschancengesetzes ist ab 01.01.2025 für die E-Rechnung ein „strukturiertes elektronisches Format“ vorgeschrieben, das der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (DIN EN 16931-1) und der EU-Richtlinie 2014/55/EU entsprechen muss. Derzeit erfüllen die Formate XRechnung sowie ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ab der Version 2.1.1 diese Vorgaben. Ein Unternehmen und sein Handelspartner können jedoch auch andere Formate vereinbaren, wenn die Daten in ein gesetzeskonformes Format überführt werden können.

Sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD übermitteln die entscheidenden Rechnungsdaten im Format XML (Extensible Markup Language), das für Maschinen und über Visualisierungsprogramme auch für Menschen lesbar ist. Bei ZUGFeRD sind die XML-Daten in ein PDF eingebunden, deshalb wird es auch als „hybrides Format“ bezeichnet. Dabei hat jedoch laut einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 02.10.2023 (III C 2 – S 7287) der XML-Inhalt Vorrang vor dem Inhalt der Bilddatei, falls es Abweichungen zwischen den beiden gibt.

Verpflichtungen für Unternehmen durch aktuelle Gesetzgebung

Die Einführung der E-Rechnung als verpflichtende Standardrechnung hat Folgen für die Rechnungstellung. Bisher muss ein Rechnungssteller das Einverständnis des Rechnungsempfängers einholen, wenn er ihm eine E-Rechnung schicken möchte. Ab 01.01.2025 braucht der Rechnungssteller nur noch das Einverständnis des Empfängers, wenn er ihm eine E-Rechnung schickt, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Denn für eine Übergangszeit bis Ende 2026 sind noch eingescannte Rechnungen und andere elektronische Formate erlaubt (Art. 23 Nr. 7 Wachstumschancengesetz). Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 800.000 € gibt es für diese Regelung eine Fristverlängerung bis Ende 2027. Bis dahin gilt auch die Frist für die Übermittlung im elektronischen Datenaustausch (EDI).

Auch Rechnungen auf Papier sind allgemein bis Ende 2026 möglich und zwar ohne Zustimmung des Rechnungsempfängers. Für kleinere Unternehmen (bis zu einem Jahresumsatz von 800.000 €) verlängert sich die Frist bis Ende 2027 (Art. 23 Nr. 7 Wachstumschancengesetz).

Ausnahmeregelungen

Ausgenommen von der Pflicht zur Stellung von E-Rechnungen sind Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), also Rechnungen mit einem Bruttobetrag von maximal 250 Euro. Ebenfalls nicht betroffen von der E-Rechnungspflicht sind Fahrausweise.

Obwohl die Pflicht zur E-Rechnung vor allem vor dem Hintergrund der Umsatzsteuererhebung vorangetrieben wird, wird es ab 01.01.2028 keine Ausnahme für Unternehmer geben, die wegen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) keine Umsatzsteuer bei ihren Kunden erheben. Auch sie sind dann zur Verwendung von E-Rechnungen verpflichtet.

Kostengünstige und kostenlose Lösungen

Für die Verwendung der XRechnungen im B2A-/B2G-Geschäftsverkehr hat der Staat zwei Online-Plattformen eingerichtet, die Unternehmer kostenfrei nutzen können: die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) und die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE), wobei OZG für „Onlinezugangsgesetz“ steht. Die ZRE dient Rechnungsempfängern der unmittelbaren Bundesverwaltung zum Empfang von E-Rechnungen, während die OZG-RE für Bundesbehörden, die nicht direkt einem Bundesministerium unterstellt sind, sowie für Bundesländer und Landkreise E-Rechnungen entgegennimmt. Nutzer können selbst erstellte XRechnungen über die Plattformen versenden oder die XRechnungen direkt auf dem Portal erstellen.

Mehrere Verbände fordern, dass eine ähnliche staatliche Einrichtung auch für die B2B-E-Rechnungen geschaffen wird. Bisher gibt es dazu jedoch keine konkreten Pläne. Aber es gibt kostengünstige und sogar kostenlose Lösungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Einen aktuellen Überblick über entsprechende Tools bietet die Seite https://www.gruenderkueche.de/fachartikel/xrechnung-erstellen-so-funktioniert-es-diese-tools-gibt-es.... Ebenfalls zahlreiche Lösungen für die E-Rechnung stellt die Seite https://www.heise.de/download/specials/Rechnungsprogramme-fuer-Freiberufler-Handwerker-und-Unternehm... vor. Hier ist allerdings der Stand 2022, so dass geprüft werden sollte, ob die erstellten E-Rechnungen auch den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Eine in der Basisversion kostenfreie Lösung ist im Folgenden beispielhaft vorgestellt: B2Brouter (https://www.b2brouter.net/de/). Der Gründer und Geschäftsführer von B2Brouter Global, Oriol Bausà, übernahm eine tragende Rolle bei der Ausarbeitung der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) und war an der Schaffung des PEPPOL-Netzwerks beteiligt. PEPPOL steht für „Pan-European Public Procurement OnLine“ („europaweites öffentliches Beschaffungswesen online“). Das PEPPOL-Netzwerk ermöglicht die grenzübergreifende Abwicklung von Beschaffungsprozessen elektronisch, standardisiert und automatisiert. Als Mitglied in Standardisierungsorganisationen wie OASIS und UN/CEFACT bleibt B2Brouter Global im Hinblick auf die korrekten Formate immer auf dem neuesten Stand.

Die kostenlose Basisvariante der cloudbasierten Plattform B2Brouter bietet den Versand von E-Rechnungen der Formate XRechnung und ZUGFeRD in unbegrenzter Anzahl. Einziger Nachteil: Die Rechnungen werden nur drei Monate lang gespeichert. Um die revisionssichere Speicherung der Rechnungen muss sich der Nutzer also selbst kümmern. In der Variante „Professional“ für 100 Euro im Jahr ist die Speicherung der Rechnungen über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von zehn Jahren enthalten. Wer sich dies sparen möchte, kann die preisgünstigste Lösung der revisionssicheren Speicherung nutzen: Die Rechnungen quartalsweise auf eine CD-R zu brennen, damit sie nicht verändert werden können. Teilweise bieten aber Business-Lösungen die revisionssichere Speicherung an.




letzte Änderung S.P. am 10.07.2025
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Rawpixel


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Spezialist für Steuerungs- und Controllingsysteme - Schwerpunkt Data Science (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Gestalte mit uns die Zukunft der Tierversicherung in Deutschland und Europa. Bei uns dreht sich (fast) alles um Hunde und Katzen – und um die Menschen, die sie lieben. Seit Jahrzehnten versichern wir Vierbeiner zuverlässig gegen hohe Tierarztkosten und bieten Hundehaltenden zusätzlich ein... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalterin oder Finanzbuchhalter (m/w/d) Schwerpunkt Steuern
Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, nationale Hilfsgesellschaft und ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Mit seinen ca. 1.000 Mitarbeitenden betreibt er soziale und therapeutische Einrichtungen und Dienste. Mehr Infos >>

Assistant Controller (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock gehört mit weltweit 100.000 Mitarbeiter­innen und Mitarbeitern in 40 Ländern zu den führenden Anbietern von papier­basierten Verpackungs­lösungen. Egal, ob wir gerade für den wichtigsten Onlinehändler der Welt produzieren oder Deutschlands größte... Mehr Infos >>

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Konzernbuchhalter (m/w/d) Konsolidierung
DG Nexolution gestaltet und entwickelt innovative Lösungen für Unternehmen aus dem genossenschaftlichen Verbund und darüber hinaus. Ob Payment-, Procurement- oder Marketing-Lösung, Onlineshops, digitale Plattformen oder wenn es darum geht, Nachhaltigkeit wirkungsvoll umzusetzen – wir sind Wegbere... Mehr Infos >>

Specialist Finance (m/w/d)
Ihre Aufgaben: Erstellung von Monats‑, Quartals‑ und Jahresabschlüssen nach HGB, Mitarbeit bei Konsolidierungs‑ und Konzernabschlussprozessen, Analyse und Aufbereitung von Finanzkennzahlen (GuV, Bilanz, Cashflow, EBIT-Bridges), Durchführung von Forecast‑, Budgetierungs‑ und Planungsprozes... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/d)
H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Industrie, mit denen Reibung und Verschleiß entscheidend reduziert werden, um Komponenten noch sichere... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

RS Anlagenverwaltung - Anlagenübersicht und Abschreibungen berechnen

Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr (nicht verteilt auf mehrere Jahre) angewendet werden. Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.