![Gründungskosten buchen]()
Die
Gründung eines eigenen Unternehmens ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Dazu zählen etwa Gebühren für Anmeldungen, Genehmigungen oder Handelsregistereintrag, Kosten für Notar, Beratungsleistungen sowie Weiterbildungen u.Ä. Es handelt sich dabei um
Aufwendungen, die einmalig auftreten und in direktem Zusammenhang mit der Gründungsphase stehen. In welcher Höhe diese Kosten auftreten hängt von der gewählten Rechtsform ab.
Im Folgenden steht eine kleine
Checkliste für Gründungskosten zur Verfügung, anhand derer Sie die
Gesamtkosten übersichtlich erfassen können:
Im Folgenden steht eine kleine
Checkliste für Gründungskosten zur Verfügung, anhand derer Sie die
Gesamtkosten übersichtlich erfassen können:
Gegenstand
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Euro
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Gewerbeanmeldung
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Eintragung ins Handelsregister
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Notar
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Steuerberater
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Rechtsanwalt
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Unternehmensberater
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Aus- und Weiterbildung
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Genehmigungen
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Entwicklungskosten
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Mietkaution
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Mitarbeiterakquise
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Büroeinrichtung
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Markteinführung (Erstwerbung)
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Eröffnungsfeier
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...
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Für sämtliche mit der Gründung des Geschäftsbetriebes zusammenhängenden Kosten besteht nach § 248 Abs. 1 HGB ein
Bilanzierungsverbot. Sie dürfen dementsprechend nicht in der
Bilanz aktiviert werden. Dieses Verbot gilt für Personengesellschaften und Einzelunternehmen genauso wie für Kapitalgesellschaften.
Für die Buchung solcher Aufwendungen kann ein Konto 'Gründungskosten' erstellt werden, über das dann alle Kosten abgerechnet werden. Aber auch das Buchen über das Konto 'sonstige betriebliche Aufwendungen' ist möglich. Je nachdem, ob die Zahlungen sofort erfolgen oder Rechnungen erst noch beglichen werden müssen, werden auch die Konten 'Bank' oder
Verbindlichkeiten‘ angesprochen. Im Prinzip erfolgt die Buchung der Gründungskosten nicht anders als andere angefallene Kosten.
Beispiel:
Im Rahmen der Unternehmensgründung sind folgende Kosten (netto) angefallen:
1.
Vertrags- und Notarkosten in Höhe von 5.000 €
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Der Notar hat eine Rechnung ausgestellt, die noch nicht beglichen ist:
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Gründungskosten 5.000 €
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an
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Verbindlichkeiten L + L 5.590 €
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Vorsteuer 950 €
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2.
Reisekosten in Höhe von 1.000 €
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Die Reisekosten wurden sofort per Überweisung bezahlt:
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Gründungskosten 1.000 €
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an
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Bank 1.190 €
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Vorsteuer 190 €
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3.
Kosten des Gründungsprüfers 8.000 €
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Die Prüfungskosten fallen erst in der nächsten Periode an
und entsprechen einem Schätzwert:
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Gründungskosten 8.000 €
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an
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Rückstellungen 8.000 €
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Die Summe der Gründungskosten in Höhe von 14.000 € geht dann als Verlustvortrag in die
Eröffnungsbilanz ein. Der Ausweis erfolgt nach auf der Passivseite unter: A.
Eigenkapital, IV Gewinnvortrag/Verlustvortrag.
letzte Änderung Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt
am 16.11.2022
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01.09.2016 20:07:17 - Gast87
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